Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Tschechien
Studienabschlüsse und Hochschulgrade
Studienabschlüsse und Hochschulgrade sind in der Tschechischen Republik im jeweils geltenden Gesetz über die Hochschulen geregelt. Studiengänge unterliegen einem Akkreditierungsverfahren. Nach dem Tschechischen Hochschulgesetz 111/1998 können die folgenden Hochschulabschlüsse erworben werden: Bakkalaureus-, Magister- oder Doktorgrade.
Hochschulabschlüsse
- Der Bakkalaureus (bakalar, Akb.: Bc.) oder Bakkalaureus der Kunst (bakalar umeni, Abk. BcA) wird nach mindestens drei, höchstens vier Studienjahren erworben
- Der Magistergrad (magistr, Abk: Mgr.) wird nach mindestens vier, höchstens sechs Studienjahren in Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Jura, Pädagogik und Theologie verliehen, der Magister der Kunst (magistr umeni, Abk.: MgA.) in künstlerischen Fächern. Der Magistergrad kann auch aufbauend auf einem Bakkalaureus nach nochmals regulär ein bis zwei Studienjahren erworben werden.
- Bei dem Ingenieurtitel (inzenyr, Abk: Ing.) handelt es sich um einen Grad auf der gleichen Ebene wie der Magisterabschluss. Er wird in technischen, wirtschaftswissenschaftlichen, forst- und landwirtschaftlichen sowie militärischen Fächern verliehen.
- Der Grad Ingenieur-Architekt (inzenyr architekt, Abk: Ing.arch.) wird auf dem Gebiet der Architektur verliehen.
- Bei den Titeln Doktor der Medizin (doktor mediciny, Abk.: MUDr.) und Doktor der Veterinärmedizin (doktor veterinarni mediciny, Abk.: MVDr.) handelt es sich um Titel, die allen Absolventen eines Studienganges medizinischer, zahnmedizinischer und veterinärmedizinischer Fachrichtung ohne gesonderte Promotionsleistungen zuerkannt werden.
Hochschuldoktorgrade
Absolventen von Magisterstudiengängen, die den Magistergrad erworben haben, können in ihrem Studiengebiet eine so genannte staatliche "rigorose Prüfung" ablegen, deren Bestandteil auch die Verteidigung einer "rigorosen Arbeit" ist. Nach Ablegen des Rigorosums werden folgende akademischen Titel, die so genannten "kleinen Doktorgrade" oder Hochschuldoktorgrade, verliehen:
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im Fach Jura "Doktor der Rechte" (doktor prav, Abk.: JUDr.)
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auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften, Pädagogik und Gesellschaftswissenschaften der "Doktor der Philosophie" (doktor filozofie, Abk:: PhDr.)
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auf dem Gebiet der Naturwissenschaften der "Doktor der Naturwissenschaften" (doktor prirodnich ved., Abk: RNDr.)
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auf dem Gebiet der Pharmazie der "Doktor der Pharmazie" (doktor farmacie, Abk.: PharmDr.)
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auf dem Gebiet der Theologie der "Lizentiat der Theologie" (licenciat teologie, Abk.: ThLic.) oder der "Doktor der Theologie" (doktor teologie, Abk.: ThDr.), respektive auf dem Gebiet der Katholischen Theologie der Lizentiat der Theologie (licenciat teologie)
Ph.D.-Studium
Das Doktorandenprogramm setzt einen regulären Hochschulabschluss auf der Ebene des Magistergrades voraus. Es ist der wissenschaftlichen Forschung und der selbstständigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit auf dem jeweiligen Forschungsgebiet gewidmet. Die Regelstudiendauer für das Doktorandenstudium beträgt drei Jahre. Das Studium wird regulär durch eine Doktorprüfung und eine Verteidigung der Dissertation abgeschlossen. Die Dissertation muss einen eigenständigen Forschungsbeitrag beinhalten, der veröffentlicht ist oder zur Veröffentlichung angenommen wurde.
Den Absolventen der Doktorandenstudien wird ein Doktorgrad zuerkannt (doktor, Abk: Ph.D., hinter dem Namen zu führen). Der Doktorgrad enthält keine Angabe des absolvierten Fachgebiets.
Im Fach Theologie wird der theologische Doktorgrad (doktor teologie, Abk:. Th.D.) zuerkannt.
Schulwesen
Das tschechische Schulsystem umfasst seit ca. 1999/2000 bis zum Sekundarschulabschluss, der die Hochschulqualifikation vermittelt, insgesamt dreizehn Schuljahre.
Es gliedert sich in
- den 9-jährigen Grundschulunterricht, unterteilt in eine 1. Stufe (Klassen 1 - 5) und eine 2. Stufe (Klassen 6 - 9),
- den 4-jährigen Sekundarschulunterricht, der an allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien) oder an allgemein- und berufsbildenden Schulen (Fach- oder Gewerbemittelschulen u.a.) erfolgt.
Zusätzlich bestehen 8- und 6-jährige Gymnasien, die nach Abschluss der 5. bzw. 7. Grundschulklasse besucht werden können.
Vor der mit dem Schulgesetz Nr. 138/1995 eingeführten Verlängerung der Grundschuldauer von acht auf neun Schuljahre betrug die Schuldauer bis zur Hochschulreife in der Tschechischen Republik zwölf Schuljahre.
Die Schulpflicht beträgt 9 Schuljahre.
Zum Sekundarschulbereich zählen
- Gymnasien (4-, 6- oder 8-jährige Gymnasien)
- Fachmittel- oder Gewerbemittelschulen mit Hochschulreife (stredni odborná skola, stredni prumyslova skola)
- Konservatorien (konzervator)
- Höhere Fachschulen (vyssi odborna skola)
- Berufslehranstalten mit Erwerb des Lehrbriefs (stredni odborne uciliste)
Der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule erfolgt in der Regel nach Klasse 9, bei den 6- bzw. 8-jährigen Gymnasien teilweise auch nach Klasse 7 oder 5.
Notensystem der Sekundarschulen
NOTENSKALA | BEMERKUNGEN | |
vyborny | ausgezeichnet | Maximalnote |
chvalitebny dobry | lobenswert gut |
|
dostatecny | ausreichend | Unterste Bestehensnote |
nedostatecny | ungenügend | nicht bestanden |
Gesamtprädikate:
prospel(a) s vyznamenanim / mit Auszeichnung bestanden
prospel(a) / bestanden
neprospel(a) / nicht bestanden
Hochschulwesen
Im tschechischen Hochschulwesen ist die Stufung nach der Bologna-Klassifikation: BA ? MA ? PhD weitgehend umgesetzt. Bachelorstudiengänge sind 3- oder 4-jährig, darauf aufbauende Masterstudiengänge 2- oder 1-jährig. Das Doktorandenstudium zum Erwerb des PhD. dauert regulär 3 Jahre. Ausnahmen hiervon sind einige Fachrichtungen wie Jura, Medizin, Architektur o.a.
Notensystem der Hochschulen
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
výborne |
eminenter* |
ausgezeichnet |
Maximalnote |
velmi dobre |
bene* |
sehr gut |
|
dobre |
satis fecit* |
gut |
Unterste Bestehensnote |
nevyhovel |
non satis fecit* |
nicht ausreichend |
nicht bestanden |
* gelegentlich verwandte lateinische Version
Lehrerausbildung
1. Lehrämter
Das tschechische Bildungswesen weist die folgenden Lehramtsqualifikationen auf:
1.1 Lehrer für Vorschulerziehung (ucitel materske skoly)
Diese Qualifikation kann entweder im Rahmen eines Hochschulstudiums mit Bachelorabschluss oder im Rahmen einer höheren Fachschulbildung unterhalb der Hochschulebene erworben werden. Beide Ausbildungen setzen eine Reifeprüfung voraus und dauern 3 Jahre.
1.2 Lehrämter für die Grund- und Mittelschulbildung
Seit 1967 wurde das Lehramt für Grundschulen an pädagogischen Fakultäten im Rahmen eines vierjährigen Studiums durchgeführt. 1970 wurde ein Studium für die 1. Stufe der Grundschule in Kombination mit der Unterrichtsbefähigung für ein Fach für die 2. Stufe der Grundschule eingeführt.
Die heutige Ausbildung für Grundschullehrer wird in das Lehramt für die 1. Stufe der Grundschule und die 2. Stufe der Grundschule differenziert.
a) Lehramt für die 1. Stufe der Grundschule (ucitelstvi pro 1. stupen zakladni skoly)
Hierbei handelt es sich um ein vier- bis fünfjähriges Hochschulstudium mit Magisterabschluss, das zur Unterrichtung der ersten 5 Klassen der tschechischen Grundschule befähigt. Das Studium weist in der Regel aber nicht durchgehend ein vertieft studiertes Unterrichtsfach aus. Diese Ausbildung wird im Wesentlichen an den pädagogischen Fakultäten der Universitäten durchgeführt.
Die pädagogische Praxis bewegt sich je nach Studienplan der Fakultäten im Umfang von 6 ? 12 Wochen für das Studium, die fortlaufenden Praxisanteile an Schulpraktika betragen zwischen 26 ? 247 Stunden für das gesamte Studium.
Das Lehramt befähigt zur Unterrichtung aller Fächer.
Die Möglichkeit zur Unterrichtung in der Unterstufe der Sekundarschule erfordert eine entsprechende Weiterbildung.
b) Lehramt für die 2. Stufe der Grundschule (ucitelstvi pro 2. stupen zakladni skoly)
c) Lehrer für allgemeinbildende Fächer an Mittelschulen (ucitelstvi stredni skoly)
Das Studium für die 2. Stufe der Grundschule ist in der Regel ein fünfjähriges Magisterstudium, nur in Ausnahmefällen vierjährig. Die Qualifikation erstreckt sich in der Regel auf 2 Unterrichtsfächer. Ein Lehrer, der eine volle Lehramtsqualifikation erworben hat, kann auf dem gegebenen Niveau aber auch andere als die jeweils absolvierten Studienfächer unterrichten.
Ein Lehrer mit der Qualifikation für Mittelschulen kann in der 2. Stufe der Grundschule unterrichten, demgegenüber muss ein Lehrer mit der Qualifikation für die 2. Stufe der Grundschule ein Ergänzungsstudium absolvieren, um an Mittelschulen unterrichten zu dürfen.
Die pädagogische Praxis bewegt sich im Umfang von 4 Wochen, die studienbegleitende Praxis an einzelnen Schulen bewegt sich zwischen 13 ? 182 Stunden für das Studium.
1.3 Lehrer für fachpraktischen Unterricht (ucitel praktickeho vyucovani)
An den Fachschulen/Fachmittelschulen unterrichten neben den Lehrkräften für allgemeinbildende Fächer auch Lehrer für theoretischen Fachunterricht sowie Lehrer für Fachpraxis. Auch diese Lehrkräfte werden durch ein Magisterstudium an verschiedenen Typen von Hochschulen (technischen, ökonomischen und landwirtschaftlichen Hochschulen sowie Medizin- und Theologiefakultäten) ausgebildet. Voraussetzung ist darüber hinaus eine pädagogische Praxis, die in einer nachfolgenden Ausbildung entweder in einem regulär dreijährigen Bachelorstudium im Bereich der pädagogischen Wissenschaften oder in einem berufsbegleitenden Programm des lebenslangen Lernens im einem Umfang von mindestens 450 Unterrichtsstunden im Bereich der Pädagogik erworben werden kann.
Lehrer in künstlerischen Fächern an Mittelschulen werden entweder in einem insgesamt fünfjährigen Studiengang mit dem Abschluss als Magister an Hochschulen oder an Konservatorien ausgebildet, wobei die Konservatorien nicht zum Hochschulbereich zählen. Künstlerische Fächer können auch von Absolventen höherer Fachschulen (9 Jahre Grundschule + 4 Jahre Mittelschule mit Reifeprüfung + 3 Jahre Höhere Fachschule) oder von Absolventen von Mittelschulen (9 Jahre Grundschule + 4 Jahre Mittelschule mit Reifeprüfung) unterrichtet werden.
Lehrkräfte müssen zusätzliche pädagogische Praxis nachweisen.
1.4 Lehrer an höheren Fachschulen
An den höheren Fachschulen unterrichten Lehrer allgemeinbildender Fächer oder Lehrer für Fachunterricht, die über ein abgeschlossenes Magisterstudium in der jeweiligen Unterrichtsdisziplin verfügen müssen. Eine Ausbildung in Pädagogik wird bei dem Lehramt an höheren Fachschulen nicht gefordert.
Zuständige Stellen in Tschechien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||||
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ENIC/NARIC | Praha | ||||||||||||||||||
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Ministerstvo skolstvi, mladeze a telovychovy Ceske Republiky | Praha | Hochschulen Internationale Beziehungen und Europäische Integration | |||||||||||||||||
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Ministerstvo Zdravotnictvi | Praha | Gesundheitsberufe - Informationen zur Anwendung der EG-Richtlinie | |||||||||||||||||
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Centrum pro studium vysokeho skolstvi | Praha | Fragen zum tschechischen Hochschulwesen Äquivalenzzentrum - Fragen der Anerkennung und Bewertung | |||||||||||||||||
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Department for EU Affairs | Praha | Kontaktstelle für die Anwendung der EU-Richtlinien | |||||||||||||||||
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