Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Belgien
Schulwesen
Das belgische Schulsystem in den drei Gemeinschaften Belgiens umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zwölf Schuljahre.
Es gliedert sich in
- den sechsjährigen Primarschulunterricht und
- den sechsjährigen Sekundarschulunterricht,
der den allgemeinbildenden, berufsbildenden (sog. technischer und beruflicher Sekundarunterricht) und den künstlerischen Schultyp umfasst; er kann durch ein siebtes Jahr ergänzt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der dritten Klasse des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts (9.Schuljahr) wird das «Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts /
Certificat d´enseignement secondaire inférieur (bis 1996) / Getuigschrift van lager secundair onderwijs (bis 1992)» verliehen. Schüler des beruflichen Sekundarunterrichts haben die Möglichkeit, dieses Zeugnis nach Abschluss der vierten Klasse (10.Schuljahr) zu erwerben.
Nach der vierten Sekundarschulklasse (10. Schuljahr) erhalten Schüler in der Französischen Gemeinschaft seit 1997/98 das «Certificat d'enseignement secondaire du deuxième degré».
Absolventen der sechsten Klasse des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts, die die beiden letzten Sekundarschulklassen in derselben Unterrichtsart, Abteilung und Fachrichtung absolviert haben, erhalten das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts / Certificat d'enseignement secondaire supérieur / Diploma van secundair onderwijs», das zum Studium an belgischen Universitäten und Hochschulen berechtigt.
Zur Information:
Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen und Berechtigungen zwischen der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 01.12.2009.
www.schulministerium.nrw.de/BP/Benelux-Laender/index.html
Anerkennungsvermerk/Beglaubigung
Anerkennungsvermerk / Beglaubigung
Abschlusszeugnis der Unterstufe
Die Zeugnisse müssen entweder von einer staatlichen Prüfungskommission ausgestellt sein oder den Anerkennungsvermerk des staatlichen Beglaubigungsausschusses (Commission d'homologation / Homologatiecommissie) tragen, der überprüft, ob alle für die Ausstellung vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden.
Für das ab 1994 in französischer Sprache ausgestellte «Certificat d'enseignement secondaire inférieur» ist der Anerkennungsvermerk der 'Commission d'homologation' nicht mehr erforderlich. Das Zeugnis wurde nur bis 1996 ausgestellt, es existiert jetzt nicht mehr.
Ebenso wurde das entsprechende flämische Zeugnis «Getuigschrift van lager secundair onderwijs» nur bis 1992 ausgestellt.
Bei dem in deutscher Sprache ausgestellten «Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts entfällt der Anerkennungsvermerk ab 1995.
Reifezeugnis
Die Zeugnisse aus der Französischen Gemeinschaft müssen den Anerkennungsvermerk des staatlichen Beglaubigungsausschusses tragen bzw. von einer staatlichen Prüfungskommission ausgestellt sein.
Seit 1995 benötigt das 1992 in der Flämischen Gemeinschaft eingeführte «Diploma van secundair onderwijs» den Anerkennungsvermerk nicht mehr.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarschulunterrichts» seit dem Schuljahr 1997/98 nicht mehr beglaubigt.
Notensystem der Sekundarschulen
Es werden unterschiedliche Notensysteme verwendet:
Fächer- und Notenübersichten mit Dezimalnoten werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Der Antragsteller ist aufgefordert, alternativ Fächer- und Notenübersichten in einem der unten aufgeführten Notensysteme vorzulegen.
PROZENT-SYSTEM |
ZEHNER-SYSTEM |
ZWANZIGER-SYSTEM |
BEMERKUNGEN |
100% |
10 |
20 |
Maximalnote |
50% |
5 |
10 |
Unterste Bestehensnote |
Sehr gut |
SG |
|
Gut |
G |
|
Befriedigend |
B |
|
Ausreichend |
A |
Unterste Bestehensnote (im Durchschnitt) |
Mangelhaft |
M |
Unterste Bestehensnote (im Einzelfach) |
Primarbereich
Die Primarschule wird von Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren besucht und umfasst drei Stufen von je zweijähriger Dauer.
Pflichtfächer sind Religion, Muttersprache, Rechnen, Geographie, belgische Geschichte, Zeichnen, Naturkunde, Hygiene, Singen, Leibeserziehung, Sicherheit im Straßenverkehr, manuelle Betätigung und Einführung in die Ästhetik.
Von der 5. Klasse an kann Wahlunterricht in einer weiteren Landessprache angeboten werden; im Großraum Brüssel ist der Unterricht der 2. Landessprache obligatorisch.
Nach Abschluß der 6. Klasse wird seit 1984 ein «Abschlusszeugnis der Grundschule / Certificat d'études de base / Getuigschrift van basisonderwijs» ausgestellt; vor 1984 erhielten Primarschulabsolventen ein «Certificat d'études primaires / Getuigschrift van lagere studiën».
Sekundarbereich
Der Sekundarbereich baut auf der sechsjährigen Primarschule auf und umfasst sechs Klassen;er kann durch ein siebtes sog. Perfektionierungs- oder Spezialisierungsjahr bzw. Vorbereitungsjahr für das Hochschulstudium ergänzt werden. Zulassungsmöglichkeiten (Sonderklassen) bestehen auch für Schüler, welche die sechsjährige Primarschule nicht mit Erfolg beendeten; diese können nach erfolgreichem Abschluss der ersten Sekundarschulklasse nachträglich das Abschlusszeugnis der Grundschule «Certificat d'études de base / Getuigschrift van basisonderwijs» erlangen.
Seit 1975 ist der Sekundarbereich in zwei verschiedenen Formen organisiert:
- reformierter Sekundarunterricht als Typ I
- herkömmlicher Sekundarunterricht als Typ II
Der herkömmliche Sekundarunterricht (Typ II)
Ein Teil der belgischen Sekundarschulen bietet weiterhin den traditionellen Sekundarunterricht an. Dieser baut ebenfalls auf einem sechsjährigen Primarschulbesuch auf und umfasst sechs Klassen, an die sich ggf. ein siebtes Jahr anschließt.
Er umfasst die Arten
-
allgemeinbildender Unterricht (enseignement général / algemeen onderwijs)
mit einer klassischen und einer modernen Abteilung -
berufsbildender Unterricht (enseignement technique et professionnel / technisch en beroepsonderwijs) mit den Ausbildungsarten technischer Unterricht (fachtheoretisch ausgerichtet) und beruflicher Unterricht (berufspraktisch ausgerichtet)
-
künstlerischer Unterricht (enseignement artistique / kunstonderwijs)
Bereits beim Eintritt in die allgemeinbildende Sekundarschule muss der Schüler zwischen der klassischen und modernen Abteilung wählen; beim berufsbildenden Unterricht muss sich der Schüler nach dem ersten Jahr für den fachtheoretisch ausgerichteten "technischen" Unterricht (enseignement technique / technisch onderwijs) oder den berufspraktisch orientierten "beruflichen" Unterricht (enseignement professionnel / beroepsonderwijs) entscheiden.
Der allgemeinbildende und berufsbildende Unterricht gliedern sich in eine je dreijährige Unter- und Oberstufe, während der künstlerische Unterricht nur eine Oberstufe umfasst. Schüler eines berufsbildenden Unterrichtszweiges, die nach der dritten Klasse der Unterstufe nicht in eine Oberstufe eintreten wollen, absolvieren noch eine vierte Klasse der Unterstufe, um einen ersten beruflichen Abschluss zu erlangen; daran kann sich noch ein fünftes sog. Spezialisierungs- oder Perfektionierungsjahr anschließen. Auch die dreijährige Oberstufe kann ggf. noch durch ein Spezialisierungs- oder Perfektionierungsjahr ergänzt werden.
Abschlüsse:
Nach erfolgreichem Abschluss der dritten Klasse des allgemeinbildenden und technischen Sekundarunterrichts (9. Schuljahr) wird das «Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts / Certificat d'enseignement secondaire inférieur (bis 1996) / Getuigschrift van lager secundair onderwijs (bis 1992)» verliehen.
Ebenso wie im reformierten Sekundarunterricht haben seit dem Schuljahr 1984/85 auch Schüler des beruflichen Unterrichts die Möglichkeit, dieses Zeugnis nach Abschluss der vierten Klasse (10. Schuljahr) zu erwerben.
Die Absolventen der dreijährigen Oberstufe (sechste Klasse) des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts, die im Besitz eines staatlich beglaubigten Abschlusszeugnisses der Unterstufe des Sekundarunterrichts sind und die beiden letzten Sekundarschulklassen in derselben Unterrichtsart und Abteilung absolviert haben, erhalten das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts / Certificat d'enseignement secondaire supérieur / Getuigschrift van hoger secundair onderwijs».
Absolventen aus der Flämischen Gemeinschaft können dieses Zeugnis seit dem 1.9.1987 unter denselben Bedingungen erwerben, wie sie im reformierten Sekundarunterricht gelten (Besitz des staatlich beglaubigten Abschlusszeugnisses der Unterstufe des Sekundarunterrichts, Absolvierung der fünften und sechsten Klasse des beruflichen Sekundarunterrichts in derselben Fachrichtung, Erwerb eines Qualifikationszeugnisses nach Abschluss der sechsten Klasse sowie Absolvierung des siebten speziell auf den Erwerb des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorbereitenden Jahres).
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts» rückwirkend ab dem 1.5.1998 im berufsbildenden Unterricht erworben werden, wenn das
- sechste Studienjahr des berufsbildenden Unterrichts erfolgreich abgeschlossen wurde
- der Befähigungsnachweis des sechsten Studienjahres erworben wurde
- das siebte Studienjahr des berufsbildenden Unterrichts erfolgreich abgeschlossen wurde.
In der Französischen Gemeinschaft besteht nicht die Möglichkeit das «Certificat d'enseignement secondaire supérieur» im berufsbildenden Unterricht zu erwerben.
Inhaber des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des allgemeinbildenden, technischen oder künstlerischen Sekundarunterrichts können das Reifezeugnis unter denselben Voraussetzungen erwerben wie Absolventen des reformierten Sekundarunterrichts (bis 1985 durch Ablegung einer Reifeprüfung, seither durch Beschluss des Klassenrates auf der Grundlage der Jahresleistungen).
Zur Abschaffung des Reifezeugnisses s. unter Abschlüsse des reformierten Sekundarunterrichts (Typ I).
Weitere Zeugnisse:
Ebenso wie im reformierten Sekundarunterricht werden nach erfolgreichem Abschluss einzelner Schuljahre verschiedene Zeugnisse ausgestellt, insbesondere:
- attestation d'orientation / oriënteringsattest
- attestation d'études / studieattest
- certificat de qualification / kwalificatiegetuigschrift
- certificat complémentaire / aanvullend getuigschrift.
Der reformierte Sekundarunterricht (Typ I)
Er umfasst vier Arten:
-
allgemeinbildender Sekundarunterricht (enseignement secondaire général / algemeen secundair onderwijs)
-
technischer Sekundarunterricht (enseignement secondaire technique / technisch secundair onderwijs)
-
künstlerischer Sekundarunterricht (enseignement secondaire artistique / kunstsecundair onderwijs)
-
beruflicher Sekundarunterricht (enseignement secondaire professionnel / beroepssecundair onderwijs).
Vorrangiges Ziel des allgemeinbildenden Sekundarunterrichts ist die Vermittlung einer Hochschulzugangsqualifikation, während der technische und künstlerische Sekundarunterricht gleichzeitig mit der auf das Hochschulstudium vorbereitenden allgemeinen Bildung auch eine berufliche Qualifikation vermitteln.
Der berufliche Sekundarunterricht ist im Unterschied zu den anderen Sekundarschularten berufspraktisch orientiert und bereitet in erster Linie auf eine berufliche Tätigkeit vor.
Horizontal gliedert sich der Sekundarunterricht in drei Stufen von je zweijähriger Dauer:
-
die Beobachtungsstufe (degré observation / observatiegraad)
-
die Orientierungsstufe (degré orientation / oriëntatiegraad)
-
die Entscheidungsstufe (degré détermination / determinatiegraad).
Im ersten Jahr der Beobachtungsstufe absolvieren alle Schüler unabhängig von der späteren Schullaufbahnentscheidung denselben Lehrplan (A-Kurs), jedoch wird für besonders förderungsbedürftige Schüler ein besonderer Kurs (B-Kurs) durchgeführt.
Danach setzt im zweiten Jahr - getrennt für Schüler des beruflichen Sekundarunterrichts und der drei anderen in dieser Klasse noch gemeinsam geführten Schularten - eine begrenzte Wahlmöglichkeit ein.
Die Palette der Kernwahlfächer und der speziellen Wahlfächer verbreitert sich im ersten Jahr der Orientierungsstufe, in dem alle vier Schularten getrennt geführt werden; doch bleibt der Unterricht in dieser Stufe soweit wie möglich polyvalent, um eine spätere Neuorientierung zu ermöglichen.
In der Entscheidungsstufe, in der sich der Schüler im Hinblick auf ein späteres Studium oder einen berufsbefähigenden Bildungsgang zu entscheiden hat, wird der verpflichtende Kernbereich gemeinsamer Unterrichtsfächer zugunsten breitgefächerter Wahlmöglichkeiten (theoretisch insgesamt 84) auf ein Mindestmaß beschränkt.
Abschlüsse:
Nach erfolgreichem Abschluss der dritten Klasse des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts (9. Schuljahr) wird das «Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts / Certificat d'enseignement secondaire inférieur (bis 1996) / Getuigschrift van lager secundair onderwijs (bis 1992)» verliehen.
Aufgrund einer Reform vom 29.6.1984 haben seit dem Schuljahr 1984/85 Schüler des beruflichen Sekundarunterrichts die Möglichkeit, dieses Zeugnis nach Abschluss der vierten Klasse (10. Schuljahr) zu erwerben.
Seit dem Schuljahr 1997 - 1998 erhalten die Schüler in der Französischen Gemeinschaft nach der vierten Sekundarschulklasse das «Certificat d'enseignement secondaire du deuxième degré».
Absolventen der sechsten Klasse des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts, die im Besitz des staatlich beglaubigten Abschlusszeugnisses der Unterstufe des Sekundarunterrichts sind und die beiden letzten Sekundarschulklassen in derselben Unterrichtsart, Abteilung und Fachrichtung absolviert haben, erhalten das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts / Certificat d'enseignement secondaire supérieur / Getuigschrift van hoger secundair onderwijs».
Aufgrund der in diesem Punkt am 1.9.1987 in Kraft getretenen Reform aus dem Jahre 1984 können auch Absolventen des beruflichen Sekundarunterrichts in der Flämischen Gemeinschaft dieses Zeugnis erwerben, wenn sie im Besitz eines staatlich beglaubigten Abschlusszeugnisses der Unterstufe des Sekundarunterrichts sind, die fünfte und sechste Klasse des beruflichen Sekundarunterrichts in derselben Fachrichtung absolviert und nach Abschluss der sechsten Klasse ein Qualifikationszeugnis «Certificat de qualification / Kwalificatiegetuigschrift» erworben sowie im Anschluss daran noch ein siebtes, speziell auf den Erwerb des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorbereitendes Jahr absolviert haben.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts» rückwirkend ab dem 1.5.1998 im berufsbildenden Unterricht erworben werden, wenn das
- sechste Studienjahr des berufsbildenden Unterrichts erfolgreich abgeschlossen wurde
- der Befähigungsnachweis des sechsten Studienjahres erworben wurde
- das siebte Studienjahr des berufsbildenden Unterrichts erfolgreich abgeschlossen wurde.
In der Französischen Gemeinschaft besteht nicht die Möglichkeit das «Certificat d'enseignement secondaire supérieur» im berufsbildenden Unterricht zu erwerben.
Die Berechtigung zum Studium an Universitäten und nichtuniversitären Hochschulen (mit Ausnahme des Studiums der Ingenieurwissenschaften an Universitätsfakultäten in der Französischen Gemeinschaft, für das besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten) wird mit dem «Reifezeugnis - Berechtigung zur Immatrikulation an Universitäten und Hochschulen / Diplôme d'aptitude à accéder à l'enseignement supérieur / Bekwaamheidsdiploma» dat toegang verleent tot het hoger onderwijs
verliehen, das von Inhabern des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des allgemein bildenden, technischen oder künstlerischen Sekundarunterrichts bis 1985 aufgrund einer Reifeprüfung (examen de maturité / maturiteitsexamen) erworben wurde und seither - nach Abschaffung der Reifeprüfung - durch Beschluss des Klassenrates auf der Grundlage der Jahresleistungen verliehen wird.
Im niederländischsprachigen Teil Belgiens (Vlaamse Gemeenschap) wird das Reifezeugnis seit 1992 nicht mehr ausgestellt. Als Hochschulzugangszeugnis wird in diesem Landesteil seit 1992 das «Diploma van secundair onderwijs» verliehen, das Absolventen des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts nach der 6. Klasse und Absolventen des beruflichen Sekundarunterrichts nach der 7. Klasse erhalten.
Im französischsprachigen Teil Belgiens (Communauté française) wurde das Reifezeugnis letztmalig 1993 ausgestellt. Das seit 1994 in diesem Landesteil verliehene «Certificat d'enseignement secondaire supérieur» gilt als Hochschulzugangszeugnis, sofern es im allgemein bildenden, technischen oder künstlerischen Sekundarunterricht erworben wurde.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde das Reifezeugnis 1995 abgeschafft und durch das «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts - Berechtigung zur Immatrikulation an Universitäten und Hochschulen» ersetzt, das nach Abschluss des allgemeinbildenden, technischen und künstlerischen Sekundarunterrichts nach der 6. Klasse und Absolventen des beruflichen Sekundarunterrichts nach der 7. Klasse verliehen wird.
Weitere Zeugnisse:
Nach erfolgreichem Abschluss einzelner Schuljahre werden je nach Unterrichtsart, Klasse, Abteilung und Fachrichtung verschiedenartige Zeugnisse ausgestellt, insbesondere:
- attestation d'orientation / oriënteringsattest
- attestation d'études / studieattest
- certificat de qualification / kwalificatiegetuigschrift
- certificat complémentaire / aanvullend getuigschrift.
Hochschulwesen
Eine Liste aller Universitäten und Hochschulen der französischsprachigen Gemeinschaft finden Sie auch unter folgender Adresse:
www.cfwb.be/infosup
Hochschulstruktur ab 2004/05
Mit dem Studienjahr 2004-2005 wird im belgischen Hochschulsystem zur Umsetzung des Bologna-Prozesses das Hochschulstudium reformiert.
Die Übergangsphase zwischen dem alten und dem neuen System soll bis 2010 abgeschlossen sein.
In Belgien ist ein Studium an Universitäten und an Hochschulen (Hogescholen/Hautes Ecoles) möglich.
Das Studium an den Hochschulen (Hogescholen / Hautes Ecoles) wird weiterhin entweder ein Studium des kurzen Typs (i.d.R. 3-jährig) oder ein Studium des langen Typs sein (i.d.R. 4-5-jährig).
- Das Hochschulstudium des kurzen Typs ist berufsorientiert.
Hier wird zukünftig nach dreijährigem Studium inklusive Praktika ein berufsorientierter Bachelorgrad (180 ECTS Punkte) verliehen.
Nach einem weiteren Studienjahr (60 ECTS Punkte) kann darauf aufbauend ein weiterer Bachelorgrad erworben werden.
- Das Hochschulstudium des langen Typs hat universitäres Niveau.
a) Im Rahmen eines Zusammenschlusses mit einer Universität können akademische Bachelor- und Mastergrade verliehen werden.
Das Studium wird eingeteilt in zwei Zyklen:
- der erste Zyklus endet nach drei Jahren und schließt mit einem akademischen Bachelorgrad (180 ECTS Punkte) ab
- der zweite Zyklus endet nach ein bis zwei Studienjahren (60-120 ECTS Punkte) mit einem akademischen Mastergrad
b) Das Studium an den Universitäten wird eingeteilt in drei Zyklen:
- der erste Zyklus schließt nach drei Studienjahren mit dem akademischen Bachelorgrad (180 ECTS Punkte) ab
- der zweite Zyklus schließt nach weiteren ein bzw. zwei Jahren (60 bzw. 120 ECTS Punkte) mit dem akademischen Mastergrad ab.
(Ausnahme: Humanmedizin 4 Jahre mit 240 ECTS Punkten und Veterinärmedizin 3 Jahre mit 180 ECTS Punkten)
Darüber hinaus ist es möglich, ein Aufbau- bzw. Spezialisierungsstudium mit einem weiteren Mastergrad (60 ECTS Punkte) abzuschließen
- der dritte Zyklus schließt mit dem Doktorgrad nach 2-3 weiteren Studienjahren (120-180 ECTS Punkte) intensiver Forschungsarbeit sowie Vorlage und Verteidigung einer Dissertation ab.
Hochschulstruktur bis 2003/04
Universitäten
Universitäten gibt es in Belgien nur in der flämischen und der französichen Gemeinschaft, die deutsche Gemeinschaft hat keine eigene Universität.
Die Ausbildungen an belgischen Universitäten gliedern sich in verschiedene Ausbildungsabschnitte (Zyklen). Der erste Abschnitt wird nach zwei bis drei Jahren mit dem Kandidatendiplom (Candidat en .../Kandidaat in de ...) abgeschlossen. Der zweite Abschnitt wird nach weiteren zwei, drei oder auch vier Jahren mit dem Lizentiatendiplom (Licencié en.../Licentiaat in de... ) abgeschlossen. Erst mit dem Lizentiatendiplom gilt das Studium als offiziell beendet. Dieser Abschluss wird meist einem deutschen ersten akademischen Universitätsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung zugeordnet.
Nicht-universitärer Hocschulbereich
Neben den Universitäten gibt es in Belgien die Hochschulen (hogescholen/Hautes Ecoles) des nicht-universitären Hochschulbereichs , die sowohl vier- bis fünfjährige Ausbildungen des langen Typs (hoger onderwijs van het lange type/enseignement supérieur de type long) anbieten, als auch dreijährige Ausbildungen des sogenannten kurzen Typs (hoger onderwijs van het korte type/enseignement supérieur de type court) im Programm haben. Die Ausbildungen des langen Typs haben akademisches Niveau und sind meist den deutschen Ausbildungen an einer Fachhochschule im entsprechenden Fachgebiet zuzuordnen. Die Ausbildungen des kurzen Typs finden im deutschen Hochschulbereich in der Regel keine Entsprechung. Sie sind unter beruflichem Aspekt meist deutschen beruflichen Ausbildungen im Sekundarschulbereich zuzuordnen, wie z.B. die Ausbildungen zum Physiotherapeuten, Logopäden oder die der Krankenpflegeberufe.
Hochschulzugangsverfahren
Zugangsvoraussetzung für ein Studium an belgischen Universitäten oder Hochschulen ist normalerweise das belgische «Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts - Berechtigung zur Immatrikulation an Universitäten und Hochschulen» bzw. das «Certificat d´enseignement secondaire supérieur - enseignement général/enseignement technique/enseignement artistique» bzw. das «Diploma van secundair onderwijs» oder ein entsprechendes Zeugnis aus dem Ausland.
Für ein Studium ingenieurwissenschaftlicher Fächer an Universitäten ist in der Französischen Gemeinschaft zusätzlich das Bestehen einer speziellen Aufnahmeprüfung erforderlich, die von den Universitäten selbst abgenommen wird. Über die Zulassung zum Studium der Medizin und Zahnmedizin entscheidet ebenfalls eine Aufnahmeprüfung.
Notensystem der Hochschulen
Häufig wird in der Flämischen und der Französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens auf dem Abschlusszeugnis ein Gesamturteil vergeben. Wenn in der Verleihungsurkunde bzw. dem dazugehörigen Diploma Supplement das Notensystem nicht erläutert wird, so kann von der folgenden Notenskala mit vier Bestehensnoten ausgegangen werden:
1 |
met de grootste onderscheiding |
2 |
met grote onderscheiding |
3 |
met onderscheiding |
4 |
op voldoende wijze |
Université Catholique de Louvain
UCL GRADE |
ECTS GRADE |
DEFINITION |
17 - 20 |
A |
Excellent |
15 - 17 |
B |
Very Good |
13 - 15 |
C |
Good |
11 - 13 |
D |
Satisfactory |
10 - 11 |
E |
Sufficient |
unter 10 |
F |
Fail |
1 academic year = 60 credits
1 semester = 30 credits
Université Liège
Notenskala |
BEMERKUNGEN | |
18 - 20 |
Résultat excellent |
Maximalnote (20) |
16 - 17 |
Très bon résultat |
|
14 - 15 |
Bon résultat |
|
12 - 13 |
Résultat satisfaisant |
|
10 - 11 |
Passable (réussite) |
Unterste Bestehensnote (10) |
8 - 9 |
Insuffisance |
|
unter 8 |
Insuffisance grave |
|
Studienabschlüsse und Hochschulgrade
Für die berufliche Anerkennung belgischer Hochschulabschlüsse sind die Regelungen der Berufsanerkennungs-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen, soweit der Beruf, für den die Anerkennung beantragt wird, in Deutschland reglementiert ist. Hierzu ist auf die Hinweise zum beruflichen Bereich bei den einzelnen Abschlüssen zu verweisen.
Anrechnung von Studienleistungen
Da Studiengänge und Abschlüsse an belgischen Universitäten mit denen an deutschen Universitäten meist niveaugleich sind, sind Anrechnungen und Anerkennungen häufig problemlos möglich. Eine Reihe von Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen finden im deutschen Hochschulwesen allerdings kein oder kein volles Äquivalent. In solchen Fällen ist in jedem Fall eine Anrechnung einschlägiger Studien- und Prüfungsleistungen auf deutsche ähnliche Studiengänge möglich.
Zuständige Stellen in Belgien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||
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Infosup - Internet-Adressen zu den Universitäten und Hochschulen in Belgien | - | ||||||||||||||||
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ENIC/NARIC Equivalence de l'Enseignement Supérieure | BRUXELLES | Informationsstelle der Communauté Francaise Richtlinie 2005/36/EG - sowie regl. Berufe | |||||||||||||||
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ENIC/NARIC | Brüssel | Informationsstelle für die Vlaamse Gemeenschap | |||||||||||||||
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Nederlands-Vlaamse Accreditatie Organisatie (NVAO) | Den Haag | Akkreditierung von Studiengängen | |||||||||||||||
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Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Eupen | ||||||||||||||||
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