Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Griechenland
Schulwesen
Das griechische allgemein bildende Schulsystem umfasst bis zum höchstrangigen Sekundarschulabschluss zwölf Schuljahre.
Es gliedert sich in
- den sechsjährigen Grundschulunterricht (Scholio Dimotiko)
- das dreijährige Gymnasium (Gimnasio) als erste Stufe der Sekundarschule
- das dreijährige Gesamtlyzeum (Eniaio Lykio) mit allgemein bildenden und berufsorientierten Anteilen
Die Schulpflicht beginnt mit dem sechsten Lebensjahr und umfasst neun Jahre.
Mit Abschluss des Schuljahres 1999/2000 ist die Sekundarschulreform in Griechenland beendet. Das Apolitirio gilt dann als Hochschulzugangsqualifikation.
Notensystem der Sekundarschulen
SCHULPRÜFUNGEN
Notenskala: |
0 - 20 |
Maximalnote: |
20 |
Unterste Bestehensnote: |
9,5 |
Note bei Nichtteilnahme: |
0 |
ALLGEMEINE PRÜFUNGEN (ab 1991) (zur Notengewichtung vgl. Vorbemerkungen)
Einzelfach: |
Notenskala: |
0 - 160 |
Maximalnote: |
160 | |
Unterste Bestehensnote: |
vgl. Vorbemerkungen | |
Note bei Nichtteilnahme: |
0 |
Gesamtergebnis: |
Notenskala: |
0 - 6400 |
Maximalnote: |
6400 bzw. 9600 | |
Unterste Bestehensnote: |
3200 | |
Note bei Nichtteilnahme: |
0 |
Hinweis für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Allgemeinen Prüfungen
a) Die Note im Hauptfach für das gewählte Studienfach (vgl. Tabellarische Übersicht) ist mit dem Faktor 1,15 zu multiplizieren.
b) Die Noten der übrigen drei Fächer sind mit dem Faktor 0,95 zu gewichten.
c) Die Noten in Sonder/Zusatzfächern sind mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren.
d) Die in den Schritten a und b (bzw. a bis c) ermittelten Punktwerte sind zu addieren. Die Summe ist mit dem Faktor 10 zu gewichten.
Studienbewerber mit Apolitirio eines griechischen Lyzeums in Griechenland [ab 2000]
Hinweise zur Ermittlung der Qualifikationsnote
Heranzuziehen sind die neun Noten
A. der fünf obligatorischen allgemeinbildenden Fächer
B. der vier Fächer der gewählten Schwerpunktrichtung
A. ALLGEMEINBILDENDE FÄCHER
- Neugriechisch (= Neugriechische Grammatik)
- Geschichte
- Mathematik und Grundlagen der Statistik
- Physik
- Biologie
B. FÄCHER DER SCHWERPUNKTRICHTUNG
- geisteswissenschaftliche Schwerpunktrichtung
- Altgriechisch
- Neugriechische Literatur
- Latein
- Geschichte
- naturwissenschaftliche Schwerpunktrichtung
- Mathematik
- Physik
- Chemie
- Biologie
- technologische Schwerpunktrichtung
a) Bereich Technologie und Produktion
- Mathematik
- Physik
- Chemie/Biologie
- Elektrotechnik
b) Bereich Informatik und Dienstleistungen
- Mathematik
- Physik
- Entwicklung von EDV-Programmen
- Grundlagen der Organisation und der Betriebsführung
Bei Studienwunsch Wirtschaftswissenschaften tritt die Note im Fach "Grundsätze der Wirtschaftstheorie" als zehntes Fach hinzu.
Die Qualifikationsnote (min. 10) wird als arithmetisches Mittel der 9 bzw. 10 heranzuziehenden Noten ermittelt.
Hochschulwesen
Notensystem der Hochschulen
HOCHSCHULPRÜFUNGEN
Notenskala: |
0 - 10 |
Maximalnote: |
10 |
Unterste Bestehensnote: |
5 |
Note bei Nichtteilnahme: |
0 |
Zuständige Stellen in Griechenland
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||||
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DI.K.A.T.S.A - Diapanepistimiako Kentro Anagnoriseos Titlon Spoudon tis Allodapis | ATHINA | früher: akademische Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse | |||||||||||||||||
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I.T.E - Institute of Technological Education | ATHINA | früher für die akademische Anerkennung nicht-universitärer Hochschulabschlüsse | |||||||||||||||||
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Ministerium für Gesundheit und Soziales | Athen | Anerkennung von Qualifikationen in den Gesundheitsberufen | |||||||||||||||||
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O.E.E. - Ikonomiko Epimelitirio Ellados | Athen | ||||||||||||||||||
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ENIC/NARIC | Athen | akademische Anerkennung (ist an die Stelle von DI.K.A.T.S.A. und I.T.E..getreten)- | |||||||||||||||||
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YP.E.P.TH. - Ministry of National Education and Religious Affairs | Athen | ||||||||||||||||||
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Panhellenic Association of Professional Translators | Athen | Vertretung der Interessen von Dolmetschern und Übersetzern | |||||||||||||||||
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EURES | - | ||||||||||||||||||
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OAED | - | Vermittlung von Arbeitskräften | |||||||||||||||||
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Goethe-Institut Athen | Athen | ||||||||||||||||||
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Inter-University Council for the Recognition of foreign Art Degrees | Athen | Anerkennung von Hochschuldiplomen in Kunst und Musik | |||||||||||||||||
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O.E.E.K. - Organisation für die berufliche Bildung und Ausbildung | ATHINA - YMITTOS | akademische und berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen unterhalb des Hochschulbereichs | |||||||||||||||||
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Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland | Thessaloniki | ||||||||||||||||||
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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland | Athen | ||||||||||||||||||
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Ministerium für Bildung und Religiöse Angelegenheiten | Athen | ||||||||||||||||||
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