Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Palästina (Autonomiegebiete)
Schulwesen
Infolge des israelisch-palästinensischen Autonomieabkommens hat die Palestinian National Authority in den von Israel besetzten Gebieten West Bank und Gaza-Streifen eine Teilautonomie erhalten, die auch das Bildungswesen einschließt. Im Zusammenhang damit ist die Zuständigkeit für die Ausstellung der offiziellen Sekundarschulabschlusszeugnisse dieser Gebiete ab 1994 vom General Examinations Board for the West Bank bzw. vom Department of Education and Culture, Gaza Strip, auf das Ministry of Education (and Higher Education) der Palestinian National Authority übergegangen.
Die von der Palestinian National Authority ausgestellten Zeugnisse orientieren sich nach wie vor, wenn sie von der West Bank stammen, am jordanischen, wenn sie vom Gaza-Streifen kommen, am ägyptischen Schulsystem.
Das Schulsystem der West Bank umfasst bis zum Sekundarschulabschluss, der die Hochschulzugangsqualifikation vermittelt, zwölf Schuljahre. Es gliedert sich in:
- den zehnjährigen Grundschulunterricht (basic education)
- den zweijährigen Sekundarschulunterricht (secondary education), der an allgemein bildenden und an berufsbildenden Schulen erfolgt.
Das Schulsystem des Gaza-Streifens umfasst bis zum Sekundarschulunterricht, der die Hochschulzugangsqualifikation vermittelt, zwölf Schuljahre. Es gliedert sich in:
- den neunjährigen Grundschulunterricht (basic education), unterteilt in den sechsjährigen Primarschulunterricht (primary education) und den dreijährigen Mittelschulunterricht (preparatory education)
- den dreijährigen Sekundarschulunterricht (secondary education), der an allgemein bildenden und an berufsbildenden Schulen erfolgt.
Notensystem der Sekundarschulen
Sekundarschulbereich
Der Sekundarbereich gliedert sich in einen allgemein bildenden und einen berufsbildenden Teil. Die allgemein bildende Sekundarschule wird ab der 2. Klasse in einen literarisch-geisteswissenschaftlichen und einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig aufgeteilt. Die berufliche Sekundarschule ist in eine technisch-industrielle, eine landwirtschaftliche und eine wirtschaftliche Richtung unterteilt. Gelegentlich kommen noch andere hinzu wie Hauswirtschaft, Krankenpflege, Religion, Computerwissenschaften u.a..
Voraussetzung für den Übergang zur Hochschule ist der Abschluss der Sekundarschule mit dem General Secondary Education Certificate. Dabei sind die Studienmöglichkeiten, die der literarisch-geisteswissenschaftliche Zweig eröffnet, weitgehend auf Geistes-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie auf musische Fächer beschränkt. Demgegenüber gibt es für Absolventen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweiges keine Fachbindungen.
Die Durchlässigkeit der berufsbildenden Sekundarschulen zum Hochschulbereich ist gering bis nicht vorhanden. Allenfalls werden wenige höchstqualifizierte Abgänger dieser Schulen fachgebunden zum Studium zugelassen.
Hochschulwesen
Die Universitäten, an denen akademische Grade verliehen werden, sind meist staatlich. Der erste akademische Abshcluss nach einem 4-jährigen Studium wird als Bachelor / Bakkalaureus bzw. mit dem arabischen Terminus Idjaza bezeichnet. Für geisteswissenschaftliche Fächer ist auch der Terminus Lisans gebräuchlich.
Notensystem der Hochschulen
Zuständige Stellen in Palästina (Autonomiegebiete)
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||
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Ministry of Education & Higher Education | - | ||||||||||
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