Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Ukraine
Hochschulzugang in Deutschland
Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen zum Sommersemester 2023, Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024
Die Kultusministerkonferenz hat am 09.02.2023 einen Beschluss zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen gefasst, die in Zeiten des Krieges in der Ukraine in den Jahren 2022 und 2023 erworben wurden/werden und gemäß den bestehenden Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigen.
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss zum „Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen; Anwendung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der Ukraine-Krise auf Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.04.2022).
Anlass für den Beschluss vom 09.02.2023 ist, dass der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung in der Ukraine aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auch im Schul- und Studienjahr 2022/2023 unter Erschwernissen erfolgt.
Damit Schülerinnen und Schüler sowie Studierende hierdurch nicht benachteiligt werden, wurde festgelegt, die bestehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang auch dann anzuwenden, wenn nicht alle regulär erforderlichen schulischen bzw. hochschulischen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können. Den vollständigen Beschlusstext finden Sie unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Hochschulzugang_Beschluesse_der_KMK/230209_KMK_Beschluss_Hochschulzugang_Ukraine.pdf
Anwendung des KMK-Beschlusses vom 09.02.2023
In der Ukraine eröffnet das nach elf Schuljahren erworbene „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ (Свідоцтво про здобуття повної загальної середньої освіти/Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal‘noji seredn‘oji osvity) den Hochschulzugang, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Nationalen Multifachtest („Nacional´nyj mul´typredmetnyj test“) nachgewiesen wird. Der Nationale Multifachtest ersetzt sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2023 die sog. Externe Unabhängige Bewertung (Зовнішнє незалежне оцінювання/Zovnišnė nezaležne ocinjuvannja).
Für den Hochschulzugang in Deutschland ist diese Voraussetzung nicht relevant.
In Deutschland ist mit dem „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“, erworben nach elf Schuljahren, der Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg möglich. Ein direkter Hochschulzugang erfordert den Nachweis von Studienzeiten in der Ukraine (s. Schulabschlüsse mit Hochschulzugang/Ukraine/Bewertungsvorschlag UKR-BV07).
Unter Anwendung des KMK-Beschlusses vom 09.02.2023 haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die Möglichkeit, sich für ein Hochschulstudium in Deutschland zu bewerben, auch wenn sie nicht alle regulär erforderlichen schulischen bzw. hochschulischen Prüfungsleistungen nachweisen können. Diese Regelungen gelten für Bildungsnachweise/Abschlüsse, die in Zeiten des Krieges in der Ukraine in den Jahren 2022 und 2023 erworben wurden/werden.
Darüber hinaus gelten diese Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler, die in der Zeit der Corona-Pandemie, d.h. in den Jahren 2020 und 2021, nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachweisen können.
Hochschulwesen
Die Ukraine ist seit 2005 Teil des Europäischen Hochschulraums und führte im Zuge dessen auch die gestufte Studienstruktur ein, bestehend aus Bachelor- (180-240 ECTS), Master- (60-120 ECTS) und Promotionsstudiengängen.
Bis August 2014 war für hochschulische Bildungsnachweise ein einheitliches staatliches Muster vorgesehen. Seit September 2014 ist das nicht mehr der Fall.
Folglich variiert die Erscheinungsform staatlicher Diplommuster von Hochschule zu Hochschule - da diese jeweils eigene Diplommuster entwickeln dürfen - unter Einhaltung bestimmter staatlicher Vorgaben, wie z.B. die Verwendung staatlicher Symbole, u.a. der Inschrift "УКРАЇНА" und "UKRAINE" und des Wappens der Ukraine (Goldener Dreizack). Diese Symbole dürfen ausschließlich bei Diplomen nach staatlichem Muster verwendet werden.
Seit dem akademischen Jahr 2014/15 erfolgt die Ausstellung von Diploma Supplements grundsätzlich nach europäischem Muster, in zweisprachiger Version (Ukrainisch/Englisch).
1. Studienabschlüsse und Hochschulgrade
Studienabschlüsse und Hochschulgrade finden Sie unter der Rubrik "Hochschulabschlüsse".
Informationen über Abschlüsse, die in der Ukraine zur Sowjetzeit erworben wurden, sind in der entsprechenden Rubrik unter Russland zu finden.
Folgende Studienabschlüsse und Hochschulgrade sind gemäß ukrainischem Hochschulgesetz "Über die Hochschulbildung" vorgesehen:
1. Bologna-Ebene: бакалавр / bakalavr (Bachelor)
2. Bologna-Ebene: магістр / mahistr (Master)
3. Bologna-Ebene: доктор філософії / doktor filosofiji (Doktor der Philosophie)
доктор мистецтва / doktor mystectva (Doktor der Kunst)
Der frühere Abschlusstyp "спеціаліст" / specialist (Spezialist) aus der Zeit vor Einführung der Bologna-Struktur wurde abgeschafft, die letzte Einschreibung für Studiengänge dieser Art war 2016 möglich.
Der frühere Hochschulgrad "кандидат наук / kandydat nauk" (Kandidat der Wissenschaften) wurde durch die Grade "доктор філософії / doktor filosofiji" (Doktor der Philosophie) und "доктор мистецтва / doktor mystectva" (Doktor der Kunst) ersetzt.
2. Private Hochschulen
Neben staatlichen Hochschulen gibt es in der Ukraine eine Vielzahl an privaten Hochschulen.
Studienabschlüsse und -zeiten an einer privaten Hochschule können berücksichtigt werden, wenn sowohl die Hochschule als auch die von dem Bewerber studierte Fachrichtung zum Zeitpunkt des Studienabschlusses akkreditiert waren. Der Nachweis der Lizenzierung ist nicht ausreichend, da im Rahmen der Lizenzierung keine Qualitätsprüfung erfolgt.
Bei der Lizenz, die von dem ukrainischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft ausgestellt wird, handelt es sich um eine „staatliche Betriebserlaubnis“, mit der das Recht auf Lehrtätigkeit erteilt wird. Die Lizenzierung ist für alle Hochschulen verpflichtend.
Die Akkreditierung wird von der Ukrainischen Nationalen Agentur für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (NAQA) vorgenommen. Auch ausländische Akkreditierungsagenturen sind akzeptiert unter der Voraussetzung, dass sie im Europäischen Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) verzeichnet sind.
Die Erstakkreditierung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt, die Reakkreditierung für 10 Jahre. Die frühere Akkreditierung nach den Stufen I-IV wurde abgeschafft.
3. Studienformen
a) Im Gesetz „Pro vyšču osvitu“ (Über die Hochschulbildung) Nr. 2984-III, das am 17.01.2002 verabschiedet wurde und bis zum 06.09.2014 in Kraft geblieben ist, waren folgende Studienformen ohne nähere Definition aufgelistet (s. Artikel 42):
1) Vollzeitstudium (ukr. „denna [očna] forma“)
2) Abendstudium (ukr. „večirnja forma“);
3) Fernstudium (ukr. „zaočna forma“);
4) Distanzstudium (ukr. „dystancijna forma“);
5) Externenstudium (ukr. „eksternatna forma“).
Lediglich zur letzten Studienform – dem Externenstudium – gab es eine gesetzliche Erläuterung. Demnach handelte es sich bei einem Externenstudium um die selbständige Wissensaneignung in allen Fächern, während die von einem Bildungsprogramm vorgesehenen Testate und Prüfungen an einer Hochschule abgelegt wurden. Mit dem Inkrafttreten des neuen ukrainischen Hochschulbildungsgesetzes im Jahre 2014 ist diese Studienform weggefallen.
b) Im Artikel 49 des ukrainischen Gesetzes „Pro vyšču osvitu“ (Über die Hochschulbildung) Nr. 1556-VII vom 01.07.2014 i. d. F. vom 16.09.2022 wird zwischen folgenden Studienformen unterschieden:
1) Vollzeitstudium (ukr. „očna forma“) mit Unterkategorien:
- Tagesstudium (ukr. „denna forma“);
- Abendstudium (ukr. „večirnja forma“);
2) Fernstudium (ukr. „zaočna forma“);
3) Distanzstudium (ukr. „dystancijna forma“);
4) Netzwerkstudium (ukr. „mereževa forma“);
5) Dualstudium (ukr. „dual’na forma“).
Ein Vollzeitstudium (ukr. „očna forma“) in der Ukraine sieht ein Präsenzstudium von mindestens 30 Wochen pro Jahr vor.
Ein Fernstudium (ukr. „zaočna forma“) in der Ukraine sieht nur kurze Präsenzphasen vor, während die Wissensaneignung zum größten Teil in Form selbständiger Arbeit erfolgt. Die oben erwähnten Präsenzphasen finden üblicherweise zweimal pro Jahr statt.
Ein Distanzstudium (ukr. „dystancijna forma“) in der Ukraine wird als individualisierter Prozess der Wissensaneignung definiert, der auf Interaktion zwischen räumlich getrennten Akteuren beruht und mithilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien stattfindet. Insofern handelt es sich beim Distanzstudium hauptsächlich um E-Learning, d.h. um den Einsatz elektronischer bzw. digitaler Medien, was sowohl im Rahmen des Vollzeit- als auch des Fernstudiums möglich ist.
Ein Netzwerkstudium (ukr. „mereževa forma“) sieht Bildungsprogramme vor, die in Kooperation zwischen einer Hochschule und anderen Bildungseinrichtungen umgesetzt werden.
Ein Dualstudium (ukr. „dual’na forma“) sieht in der Ukraine ein Vollzeitstudium vor, bei dem je nach Vertrag zwischen 25 und 60 Prozent des Bildungsprogramms auf Praxiseinsätze in Unternehmen oder sonstigen Organisationen entfällt.
Dabei dürfen ukrainische Hochschule laut dem o.g. Gesetz unterschiedliche Studienformen miteinander kombinieren. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und in der Kriegszeit wird insbesondere auf eine Mischform aus Vollzeit- und Distanzstudium (ukr. „zmišanyj [očno-dystancijnyj] format“) gesetzt. Dieses Studienformat ist jedoch gesetzlich nicht verankert.
4. Krim und die Separatistengebiete der Ostukraine
Aufgrund der russischen Annexion der Krim sowie des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine erfolgte in den Jahren 2014-2016 eine Standortverlegung der meisten Hochschulen und Forschungseinrichtungen von der Krim sowie aus den ostukrainischen Separatistengebieten Luhansk und Donezk in andere Regionen der Ukraine.
Dies ist in anabin bei der jeweiligen Institution im Feld "Kommentar" entsprechend vermerkt. Diese Bildungseinrichtungen sind dort unter dem aktuellen Standort zu finden.
Beispiele:
- Die ehemals größte Hochschule der Krim, die "Tavrijskyj nacionalnyj universytet im. V. I. Vernadskoho" (Taurische Nationale W.-I.-Wernadski-Universität) ist Ende 2015 nach Kiew umgezogen.
- Die größte Hochschule der Region Donezk, die "Doneckyj nacionalnyj universytet imeni Vasylja Stusa" (Nationale Wassyl-Stus-Universität Donezk), frühere Bezeichnung: "Doneckyj nacionalnyj universytet" (Nationale Universität Donezk) wurde 2014 nach Winniza verlegt.
Der Lehrbetrieb der evakuierten Hochschulen wird an deren alten Standorten in den Separatistengebieten der Ostukraine, teilweise unter Beibehaltung der alten Hochschulbezeichnungen, fortgeführt, und es erfolgt die Ausstellung von Bildungsnachweisen nach eigenem Muster, die in der Ukraine und auch in Deutschland nicht anerkannt sind.
Vor diesem Hintergrund wurden den auf der Krim und in den Separatistengebieten der Ostukraine ansässigen Bildungseinrichtungen auf Beschluss des ukrainischen Bildungsministeriums die Lizenzen und somit das Recht auf Lehrtätigkeit entzogen. Diese Bildungseinrichtungen sind in anabin mit "H- Nicht anerkannte Bildungseinrichtung" gekennzeichnet und mit einem erläuternden Kommentar versehen.
Die Bewertung von Bildungsnachweisen aus von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannten "Staaten" und Gebieten mit strittigem Status erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, das auch im Beirat für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vertreten ist.
Demnach ist die Anerkennung von auf der Krim erworbenen und von russischer Seite ausgestellten Bildungsnachweisen in Deutschland nicht möglich. Gleiches gilt für Bildungsnachweise, die von Hochschulen ausgestellt wurden, die in den separatistischen Gebieten Donezk und Luhansk operieren.
5. Notensystem der Hochschulen
Bewertungsskala | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|
4-Punkte-Skala | Übergangsskala | 12-Punkte-Skala (seit 2000) | |
5 (відмінно/vidminno) - ausgezeichnet | 5+ 5 5- | 12 - дванадцять/dvanadcjat‘ 11 - одинадцять/odynadcjat‘ 10 - десять/desjat‘ | Maximalnote:
|
4 (добре/dobre) - gut | 4+ 4 4- | 9 - дев‘ять/devjat‘ 8 - вісім/visim 7 - сім/sim | |
3 (задовільно/zadovil‘no) - befriedigend | 3+ 3 3- | 6 - шість/šist‘ 5 – п‘ять/pjat‘ 4 - чотири/čotyry | Unterste Bestehensnote:
|
2 (незадовільно/nezadovil‘no) - unbefriedigend | 2+ 2 2- | 3 - три/try 2 - два/dva 1 - один/odyn |
100er-System
Accumulation scale interval | Extended scale mark | 5-point scale equivalent |
|
---|---|---|---|
90 - 100 | відмінно/vidminno -excellent | 5 | Maximalpunktzahl: 100 |
71 - 89 | добре/dobre - good | 4 |
|
50 - 70 | задовільно/zadovil‘no - satisfactory | 3 | unterste Bestehenspunktzahl: 50 |
0 - 49 | незадовільно/nezadovil‘no - failed | 2 |
|
Schulwesen - Überblick
Das ukrainische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss seit 2012 elf Schuljahre.
Es gliedert sich in
- einen vierjährigen Grundschulunterricht,
- einen fünfjährigen Basisschulunterricht und
- einen zweijährigen Mittelschulunterricht.
Die Schulpflicht beginnt mit dem sechsten und endet mit dem fünfzehnten Lebensjahr.
Bis 2011 einschließlich umfasste das ukrainische Schulsystem bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zehn oder elf Schuljahre.
Es gliederte sich in
- einen drei- oder vierjährigen Grundschulunterricht,
- einen fünfjährigen Basisschulunterricht und
- einen zweijährigen Mittelschulunterricht.
Die Schulpflicht begann mit dem sechsten/siebten und endete mit dem vierzehnten/fünfzehnten Lebensjahr.
Perspektvisch (für das Jahr 2030) ist in der Ukraine der Übergang zu einem zwölfjährigen Schulsystem vorgesehen.
Der Erwerb einer Hochschulzugangsqualifikation ist in der Ukraine auch im Rahmen einer auf der neunjährigen Basisschulbildung aufbauenden Berufsausbildung in Verbindung mit Unterricht in allgemeinbildenden Fächern möglich.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Ukraine ist darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an der sog. "Externen unabhängigen Bewertung". Bei der "Externen unabhängigen Bewertung" handelt es sich um zentral vom Ukrainischen Zentrum für Bewertung der Bildungsqualität organisierte Prüfungen in allgemeinbildenden Fächern, die für das gewünschte Studienfach relevant sind.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Kapitel 1.1 "Das Schulsystem der Ukraine".
1. Das Schulsystem der Ukraine
Das ukrainische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss seit 2012 elf Schuljahre.
Es gliedert sich in
1. einen vierjährigen Grundschulunterricht,
2. einen fünfjährigen Basisschulunterricht (Basisschulbildung) und
3. einen zweijährigen Mittelschulunterricht (vollständige allgemeine mittlere Bildung).
Die Schulpflicht beginnt mit dem sechsten und endet mit dem fünfzehnten Lebensjahr.
1. Grundschulbildung (початкова освіта/počatkova osvita)
Der Besuch der vierjährigen Grundschule ist für alle, die am 1. September das sechste Lebensjahr erreicht haben, vorgeschrieben. Eine Schulstunde dauert in der ersten Klasse 35 Minuten, ab der zweiten Klasse bis zum Ende der Grundschule 40 Minuten. Generell gilt die 5-Tage-Woche. Spezialisierte Grundschulen mit Fremdsprachenunterricht können auch eine 6-Tage-Woche anbieten. Am Ende der Grundschule erfolgt eine Prüfung in Ukrainisch und eine in Mathematik.
2. Basisschulbildung (базова освіта/bazova osvita)
Die Basisschulbildung umfasst fünf Schuljahre an einer allgemeinbildenden Schule und wird mit staatlichen Abschlussprüfungen abgeschlossen. Der erfolgreiche Besuch einer neunjährigen allgemeinbildenden Schule berechtigt zum Besuch einer weiterführenden Schule oder zum Beginn einer Berufsausbildung.
3. Vollständige allgemeine mittlere Bildung (повна загальна середня освіта/povna zahal‘na serednja osvita)
Die vollständige allgemeine mittlere Bildung wird nach weiteren zwei Schuljahren erworben und mit staatlichen Abschlussprüfungen abgeschlossen. Sie kann an allgemeinbildenden Schulen, spezialisierten Schulen und auch beruflichen Schulen erworben werden. Perspektivisch (für das Jahr 2030) ist in der Ukraine der Übergang zu einem zwölfjährigen Schulsystem vorgesehen. 2018 wurde erstmals ein Jahrgang eingeschult, der eine zwölfjährige Schulbildung absolvieren kann.
Der Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung eröffnet in der Ukraine den Hochschulzugang. Der Erwerb einer Hochschulzugangsqualifikation ist in der Ukraine auch im Rahmen einer auf der neunjährigen Basisschulbildung aufbauenden Berufsausbildung in Verbindung mit Unterricht in allgemeinbildenden Fächern möglich.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Ukraine ist darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an der sog. Externen Unabhängigen Bewertung (Зовнішнє незалежне оцінювання/Zovnišnė nezaležne ocinjuvannja). Bei der Externen unabhängigen Bewertung handelt es sich um zentral vom Ukrainischen Zentrum für Bewertung der Bildungsqualität organisierte Prüfungen in allgemeinbildenden Fächern, die für das gewünschte Studienfach relevant sind. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Externen Unabhängigen Bewertung wird ein entsprechendes Zeugnis („Zertifikat“/Сертифікат/Sertyfikat) nebst Anlage („Informationskarte“/Інформаційна картка/Informacijna kartka) ausgestellt, das für den Hochschulzugang in der Ukraine erforderlich ist.
Personen, die nicht den Wunsch haben, ein Hochschulstudium aufzunehmen, müssen an der Externen Unabhängigen Bewertung nicht teilnehmen.
2020/21 kam es im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu folgender Änderung:
2020 und 2021 war die bis dahin obligatorische Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen zum Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung freiwillig. Das Abschlusszeugnis „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ (Свідоцтво про здобуття повної загальної середньої освіти/Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal‘noji seredn‘oji osvity) konnte auch ohne eine Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen ausgestellt werden. Für Studieninteressierte blieb jedoch die Teilnahme an der Externen Unabhängigen Bewertung obligatorisch.
Wegen des Krieges werden 2022 in der Ukraine keine staatlichen Abschlussprüfungen zum Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung durchgeführt. Auch die Externe Unabhängige Bewertung entfällt. Diese wird 2022 ersetzt durch einen sog. Nationalen Multi-Fächer-Test (Національний мультипредметний тест/Nacional‘nyj mul‘typredmetnyj test), der die Beantwortung von 60 Prüfungsfragen in den Fächern Ukrainisch, Mathematik und Geschichte der Ukraine vorsieht.
Bewertung des „Zeugnisses über den Erwerb der mittleren Basisschulbildung“ in Deutschland
Das „Zeugnis über den Erwerb der mittleren Basisschulbildung“ (Свідоцтво про здобуття базової середньої освіти/Svidoctvo pro zdobuttja bazovoji seredn‘oji osvity), erworben nach neun Schuljahren, kann in Deutschland im Regelfall dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichgestellt werden.
Bewertung des „Zeugnisses über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ in Deutschland
Das „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ (Свідоцтво про здобуття повної загальної середньої освіти/Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal‘noji seredn‘oji osvity), erworben nach elf Schuljahren, kann in Deutschland einem mittleren Schulabschluss gleichgestellt werden, sofern folgender Fächerkanon nachgewiesen wird: Muttersprache, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften.
Bei einem an einer allgemeinbildenden Schule erworbenen „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ ist dieser Fächerkanon im Regelfall gegeben.
Auch bei einem an einer spezialisierten Schule erworbenen „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ ist dieser Fächerkanon im Regelfall gegeben. Spezialisierte Schulen sind allgemeinbildende Schulen mit vertieftem Unterricht in einzelnen allgemeinbildenden Fächern, etwa Fremdsprachen, Mathematik oder Naturwissenschaften.
Mit dem „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“, erworben nach elf Schuljahren, ist der Hochschulzugang über Studienkolleg/Feststellungsprüfung möglich. Ein direkter Hochschulzugang erfordert den Nachweis von Studienzeiten in der Ukraine (s. Schulabschlüsse mit Hochschulzugang/Ukraine/Bewertungsvorschlag UKR-BV07).
Anmerkung:
Das „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ hieß bis 2019 wie folgt: „Attestat über die vollständige allgemeine mittlere Bildung“ (Атестат про повну загальну середню освіту/Atestat pro povnu zahal'nu serednju osvitu).
2. Ende des Schuljahres 2021/2022 in der Ukraine (Stand: April 2022)
Informationen über das Ende des Schuljahres 2021/2022 in der Ukraine laut methodischen Empfehlungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine (Erlass Nr. 290 vom 01.04.2022)
1) Ende des Schuljahres 2021/2022
Ukrainischen Einrichtungen der allgemeinen mittleren Schulbildung wird empfohlen, den Tag, an welchem das Schuljahr 2021/2022 enden soll, selbstständig festzulegen.
Artikel 10, Teil 3 des Gesetzes der Ukraine „Pro povny zahal'nu serednju osvitu“ (Über die vollständige allgemeine Mittlere Bildung) Nr. 463-IX vom 16.01.2020 besagt, dass ein Schuljahr in der Ukraine spätestens am 1. Juli enden soll. In Artikel 10, Teil 4 des o.g. Gesetzes wird Einrichtungen der allgemeinen mittleren Schulbildung gleichzeitig das Recht gewährt, die Organisation des Bildungsprozesses und die Dauer des Schuljahres eigenständig zu regeln, worauf in den
methodischen Empfehlungen des ukrainischen Bildungsministeriums Bezug genommen wird.
2) Umsetzung von Bildungsprogrammen und Lehrplänen
Die Umsetzung von Bildungsprogrammen und Lehrplänen soll durch Komprimierung des Lernstoffes, die Anwendung digitaler Tools, selbständige Arbeit und zusätzliche Sprechstunden gewährleistet werden.
3) Halbjahres- und Jahresnoten
In der Ukraine wird je Fach für ein Halbjahr eine Halbjahresnote (ukr. „semestrova ocinka“) vergeben. Aufgrund von zwei Halbjahresnoten wird eine Jahresnote (ukr. „rična ocinka“) errechnet. Die o.g. Noten werden in das Jahreszeugnis (ukr. „tabel′ navčal′nych dosjahnen′“) einer Schülerin bzw. eines Schülers eingetragen.
Für die Ermittlung der 2. Halbjahresnote und der Jahresnote im Schuljahr 2021/2022 gibt es folgende Empfehlungen:
- Der Benotung können Online-Prüfungen zugrunde gelegt werden.
- Die Halbjahresnoten für das 2. Halbjahr können auf Grundlage der themenbezogenen Kontrolle, Zwischennoten oder halbjahresbezogenen Abschlussprüfungen in Form von schriftlichen Arbeiten, Online-Tests, Einzelgesprächen, Ergebnisdiagnostik etc. vergeben werden.
- Wenn der pädagogische Rat der Schule zustimmt, können für einzelne Fächer die Ergebnisse des außerschulischen Unterrichts übernommen werden (z.B. für Musik, Sport etc.).
- Für die Ermittlung der 2. Halbjahresnote können auch diejenigen Leistungen berücksichtigt werden, die nicht in der „ursprünglichen“ Schule erbracht worden sind, d.h. auch an anderen Schulen, die geflüchtete Kinder aufgenommen haben (auch im Ausland).
- In Einzelfällen, wenn die Benotung nicht möglich ist, kann bei Schülerinnen und Schülern der 5.-8. und der 10. Klasse auf eine Halbjahresnote verzichtet werden. In diesem Fall sieht die Bewertung die Kategorien „bestanden“ bzw. “nicht bestanden“ vor.
- Wenn bei Schülerinnen und Schülern, die geflüchtet sind oder die sich auf vorübergehend okkupierten Territorien befinden, die Note für das 1. Halbjahr fehlt, kann die Jahresnote auf Grundlage der Note für das 2. Halbjahr vergeben werden. Wenn bei ihnen hingegen die Note für das 2. Halbjahr fehlt, kann die Jahresnote auf Grundlage der Note für das 1. Halbjahr unter Berücksichtigung der Zwischennoten aus dem 2. Halbjahr vergeben werden.
- Wenn keine Jahresnote vergeben werden kann, können Schülerinnen und Schüler entsprechende Prüfungen spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres nachholen.
4) Abschlusszeugnisse
- Das Staatsunternehmen „Inforesurs“ beabsichtigt, in der ersten Junihälfte 2022 einen Zeitplan für die Verteilung der Zeugnisvordrucke an die Bildungsdepartments und andere zuständige Behörden der jeweiligen Gebiete (ukr. „oblast‘“) festzulegen. Diese werden die Vordrucke an die Schulen liefern, die für die Ausstellung und die Aushändigung der Abschlusszeugnisse an Absolventinnen und Absolventen zuständig sind.
- Wenn eine Schule wegen der russischen Aggression Zeugnisse nicht ausstellen und aushändigen kann, kann das je nach dem Aufenthaltsort der geflüchteten Schülerinnen und Schüler von einer anderen Bildungseinrichtung übernommen werden.
- Für Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt des Schulabschlusses im Ausland aufhalten, können Abschlusszeugnisse von einer beliebigen ukrainischen Bildungseinrichtung ausgestellt und ausgehändigt werden. In diesem Fall wird darauf in der Zeugnisbeilage mit folgender Anmerkung hingewiesen:
- „Додаток заповнено на підставі наказу МОН від 01.04.2022 № 290“ (Die Beilage wurde auf Grundlage des Erlasses des Bildungsministeriums Nr. 290 vom 01.04.2022 ausgefüllt). - Gemäß dem Erlass des Bildungsministeriums Nr. 97 vom 04.02.2014 muss weder das Abschlusszeugnis noch die zugehörige Beilage mit einem Stempel der Schule versehen werden.
3. Ausgabe der Zeugnisse im Schuljahr 2021/2022 in der Ukraine und im Ausland (Stand: Juni 2022)
Ausgabe der Zeugnisse über die mittlere Basisschulbildung nach Klasse 9 und die vollständige allgemeine mittlere Bildung nach Klasse 11 im Schuljahr 2021/2022 für Absolvierende in der Ukraine und im Ausland
a) Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine Nr. 466 vom 20.05.2022
Der o.g. Erlass regelt die Ausgabe der Zeugnisse über den Erwerb der mittleren Basisschulbildung (ukr. „Svidoctvo pro zdobuttja bazovoji seredn‘oji osvity“) nach neun Schuljahren und der Zeugnisse über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung (ukr. „Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal‘noji seredn‘oji osvity“) nach elf Schuljahren, die von den sich in der Ukraine aufhaltenden Absolvierenden unter Kriegsrecht erworben wurden.
Mit dem Erlass wurden folgende Regelungen für die Zeugnisausgabe beschlossen:
1) Für die Sicherstellung der Ausgabe der o.g. Schulabschlusszeugnisse ist die Leitung der Bildungsressorts der jeweiligen Oblastverwaltung hauptverantwortlich.
2) Lokale Bildungsbehörden, lokale Selbstverwaltungen sowie die Leitung der allgemeinbildenden Mittelschulen wurden verpflichtet, bis zum 30.05.2022 die Bildungsressorts der jeweiligen Oblastverwaltung darüber zu informieren, welche Schulen für ihre Absolvierenden keine Zeugnisausgabe ermöglichen können. Darüber hinaus sollen sie den aktuellen Aufenthaltsort ihrer Absolvierenden identifizieren.
3) Die Bildungsressorts der Oblastverwaltung von Donezk, Saporischschja, Luhansk, Mykolajiw, Charkiw und Cherson, die teilweise okkupiert sind oder in denen aktive Kampfhandlungen geführt werden, wurden verpflichtet:
- die Schulen zu bestimmen, die die Zeugnisausgabe für nicht funktionierende Schulen übernehmen sollen, und die zuständigen lokalen Bildungsbehörden, die lokalen Selbstverwaltungen sowie die betroffenen Schulen und ihre Absolvierenden darüber zu informieren;
- bei der Zeugnisausgabe die methodischen Empfehlungen über das Ende des Schuljahres 2021/2022 in der Ukraine anzuwenden (s. Kapitel "Informationen über das Ende des Schuljahres 2021/2022 in der Ukraine");
- die Zeugnisausgabe an Eltern der Absolvierenden oder andere bevollmächtigte Vertrauenspersonen zu ermöglichen.
4) Die Schulabschlusszeugnisse, die nicht abgeholt werden können, verbleiben während des Kriegsrechts und ein Jahr nach seiner Beendigung in der ausstellenden Schule. Falls innerhalb der o.g. Frist keine Abholung erfolgt, werden sie an das Staatsunternehmen „Inforesurs“ zur Aufbewahrung geschickt.
b) Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine Nr. 538/192 vom 09.06.2022
Der o.g. Erlass regelt die Ausgabe der Zeugnisse über den Erwerb der mittleren Basisschulbildung (ukr. „Svidoctvo pro zdobuttja bazovoji seredn‘oji osvity“) nach neun Schuljahren und der Zeugnisse über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung (ukr. „Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal‘noji seredn‘oji osvity“) nach elf Schuljahren an die sich im Ausland aufhaltenden Absolvierenden.
Mit dem Erlass wurde folgendes Verfahren der Zeugnisausgabe beschlossen:
1) Für die Verfahrenskoordination im Inland ist das ukrainische Bildungsministerium zuständig, für die Verfahrenskoordination im Ausland ist das ukrainische Außenministerium zuständig.
2) Für die Zeugnisausgabe im Ausland sind ausländische Vertretungen der Ukraine zuständig, nämlich die Botschaften, die Landesvertretungen in internationalen Organisationen und die ukrainischen Konsulate.
3) Die Vorbereitung der Zeugnisausgabe in der Ukraine sieht vor:
- Die Eltern oder andere Bevollmächtigte, in Einzelfällen die Absolvierenden selbst, stellen einen Antrag an die für die Zeugnisausgabe zuständige Schule.
- Die zuständige Schule stellt die Dokumente (Zeugnisse inkl. der Fächer- und Notenübersichten) für die jeweiligen ausländischen Vertretungen zusammen und übergibt diese an die für die Schule zuständige lokale Bildungsbehörde.
- Die lokalen Bildungsbehörden übergeben die Dokumente an das Bildungsressort der jeweiligen Oblastverwaltung, die ihrerseits die Dokumente dem ukrainischen Bildungsministerium zuschickt.
4) Nachdem das ukrainische Bildungsministerium die Dokumente für die jeweiligen ausländischen Vertretungen zusammengestellt hat, werden sie dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine übergeben.
5) Das ukrainische Außenministerium ist für die Verteilung der Dokumente an die ausländischen Vertretungen zuständig, wo die Zeugnisse von den Eltern, anderen Bevollmächtigten und in Einzelfällen von den Absolvierenden selbst abgeholt werden können.
6) Die Zeugnisausgabe ist mit einer schriftlichen Erklärung der abholenden Person zu bestätigen.
4. Notensystem der Sekundarschulen
Bewertungsskala für alle Sekundarschulabschlusszeugnisse (außer Zertifikat der externen unabhängigen Bewertung) | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|
4-Punkte-Skala | Übergangsskala | 12-Punkte-Skala (seit 2000) | |
5 (відмінно/vidminno) - ausgezeichnet | 5+ 5 5- | 12 - дванадцять/dvanadcjat‘ 11 - одинадцять/odynadcjat‘ 10 - десять/desjat‘ | Maximalnote:
|
4 (добре/dobre) - gut | 4+ 4 4- | 9 - дев‘ять/devjat‘ 8 - вісім/visim 7 - сім/sim | |
3 (задовільно/zadovil‘no) - befriedigend | 3+ 3 3- | 6 - шість/šist‘ 5 – п‘ять/pjat‘ 4 - чотири/čotyry | Unterste Bestehensnote:
|
2 (незадовільно/nezadovil‘no) - unbefriedigend | 2+ 2 2- | 3 - три/try 2 - два/dva 1 - один/odyn |
Zertifikat der externen unabhängigen Bewertung
Notenskala: 0 – 200
200 = Maximalpunktzahl
100 = unterste Bestehenspunktzahl
0 bis 99 = nicht bestanden
5. Festsetzung der deutschen Note
"Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen"
(KMK-Beschluss vom 15.03.1991 i.d.F. vom 12.09.2013)
In Anwendung des o.a. Beschlusses ergibt sich für die 12-stufige ukrainische Punkte-Skala, die seit 2000 an Schulen und Hochschulen verwendet wird, folgende Festsetzung für die deutsche Note:
Ukrainische Punkte-Skala | Deutsche Note |
12 | 1,0 |
11 | 1,3 |
10 | 1,7 |
9 | 2,1 |
8 | 2,5 |
7 | 2,8 |
6 | 3,2 |
5 | 3,6 |
4 | 4,0 |
3 | Nicht bestanden |
2 | Nicht bestanden |
1 | Nicht bestanden |
Lehrerausbildung
In der Ukraine wird die Lehrerausbildung auf zwei Ebenen angeboten:
1. Als schulische Ausbildung
Die schulische Ausbildung erfolgt an einem pädagogischen Kolleg ("Pedahohičnyj koledž") und wird mit dem Diplom eines "molodšyj specialist" (Juniorspezialist) abgeschlossen. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3-4 Jahre, wenn sie auf einer neunjährigen Schulvorbildung basiert und 2 Jahre bei Vorliegen einer elfjährigen Schulvorbildung.
Der Juniorspezialist wurde inzwischen durch die Abschlussbezeichnung "molodšyj bakalavr" (Junior-Bachelor) ersetzt. Die letzte Zulassung zu Ausbildungsgängen mit der Abschlussbezeichnung "molodšyj specialist" (Juniorspezialist) war 2019.
An den pädagogischen Kollegs werden hauptsächlich Lehrer für die Primarstufe, welche in der Ukraine die Klassen 1-4 umfasst, aber auch Lehrer für die Fächer Sport, Musik, Kunst und berufliche Bildung ausgebildet. Mit Abschluss der Ausbildung wird eine entsprechende Berufsqualifikation verliehen:
- "včytel' počatkovych klasiv" (Grundschullehrer)
- "včytel' fizyčnoji kultury" (Lehrer für Sport)
- "včytel' muzyčnoho mystectva" (Lehrer für Musik)
- "včytel' obrazotvorčoho mystectva" (Lehrer für bildende Kunst).
Mit Abschluss dieser Ausbildung ist in der Ukraine die Tätigkeit als Lehrer möglich.
2. Als Hochschulstudium
Das Hochschulstudium erfolgt im Rahmen der gestuften ukrainischen Studienstruktur gemäß Bologna (nach Beitritt zum Europäischen Hochschulraum 2005) oder gemäß dem traditionellen einphasigen ukrainischen Hochschulsystem (vor Einführung der Bologna-Struktur) an pädagogischen Hochschulen oder Universitäten. Das Hochschulstudium kann in Vollzeit oder in Form eines Fernstudiums absolviert werden.
Vor Einführung der Bologna-Studienstruktur war der Abschlusstyp Spezialist ("specialist") bei Abschluss eines einphasigen, grundständigen Studiums, das eine Regelstudiendauer von 4-5- Jahren hatte, vorgesehen.
Daneben war lange Zeit die Kombination aus einem Hochschulabschluss der ersten Bologna-Ebene ("bakalavr" / Bachelor) und dem darauf aufbauenden Hochschulabschluss Spezialist ("specialist") als Postgraduiertenabschluss, der dann eine Regelstudiendauer von 1-1,5 Jahren hatte, möglich.
Inzwischen wurde der Abschlusstyp Spezialist ("specialist") jedoch abgeschafft, die letzte Einschreibung für Studiengänge dieser Art war 2016 möglich.
Gegenwärtig sind folgende Studienabschlüsse und Hochschulgrade gemäß dem Hochschulgesetz innerhalb der gestuften Studienstruktur vorgesehen:
1. Bologna-Ebene: "bakalavr" (Bachelor) im Umfang von 180-240 ECTS
2. Bologna-Ebene: "mahistr" (Master) im Umfang von 60-120 ECTS
2.1 Hochschulstudium an pädagogischen Hochschulen
Als Hochschulstudium an pädagogischen Hochschulen werden Studiengänge im Bereich der Lehrerausbildung angeboten, für die in der Regel eine Kombination von zwei Fächern vorgesehen ist, die allerdings in den meisten Fällen nicht gleichumfänglich studiert werden.
Es sind Studiengänge im Bereich Bildung / Pädagogik ("Osvita/Pedahohika") sowie einer Spezialisierung vorgesehen, z.B. in:
- "počatkova osvita" (Grundschulbildung)
- "serednja osvita (za predmetnymy special'nostjamy)" (Mittelschulbildung (nach Fächern))
- "profesijna osvita (za specializacijamy)" (berufliche Bildung (nach Fachrichtungen))
- "specialna osvita" (sonderpädagogische Bildung)
- "fizyčna kultura i sport" (Sport).
Die Inhalte dieser Studiengänge sind in den sogenannten staatlichen Bildungsstandards festgelegt, die das Bildungsministerium der Ukraine entwickelt.
Bei Abschluss des Studiums wird neben dem entsprechenden Hochschulgrad ("bakalavr" / Bachelor, "mahistr" / Master) in der Regel auch die Berufsqualifikation „včytel'“ (Lehrer) entsprechend dem Schwerpunktfach verliehen, z.B.: "včytel' anhlijs'koji movy" (Lehrer für Englisch).
2.2 Hochschulstudium an Universitäten
An den Universitäten werden keine Studiengänge im Bereich der Lehrerausbildung angeboten, sondern Studiengänge, die neben dem fachwissenschaftlichen Schwerpunkt eine pädagogische Komponente enthalten.
Nach Abschluss dieser Studiengänge wird neben dem entsprechenden Hochschulgrad ("bakalavr" / Bachelor, "mahistr" / Master) zusätzlich zur fachwissenschaftlichen Qualifikation die Berufsqualifikation "vykladač" (Lehrer) verliehen. Beispiel: "mahistr filolohiji, vykladač anhlijskoji movy ta literatury" (Master in Philologie, Lehrer für englische Sprache und Literatur).
Die Tätigkeit als Lehrer ist mit dem Abschluss eines Hochschulstudiums der ersten Bologna-Ebene (Bachelor) möglich.
Eine dem deutschen 12- bis 24-monatigen Vorbereitungsdienst entsprechende berufspraktische Phase nach Abschluss des Studiums gibt es in der Ukraine nicht, sodass der direkte Berufseinstieg bereits mit Abschluss des Hochschulstudiums möglich ist.
Pädagogische Berufe
Zur Kategorie „Pädagogische Mitarbeiter“ („pedahohični pracivnyky“) gehören in der Ukraine der Lehrer- und der Erzieherberuf sowie eine Reihe von Berufen im Bereich der Sozial-, Sonder- und Heilpädagogik.
Die pädagogischen Berufe sind derzeit nicht reglementiert. Eine Reglementierung ist jedoch anvisiert.
In der Ukraine wird die pädagogische Ausbildung auf zwei Ebenen angeboten:
1. Als schulische Ausbildung
Abschlusstypen
Die schulische Ausbildung erfolgt an einem pädagogischen Kolleg („Pedahohičnyj koledž“) und wird mit einem der folgenden Diplome abgeschlossen:
- Junior-Spezialist („molodšyj specialist“; die letzte Zulassung zu diesen Ausbildungsgängen war 2019). Dieser Abschlusstyp wurde inzwischen durch die Abschlussbezeichnung Junior-Bachelor („molodšyj bakalavr“) ersetzt; die erste Zulassung zu diesen Ausbildungsgängen war 2014)
- Junior-Fachbachelor („fachovyj molodšyj bakalavr"; die erste Zulassung zu diesen Ausbildungsgängen war 2020).
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3-4 Jahre, wenn sie auf einer neunjährigen Schulvorbildung basiert, und 2 Jahre bei Vorliegen einer elfjährigen Schulvorbildung.
Ausbildungsrichtungen und Berufsausübung
Mit Abschluss der Ausbildung werden an den pädagogischen Kollegs je nach Ausbildungsrichtung folgende Qualifikationen verliehen:
- in der Ausbildungsrichtung „Doškil'na osvita“ (Vorschulbildung):
Mit diesem Abschluss ist in der Ukraine eine Tätigkeit als „vychovatel“ (Erzieher in vorschulischen Bildungseinrichtungen) möglich.
- in den Ausbildungsrichtungen „Soziale Arbeit“ („Social'na robota“) und „Sozialpädagogik“ („Social'na pedahohika“):
- „molodšyj specialist z social'noji roboty“ (Junior-Spezialist für Soziale Arbeit)
- „molodšyj bakalavr z social'noji roboty“ (Junior-Bachelor für Soziale Arbeit)
- „fachovyj molodšyj bakalavr z social'noji roboty“ (Junior-Fachbachelor für Soziale Arbeit)
Mit diesem Abschluss kann in der Ukraine eine Assistenztätigkeit ausgeübt werden.
2. Als Hochschulstudium
Abschlusstypen
Das Hochschulstudium erfolgt im Rahmen der gestuften ukrainischen Studienstruktur gemäß Bologna (nach Beitritt zum Europäischen Hochschulraum 2005) oder gemäß dem traditionellen einphasigen ukrainischen Hochschulsystem (vor Einführung der Bologna-Struktur) an pädagogischen Hochschulen und Universitäten.
Vor Einführung der Bologna-Studienstruktur war der Abschlusstyp „Spezialist“ („specialist“) nach einem einphasigen, grundständigen Studium vorgesehen. Daneben war lange Zeit die Kombination aus einem Hochschulabschluss der ersten Bologna-Ebene („bakalavr“ / Bachelor) und dem darauf aufbauenden Hochschulabschluss „Spezialist“ („specialist“) als Postgraduiertenabschluss, der dann eine Regelstudiendauer von 1-1,5 Jahren hatte, möglich. Inzwischen wurde der Abschlusstyp „Spezialist“ („specialist“) jedoch abgeschafft, die letzte Einschreibung für Studiengänge dieser Art war 2016 möglich.
Gegenwärtig sind folgende Studienabschlüsse und Hochschulgrade gemäß dem Hochschulgesetz innerhalb der gestuften Studienstruktur vorgesehen:
1. Bologna-Ebene: Bachelor („bakalavr“) im Umfang von 180-240 ECTS
2. Bologna-Ebene: Master („mahistr“) im Umfang von 60-120 ECTS
Studienformen
Das Hochschulstudium kann in Vollzeit oder in Form eines Fernstudiums absolviert werden.
Regelstudienzeit
- Abschluss „Spezialist“ („specialist“), einphasig à 4-5 Jahre
- Abschluss „Bachelor“ („bakalavr“) à 3-4 Jahre
- Abschluss „Spezialist“ („specialist“), postgradual à 1-1,5 Jahre
- Abschluss „Master“ („mahistr“) à 1-2 Jahre
Studiengänge und Berufsausübung
Es sind u.a. Studiengänge im Bereich Bildung / Pädagogik („Osvita / Pedahohika“) und im Bereich Soziale Arbeit („Social'na robota“) sowie einer Spezialisierung vorgesehen, z.B. in:
- „Doškil'na osvita“ (Vorschulbildung)
- „Počatkova osvita“ (Grundschulbildung)
- „Special'na osvita“ (Sonderpädagogische Bildung)
- „Social'na robota“ (Soziale Arbeit)
- „Social'na pedahohika“ (Sozialpädagogik).
Daneben werden polyvalente Studiengänge angeboten, die mehrere Komponenten beinhalten, bei denen der pädagogische bzw. sozialpädagogische Teil lediglich einen Teilbereich darstellt.
Beispiel:
- „včytel' počatkovych klasiv, social'nyj pedahoh“ (Lehrer der Anfangsklassen und Sozialpädagoge).
Die Inhalte der Studiengänge sind in den sogenannten staatlichen Bildungsstandards festgelegt, die das Bildungsministerium der Ukraine entwickelt.
Bei Abschluss des Studiums wird neben dem entsprechenden Hochschulgrad („bakalavr“ / Bachelor, „mahistr“ / Master) in der Regel auch eine Berufsqualifikation entsprechend der studierten Fachrichtung verliehen, z.B.:
- „social'nyj pedahoh“ (Sozialpädagoge)
- „social'nyj pracivnyk“ (Sozialarbeiter)
- „vychovatel' ditej doskil'noho viku“ (Erzieher von Kindern im Vorschulalter).
Mit dem Abschluss „mahistr“ (Master) bzw. dem postgradualen „specialist“ (Spezialist) kann u.a. entsprechend der studierten Fachrichtung eine Tätigkeit als
- „vychovatel'-metodyst“ (Erzieher-Methodiker),
- „včytel‘-defektoloh“ (Sonderpädagoge),
- „social'nyj pedahoh“ (Sozialpädagoge) oder
- „social'nyj pracivnyk“ (Sozialarbeiter) ausgeübt werden.
Informationen zum Lehrerberuf sind in einem eigenen Abschnitt aufgeführt (s. Informationen zum Bildungswesen/Ukraine/3. Lehrerausbildung).
Verifizierung von ukrainischen Bildungsnachweisen
Zur Verifizierung ukrainischer Bildungsnachweise dient in der Ukraine die „Einheitliche staatliche Datenbank für Bildungsangelegenheiten“, kurz: EDEBO („Єдина державна електронна база з питань освіти“, kurz: ЄДЕБО).
Die Datenbank EDEBO ist unter folgendem Link abrufbar: https://info.edbo.gov.ua/edu-documents/
Die Einrichtung der Datenbank EDEBO erfolgte auf Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 752 vom 13.07.2011. Sie wird in Verantwortung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine vom Staatsunternehmen „Inforesurs“ seit 2012 betrieben. Seit diesem Zeitpunkt sind ukrainische Bildungseinrichtungen verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Bildungsnachweise dort einzutragen. Die Informationen in EDEBO sind nur in ukrainischer Sprache verfügbar. Eine englischsprachige Version der Datenbank ist derzeit (Mai 2022) nicht geplant.
EDEBO bietet Auskunft über folgende Abschlüsse, die ab 2000 erworben wurden.
1. Ukrainische vorhochschulische Abschlüsse und Hochschulabschlüsse:
- Juniorspezialist (молодший спеціаліст / molodšyj specialist)
- Junior-Bachelor (молодший бакалавр / molodšyj bakalavr)
- Junior-Fachbachelor (фаховий молодший бакалавр / fachovyj molodšyj bakalavr)
- Bachelor (бакалавр / bakalavr)
- Master (магістр / mahistr)
- Spezialist (спеціаліст / specialist)
2. Ukrainische berufliche Bildungsabschlüsse:
- Zeugnis des qualifizierten Arbeiters (Диплом кваліфікованого робітника / Dyplom kvalifikovanoho robitnyka);
- Zeugnis über die Zuerkennung (Erweiterung) der Arbeiterqualifikation (Свідоцтво про присвоєння [підвищення] робітничої кваліфікації / Svidoctvo pro prysvojennja [pidvyščennja] robitnyčoji kvalifikaciji)
Die Verifizierung von beruflichen Bildungsabschlüssen erfolgt genauso wie die Überprüfung von Schul- und Hochschulabschlüssen. In der Eingabemaske muss lediglich die entsprechende Art des Abschlusses ausgewählt werden: Документи про професійну (професійно-технічну) освіту / Dokumenty pro profesijnu (profesijno-techničnu) osvity.
Bildungsnachweise über berufliche Bildungsabschlüsse sind ähnlich aufgebaut wie die ukrainischen Schulzeugnisse. Das ukrainische ENIC hat eine chronologische Sammlung von Musterzeugnissen veröffentlicht: http://enic.in.ua/index.php/en/educational-documents-samples/vocational-education-doc
3. Ukrainische Schulabschlüsse:
- vollständige allgemeine Mittlere Bildung
(повна загальна середня освіта / povna zahal‘na serednja osvita)
- allgemeine Mittlere Basisschulbildung
(базова загальна середня освіта / bazova zahal‘na serednja osvita)
- allgemeine Mittlere Basisschulbildung bei Personen mit besonderem Förderbedarf (базова загальна середня освіта за спеціальною програмою / bazova zahal‘na serednja osvita za special’noju prohramoju)
Die Einträge in der Datenbank enthalten folgende Angaben zu einem Abschluss:
- Bezeichnung des Bildungsnachweises
- Registriernummer des Bildungsnachweises
- Ausstellungsdatum des Bildungsnachweises
- Abschlussjahr
- Vor- und Nachname der Inhaberin / des Inhabers des Bildungsnachweises
- Geburtsdatum (optional)
- Bezeichnung der Bildungseinrichtung
- Bezeichnung der Qualifikation und des Studiengangs (bei Hochschulabschlüssen)
- Name und Funktionsbezeichnung der Person, die den Bildungsnachweis unterzeichnet hat
Auch bei fehlenden Bildungsnachweisen besteht die Möglichkeit, den Erwerb von Schul- und Hochschulabschlüssen mithilfe von EDEBO zu verifizieren. Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:
1) Name, Vorname und Vatersname, ggf. das Geburtsdatum der Inhaberin bzw. des Inhabers der Qualifikation
2) Serie und Nummer des Bildungsnachweises, der die Qualifikation belegt.
Folgende Abschlüsse sind in EDEBO nicht verzeichnet:
- Abschlüsse, die vor 2000 erworben wurden
- Studienzeiten ohne Erwerb eines Abschlusses
- Promotionsabschlüsse (кандидат наук / kandydat nauk, seit 2017: доктор філософії / doktor filosofiji, доктор мистецтва / doktor mystectva)
- Abschlüsse internationaler Studierender, die vor 2015 erworben wurden
- Abschlüsse, die an Militärhochschulen bzw. an Lehrstühlen mit Militärstudiengängen erworben wurden
- Abschlüsse im Bereich der beruflichen Umschulung (Диплом про перепідготовку / Dyplom pro perepidhotovku).
In Einzelfällen kommt es vor, dass ein Bildungsnachweis nicht in EDEBO eingetragen ist. Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Bildungsnachweises kann die ausstellende Bildungseinrichtung bitten, den Abschluss nachträglich einzutragen.
Einholung einer Selbstauskunft über die Bildungsbiografie
Für Personen, die ihre ukrainischen Abschlüsse nicht nachweisen können, besteht derzeit die Möglichkeit, eine elektronische Selbstauskunft über die Webseite von EDEBO zu erhalten. Die Selbstauskunft erfolgt in Form einer PDF-Datei in ukrainischer Sprache und beinhaltet folgende Informationen:
- erworbene Bildungsnachweise,
- besuchte Bildungseinrichtungen,
- gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis,
- Schul-/ Studienzeiten,
- Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit).
Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://info.edbo.gov.ua/check-person und kann ausschließlich von Antragstellenden selbst beantragt werden.
Für die Beantragung der Selbstauskunft wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Nähere Informationen zur elektronischen Signatur in der Ukraine sind der staatlichen Online-Plattform „Dija“: diia.gov.ua/faq/1 zu entnehmen.
Die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist nur vor Ort möglich (Stand: Mai 2022). Dies bedeutet, dass Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten, derzeit keine elektronische Signatur beantragen können.
Informationsbeschaffung bei fehlenden Nachweisen von Schulabschlüssen (Stand: April 2022)
Für Personen, die ihren ukrainischen Schulabschluss nicht nachweisen können, besteht derzeit die Möglichkeit, die in EDEBO vorhandenen Informationen über diesen Bildungsnachweis vom Staatsunternehmen „Inforesurs“ zu erhalten. Dies gilt für die folgenden Abschlüsse:
- allgemeine Mittlere Basisschulbildung (базова загальна середня освіта / bazova zahal‘na serednja osvita) nach 9 Jahren,
- allgemeine vollständige Mittlere Bildung (повна загальна середня освіта / povna zahal‘na serednja osvita) nach 11 Jahren.
Zu diesem Zweck muss ein Antrag bei „Inforesurs“ gestellt werden.
Nähere Informationen sind nur in ukrainischer Sprache auf der Internetseite von „Inforesurs“ verfügbar:
Juniorspezialist
Bei dem Abschluss „Juniorspezialist“ (молодший спеціаліст/molodšyj specialist) handelt es sich um einen Abschluss, der in der Ukraine nach der Erlangung der Eigenstaatlichkeit auf der Grundlage der früheren sowjetischen Fachmittelschulqualifikationen eingeführt wurde.
Die Bezeichnung „Juniorspezialist“ ist an den Abschluss „Spezialist“ angelehnt, der in der Sowjetunion und später in der Ukraine auf Grund eines einphasigen, vier- bis sechsjährigen Hochschulstudiums vergeben wurde. Der „Juniorspezialist“ ist gewissermaßen ein „Spezialist“ auf unterer Ebene.
Den Abschluss „Juniorspezialist“ wird es künftig nicht mehr geben. Er wird ersetzt durch den Abschluss „Juniorbachelor“ (молодший бакалавр/molodšyj bakalavr). Bei diesem handelt es sich um einen im Kern identischen Abschluss. Die Zulassung zu Bildungsgängen zum Erwerb des Abschlusses „Juniorspezialist“ erfolgte letztmalig 2019.
Die Ausbildung zum „Juniorspezialisten“ erfolgt(e) an Kollegs. Bei den Kollegs handelt es sich mehrheitlich um Nachfolgeeinrichtungen sowjetischer Fachmittelschulen.
Die Zulassung zu Bildungsgängen zum Erwerb des Abschlusses „Juniorspezialist“ erfolgte sowohl auf der Grundlage einer elfjährigen Schulbildung – der sog. vollständigen allgemeinen mittleren Bildung – wie auch auf der Grundlage einer neunjährigen Schulbildung – der sog. mittleren Basisschulbildung.
Wenn die Ausbildung auf der Grundlage der neunjährigen Schulbildung erfolgte, dann war die Ausbildung mit Unterricht in allgemeinbildenden Fächern gekoppelt. Wenn die Ausbildung auf der Grundlage der elfjährigen Schulbildung erfolgte, dann war die Ausbildung kürzer, da der Unterricht in allgemeinbildenden Fächern wegfiel.
Die Ausbildung zum „Juniorspezialisten“ dauerte in der Regel drei bis vier Jahre auf der Grundlage der neunjährigen Schulbildung und zwei bis drei Jahre auf der Grundlage der elfjährigen Schulbildung.
Der Erwerb des Abschlusses „Juniorspezialist“ war in einem breiten Spektrum von auf der mittleren Basisschulbildung oder der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung aufbauenden beruflichen Ausbildungen möglich.
Der Erwerb des Abschlusses „Juniorspezialist“ ermöglicht den Zugang zu einem Bachelorstudium in einer mit dem Profil der Ausbildung zum „Juniorspezialisten“ inhaltlich verwandten Fachrichtung.
Die Ausbildung zum „Juniorspezialisten“ gilt in der Ukraine als „unvollständige Hochschulbildung“ (неповна вища освіта/nepovna vyšča osvita).
Der Erwerb des Abschlusses „Juniorspezialist“ wird mit einer als „Diplom eines Juniorspezialisten“ (диплом молодшого спеціаліста/dyplom molodšoho specialista) bezeichneten Urkunde belegt.
Zuständige Stellen in Ukraine
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||
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Vyscyj ucbovyj inzenernyj centr - The Highest Educational Engineering Centre | - | ||||||||||||
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Ministerium für Nationalitäten, Migration und Kulte der Ukraine | - | ||||||||||||
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Deutsch - Ukrainische Akademie | - | ||||||||||||
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NAN Ukrajiny (Ukrainische Akademie der Wissenschaften) | - | ||||||||||||
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Bildungs- und Wissenschaftsministerium der Ukraine | - | Schul- und Hochschulwesen | |||||||||||
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Ukrainisches Gesundheitsministerium | - | Gesundheitswesen, Heil- und Heilhilfsberufe | |||||||||||
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Deutsche Botschaft in Kiew | - | ||||||||||||
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Vysca atestacijna komisija Ukrainy / Oberste Attestationskommission der Ukraine (VAK) | - | Wissenschaftliche Grade und Titel | |||||||||||
| |||||||||||||
Lizenz- und Akkreditierungsverwaltung | - | ||||||||||||
| |||||||||||||
ENIC | - | ||||||||||||
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Ministerstvo osvity i nauky, molodi ta sportu ukrajiny Ukr. Min. f. Bildung u. Wissenschaft, Jugend | - | Wissenschaftliche Grade und Titel | |||||||||||
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