Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Ungarn
Hinweise
- zur neuen Struktur des ungarischen Hochschulbereichs seit dem 1.1.2000
(s a. "Dokumente") - zum Promotionsrecht (s.a. Hochschulwesen)
- zu den Abkommen vom 24. März 1990 und vom 1.12.2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (s.a."Dokumente")
- zur Schreibweise ungarischer Namen und Bezeichnungen
Äquivalenzabkommen
Das Abkommen vom 24. März 1990, das am 25.März 1991 in Kraft getreten ist, wurde im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II, S. 1056 - 1058 veröffentlicht. Die zum Abkommen gehörende ungarische Hochschulliste ist später nach Beratungen der Ständigen Expertenkommission gemäß Art. 5 des Abkommens ergänzt worden. Eine neue Fassung der Liste der anerkannten ungarischen Hochschulen ist zuletzt in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.1.1999 "Genehmigung zur Führung ausländischer Hochschulgrade" veröffentlicht worden. Die Regelungen des Abkommens können auf die in anabin unter "Bildungsinstitutionen" aufgeführten staatlichen und staatlich anerkannten ungarischen Hochschulen übertragen werden. Dies sind alle dort genannten Hochschulen mit Ausnahme der "Ausländischen Einrichtungen" (külföldi intézmény) und der "Nagy Lajos Király Magánegyetem" (König-Lajos-Nagy-Privatuniversität).
Aufgrund der inzwischen veränderten Bewertung ungarischer Reifezeugnisse können auch Studienleistungen aus dem ersten und zweiten Studienjahr angerechnet bzw. anerkannt werden, so dass die entsprechende Einschränkung in Art. 2 (2) des Abkommens überholt ist.
Am 1. Dezember 2001 wurde ein neues Äquivalenzabkommen unterzeichnet. Es tritt an dem Tag in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Dies ist mittlerweile geschehen, so dass es am 12.01.2004 in Kraft getreten und im BGBl 2004 Teil II Nr. 21 vom 08.07.2004, S. 954-956 veröffentlicht ist.
Das bislang gültige Abkommen vom 24.03.1990 mitsamt dem dazugehörigen Notenwechsel ist damit am 12. 01. 2004 außer Kraft getreten.
Hochschulstruktur 2000
Ein großer Teil der ungarischen Hochschulen ist ab dem 1.1.2000 zu größeren Einheiten (egység) mit neuen oder veränderten Bezeichnungen und meist mehreren Standorten zusammengefasst worden. Z.T. wurden auch die einzelnen Fakultäten der früheren Hochschulen unterschiedlichen neuen Hochschulen zugeordnet.
Die Hochschulliste in ANABIN enthält zur leichteren Identifizierung älterer Diplome neben den Bezeichnungen der Hochschulen, die durch die Neugliederung entstanden sind, auch die Namen der Hochschulen, die bis Ende 1999 selbständig waren und jetzt Teile, meist Fakultäten (kar), neuer größerer Hochschuleinheiten sind.
Die neuen Zuordnungen sind in dem Feld "Beschreibung" erläutert. Zusätzlich werden die alten Hochschulbezeichnungen auch über die Funktion "Gehört zu" mit den Hochschulen verknüpft, in denen die früher eigenständigen Hochschulen insgesamt oder mit Teilbereichen integriert sind. Das ist zwar terminologisch nicht ganz exakt, da die früher eigenständigen Hochschulen jetzt in der Regel Fakultäten mit der entsprechenden Bezeichnung sind. Außerdem kann es zu mehrfachen Zugehörigkeitsverknüpfungen kommen, wenn Teile einer früheren Hochschule verschiedenen neuen Hochschuleinheiten zugeordnet worden sind. Diese Unschärfen werden in Kauf genommen, da die Verknüpfungen dem Benutzer das Auffinden der Abschlüsse erleichtern und die Informationen in dem Feld "Beschreibung" die Neugestaltung des ungarischen Hochschulsystems detailliert beschreiben.
Wenn Hochschulen ohne Änderung ihrer Struktur nur umbenannt wurden, können die früheren Namen durch eine Alias-Anfrage festgestellt werden.
Wenn Hochschulen durch die neue Struktur des Hochschulwesens ihr Fächerangebot geändert haben, der Name aber beibehalten wurde, werden die Hochschulen mit der seit dem 1.1.2000 geänderten Struktur durch den Zusatz "egyseg" (Einheit/Verbund) gekennzeichnet.
Bei den seit dem 1.1.2000 gültigen Hochschulbezeichnungen wurden auch die offiziellen Abkürzungen eingetragen. Sie fehlen bei den früheren Hochschulbezeichnungen.
In der Datenbank sind auch ausländische Hochschulinstitutionen aufgeführt, die in Ungarn mit Erlaubnis der ungarischen Behörden tätig sind. An diesen Institutionen werden in der Regel keine ungarischen Hochschulqualifikationen erworben, sondern ausländische Grade verliehen.
Promotionsrecht
Das Promotionsrecht bzw. die Berechtigung zur Durchführung von PhD-Programmen wird in Ungarn nicht einer gesamten Universität, sondern nur einzelnen Fakultäten erteilt. In der Regel gibt es an ungarischen Universitäten neben den Fakultäten mit Promotionsrecht auch Fakultäten oder Abteilungen ohne Promotionsrecht.
Aufgrund dieses Sachverhalts bedeutet die Angabe "hat Promotionsrecht" bei einer ungarischen Hochschule in der Datenbank in der Regel nicht, dass alle Fakultäten oder Abteilungen einer Hochschule Promotionsrecht haben.
Aus der Angabe des Promotionsrechts bei einer ungarischen Hochschule lässt sich nur ableiten, dass an mindestens einer Fakultät bzw. Abteilung an mindestens einem Standort ein Programm zum Erwerb des Doktorgrades angeboten wird. In diesem Sinn wurde das Promotionsrecht nach dem Programmraster auch dann bestätigt, wenn bei einer Hochschule mit mehreren Standorten eine Fakultät bzw. Abteilung ohne Promotionsrecht separat in der Hochschulliste mit einer anderen Ortsbezeichnung als die Fakultät(en) mit Promotionsrecht aufgeführt ist.
Bei einer ungarischen Hochschule, die in der Datenbank mit der generellen Angabe "hat Promotionsberechtigung" gekennzeichnet ist, lässt sich der Beschreibung entnehmen, welche Fakultäten bzw. Abteilungen kein Promotionsrecht haben. In der Regel sind das Fakultäten mit dem Zusatz "föiskolai", d.h. "(Fach)hochschule".
Schreibweise ungarischer Namen und Bezeichnungen
Im Ungarischen sind die Vokale a, e, i, o, u, ö und ü als kurze und als lange Laute vertreten. Die langen Vokale mit Ausnahme der Umlaute werden in Ungarn durch einen Strich ( ´ ) über dem Vokal und somit durch á, é, í, ó oder ú wiedergegeben. Die kurzen Umlaute werden mit "ö" und "ü" geschrieben, die entsprechenden langen Umlaute sind durch zwei Striche ( ´´ ) über dem o bzw. u gekennzeichnet.
In anabin sind diese diakritischen Zeichen aus schreibtechnischen Gründen und im Hinblick auf die Suchfunktionen überwiegend nicht berücksichtigt worden, d.h. die langen Vokale werden in der Regel wie die kurzen mit a, e, i, o, u, ö oder ü wiedergegeben.
Hochschulwesen
Ein großer Teil der ungarischen Hochschulen ist ab dem 1.1.2000 zu größeren Einheiten (egység) mit neuen oder veränderten Bezeichnungen und meist mehreren Standorten zusammengefasst worden. Z.T. wurden auch die einzelnen Fakultäten der früheren Hochschulen unterschiedlichen neuen Hochschulen zugeordnet.
Wintersemester- und Vorlesungsbeginn ist im September. Von Februar bis Juni findet das Sommersemester statt.
S.a. Hinweise - Hochschulstruktur 2000 als Benutzerhinweis für die Bildungsinstitutionen in anabin.
Notensystem der Hochschulen
Einzelleistungen
Notenskala | Bemerkungen | ||
5 | jeles | (sehr gut) | Maximalnote |
4 3 | jó közepes | (gut) (mittelmäßig) | |
2 | elégséges | (genügend) | Unterste Bestehensnote |
1 | elégtelen | (ungenügend) |
|
Das Notensystem der Hochschulen ist mit dem der Sekundarschulen identisch.
Gesamtprädikate
Notenskala | Bemerkungen | ||
magna cum laude | alle Prüfungen haben die Bestnote 5 | Maximalnote | |
summa cum laude | Gesamtnote zwischen 4.51 und 5.00 | Maximalnote | |
cum laude | Gesamtnote zwischen 3.51 und 4.50 | ||
rite | Gesamtnote zwischen 2.00 und 3.50 | Unterste Bestehensnote |
oder
Notenskala (Gesamtprädikat) | Gesamtnote | ||
kitünö | ausgezeichnet | 5.00 | |
jeles | sehr gut | 4.51 - 4.99 | |
jó | gut | 3.51 - 4.50 | |
közepes | mittelmäßig | 2.51 - 3.50 | |
elégséges | genügend | 2.00 - 2.51 |
Die Gesamtnote wird bis zur zweiten Dezimalstelle hinter dem Komma auch in das Studienbuch eingetragen und errechnet sich i.d.R. ais dem Durchschnitt der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen, wobei die Rigorosumsnoten doppelt gewichtet werden.
Promotionsrecht
Das Promotionsrecht bzw. die Berechtigung zur Durchführung von PhD-Programmen wird in Ungarn nicht einer gesamten Universität, sondern nur einzelnen Fakultäten erteilt. In der Regel gibt es an ungarischen Universitäten neben den Fakultäten mit Promotionsrecht auch Fakultäten oder Abteilungen ohne Promotionsrecht.
S.a. Hinweise - Promotionsrecht als Benutzerhinweis für "Bewertung" unter "Bildungsinstitutionen".
Studienabschlüsse und Hochschulgrade
Die Bezeichnung der Abschlussqualifikationen ist in dem ungarischen Hochschulgesetz vom 13.7.1993 nur in allgemeiner Form geregelt. Absolventen eines Universitätsstudiums erhalten in der Regel ein Universitätsdiplom (egyetemi oklevel) und eine Qualifikation mit dem Zusatz "diplomiert" (okleveles), in Rechtswissenschaften, allgemeiner Medizin (Humanmedizin), Zahnmedizin und Tiermedizin einen Doktortitel.
Absolventen eines Hochschulstudiums ohne Universitätsniveau erhalten ein Hochschuldiplom (föiskolai oklevel) und eine Qualifikation, z.B. als Grundschullehrer, Betriebswirt, Elektroingenieur usw..
Neue Studiengänge und Gradbezeichnungen werden auf Vorschlag der Hochschuleinrichtungen durch Erlasse des Bildungsministers genehmigt. Er stützt sich dabei auf die Meinung des ungarischen Akkreditierungskomitees und des Rates für Hochschulbildung und Forschung des ungarischen Bildungsministeriums.
Bestrebungen, das ungarische Gradsystem an den Bologna-Prozess anzupassen, werden seit dem Frühjahr 2005 durchgeführt.
Die Bezeichnung der Qualifikationen an den einzelnen Fakultäten bzw. Hochschulen lässt sich dem ungarischen "Handbuch für die Aufnahme eines Hochschulstudiums" (felsöoktatasi felveteli tajekoztato), das jährlich erscheint, nur z.T. entnehmen. In den Fällen, in denen bisher keine genaue Bezeichnung der Abschlussqualifikation aus Ungarn übermittelt und in die Datenbank übernommen werden konnte, wurde die Studienrichtung in Klammern als Identifizierungsmerkmal für die Abschlussqualifikation eingetragen.
Schulwesen
Das ungarische Schulsystem umfasst
1. - 8. Klasse Grundschule (általános iskola)
9. - 12. Klasse Gymnasium (auch 5-12. oder 7-12. Klasse) (gimnázium)
9. - 12. Klasse Fachgymnasium (szakgimnázium)
13. Klasse Technikerausbildung (technikus) an Fachgymnasien
9. -11. Klasse Fachmittelschule (szakközépiskola)
9. - 10. Klasse Fachschule (szakiskola)
- die achtjährige Grundschule/Allgemeinschule (általános iskola)
- das acht-, sechs- oder vierjährige Gymnasium (gimnázium), beginnend mit der Klasse 5, 7 oder 9 und abschließend mit einer Klasse 12, in besonderen Fällen auch 13
- die Fachmittelschule (szakközépiskola) mit den Klassen 9 - 12 und einer abschließenden Reifeprüfung, danach z.T. mit einer Klasse 13 für eine vertiefte Berufsausbildung
Änderung ab 2016:- Fachmittelschule (szakközépiskola) wird zu Fachgymnasium (szakgimnázium) mit den Klassen 9-12 und einer Berufsbezogenen Reifeprüfung und Berufsqualifikation, die eine Reifeprüfung voraussetzt.
- die zwei- bis dreijährige Fachschule (szakiskola), in der Regel auf einer achtjährigen Schulbildung aufbauend mit einem Abschluss ohne Hochschulzugangsberechtigung
Änderung ab 2016:- die Fachschule (szakiskola) wird zur Fachmittelschule (szakközépiskola), auf einer achtjährigen Schulbildung aufbauend kann nach 3 Jahren ein Beruf erlernt werden. Nach weiteren 2 Jahren ist die Reifeprüfung möglich.
- die Fachschule (szakiskola) bereitet Schüler mit speziellen Bedürfnissen in den Klassen 9-10 auf die Berufsprüfung vor
- die Schulpflicht beginnt mit sechs Jahren und endet mit 18 Jahren, auf Antrag mit 16 Jahren
Notensystem der Sekundarschulen
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
5 |
jeles |
(sehr gut) |
Maximalnote |
4
3 |
jó
közepes |
(gut)
(mittelmäßig) |
|
2 |
elégséges |
(genügend) |
Unterste Bestehensnote |
1 |
elégtelen |
(ungenügend) |
|
Das Notensystem der Sekundarschulen ist mit dem der Hochschulen identisch.
Reifeprüfungsfächer
Allgemeinbildende Pflichtfächer:
1. Magyar nyelv és irodalom (Ungarische Sprache und Literatur)
2. Nemzetiségi nyelv és irodalom (Sprache und Literatur im Nationalitätenunterricht)
3. Történelem (Geschichte)
4. Matematika (Mathematik)
5. Èlö idegen nyelv (Lebendige Fremdsprache oder Latein)
Allgemeinbildende wählbare Fächer:
1. Èlö idegen nyelv (Lebendige Fremdsprache)
2. Fizika (Physik)
3. Kémia (Chemie)
4. Biológia (Biologie)
5. Földrajz (Geographie)
6. Ènek-zene (Gesang-Musik)
7. Vizuális kultúra (Visuelle Kultur)
8. Informatika (Informatik)
9. Testnevelés (Sport)
10. Filozófia (Philosophie)
11. Hittan (Reiligionslehre)
12. Természettudomány (Naturwissenschaft)
13. Latin nyelv (Lateinische Sprache)
14. Emberismeret és etika (Menschenkenntnis und Ethik)
15. Társadalomismeret (Gesellschaft)
16. Ember- és társadalomismeret, etika (Menschenkenntnis, Gesellschaft und Ethik)
17. Dráma (Drama)
18. Mozgóképkultúra és médiaismeret (Filmkultur und Medienkenntnisse)
19. Nemzetiségi népismeret (Volkskunde der Nationalitäten)
20. Célnyelvi civilizáció (Zivilsation der Zielsprache)
21. Belügyi rendészeti ismeretek (Verwaltung)
22. Katonai alapismeretek (Militärische Grundkenntnisse)
23. Utazás és turizmus (Reise und Tourismus)
24. Gazdasági ismeretek (Wirtschaftskenntnisse)
25. Judaisztika (Judaistik)
26. Bibliaismeret –Hit Gyülekezete (Bibelkunde –Hit Gyülekezete)
27. Müvészettörténet (Kunstgeschichte)
28. Népmüvészet (Volkskunst)
29. Pszichológia (Psychologie)
Berufsbezogene Reifeprüfungsfächer:
1. Egészségügy ismeretek
2. Egészségügy technika ismeretek
3. Szociális ismeretek
4. Pedagógia ismeretek
5. Képzö- és iparmüvészet ismeretek
6. Hang-, film és színháztechnika ismeretek
7. Bányászat ismeretek
8. Èpületgépészet ismeretek
9. Gépészeti ismeretek
10. Kohászat ismeretek
11. Villamosipar és elektronika ismeretek
12. Távközlés ismeretek
13. Informatika ismertek
14. Vegyipar ismeretek
15. Vegyész ismeretek
16. Èpítöipar ismeretek
17. Könnyüipar ismeretek
18. Faipar ismeretek
19. Nyomdaipar ismeretek
20. Közlekedésépítö ismeretek
21. Közlekedés ismeretek
22. Közlekedésgépész ismeretek
23. Környezetvédelem-vízgazdálkodás ismeretek
24. Közgazdaság ismeretek
25. Ügyviteli ismeretek
26. Keresekedelem ismeretek
27. Vendéglátóipar ismeretek
28. Turisztika ismeretek
29. Optika ismeretek
30. Szépészet ismeretek
31. Mezögazdasági gépész ismeretek
32. Erdészet és vadgazdálkodás ismeretek
33. Mezögazdaság ismeretek
34. Kertészet parképítés ismeretek
35. Földmérés ismeretek
36. Èlelmiszeripar ismeretek
37. Sport ismeretek
38. Rendészet ismeretek
Weitere Reifeprüfungsfächer:
1. Egyházzenész ismeretek
2. Gyakorlatos színész ismeretek
3. Jazz-zenész ismeretek
4. Klasszikus zenész ismeretek
5. Népzenész ismeretek
6. Szórakoztató zenész ismeretek
7. Táncos ismeretek
8. Artista ismeretek
(Quelle: 3.melléklet az 5/2016.(i.22.) Korm. rendelethez)
Lehrerausbildung (Studienbeginn ab 2013)
1. Grundschullehrer (tanító) für die Klassen 1-4
Die Ausbildung ist unverändert geblieben.
Der Bachelorabschluss berechtigt nach 8 Semestern (240 ECTS) zum Unterricht in den Klassen 1–4 sowie mindestens in einem Fach in den Klassen 1-6. Die Unterrichtspraxis im 8. Semester beträgt 8-10 Wochen (12-14 ECTS).
Änderungen im Studium für Lehrer der Sekundarstufe I und II:
2. Lehrer der Sekundarstufe I (okleveles … általános iskolai tanár) für die Klassen 5-8
Der Masterabschluss dauert 10 Semester (mindestens 300 ECTS) bei zwei Unterrichtsfächern. Die Unterrichtspraxis dauert nach dem erfolgreichen Studium 2 Semester und hat einen Umfang von 50 ECTS. Der Masterabschluss berechtigt zum Unterricht in den Klassen 5-8.
3. Lehrer der Sekundarstufe II (okleveles … középiskolai tanár) für die Klassen 9-12 ggf. 13
Der Masterabschluss dauert 12 Semester (360 ECTS) bei zwei Unterrichtsfächern. Die Unterrichtspraxis dauert nach dem erfolgreichen Studium 2 Semester und hat einen Umfang von 50 ECTS. Der Masterabschluss berechtigt zum Unterricht in den Klassen 5-12, ggf. 13.
Lehrerausbildung (Studienbeginn bis 2005/2006)
I. Beschreibung der Lehramtstypen
Die ungarische Lehramtsausbildung ist als einphasig zu charakterisieren. Eine Ausbildungsphase, die dem deutschen Vorbereitungsdienst im Anschluss an das Studium entspricht, gibt es bisher in Ungarn nicht.
In Ungarn gab und gibt es folgende Formen der Lehramtsausbildung für den Unterricht an öffentlichen Schulen:
1. Grundschullehrer (tanitó) für die Klassen 1-4
Ein dreijähriges seit ca. 1995 überwiegend vierjähriges Studium an Hochschulen oder Fakultäten ohne Universitätsrang mit dem Abschluss als Grundschullehrer/Unterstufenlehrer (tanitó) für den Unterricht in den Klassen 1-4 der regulär achtjährigen Grundschule/Allgemeinschule (általános iskola).
"Die Unterstufenlehrer für die ersten vier Klassen der Grundschule haben ihre Ausbildung an dreijährigen Hochschulen für Lehrerausbildung absolviert. Viele haben sich zusätzlich qualifiziert für Fremdsprachen oder Körpererziehung u.a., um auch in den Klassen 5 und 6 unterrichten zu können. Die Zahl der Pflichtstunden beträgt 21. Seit 1995 erfolgt die Lehrerausbildung für die Klassen 1-6. Sie ist als Vorbereitung auf die inhaltlichen und strukturellen Veränderungen im Schulsystem zu betrachten, denn der NAT(1) sieht eine längere, sechsjährige Schulstufe vor".(2)
Gegenwärtig dauert das Studium für das Lehramt an Grundschulen in der Regel vier Jahre und umfasst eine Spezialisierung in einem Fach, z.B. in der Mathematik, der Muttersprache, der Fremdsprache, dem Musik- oder Sportunterricht oder in einem anderen Fachgebiet. Z.T. gibt es auch die Variante, dass die Grundschullehrerausbildung nach drei Jahren abgeschlossen wird und danach ein weiteres Studium in dem Spezialfach erfolgt, mit dessen Abschluss dann die Lehrbefähigung für die Klassen 5-6 der Grundschule verbunden ist.
2. Lehrer der Sekundarstufe I (általános iskolai tanár) für die Klassen 5-8
Ein vierjähriges Studium an pädagogischen Hochschulen und Fakultäten ohne Universitätsrang mit dem Abschluss als Lehrer an der Allgemeinschule/Grundschule (általános iskolai tanár) mit einem in der Regel vierjährigen Studium in zwei Fächern für den Unterricht in den Klassen 5-8 der ungarischen Grundschule. In folgenden Fächern kann der Unterricht bis einschließlich Klasse 12 erfolgen: Körpererziehung, Kunst und Fremdsprache.
"Der Lehrer für die Oberstufe der Grundschule hat 20 Pflichtstunden zu unterrichten."
3. Lehrer der Sekundarstufe II (középiskolai tanár) für die Klassen 9-12
Ein fünfjähriges Studium auf Universitätsniveau (egyetemi szintu) mit dem Abschluss eines Mittelschullehrers (középiskolai tanár) mit der Unterrichtsberechtigung für zwei Fächer, z.T. auch für ein Fach für die Klassen 9-12 des ungarischen Schulsystems, d.h. für die Klassen 1-4 der allgemeinbildenden ungarischen Mittelschule bzw. des Gymnasiums sowie für die allgemein bildenden Fächer an den ungarischen Fachmittelschulen.
"Die Gymnasiallehrerausbildung erfolgt in 5 Jahren an den Universitäten. Mit diesem Lehrerdiplom ist es möglich, auch an den Berufsmittelschulen theoretische Unterrichtsfächer zu unterrichten. Die Pflichtstundenzahl beträgt 18."
Neu eingeführt wurde in den 90er Jahren ein spezielles sechssemestriges Studium für Fremdsprachenlehrer in Englisch, Deutsch und Französisch.
4. Lehrer an Sonderschulen (gyógypedagógiai tanár)
Für die Ausbildung der Lehrer an Sonderschulen (gyógypedagógiai tanár) gibt es vierjährige Studiengänge an der Gusztav Bárczi Heilpädagogischen Lehrerbildungshochschule in Budapest. Eine Stiftungshochschule des Instituts für die Ausbildung von Erziehern und für die Erziehung von Bewegungsbehinderten "András Peto" bietet zusätzlich eine Ausbildung zum Konduktor an. Konduktoren werden für den Unterricht von Kindern und Erwachsenen ausgebildet, die aufgrund einer Schädigung des Zentralnervensystems behindert sind.
5. Lehrer an Berufsschulen (... tanár, ... oktató)
Grundständige Lehramtsstudiengänge, die auf den Unterricht in Berufsschulen und Berufsmittelschulen bezogen sind, werden bisher an den ungarischen Technischen Universitäten auf Universitätsniveau (egyetemi szintü) in der Regel nicht angeboten. Es gibt ergänzende Fernstudien im Umfang von 4 Semestern, z.B. zum Ingenieurlehrer (mérnöktanár) auf Universitäts- (egyetemi) oder (Fach)hochschulniveau (föiskolai szint). Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften gibt es eine Lehramtsausbildung als Lehrer für Wirtschaft (közgazdász tanár) im Umfang von zehn Semestern.
"Die Berufsschullehrer erhalten nach einem fünfjährigen Studium an einer Universität als Ingenieure oder Ökonomen oder nach einem vierjährigen technischen Fachhochschulstudium ihr Diplom. Durch ein einjähriges Zusatzstudium in der Pädagogik erwerben sie die Befähigung, als Lehrer an Berufsbildungseinrichtungen zu arbeiten. 86 % dieser Lehrer hatten ihre Lehrbefähigung durch ein Fernstudium erreicht. Die Zahl des Lehrpersonals der Berufsschulen betrug Anfang des Schuljahres 1991/92 11.766. (Von den Lehrkräften waren 6.765 Lehrer für Berufstheorie, 435 Leiter für berufspraktischen Unterricht und 4.566 Berufsausbilder).
Die Berufsausbilder sind vor allem Absolventen einer Berufsmittelschule oder eines Technikums mit langjähriger (mindestens 3jähriger) Berufserfahrung und mit einem einjährigen pädagogischen Direktstudiennachweis. Die Berufsausbilder erhalten ihre Qualifikation an drei- oder vierjährigen technischen Ausbildungseinrichtungen, was noch durch eine pädagogische Qualifikation ergänzt wird. Von den 4.566 Berufsausbildern im Schuljahr 1991/92 haben beispielsweise 2.001 in einer schulischen Lehrwerkstatt unterrichtet, 1.822 in einer Betriebslehrwerkstatt, 603 in einem Betrieb in Gruppen gearbeitet."
II. Neue Entwicklungen im Schulsystem
Das bisherige Fachlehrerprinzip, das in der ungarischen Lehrerausbildung für den Unterricht ab der 5. Klasse gilt, lässt sich nicht eindeutig den Bildungsgebieten des nach dem Schulgesetz vom 13.07.1993 allmählich erarbeiteten nationalen Grundlehrplans zuordnen. Er soll die Bildungsgrundlage beinhalten, die in allen ungarischen Schulen in den Jahrgängen 1-10 berücksichtigt werden müssen. Er gilt also für die schulpflichtige Zeit in Ungarn, die von 6-16 Jahre dauert.
Der nationale Grundlehrplan (Nemzeti alaptanterv = NAT)
- definiert die einheitlichen Anforderungen so, dass deren 50-70 %ige Erfüllung, je nach Schulen und Jahrgängen in unterschiedlichen Verhältnissen ausreicht und somit die Bestimmung von Ergänzungsinhalten und Anforderungen möglich ist.
- Die Inhalte und Anforderungen werden im Rahmen von Bildungsgebieten und Teilgebieten und nicht in Bezug auf einzelne Lehrfächer angegeben, damit die Schulen die Möglichkeiten haben, ihre Lehrfächer selbständig zu gestalten, auszuwählen und zu gruppieren.
- Die Anforderungen werden nicht den einzelnen Jahrgängen zugeordnet, sondern entsprechend den pädagogischen Phasen und Alterseigentümlichkeiten bis zum Ende des 6. bzw. 10. Jahrgangs definiert und die detaillierten Anforderungen bis zum Ende des 4. und 6. bzw. 8. und 10. Jahrgangs bestimmt.
Als Bildungsgebiete des nationalen Grundlehrplans wurden festgelegt:
1. Muttersprache und Literatur (Muttersprache und Literatur; Minderheitensprache und Literatur)
2. moderne Fremdsprache
3. Mathematik
4. Mensch und Gesellschaft (gesellschaftliche, staatsbürgerliche und wirtschaftliche Kenntnisse; Kenntnisse über den Mensch; Geschichte)
5. Mensch und Natur (Naturkunde; Physik; Chemie; Biologie und Gesundheitslehre)
6. unsere Erde und Umwelt
7. Künste (Singen, Musik; Tanz, Drama; visuelle Kultur, Kinobildkultur und Medienkenntnisse)
8. Informatik (Computertechnik, Bibliotheksbenutzung)
9. Lebensführung und praktische Kenntnisse (Technik; Haushaltslehre und Wirtschaftung; Berufsorientierung)
10. Turnen und Sport
Die Bildungsgebiete des nationalen Grundlehrplans können in den lokalen Lehrplänen in verschiedenen Lehrfächern organisiert werden. Es können auch Inhalte in einem Lehrfach vermittelt werden, die zu mehreren Bildungsgebieten gehören. Verhältnisse zwischen den Bildungsgebieten sollen nicht in Stundenzahlen, sondern nur in annähernd gültigen Prozentzahlen ausgedrückt werden, da die Verhältnisse in den Stundenplänen von den lokalen Lehrplänen der Schule selber definiert werden.
Im ungarischen Studienführer für das Jahr 2000 lässt sich nicht entnehmen, dass die Gebiete des nationalen Grundlehrplans die traditionelle Fächerstruktur der ungarischen Lehramtsstudienfächer bisher wesentlich verändert hat.
(1) Nationaler Grundlehrplan, nach dem Gesetz LXXIX vom 12.7.1993 über die öffentliche Bildung erarbeitet.
(2) Die Zitate sind entnommen: Gutsche, Márta
III. Quellen:
Act LXXIX of 1993 on Public Education of the Hungarian Republik. (Passed by Parliament on July 12, 1993). Hungary: Veszprémi Nyomida Rt., 1993.
Einführung zum Nationalen Grundlehrplan. Budapest: Ministerium für Unterricht und Kultur, 1996.
Gutsche, Márta. Das ungarische Bildungswesen im Umbruch. Von Reformen zur Transformation. Köln, Weimar, Wien: Böhlau Verlag, 1996.
Lehrerausbildung (Studienbeginn 2006 bis 2012/2013)
1. Grundschullehrer (tanító) für die Klassen 1-4
Der Bachelorabschluss berechtigt nach 8 Semestern (240 ECTS) zum Unterricht in den Klassen 1–4 sowie mindestens in einem Fach in den Klassen 1-6. Die Unterrichtspraxis im 8. Semester beträgt 8-10 Wochen (12-14 ECTS).
2. + 3. Lehrer der Sekundarstufe I. und II. (okleveles … tanár) für die Klassen 5-12 ggf. 13 sowie Fachlehrer
Der Masterabschluss dauert auf dem entsprechenden Bachelorabschluss aufbauend 5 Semester (150 ECTS) bei zwei Unterrichtsfächern sowie 4 Semester (120 ECTS) bei Fach- und Kunstlehrern mit einem Unterrichtsfach. Die Unterrichtspraxis hat einen Umfang von 30 ECTS. Der Masterabschluss berechtigt zum Unterricht in den Klassen 5-12, ggf. 13, sowie als Fachlehrer tätig zu sein.
3. Lehrer an Sonderschulen (konduktor oder gyógypedagógus)
Konduktor: Der Bachelorabschluss berechtigt nach 8 Semestern (240 ECTS) zum Unterricht von körperlich behinderten Kindern in den Klassen 1–4. Die Unterrichtspraxis hat einen Umfang von 8-10 ECTS.
Gyógypedagógus: Der Bachelorabschluss berechtigt nach 8 Semestern (240 ECTS) zum Unterricht in der gewählten Fachrichtung in Kindergärten und Schulen der Klassen 1–6. Die Lehrbefähigung erstreckt sich auf Grundschulunterricht der Klassen 1-10, wenn die Fachrichtung „Pädagogie für Lernbehinderte“ (tanulásban akadályozottak pedagógiája szakirány) gewählt wurde.
Zuständige Stellen in Ungarn
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||||
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ENIC / NARIC | Budapest | Informationsstelle zur Anerkennung von EU-Berufsqualifikationen | |||||||||||||||||
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Association of Hungarian Physiotherapists | Budapest | Physiotherapeuten-Verband | |||||||||||||||||
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Verband der Sozialarbeiter | Budapest | ||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Hungarian National Office for Translation and Attestation Co. Ltd. | Budapest | beglaubigte Übersetzungen und Kopien | |||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Ungarische Industrie- und Handelskammer | Budapest | Vorbereitungskurse, Prüfungsordnung, Meisterdiplome (ab 1994) | |||||||||||||||||
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Language Examination Accreditation Centre | Budapest | Nostrifizierung von Sprachzertifikaten | |||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Ungarischer Akkreditierungsrat | - | ||||||||||||||||||
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Gesundheitsministerium | Budapest | Umsetzung der EU-Richtlinien im Gesundheitswesen | |||||||||||||||||
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Verband der Ungarischen Medizinischen Gesellschaften | Budapest | ||||||||||||||||||
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Ungarische Ärztekammer | Budapest | offizielle Informationsstelle für Ärzte | |||||||||||||||||
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Ministry of Agriculture and Regional Development, Office of Education and Research | Budapest | Konformitätsbescheinigung für Tierärzte | |||||||||||||||||
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National Housing and Building Office | Budapest | Konformitätsbescheinigung für Architekten | |||||||||||||||||
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Äquivalenz- und Informationszentrum | Budapest | - Internationale Mobilität - stellt Anerkennungsbescheide für berufliche Qualifikationen aus | |||||||||||||||||
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National Healthcare Service Center | Budapest |
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