Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Türkei
Hochschulwesen
Zentrale zuständige Behörde im Erziehungswesen ist das Ministerium für Nationale Erziehung (Milli Egitim Bakanligi), das die gesamte Planung, Programmgestaltung, Durchführung, Beaufsichtigung und Kontrolle aller Erziehungs- und Ausbildungsdienstleistungen für Lehrer und Schüler der dem Ministerium unterstellten Ausbildungseinrichtungen aller Stufen durchführt.
Mit dem Hochschulgesetz Nr. 2547 vom 6.11 1981 ist das türkische Hochschulwesen weitgehend reformiert worden. Das Gesetz hat zum Zwecke der Entwicklung von Hochschuleinrichtungen und insbesondere von Universitäten Prinzipien der Planung, Koordination und Kontrolle eingeführt. Um eine Realisierung der sich aus diesen Prinzipien ergebenden Aufgaben zu gewährleisten und um eine Verbindung von Hochschuleinrichtungen und den politischen Autoritäten effektiv herzustellen, wurde als zwischengeschaltete Institution der Hochschulrat (Yüksekögretim Kurulu - YÖK) gegründet.
Notensystem der Hochschulen
An den türkischen Hochschulen werden unterschiedliche Notensysteme verwendet. An den meisten türkischen Hochschulen gibt es unterschiedliche Mindestnoten für 1. das Bestehen einzelner Kurse und 2. für das Bestehen des gesamten Studiums bzw. für die Verleihung des akademischen Grads. In der Regel liegt die Mindestnote für das Bestehen des gesamten Studiums höher als die Mindestnote für das Bestehen einzelner Kurse. Zudem gibt es an den meisten türkischen Hochschulen unterschiedliche Mindestbestehensnoten für grundständige und postgraduale Studiengänge.
Grundsätzlich gilt: Je höher der angestrebte akademische Abschluss, desto höher die zu erreichende Mindestnote. Das Benotungssystem – insbesondere in den postgradualen Studiengängen – ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
In der Regel lassen sich aber folgende Richtwerte festhalten:
Lisans-/ Bachelorstudiengänge + Önlisans/ Associate Degree-Studiengänge
Während in Lisans-/ Bachelorstudiengängen an türkischen Hochschulen einzelne Kurse mit den Noten 1.5 (DC) oder sogar 1.0 (DD) – unter Vorbehalt – bestanden werden (türkisch: „kosullu gecer“), gilt als Mindestnote für den erfolgreichen Abschluss des Studiums und die Verleihung des akademischen Grads folgende Mindest-Gesamtnote (CGPA):
- Lisans-/ Bachelorstudiengänge sowie die 2-jährigen Önlisans-/ Associate Degree-Studiengänge: 2.00 (von 4.00) bzw. CC
Yüksek Lisans-/ Masterstudiengänge + Doktora-/ Doctor of Philosophy-Studiengänge
In den postgradualen Studiengängen an den türkischen Hochschulen beträgt die Mindestbestehensnote für einzelne Kurse oftmals 2.00, manchmal auch 2.50 (Beispiel Orta Dogu Teknik Üniversitesi: Mindestnote für das Bestehen eines einzelnen Kurses im Yüksek Lisans-/ Masterstudium: 2.00 (CC), im Doktora-/ Doctor of Philosophy-Studium: 2.50 (CB)). Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums und die Verleihung des akademischen Grads gelten oftmals noch höhere Voraussetzungen:
- 2.50 (von 4.00) bzw. CB, manchmal auch 3.00 (Beispiel Orta Dogu Teknik Üniversitesi: 3.00 (BB)).
Nachstehend finden Sie zwei Beispiele und die Notenskalen der Istanbul Üniversitesi und der Orta Dogu Teknik Üniversitesi (für grundständige Studiengänge).
Notensystem der Istanbul Üniversitesi (gültig für Lisans-/ Bachelorstudiengänge + Önlisans-/ Associate Degree-Studiengänge)
Erfolgsnote | Buchstaben-note | ECTS-Note | Bedeutung | Notenspannen im absoluten Bewertungssystem |
---|---|---|---|---|
4.00 | AA | A | Herausragend | 88 - 100 |
3.50 | BA | B | Sehr gut | 80 - 87 |
3.00 | BB | C | Gut | 73 - 79 |
2.50 | CB | D | Mittel | 66 - 72 |
2.0 | CC | E | Ausreichend | 60 - 65 |
1.50 | DC | - | Erfolgreich (mit Vorbehalt) | 55 - 59 |
1.00 | DD | - | Erfolgreich (mit Vorbehalt) | 50 - 54 |
0.00 | FF | FX | Ohne Erfolg | 0 - 49 |
0.00 | FD | F | Ohne Erfolg (abwesend) | 0 |
- | G | - | Bestanden (außerhalb Bewertung) | |
- | M | - | Entschuldigt (außerhalb Bewertung) |
Notensystem der Orta Dogu Teknik Üniversitesi (gültig für Lisans-/ Bachelorstudiengänge)
Koeffizient | Buchstabennote | Punkte |
---|---|---|
4.00 | AA | 90 - 100 |
3.50 | BA | 85 - 89 |
3.00 | BB | 80 - 84 |
2.50 | CB | 75 - 79 |
2.00 | CC | 70 - 74 |
1.50 | DC | 65 - 69 |
1.00 | DD | 60 - 64 |
0.50 | FD | 50 - 59 |
0.00 | FD | 0 -49 |
0.00 | NA | - |
Schulwesen
ab Schuljahr 2012/13
Das türkische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zwölf Schuljahre.
Es gliedert sich in:
- den vierjährigen Grundschulunterricht (Ilkolul)
- den vierjährigen Mittelschulunterricht (Ortaokul)
- den vierjährigen Gymnasialunterricht (Lise)
Die Schulpflicht beginnt mit dem 66. Lebensmonat (5,5 Lebensjahre) und endet mit dem 17./18. Lebensjahr, also nach Abschluss des Gymnasiums. Der Besuch des Gymnasiums ist auch im Wege von Fernunterricht möglich.
ab Schuljahr 2005/06
Das türkische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zwölf Schuljahre.
Es gliedert sich in:
- den achtjährigen Grundschulunterricht (Ilkögretim)
- den vierjährigen Gymnasialunterricht (Ortaögretim)
Ab dem Schuljahr 2005/06 beträgt die Pflichtschulzeit an allen Gymnasien vier Jahre. Die ersten Absolventen verlassen zum Ende des Schuljahres 2008/09 das Gymnasium. Die Vorbereitungsklasse wurde - mit Ausnahme von einigen ausgewählten Gymnasien- grundsätzlich abgeschafft.
Die Schulpflicht beginnt mit dem sechsten und endet mit dem vierzehnten Lebensjahr, also nach Abschluss der Grundschule.
bis Schuljahr 2005
Das türkische Schulsystem umfasste bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss elf (bzw. zwölf) Schuljahre.
Es gliederte sich in
- den fünfjährigen Grundschulunterricht (Ilkokul)
- den dreijährigen Mittelschulunterricht (Ortaokul)
- den drei- bzw. vierjährigen Gymnasialschulunterricht (Lise)
Bis zum Jahr 2005 bestand eine dreijährige Pflichtschulzeit (insgesamt 11 Schuljahre) an allen Gymnasien. Im Falle einer zwölfjährigen, allgemeinbildenden Schulausbildung diente das zusätzliche Jahr überwiegend der sprachlichen Vorbereitung für ein verstärkt fremdsprachliches Ausbildungsprogramm und war dem Gymnasium vorgeschaltet (9. Klasse/"Hazirlik").
Die Schulpflicht begann mit dem sechsten und endete mit dem elften Lebensjahr, also nach Abschluss der Grundschule.
Seit 1928 wird das lateinische Alphabet verwendet.
Notensystem der Sekundarschulen
ab 2013
Notenskala | Bemerkungen | |
---|---|---|
85,00 - 100 % | pek iyi | Maximalnote |
70,00 - 84,99 % | iyi | |
60,00 - 69,99 % | orta | |
50,00 - 59,99 % | geçer | Unterste Bestehensnote |
0 - 49,99 % | geçmez |
An den Ferngymnasien (Açık Öğretim Liseleri) ist 45 die unterste Bestehensnote.
ab 1998
Notenskala | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|
5 | 85 - 100 % | pek iyi | Maximalnote |
4 | 70 - 84 % | iyi |
|
3 | 55 - 69 % | orta | |
2 | 45 - 54 % | geçer | Unterste Bestehensnote |
1 | 25 - 44 % | geçmez |
|
0 | 0 - 24 % | etkisiz |
bis 1997
Notenskala | Bemerkungen | |
---|---|---|
9 - 10 | pek iyi | Maximalnote (10) |
7-8 | iyi | |
5 - 6 | orta | Unterste Bestehensnote (5) |
3-4 | zayif / noksan |
|
1-2 | pek zayif / pek noksan |
Lehrerausbildung
Zuständig für die Lehrerberufsqualifikation in der Türkei ist primär der Talim ve Terbiye Kurulu (Ausschuss des Bildungsministeriums für Lehre und Erziehung) sowie das Öğretmen Yetiştirme ve Geliştirme Genel Müdürlüğü (Generaldirektorat für Lehrerqualifikation und -weiterbildung). Diese regulieren den Bereich der öffentlichen Schulen. Für die privaten Schulen ist das Özel Öğretim Kurumları Genel Müdürlüğü (Generaldirektorat für private Bildungseinrichtungen) zuständig.
Die Grundvoraussetzung für die spätere Einstellung als Lehrer/-in ist ein Lisans/Bachelor-Hochschulabschluss nach regulär 4 Jahren von einer anerkannten türkischen Hochschule
- In einem lehramtsbezogenen Studienfach (z.B. sınıf öğretmenliği – Lehramt für Grundschulen oder kimya öğretmenliği – Lehramt Chemie)
- Alternativ ein Fachstudium in einer Disziplin ergänzt durch ein bildungswissenschaftliches Begleit- bzw. Aufbaustudium (die sog. pedagojik formasyon – Pädagogische Formation. Die Bezeichnungen der Qualifikation können variieren.)
Während die erste Variante i.d.R. für den Unterricht im Rahmen der Grund- und Mittelschule qualifiziert, ist bei der zweiten Variante der Unterricht an türkischen Sekundarschulen (Klassen 9-12) vorgesehen.
Das Ziel der meisten Absolvierenden ist es, an öffentlichen Schulen als Staatsbedienstete zu arbeiten, da diese Stellen eine größere finanzielle und soziale Sicherheit bieten. Insgesamt besteht jedoch langfristig ein Überhang an Absolvierenden im Vergleich zu den verfügbaren Stellen.
Nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen dürfen türkische Lehrkräfte an öffentlichen Schulen selbstständig Unterricht erteilen, nachdem sie folgende Schritte durchlaufen haben:
- Ein einschlägiges Lehramtsstudium bzw. ein Fachstudium in einer Disziplin ergänzt durch ein bildungswissenschaftliches Aufbaustudium;
- KPSS-Prüfung für Lehrer/-innen (Kamu Personel Seçme Sınavı – Prüfung zur Auswahl des Personals im öffentlichen Dienst);
- Ein einjähriger Vorbereitungsdienst (adaylık), während dessen der Unterricht nur unter Anleitung eines Mentors (danışman öğretmen) erteilt werden darf;
- Abschlussbeurteilung des Vorbereitungsdienstes durch eine dazu berufene Kommission. Bei einer negativen Beurteilung ist eine einmalige Verlängerung dieser Phase um ein weiteres Jahr möglich. Nach Bestehen erhalten die Kandidat/-innen eine offizielle Bestätigung über die „Aufhebung des Vorbereitungsdienstes“ (adaylığın kaldırılması) durch das jeweils zuständige Gouverneursamt (Valilik) und können damit selbständig Unterricht an öffentlichen Schulen erteilen.
Erst dann liegt in der Türkei eine abgeschlossene Lehrerberufsqualifikation vor.
Nur türkische Staatsangehörige haben Zugang zum Schuldienst im Rahmen der öffentlichen Schulen.
In der Türkei unterscheidet sich die Reglementierung des Lehrerberufs für die öffentlichen und die privaten Schulen. Nur der Zugang zur Unterrichtstätigkeit an öffentlichen Schulen stellt eine abgeschlossene Lehrerberufsqualifikation dar.
Qualifikationen im Bereich der frühkindlichen Bildung
In der Türkei kann im Bereich der frühen Bildung zwischen der Tätigkeit als Fachkraft und Assistenzkraft unterschieden werden. Fachkräfte können mit der eigenständigen Leitung von Kindergruppen betraut werden, während Assistenzkräfte unter Aufsicht der Fachkräfte in einer unterstützenden Rolle arbeiten.
1. Tätigkeit als Fachkraft in der frühen Bildung
Die meisten Einrichtungen der frühkindlichen Bildung in der Türkei werden vom türkischen Bildungsministerium betrieben. Die Tätigkeit als Fachkraft der frühen Bildung wird durch die Vorschriften des türkischen Bildungsministeriums reglementiert, es handelt sich dort um ein Lehramt.
Somit entspricht die Reglementierung in diesem Bereich der der Lehrkräfte an türkischen öffentlichen Grund-, Mittel- und Sekundarschulen: Auch für das Lehramt im Vorschulbereich wird ein vierjähriges Vorschullehramtsstudium (okul öncesi öğretmenliği), alternativ ein ebenso vierjähriges Studium der Kindesentwicklung (çocuk gelişimi), ergänzt durch ein mind. einjähriges bildungswissenschaftliches Aufbaustudium (pedagojik formasyon), vorausgesetzt. Nach dem Studienabschluss haben die Absolvierenden den einjährigen Vorbereitungsdienst (adaylık) zu absolvieren. Die Verteilung auf die freien Plätze im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erfolgt anhand der in der sog. KPSS-Prüfung (Kamu Personel Seçme Sınavı - Prüfung zur Auswahl von Staatsbediensteten) erzielten Punkte.
Zusammengefasst liegt aus der Türkei eine abgeschlossene Berufsqualifikation als Fachkraft der frühen Bildung nach dem türkischen Lehrerberufsgesetz (Öğretmenlik Meslek Kanunu von 2022) sowie nach den darauf basierenden Durchführungsvorschriften dann vor, wenn zusätzlich zum einschlägigen Studienabschluss (s. oben) der Nachweis über die absolvierte KPSS-Prüfung sowie über das erfolgreiche Absolvieren des Vorbereitungsdienstes an öffentlichen Kindertageseinrichtungen nachgewiesen werden.
2. Tätigkeit als Assistenzkraft in der frühen Bildung
Was die Anforderungen an Assistenzkräfte betrifft, so wird in der Türkei zumindest der Abschluss eines regulär zweijährigen Kurzstudiums (önlisans) in Kindesentwicklung (çocuk gelişimi) vorausgesetzt. Assistenzkräfte im Rahmen der türkischen frühkindlichen Bildung benötigen keine KPSS-Prüfung und keinen Vorbereitungsdienst.
Zuständige Stellen in Türkei
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||
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ENIC/NARIC | Bilkent, Ankara | Äquivalenzen | |||||||||||||||
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YÖK (Council of Higher Education) | Ankara | Äquivalenzen | |||||||||||||||
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OSYM | Ankara | Durchführung der türkischen Hochschulaufnahmeprüfung | |||||||||||||||
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