Mit Hilfe der Informationen im Bereich "Hochschulabschlüsse" kann die Wertigkeit einer ausländischen Hochschulqualifikation festgestellt werden. Darüber hinaus können weiterführende Informationen recherchiert werden. Die Auflistung der erfassten Abschlüsse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Dokumentation bietet eine formale Beschreibung des Abschlusses sowie Informationen zu seiner Bewertung. Zu den formalen Angaben gehören die genaue Abschlussbezeichnung, die Übersetzung ins Deutsche oder Englische, die Abkürzung, die Studiendauer, eine allgemeine Beschreibung des Studiums sowie die Voraussetzungen, die im Heimatland zur Aufnahme des Studiums gelten. Die Informationen unter "Bewertung" geben Auskunft darüber, wie der betreffende Studienabschluss in das deutsche Bildungssystem eingeordnet werden kann. Hierbei werden folgende Einordnungskriterien verwendet: "bedingt vergleichbar", "entspricht" und "gleichwertig".

"Bedingt vergleichbar" verweist darauf, dass bereits auf formaler Ebene Unterschiede zu dem entsprechenden deutschen Bildungsabschluss bestehen. Dies ist z.B. bei Abschlüssen der Fall, die im Herkunftsstaat auf Hochschulebene absolviert wurden, in Deutschland aber nur an Berufsfachschulen angeboten werden. "Gleichwertig" bedeutet, dass im Vergleich zur deutschen Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede feststellbar sind. "Entspricht" ist eine neutrale Einstufung, die aussagt, dass der ausländische Abschluss formal einem deutschen Abschluss zugeordnet werden kann, über die Gleichwertigkeit wird keine Aussage getroffen.

In einem eigenen Bereich stehen die für die Führung ausländischer Hochschulgrade in Deutschland notwendigen Informationen und Beschlüsse zur Verfügung. Mit Hilfe der hier enthaltenen Angaben kann festgestellt werden, ob mit einem Abschluss ein führbarer akademischer Grad verliehen wurde und wie dieser abgekürzt werden kann.

Als ergänzende Information sind die dokumentierten Abschlüsse zum Teil mit den Hochschulinstitutionen verbunden, an denen sie erworben werden können. Diese Angabe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich der Orientierung.

 

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NORDZYPERN Die Herrschaftsgewalt der Regierung der Republik Zypern erstreckt sich seit 1974 de facto nicht auf den Norden der Insel. Dort hat sich unter dem Namen "Türkische Republik Nordzypern/Türk Kuzey Kibris Cumhuriyeti" ein von der Staatengemeinschaft mit Ausnahme der Türkei nicht anerkanntes Gebilde mit eigener "Regierung" etabliert. Die Bezeichnungen "Norden", "Nordteil" und "Nordzypern" werden, den Vorgaben des Auswärtigen Amtes folgend, als geographischer Begriff für nicht unter Regierungskontrolle der Republik Zypern stehendes Gebiet verwendet. Da das Bildungswesen Nordzyperns von dem der Republik Zypern erheblich abweicht ist, ist eine separate Darstellung in anabin erforderlich.
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NORDZYPERN Die Herrschaftsgewalt der Regierung der Republik Zypern erstreckt sich seit 1974 de facto nicht auf den Norden der Insel. Dort hat sich unter dem Namen "Türkische Republik Nordzypern/Türk Kuzey Kibris Cumhuriyeti" ein von der Staatengemeinschaft mit Ausnahme der Türkei nicht anerkanntes Gebilde mit eigener "Regierung" etabliert. Die Bezeichnungen "Norden", "Nordteil" und "Nordzypern" werden, den Vorgaben des Auswärtigen Amtes folgend, als geographischer Begriff für nicht unter Regierungskontrolle der Republik Zypern stehendes Gebiet verwendet. Da das Bildungswesen Nordzyperns von dem der Republik Zypern erheblich abweicht ist, ist eine separate Darstellung in anabin erforderlich.
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Abschluss Abschlusstyp Dauer (min) Dauer (max) Klasse Studienrichtung Land
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Abschlusstyp Übersetzung Dauer (min) Dauer (max) Abschlussklasse Land
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