Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Liechtenstein
Schulwesen
Das liechtensteinische Schulsystem stimmt weitgehend mit dem Schulsystem der Schweiz überein und umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zwölf Schuljahre.
Es gliedert sich in
- den fünfjährigen Primarschulunterricht
- den drei- bzw. vierjährigen Besuch der Oberschule, Realschule oder (der Unterstufe) des Gymnasiums
- den vierjährigen Besuch (der Oberstufe) des Gymnasiums
Die neunjährige Schulpflicht beginnt mit dem sechsten Lebensjahr und endet mit dem fünfzehnten.
Notensystem der Sekundarschulen
LIECHTENSTEINER GYMNASIUM
1975/76 - 1988/89
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | |
6 |
sehr gut |
Maximalnote |
5 |
gut |
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4 |
befriedigend |
Unterste Bestehensnote |
3 2 1 |
mangelhaft schwach ungenügend |
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ab 1989/90
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | |
6 |
sehr gut |
Maximalnote |
5 |
gut |
|
4 |
genügend |
Unterste Bestehensnote |
3 2 1 |
mangelhaft schwach sehr schwach |
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Anmerkung:
Zur besseren Abstufung der Leistungsbeurteilung können sowohl in den einzelnen Fächern als auch bei der Berechnung der Durchschnittsnote Halbnoten verwendet werden (5.5, 4.5, 3.5, 2.5, 1.5).
Hochschulwesen
Hochschuleinrichtungen gibt es in Liechtenstein erst seit 1992.
Das akademische Jahr beginnt im Herbst und dauert 30 Wochen.
Das Wintersemester beginnt im September, Vorlesungsbeginn ist Anfang Oktober.
An der Internationalen Akademie für Philosophie erstreckt sich das akademische Jahr von Anfang Oktober bis Ende Juni.
An der Hochschule Liechtenstein ist Vorlesungszeit von Mitte Oktober bis Ende September.
An der Universität für Humanwissenschaften beginnt das akademische Jahr am 1. Oktober und endet am 30.September.
Notensystem der Hochschulen
Es wird das System der Sekundarschulen oder das europäische Kreditpunktesytem ECTS verwendet.
Für das IAP gilt:
NOTENSKALA: 1 - 5 |
MAXIMALNOTE: 1 |
UNTERSTE BESTEHENSNOTE: 4 |
Zuständige Stellen in Liechtenstein
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||
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Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA | Vaduz | Berufsanerkennung in der Rechts-, Finanz- und Steuerberatung | |||||||||||||
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Liechtensteinischer Ärztekammer | Eschen | ||||||||||||||
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Amt für Gesundheit | Vaduz | Anerkennung von medizinischen Berufen und in der Gesundheitspflege | |||||||||||||
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Informationsstelle zur Anerkennung von EU-Berufsqualifikationen | Vaduz | Allgemeine Informationen und Berufsanerkennung im Bereich des Unterrichtswesens | |||||||||||||
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Amt für Volkswirtschaft | Schaan | Berufsanerkennung in den Bereichen Bauwesen/Architektur und Industrie/Gewerbe | |||||||||||||
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NARIC Liechtenstein | Vaduz | ||||||||||||||
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Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen | Schaan | Berufsanerkennung im Bereich Tierärzte und Tiergesundheitsberufe | |||||||||||||
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