Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in International Baccalaureate (IB / GIB)
Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB) an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht
Ausländische Schulen mit Deutschunterricht gemäß der Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz können, falls kein deutsches Schulziel realisiert werden kann, einen Antrag auf Einführung des Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) stellen.
Das GIB basiert auf der „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International‘“ (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung) und wird als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.
Die derzeit gültigen Fassungen der „Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" und des Beschlusses "Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht" sind unter www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/allgemeines-zur-anerkennung/veroeffentlichungen-und-beschluesse/hochschulzugang.html einsehbar.
Gemäß des Beschlusses "Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung) ist das Abschlusszeugnis ausländischer Schulen mit Deutschunterricht, die zum "Gemischtsprachigen International Baccalaureate" führen, als Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt.
International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma)
Informationen zum IB-Diploma
Ein IB-Diploma wird grundsätzlich als Qualifikation für den Hochschulzugang anerkannt, wenn die Voraussetzungen der „Vereinbarung über die Anerkennung des 'International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International'" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung) erfüllt werden.
Es ist die Vereinbarung heranzuziehen, die bei Eintritt in das IB-Programm gültig ist.
Die derzeit gültige Fassung sowie frühere Fassungen sind unter www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/allgemeines-zur-anerkennung/veroeffentlichungen-und-beschluesse/hochschulzugang.html hier: IB-Diploma einsehbar.
1. Fächerbelegung
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1.1 Sprachbelegungsverpflichtung
Gemäß Ziffer 1a) werden in o. g. IB-Vereinbarung zwei Sprachen auf dem Niveau A oder B gefordert.
(Niveau A: muttersprachliches bzw. hohes Sprachniveau. Niveau B: fremdsprachliches bzw. mittleres Sprachniveau.)
Unter diesen zwei Sprachen muss eine fortgesetzte Fremdsprache sein, die als Language A (diese kann im Standard Level (SL) oder Higher Level (HL) gewählt werden) oder als Language B HL nachgewiesen werden muss.
Unter „fortgesetzte Fremdsprache“ ist eine aus der Sekundarstufe I fortgesetzte Fremdsprache zu verstehen.
Dies bedeutet, dass es sich nicht um eine in der 11. Klasse neu einsetzende Fremdsprache handeln darf: Eine Sprache „ab-initio“ wird nur als dritte Sprache und somit als 6. Fach akzeptiert. Die absolvierte Sprache ist in solchen Fällen mit der Abkürzung „AB“ gekennzeichnet, Beispiel: Spanish AB.
Seit dem Prüfungstermin 2013 kann bei Language A gewählt werden zwischen:
Language A: Language and Literature oder Language A: Literature.
Bilinguales IB-Diploma
Die IBO bietet auch die Möglichkeit, ein bilinguales IB-Diploma zu erwerben.
Die Bedingungen für ein Bilinguales Diplom sind erläutert in den Allgemeinen Regelungen zum IB-Diploma, hier Artikel 14.2:
"14.2 A Bilingual IB Diploma will be awarded to a successful candidate who fulfills one or both of the following criteria:
a. Completion of two languages selected from group 1 with the award of a grade 3 or higher in both.
b. Completion of one of the subjects from group 3 or group 4 in a language that is not the same as the candidate’s group 1 language.
The candidate must attain a grade 3 or higher in both the group 1 language and the subject from group 3 or 4."
Wenn die weiteren Bedingungen der o.g. IB-Vereinbarung erfüllt sind, stehen diese Anforderungen einer Anerkennung für den Hochschulzugang keinesfalls entgegen.
Deutschnachweis
Das Fach Deutsch ist gemäß IB-Vereinbarung nicht verpflichtend nachzuweisen. Da jedoch bei deutschen Studiengängen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen sind, müssen Deutschkenntnisse evtl. ergänzend über eine Deutschprüfung bei einem externen Anbieter wie beispielsweise dem Goethe-Institut nachgewiesen werden.
Einige Hochschulen verzichten bei Nachweis von German A HL im IB-Diplom auf einen separaten Deutschnachweis. Entsprechendes ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit befreit nicht vom Deutschnachweis.
School supported self-taught
Für Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule keinen Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten können, kann ein entsprechender school supported self-taught-Kurs als Language A: Literature SL anerkannt werden.
Da es sich hier um einen Sonderweg in der Sprachenbelegung handelt, empfehlen wir bezüglich der Anerkennung vorab Kontakt aufzunehmen mit der Hochschule an der das Studium aufgenommen werden soll, bzw. mit der zuständigen Stelle für die Zeugnisanerkennung.
1.2 Nachweis des Faches Mathematik im HL oder einer Naturwissenschaft im HL
Gemäß Ziffer 1b) der o.g. IB-Vereinbarung müssen unter den drei auf dem Higher Level nachzuweisenden Fächern entweder Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie oder Physik) sein.
Das Fach „mathematical studies“ ist nicht im Fächerkanon der o.g. IB-Vereinbarung enthalten und ist daher nicht anerkennungsfähig.
Mathematikkurse ab dem Schuljahr 2019/20
Ab dem Schuljahr 2019/20 werden neue Mathematikkurse unterrichtet.
Es handelt sich um die Kurse:
- Mathematics: Analysis and Approaches HL (In der Fächer- und Notenübersicht häufig abgekürzt: Math Analysis)
- Mathematics: Analysis and Approaches SL (siehe oben)
- Mathematics: Applications and Interpretation HL (In der Fächer- und Notenübersicht häufig abgekürzt: Math App)
- Mathematics: Applications and Interpretation SL (siehe oben)
Der o.g. Beschluss der Kultusministerkonferenz regelt die Anerkennungsmöglichkeit der o.g. Kurse in Ziffer 1a) Fußnote 3 und 4:
Danach eröffnet ein IB-Diploma mit den o.g. Mathematikkursen auf Higher Level (HL) den direkten Hochschulzugang für alle Fächer – unter der Voraussetzung, dass alle anderen Bedingungen der IB-Vereinbarung erfüllt sind.
Werden die beiden o. g. Mathematikkurse auf Standard Level (SL) belegt, wird mit dem IB-Diploma ein direkter fachgebundener Hochschulzugang eröffnet an Fachhochschulen und Universitäten für Studienfächer, die nicht dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich zuzuordnen sind.
Hier handelt sich um folgende Studiengänge: Geistes- und gesellschaftswissenschaftliche, künstlerische, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge, Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Rechtswissenschaft und Sport.
Für diese Studiengänge reicht es aus, wenn einer der o.g. Mathematikkurse im Standard Level nachgewiesen wird. Zusätzlich ist es dann jedoch nach Ziffer 1b) der IB-Vereinbarung notwendig, ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie oder Chemie oder Physik) im Higher Level nachzuweisen.
Unter "Schulabschlüsse mit Hochschulzugang" hier: /International Baccalaureate/IB-Diploma - Eintritt in das IB-Programm ab September 2019 (IB-BV02a: Studienfachspezifische Mindestanforderungen für die jeweiligen Fächergruppen) erhalten Sie eine Übersicht der Studienfächer, die dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich zuzuordnen sind.
Ausnahmeregelung:
Mit der "Vereinbarung über die Anerkennung des 'International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International'" (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i.d.F. vom 26.11.2020), hier S.2, Fußnote 3, gibt es folgende Ausnahmeregelung:
"Ausnahme: Absolventinnen und Absolventen der in den Anlagen 1 und 2 zur IB-Vereinbarung aufgelisteten Schulen erfüllen im Fach Mathematik die einschlägigen Anforderungen, so dass diesen ein allgemeiner Hochschulzugang zu eröffnen ist mit vereinbarungsgemäßem Erwerb des IB-Diplomas."
Dies bedeutet, dass die Schulen, die in den o.g. Mathematikkursen zusätzlich die Vektorrechnung in das Curriculum der Mathematikkurse im SL regulär aufnehmen, und mit der IBO eine entsprechende schriftliche Vereinbarung treffen, in einer eigenen Liste geführt werden, die als Anlage 1 zur Fußnote 3 in die IB-Vereinbarung aufgenommen ist. Gleiches gilt für Anlage 2 zur Fußnote 3 bezüglich des Gemischtsprachigen IB (GIB).
In der o.g. IB-Vereinbarung ist festgelegt, dass auch diesen Absolventen der direkte Hochschulzugang für alle Fächer eröffnet werden kann, wenn zusätzlich alle weiteren Bedingungen der IB-Vereinbarung erfüllt sind.
1.3 Anerkennungsfähige gesellschaftswissenschaftliche IB-Kurse
Gemäß Ziffer 1 a) der derzeit gültigen IB-Vereinbarung können folgende IB-Fächer als gesellschaftswissenschaftliches Fach anerkannt werden: History, Geography, Economics, Psychology, Philosophy, Social Anthropology, Business and Management, Global Politics.
Das Fach "History" kann, wie die anderen Fächer auch, im Standard Level und im Higher Level belegt werden. Im Higher Level können folgende Schwerpunkte gewählt werden: "History of Africa and the Middle East", "History of the Americas", "History of Asia and Oceania" sowie "History of Europe".
In der Türkei wird das Fach "Turkey in the Twentieth Century" im Standard Level angeboten. Es handelt sich hier ebenfalls um einen anerkennungsfähigen gesellschaftswissenschaftlichen IB-Kurs. Gleiches gilt für das in Kasachstan angebotene Fach "Modern History of Kazakhstan".
1.4 Anerkennungsfähige naturwissenschaftliche Fächer
Gemäß Ziffer 1 a) der derzeit gültigen IB-Vereinbarung können folgende IB-Fächer als naturwissenschaftliches Fach anerkannt werden: „Biology, Chemistry, Physics“.
Weitere Fächer, die von der IBO in Gruppe 4 der „science subjects“ angeboten werden, sind: „Computer Science, Design Technology, Sports, Exercise and Health Science“ sowie das interdisziplinäre Fach „Environmental Systems and Societies“. Diese Fächer können nach der IB Vereinbarung u.a. als sechstes Fach in die Bewertung einbezogen werden, aber das geforderte naturwissenschaftliche Fach Biologie oder Chemie oder Physik nicht ersetzen.
Bis 1997 wurden zusätzlich zum o.g. Chemiekurs auch die Kurse „General Chemistry“ und „Applied Chemistry“ angeboten. Diese sind jedoch seit 1997 nicht mehr wählbar.
2. Zweijährige durchgängige Fächerbelegung
Ziffer 1c) des o.g. Beschlusses regelt, dass alle Fächer im IB-Diploma Programme durchgängig, d.h. zweijährig aufsteigend, belegt worden sein müssen. Diese Regelung bezieht sich auch auf das Niveau des Kurses, d.h. Standard Level (SL) oder Higher Level (HL).
Es ist nicht möglich, ein fehlendes Fach durch eine Nachprüfung auszugleichen.
3. Bedingungen der IB-Vereinbarung sind nicht erfüllt
Gemäß Ziffer 2 der o.g. IB-Vereinbarung gilt: Wenn eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, ist kein direkter Hochschulzugang möglich, jedoch der Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung am Studienkolleg. Weitere Informationen zum Angebot der Studienkollegs erhalten Sie unter: www.studienkollegs.de.
Dort erhalten Sie auch eine Liste der Arbeitsgemeinschaft bundesweiter Studienkollegs: www.studienkollegs.de/pdfs/Kontakdaten-der-bundesweiten-Studienkollegs.pdf
Darüber hinaus ist gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung die Anerkennung als fachgebundene Hochschulzugangsqualifikation möglich durch ein erfolgreiches Hochschulstudium von einem Jahr in einem Land, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass eine grundsätzliche Anerkennung der IB Schulleistungen nur hinsichtlich des IB-Diplomas möglich ist; Diploma Course Results, Zertifikate des Programmes oder Leistungsnachweise aus den Pre-IB-Programmen sind für den Hochschulzugang nicht anerkennungsfähig.
4. Zeugnisanerkennung
Für weitere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Anerkennungsstelle. Grundsätzlich sind für die Anerkennung die deutschen Hochschulen zuständig. Hier wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt/Student Service/International Office der Hochschule Ihrer Wahl.
Die Entscheidungen der Hochschulen im Rahmen von Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahren werden gegenseitig anerkannt. Die Anerkennung wird auf den angestrebten Studiengang begrenzt, d.h., bei einem Studiengangwechsel ist eine erneute Entscheidung erforderlich.
Einige Bundesländer haben die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zentralen Zeugnisanerkennungsstellen übertragen. Die Entscheidungen der Zeugnisanerkennungsstelle eines Landes über die Zuerkennung der Hochschulreife gelten bundesweit.
Hinweise zu den zentralen Zeugnisanerkennungsstellen finden Sie in anabin unter "Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland", hier: "Suchen nach anderen Stellen", Zuständigkeitsauswahl: "Zeugnisanerkennung – Hochschulzugang…".
5. Online-Kurse
Online-Kurse sind in der derzeit gültigen Vereinbarung zum IB-Diploma nicht enthalten und daher nicht anerkennungsfähig.
6. IB-Diploma wurde nicht verliehen, obwohl Mindestpunktzahl von 24 Punkten erreicht wurde
Ein IB-Diploma wird nur verliehen, wenn in den drei Fächern, die auf dem Higher Level belegt werden, insgesamt mindestens 12 Punkte erreicht wurden. Ist dies nicht der Fall, wird auch bei Erreichen der Mindestpunktzahl von insgesamt 24 Punkten das IB-Diploma nicht verliehen. Bei der Übersicht über die IB-Diploma course results handelt es sich nicht um ein IB-Diploma, so dass eine Anerkennung nach der IB-Vereinbarung nicht möglich ist. Das bedeutet, dass auch der Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung/Studienkolleg nicht möglich ist. Die Absolventen haben jedoch die Möglichkeit, einzelne Prüfungen in einer Wiederholungsprüfung (retake) erneut abzulegen, um die Noten zu verbessern.
7. Bedeutung der Anlagen 1 und 2 zur IB-Vereinbarung
Anlage 1
In Anlage 1 werden internationale Schulen aufgeführt, deren Absolventinnen/Absolventen aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit der IBO bei Belegung von „Mathematics: Analysis and Approaches SL“ oder „Mathematics: Applications and Interpretation SL“ zusätzlich die Vektorrechnung in das Curriculum aufgenommen haben, so dass ein allgemeiner Hochschulzugang eröffnet werden kann.
Anlage 2
In Anlage 2 werden Schulen aufgeführt mit gemischtsprachigem IB (GIB), deren Absolventinnen/ Absolventen aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit der IBO/ZfA bei Belegung von „Mathematics: Analysis and Approaches SL“ oder „Mathematics: Applications and Interpretation SL“ zusätzlich die Vektorrechnung in das Curriculum aufgenommen haben, so dass ein allgemeiner Hochschulzugang eröffnet werden kann.
Das Datum hinter dem Schulnamen bedeutet, dass ein IB Diploma der jeweiligen Schule, welches ab diesem Datum ausgestellt ist, nach der in der o.g. IB-Vereinbarung begünstigenden Ausnahmeregelung für Mathematik SL bewertet wird.
Wurde das Zeugnis vor diesem Datum ausgestellt, dann greift die Ausnahmeregelung nicht.
Separate Bescheinigungen von Schulen über die Absolvierung von zusätzlichen Leistungen in der Vektorrechnung können nicht in die Bewertung einbezogen werden.
7.1 Aufnahme von Schulen in Anhang 1 oder 2 der IB-Vereinbarung
Die Schulen, die die Vektorrechnung in die neuen Mathematikkurse „Mathematics: Analysis and Approaches“ und „Mathematics: Applications and Interpretation“ im Standard Level (SL) aufnehmen möchten, müssen sich direkt mit der IBO in Verbindung setzen und diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung treffen. Die IBO meldet die Aufnahme an die KMK, so dass diese in Anhang 1 und Anhang 2 aufgenommen werden können.
Die ZAB kann die Schulen nicht in die Listen aufnehmen, die Schulen müssen sich für die Aufnahme direkt mit der IBO in Verbindung setzen.
Corona-Pandemie: Abgesagte Prüfungen zum IB-Diploma in 2020, 2021 und 2022
Abgesagte Prüfungen im Mai und November 2020, Mai und November 2021 sowie Mai 2022:
Nach Auskunft der IBO wurden im März 2020 die Prüfungen für das IB-Diploma im Mai 2020 abgesagt. Die Kultusministerkonferenz hat am 30. April 2020 beschlossen, dass die von der International Baccalaureate Organization (IBO) im Sommer 2020 ausgefertigten Bildungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss des zweijährigen IB-Programmes auf der Grundlage der die IB-Prüfungen ersetzenden schulischen Ersatzleistungen und unter Verzicht auf die zentralen Abschlussprüfungen im Mai 2020 als Hochschulzugangsberechtigung gemäß der "Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 07.03.2019) anerkannt werden.
Dieser Beschluss galt zunächst lediglich für die Zulassung zum Wintersemester 2020/2021 ohne Prüfung auf Abweichungen der von der IBO für den Prüfungstermin Mai 2020 veröffentlichten statistischen Angaben zur prozentualen Verteilung der von den Absolventinnen/Absolventen erreichten Leistungen.
Durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.12.2020 werden die von der International Baccalaureate Organization (IBO) für den Prüfungstermin Mai 2020 und November 2020 ausgefertigten Bildungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss des zweijährigen IB-Programms auf der Grundlage der die IB-Prüfungen ersetzenden schulischen Ersatzleistungen für alle Bewerbungstermine als Hochschulzugangsberechtigung gemäß „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International‘“ (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i. d. F. vom 07.03.2019) anerkannt.
Durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 26.04.2021 sowie vom 04.10.2021 werden die von der International Baccalaureate Organization (IBO) für die Prüfungstermine Mai 2021 und November 2021 ausgefertigten Bildungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss des zweijährigen IB-Programms auf der Grundlage der die IB-Prüfungen ersetzenden schulischen Ersatzleistungen für alle Bewerbungstermine als Hochschulzugangsberechtigung gemäß „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International‘“ (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i. d. F. vom 26.11.2020) anerkannt.
Durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.02.2022 werden die von der International Baccalaureate Organization (IBO) für den Prüfungstermin Mai 2022 ausgefertigten Bildungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss des zweijährigen IB-Programms auf der Grundlage der die IB-Prüfungen ersetzenden schulischen Ersatzleistungen für alle Bewerbungstermine als Hochschulzugangsberechtigung gemäß „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International‘“ (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i. d. F. vom 07.03.2019) anerkannt.
Die Beschlüsse sind unter www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/allgemeines-zur-anerkennung/veroeffentlichungen-und-beschluesse/hochschulzugang.html hier unter "IB-Diploma" einsehbar.