Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Österreich
Grafische Darstellung des österreichischen Bildungssystems
Schulwesen
Seit September 2010 gilt für alle Kinder, die bis 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, eine Pflicht zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (halbtägig, mindestens 16 bis 20 Stunden pro Woche).
Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von 6 Jahren und dauert neun Schuljahre. Seit Herbst 2017 gibt es darüber hinaus eine Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.
Das österreichische Schulsystem gliedert sich in
· Primarstufe (4 Jahre Volksschule)
· Sekundarstufe I (4 Jahre)
· Sekundarstufe II (1-5 Jahre).
Notensystem der Sekundarschulen
In der Sekundarstufe wird das fünfstufige Notensystem der Volksschule mit der Notenskala aus vier Bestehensnoten fortgeführt.
NOTENSKALA | BEMERKUNGEN |
sehr gut | Maximalnote |
gut | |
befriedigend | |
genügend | Unterste Bestehensnote |
nicht genügend |
|
Gesamtbeurteilung:
- mit ausgezeichnetem Erfolg / mit Auszeichnung bestanden
- mit gutem Erfolg bestanden
- bestanden
- nicht bestanden
Notensystem der 7. & 8. Schulstufe der Neuen Mittelschule
Abweichend vom o.g. System kommt in der 7. und 8. Schulstufe der Neuen Mittelschule seit 2012 in den Pflichtfächern Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik ein siebenstufiges Notensystem mit sechs Bestehensnoten zur Anwendung, bei dem – je nach Leistungsstand des Schülers/der Schülerin – entweder die Bildungsziele der grundlegenden oder der vertieften Allgemeinbildung zugrunde gelegt werden. Wenn die Leistungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung mindestens mit „Gut“ zu beurteilen wären, erfolgt eine Beurteilung nach den Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung, wobei je nach Leistung die Notenstufen „Genügend“ bis „Sehr gut“ erreicht werden können. Die Beurteilung nach den Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung entspricht der Beurteilung an der AHS-Unterstufe und wird im Zeugnis mit dem Zusatz „vertiefte Allgemeinbildung“ ausgewiesen. Wird das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung nicht erreicht, erfolgt die Bewertung nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung.
1V | Sehr gut | Vertiefte Allgemeinbildung |
2V | Gut | (entspricht Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule, AHS) |
3V | Befriedigend | |
4V | Genügend | |
3G | Befriedigend | Grundlegende Allgemeinbildung |
4G | Genügend | |
5G | Nicht genügend |
Der Unterricht erfolgt jeweils durch ein Team aus zwei Lehrern/Lehrerinnen, die den Unterricht gemeinsam planen, durchführen und nachbereiten. Je nach Bedarf kann dabei auch in kleineren Gruppen gearbeitet werden, ohne die Klasse in feste Leistungsgruppen aufzuteilen. Jedes Kind hat bei jeder schriftlichen Arbeit wieder neu die Chance, eine Note in der „vertieften Allgemeinbildung“ zu erreichen. Am Ende des Semesters ergibt sich aus der Summe der erbrachten Leistungen die Zeugnisnote mit dem Vermerk „vertieft“ bzw. „grundlegend“.
Primarstufe
Die Volksschule gliedert sich in Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe, bei Bedarf auch die Vorschulstufe) und Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe). Bei zu geringen Schülerzahlen können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, was bei etwa 25 % der Schulen der Fall ist.
Die ersten beiden Schulstufen bilden grundsätzlich eine Einheit, d.h. alle Kinder der ersten Schulstufe sind zum Aufsteigen in die zweite berechtigt, unabhängig von der Beurteilung im Jahreszeugnis. Während der vierjährigen Grundschulzeit ist es möglich, einmal eine Schulstufe zu überspringen, mit Ausnahme der 1. Schulstufe. Ebenso ist bei Schulreife eine vorzeitige Aufnahme in die Volksschule möglich. Schulreif ist ein Kind, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.
Schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulreif sind, müssen in die Vorschulstufe aufgenommen werden. Der Besuch der Vorschulstufe kann in getrennt geführten Vorschulklassen oder in gemeinsam mit der 1. Schulstufe geführten Klassen erfolgen. In der Vorschulstufe gibt es keine Leistungsbeurteilung, das Jahreszeugnis enthält lediglich einen Teilnahmevermerk.
In der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den aufgrund der Interessen und Leistungen empfohlenen weiteren Bildungsweg ihrer Kinder informiert und beraten.
Für Kinder, die dem Volksschulunterricht aufgrund physischer oder psychischer Behinderungen ohne spezielle Förderung nicht folgen können, gibt es die Möglichkeit, in Integrationsklassen von jeweils einer Lehrkraft mit einer allgemeinen Volksschulausbildung und einer speziell ausgebildeten Lehrkraft unterrichtet zu werden. Abhängig von der Behinderung des Kindes kann der Lehrplan an die individuelle Leistungsfähigkeit angepasst werden.
Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist der Fremdsprachenunterricht an allen Volksschulen ab der 1. Schulstufe verpflichtend. Die Wahl fällt fast immer auf Englisch, möglich sind aber auch Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch.
Sekundarstufe I
Nach dem erfolgreichen Abschluss der vierjährigen Volksschule erfolgt der Übergang zur Neuen Mittelschule (NMS) oder zur Unterstufe einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS).
Für die schulische Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch einer Sonderschule und dem integrativen Schulbesuch in einer Neuen Mittelschule oder AHS Unterstufe.
Die Neue Mittelschule wurde 2008 zunächst als Modell, 2012 als gesetzlich verankerte Regelschule eingeführt. Ziel war, eine zu frühe Trennung der Kinder in unterschiedliche Bildungskarrieren zu vermeiden und stattdessen allen Schülern eine grundlegende und/oder vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln.
Für die Neue Mittelschule gelten daher auch die Fachlehrpläne der Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), in Kombination mit neuen Lehr- und Lernmethoden, um Kinder besser individuell fördern zu können. Die AHS-Unterstufen waren eingeladen, auf die neue Regelschule umzusteigen, was aber nur an wenigen Schulen realisiert wurde. Für die Hauptschulen hingegen war die Umstellung verpflichtend. Seit dem Schuljahr 2015/16 werden alle ehemaligen Hauptschulen österreichweit als Neue Mittelschulen geführt. Die Schülerjahrgänge, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf der Hauptschule waren, können ihre Ausbildung dort noch beenden, ab dem Schuljahr 2018/19 sind dann alle Klassen der ehemaligen Hauptschule auf das Modell der Neuen Mittelschule umgestellt. Auch in der Neuen Mittelschule werden Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen und sonderpädagogischem Förderbedarf integriert.
Während die Neue Mittelschule allen offensteht, die die 4. Klasse der Volksschule erfolgreich abgeschlossen haben, ist für den Eintritt in die Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) mindestens die Note „Gut“ in Deutsch, Lesen und Mathematik erforderlich. Alternativ kann der Eintritt in die AHS-Unterstufe auch erfolgen, wenn die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass trotz „Befriedigend” in diesen Pflichtfächern aufgrund der sonstigen Leistungen davon auszugehen ist, dass die AHS erfolgreich absolviert werden kann. Andernfalls besteht noch die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird die Neue Mittelschule (NMS) zur Mittelschule (MS).
Sekundarstufe II
Nach erfolgreichem Abschluss der 4-jährigen Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) kann der Übergang in die AHS-Oberstufe erfolgen. Alternativ kann eine Berufsbildende Mittlere Schule (BMS), eine Berufsbildende Höhere Schule (BHS) oder eine Polytechnische Schule (PTS) besucht werden.
Schüler/innen, die einen Lehrberuf erlernen wollen, müssen zunächst das 9. Schuljahr absolvieren, indem sie z. B. die fünfte Klasse der AHS oder eine Polytechnische Schule besuchen. Diejenigen, die nach der 4. Klasse AHS bereits die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben, weil sie eine Klasse wiederholt haben, können auch sofort mit einer Lehre beginnen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Neuen Mittelschule stehen für die Sekundarstufe II grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten offen; der Übergang zur Oberstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Unmittelbaren Zugang von der NMS zur AHS-Oberstufe erhält nur, wer in allen Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und Lebender Fremdsprache die Bewertung „vertiefte Allgemeinbildung“ erhalten hat (s. Notensystem der Sekundarschulen). Andernfalls gibt es, in Abhängigkeit von den erreichten Noten, die Möglichkeit, über einen Beschluss der Klassenkonferenz oder über eine Aufnahmeprüfung zur AHS-Oberstufe zugelassen zu werden.
Das Recht auf Integration in Regelschulen für Kinder mit Behinderungen besteht nur bis zur achten Schulstufe. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben die Möglichkeit, eine Polytechnische Schule (s.u.) zu besuchen oder eine integrative Berufsausbildung zu absolvieren.
Der Sekundarschulabschluss, der die Hochschulzugangsqualifikation vermittelt, wird an allgemeinbildenden Schulen nach insgesamt zwölf Schuljahren erworben, an berufsbildenden Schulen nach insgesamt dreizehn Schuljahren.
Seit 2015 gibt es für die Allgemeinbildenden Höheren Schulen eine standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung, die als 3-Säulen-Modell konzipiert ist.
1. Säule:
Alle Schüler/innen schreiben eine „vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) zu einem selbst gewählten Thema und präsentieren diese in mündlicher Form. Das Thema ist keinem Unterrichtsgegenstand zugeordnet und wird in Absprache mit den Lehrkräften frei gewählt.
2. Säule: 3 bzw. 4 Klausurarbeiten
Die Klausuren finden in ganz Österreich zum selben Prüfungstermin statt; auch die Aufgabenstellungen sind landesweit einheitlich. Die Klausuren werden am Schulstandort von den Lehrenden nach einem verbindlichen Korrekturschlüssel benotet. Die Klausurarbeiten sind verpflichtend in den Prüfungsgebieten Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache (bzw. am Theresianum in Latein) zu schreiben. Das Anforderungsniveau der Aufgaben in den fremdsprachlichen Fächern orientiert sich an der jeweiligen Ausbildungsdauer (3, 4, 6 oder 8 Jahre). Für die vierte (optionale) Klausurarbeit kommen auch andere Fächer in Frage, wie z. B. Biologie, Physik, Darstellende Geometrie, Musikkunde, Sportkunde oder Bildnerische Erziehung.
3. Säule: 3 bzw. 2 mündliche Prüfungen.
Die Aufgabenstellungen der mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben; sie verbleiben in der Verantwortung der Lehrenden.
Die Schüler/innen können selbst entscheiden, ob sie drei oder vier Klausuren schreiben (2. Säule). Für den Fall, dass sie drei Klausuren wählen, sind drei mündliche Prüfungen abzulegen. Werden vier Klausuren gewählt, sind nur zwei mündliche Prüfungen abzulegen.
Die Berufsbildenden Höheren Schulen bieten die Möglichkeit, in fünf Schuljahren den Erwerb der Hochschulreife mit dem eines beruflichen Ausbildungsabschlusses zu kombinieren. Der Unterricht umfasst sowohl berufliche als auch allgemeinbildende Fächer.
Berufsbildende Mittlere Schulen
Berufsbildende Mittlere Schulen (BMS) bieten ein- bis vierjährige Ausbildungen an. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise Berufsausbildung. BMS mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS kann ein dreijähriger Aufbaulehrgang absolviert werden, der zur Reife- und Diplomprüfung führt.
Die wichtigsten Berufsbildenden Mittleren Schulen:
· Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschule (drei- oder vierjährige)
· Handelsschule (dreijährig)
· Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig)
· Fachschule für Mode (dreijährig)
· Hotelfachschule, Tourismusfachschule (dreijährig)
· Schule für Sozialberufe (dreijährig)
· Schule für Sozialdienste (zweijährig)
· Schule für Sozialbetreuungsberufe (zwei- bis vierjährig, Aufnahme ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr)
· Land- und forstwirtschaftliche Fachschule (zwei- bis vierjährig)
· Schule für Gesundheits- und Krankenpflege (Aufnahme ab dem 16. bzw. 17. Lebensjahr)
· Bundessportakademie (dreijährig)
· Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig)
Etwa 1/5 der österreichischen Jugendlichen entscheidet sich im letzten Jahr der Schulpflicht für die einjährige Polytechnische Schule (PTS). Primär wird die PTS von jenen als 9. Schulstufe genutzt, die unmittelbar nach der allgemeinen Schulpflicht einen Beruf erlernen wollen.
Hochschulwesen
Das österreichische Hochschulwesen gliedert sich in
- Öffentliche Universitäten (der größte Anteil)
Liste: bmbwf.gv.at/wissenschaft-hochschulen/universitaeten/gesamtuebersicht-universitaeten/
- Fachhochschulen bzw. Erhalter von Fachhochschulstudiengängen
Liste: bmbwf.gv.at/wissenschaft-hochschulen/fachhochschulen/
Die Besonderheit des österreichischen Fachhochschulsektors ist, dass es keine organisationsrechtliche Verankerung von Fachhochschulen gibt, sondern eine Akkreditierung von Studiengängen, die von jeder Erhalterorganisation (meist privatrechtlicher Natur) angeboten werden können. Ein Erhalter von Fachhochschulstudiengängen kann jedoch von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria auf Antrag die Bezeichnung „Fachhochschule“ verliehen bekommen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Es müssen mindestens zwei Studiengänge als Fachhochschul-Bachelorstudiengang mit darauf aufbauendem Fachhochschul-Masterstudiengang oder als Fachhochschul-Diplomstudiengang akkreditiert sein.
2. Es muss ein Plan für den Ausbau der betreffenden Einrichtung vorliegen, aus dem die Erreichung einer Mindestzahl von 1.000 Studierenden innerhalb von sechs Jahren glaubhaft gemacht wird.
3. Es muss eine Organisation nachgewiesen werden, die den selbstständigen Ablauf des Lehr- und Prüfungsbetriebs garantiert, vor allem ein Fachhochschulkollegium.
- Privatuniversitäten
bmbwf.gv.at/wissenschaft-hochschulen/privatuniversitaeten/
- Pädagogische Hochschulen
bildung.bmbwf.gv.at/schulen/ph/index.html
- Das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
Institute of Science and Technology (IST Austria)
Das 2006 von der österreichischen Bundesregierung und dem Land Niederösterreich gegründete und 2009 eröffnete Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) [Link: ist.ac.at] ist ein Forschungsinstitut, das sich der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung und der Postgraduiertenausbildung widmet. Das IST hat auch eine „Graduate School“, an der in verschiedenen naturwissenschaftlichen Disziplinen, Mathematik oder Informatik promoviert werden kann. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein Bachelor- oder ein Masterabschluss. Bei Doktoranden mit Bachelorabschluss verlängert sich das Promotionsstudium am IST um ein Jahr, von vier auf fünf Jahre.
Notensystem der Hochschulen
FACHHOCHSCHULEN
Einzelleistungen:
NOTENSKALA | BEMERKUNGEN | |
1 | sehr gut | Maximalnote |
2 | gut |
|
3 | befriedigend |
|
4 | genügend | Unterste Bestehensnote |
5 | nicht genügend |
|
Wenn diese Form der Beurteilung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, lautet die positive Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" oder "anerkannt".
Beurteilung der Abschlussprüfung:
- Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: herausragende Prüfungsleistung
- Mit gutem Erfolg bestanden: deutlich über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung
- Bestanden: positiv bestandene Prüfung
UNIVERSITÄTEN
Einzelleistungen:
NOTENSKALA | BEMERKUNGEN | |
1 | sehr gut | Maximalnote |
2 | gut |
|
3 | befriedigend |
|
4 | genügend | Unterste Bestehensnote |
5 | nicht genügend |
|
Wenn diese Form der Beurteilung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, lautet die positive Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen", die negative Beurteilung "ohne Erfolg teilgenommen".
Gesamtbeurteilung bei studienabschließenden Prüfungen, die mehr als ein Fach umfassen:
- mit Auszeichnung bestanden: wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als "gut" und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung "sehr gut" erteilt wurde
- bestanden
- nicht bestanden: wenn mindestens ein Fach als "nicht genügend" oder als "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt wurde
In künstlerischen Studien tritt bei studienabschließenden Prüfungen, die nur ein zentrales künstlerisches Fach umfassen, an die Stelle der Beurteilung "sehr gut" die Beurteilung "mit Auszeichnung bestanden".
Die Ausstellung eines Anhangs zum Diplom („Diploma Supplement“) ist in Bachelor- und Masterstudiengängen verpflichtend.
Qualitätssicherung und Akkreditierung
2012 wurden die drei damaligen Qualitätssicherungseinrichtungen (Österreichische Qualitätssicherungsagentur AQA, Österreichischer Fachhochschulrat FHR und Österreichischer Akkreditierungsrat für Privatuniversitäten ÖAR) fusioniert und die sektorenübergreifende Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gegründet.
Um in Österreich als Anbieter von Hochschulstudiengängen tätig werden zu dürfen, müssen sowohl Fachhochschulen als auch Privatuniversitäten zunächst von der AQ Austria akkreditiert werden. Dabei bezieht sich die Erstakkreditierung sowohl auf die Institution als auch auf die zu diesem Zeitpunkt beantragten Studiengänge. Sollen zu einem späteren Zeitpunkt neue Studiengänge eingerichtet werden, müssen diese ebenfalls von der AQ Austria akkreditiert werden, dann mittels Programm-Akkreditierung. Akkreditierte Privatuniversitäten und Fachhochschulen sowie akkreditierte Studiengänge tragen das Qualitätssiegel der AQ Austria.
Für öffentliche Universitäten besteht keine Akkreditierungspflicht, sie haben aber die Möglichkeit, sich einem Audit zu unterziehen, bei dem AQ Austria prüft, ob die Universität ein funktionierendes internes Qualitätsmanagement besitzt.
Für den Bereich der Lehramtsstudien wurde zur externen Qualitätssicherung 2013 der „Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung“ eingerichtet, der gegenüber Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie den zuständigen Ministerien eine beratende Funktion einnimmt. Um Bachelor- und Masterstudiengänge in den obligatorischen Ziel- und Leistungsplan einer Pädagogischen Hochschule aufnehmen zu können, muss eine positive Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates vorliegen.
Studienabschlüsse und Hochschulgrade
Im Zuge der Bologna-Reformen wurde in Österreich im September 1999 ein dreistufiges Studiensystem mit Bakkalaureats-, Magister- und Doktoratsstudien eingeführt. Demnach konnte ein Magister-Abschluss sowohl nach einem durchgängigen acht- bis zehnsemestrigen Diplomstudium als auch nach einem zwei- bis viersemestrigen Magisterstudium (aufbauend auf einem sechs- bis achtsemestrigen Bakkalaureatsstudium) erworben werden. 2006 wurden die Bakkalaureats- und Magisterstudien durch Bachelor- und Masterstudien ersetzt. Außerdem wurde die Mindestdauer eines Doktoratsstudiums auf drei Jahre erhöht, wobei das Promotionsrecht den Universitäten und dem Institute of Science and Technology Austria vorbehalten ist.
Bestehende Diplom-Studiengänge dürfen nach wie vor weitergeführt werden. 2017 gab es solche Diplom-Studiengänge noch in Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Katholischer Theologie, diversen künstlerischen Fächern, Internationalen Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften.
Neue Studiengänge dürfen nur als Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien eingerichtet werden. Aus diesem Grund wird das Studium der Medizin nicht mehr nur in Diplom-Studiengängen angeboten, sondern seit 2014 auch im Bachelor/Master-System, da z.B. die Johannes Kepler Universität Linz das Studium der Humanmedizin erst im Herbst 2014 in ihr Studienangebot aufgenommen hat.
Je nach Studienrichtung werden unterschiedlich lautende Bachelor- und Mastergrade verliehen, z. B. „Bachelor of Arts“ oder „Bachelor of Science“ bzw. „Master of Arts“ oder „Master of Science“. In den Ingenieurwissenschaften kann auch der traditionelle Grad „Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin“ als Mastergrad verliehen werden.
Mit Ausnahme des Doktoratsstudiums ist der Umfang der Studien in ECTS-Punkten anzugeben. Der Arbeitsaufwand für ein Bachelorstudiums beträgt 180 oder 240 ECTS-Punkte (was 3 bzw. 4 Jahren Vollzeitstudium entspricht), für ein Masterstudium mindestens 60 ECTS-Punkte.
Die Mehrzahl der Bachelorstudiengänge hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern (bzw. einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Punkten), die Mehrzahl der Masterstudiengänge eine Regelstudienzeit von 4 Semestern (bzw. einen Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Punkten).
Jede Universität muss für die Absolventen jedes Bachelorstudiums mindestens ein Masterstudium ohne weitere Zugangsvoraussetzungen anbieten.
Besondere Zulassungsverfahren gelten für die stark nachgefragten Studiengänge in Human- und Zahnmedizin. Hier existiert eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen, die anhand der Ergebnisse eines Aufnahmetests innerhalb dreier Kontingente vergeben werden. 75% der Studienplätze gehen an Studierende mit einem österreichischen Reifezeugnis, 20% an EU-Bürger, die ihr Reifezeugnis außerhalb Österreichs erworben haben und 5% an Nicht-EU-Bürger, die ihr Reifezeugnis außerhalb Österreichs erworben haben.
Neben den „ordentlichen Studien“ gibt es an vielen Hochschulen auch Weiterbildungsangebote in Form sog. Lehrgänge - „Universitätslehrgänge“ an Universitäten und „Lehrgänge zur Weiterbildung“ an Fachhochschulen, in beiden Fällen oft auch „Masterlehrgänge“ genannt.
Diese gebührenpflichtigen Lehrgänge haben in Österreich den Status von „außerordentlichen Studien“ und stehen außerhalb der im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführten Bachelor/Master-Struktur. Sie dienen der postgradualen, berufsorientierten Weiterbildung und sind üblicherweise so konzipiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können. Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Studium oder einschlägige Berufserfahrung. Erfolgt die Zulassung auf der Basis einschlägiger Berufserfahrung, werden ein vorhergehendes Studium oder eine Hochschulreife nicht zwingend vorausgesetzt.
Bis 2012 gab es daneben die mit dem Universitäts-Studiengesetz von 1997 eingeführten „Lehrgänge universitären Charakters“. Diese Lehrgänge wurden von außeruniversitären Bildungseinrichtungen angeboten und führten, je nach Umfang, und sofern das zuständige Ministerium per Verordnung die entsprechende Genehmigung erteilt hatte, ebenfalls zu einem Mastergrad oder zu einem akademischen Expertentitel „Akademische(r)…“.
Seit Anfang 2013 dürfen „Lehrgänge universitären Charakters“ nicht mehr angeboten werden, und außeruniversitäre Einrichtungen haben auch nicht mehr die Berechtigung, Mastergrade zu verleihen. Wollen sie weiterhin Weiterbildungslehrgänge anbieten, die mit einem akademischen Grad abschließen, benötigen sie eine anerkannte in- oder ausländische Hochschule als Kooperationspartner.
Die nach Abschluss eines Lehrganges jedweder Art erworbenen Mastergrade (auch „Mastergrade in der Weiterbildung“ genannt) werden anders bewertet als Mastergrade, die aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien im Rahmen der Bologna-Struktur verliehen werden, auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben. Ein nach Abschluss eines Lehrgangs verliehener Mastergrad qualifiziert in Österreich nicht für die Einstellung in den dortigen höheren Dienst (A1 oder V1), es sei denn, es gibt besondere gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. im Bibliotheksbereich oder im Fall der Diplomatischen Akademie. Ein Weiterbildungsmaster eröffnet auch nicht automatisch Zugang zur Promotion, eine Universität kann die Zulassung aber in Form einer Einzelfallentscheidung ermöglichen, sofern das Absolvieren des Lehrganges einem einschlägigen Masterstudium entspricht und in Kombination mit der zuvor absolvierten Ausbildung insgesamt ein promotionsbefähigendes Studienprofil vorliegt.
Vor der Einführung des gestuften Studiensystems gab es in Österreich (neben den o.g. Lehrgängen) ausschließlich durchgehende Diplomstudiengänge mit einer Mindeststudiendauer von 8-10 Semestern, bei medizinischen Studiengängen 12 Semestern. Je nach Studienfach wurde nach Abschluss des Diplomstudiums der Diplomgrad „Magister/Magistra“ oder „Diplom-Ingenieur/in“ verliehen, nach Abschluss des Medizin- bzw. Zahnmedizinstudiums der Diplomgrad „Dr. med. univ.“ bzw. „Dr. med. dent.“.
Nach einem absolvierten Diplomstudium konnte (und kann nach wie vor) durch ein anschließendes Doktoratsstudium, das die Abfassung einer Dissertation und die Ablegung eines aus mehreren Prüfungsfächern bestehenden Rigorosums beinhaltet, der Doktorgrad erlangt werden. Seit Einführung des gestuften Systems ermöglicht auch ein Masterabschluss im jeweiligen Fachgebiet Zugang zur Promotion, unabhängig davon, ob er an einer Universität oder einer Fachhochschule erworben wurde.
Zuständige Stellen in Österreich
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||
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Österreichischer Fachhochschulrat | - | 2012 abgelöst durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) | |||||||||||||||
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Österreichische Fachhochschulkonferenz | Wien | Interessenvertretung der österreichischen Fachhochschulen | |||||||||||||||
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OeAD (Österreichische Austauschdienst)-GmbH | Wien | Agentur für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftern | |||||||||||||||
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Bundesministerium für Bildung | Wien | ||||||||||||||||
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Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) | Wien | Vertretung der österreichischen Universitäten | |||||||||||||||
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Österreichische Qualitätssicherungsagentur | Wien | 2012 abgelöst durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) | |||||||||||||||
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Landesregierung Wien | Wien | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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FWF Der Wissenschaftsfonds (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) | Wien | Österreichs zentrale Institution zur Förderung der Grundlagenforschung | |||||||||||||||
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Österreichische Apothekerkammer | Wien | Seit 14.2.2004 Ausstellung des staatlichen Apothekerdiploms (RL 85/433/EWG) | |||||||||||||||
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Österreichischer Akkreditierungsrat | - | 2012 abgelöst durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) | |||||||||||||||
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Landesregierung Burgenland | Eisenstadt | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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Bundesministerium für Gesundheit | Wien | ||||||||||||||||
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Österreichischer Rechtsanwaltskammertag | Wien | Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern der 9 Bundesländer | |||||||||||||||
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Landesregierung Voralberg | Bregenz | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit | Wien | ||||||||||||||||
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Landesregierung Kärnten | Klagenfurt | Sozialbetreuungeberufe | |||||||||||||||
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Österreichische Patentanwaltskammer | Wien | ||||||||||||||||
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ENIC NARIC | Wien | Nationale Auskunftsstelle für Anerkennungsfragen im Hochschulbereich | |||||||||||||||
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Kammer der Wirtschaftstreuhänder | Wien | ||||||||||||||||
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Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) | Wien | Externe Qualitätssicherung der öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten | |||||||||||||||
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Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten | Wien | Berufsvertretung der Architekten und Ingenieurkonsulenten | |||||||||||||||
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Österreichische Akademie der Wissenschaften | Wien | Träger außeruniversitärer akademischer Forschung | |||||||||||||||
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Landesregierung Salzburger Land | Salzburg | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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Landesregierung Niederösterreich | St. Pölten | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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Landesregierung Tirol | Innsbruck | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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Landesregierung Steiermark | Graz | Sozialbetreuungsberufe | |||||||||||||||
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Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft | Wien | 2005/36/EG | |||||||||||||||
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Landesregierung Oberösterreich | Linz | Sozialbetreuungeberufe | |||||||||||||||
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