15.03.2023

Ukraine

a) Bewertung des Zeugnisses „Dyplom molodšoho bakalavra“ (Diplom des Juniorbachelors) und   b) Bewertung des Zeugnisses „Dyplom fachovoho molodšoho bakalavra“ (Diplom des Junior-Fachbachelors)   c) Ergänzung des Bewertungsvorschlags für das Zeugnis „Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji seredn'oji osvity“

Die Bewertungsvorschläge Ukraine werden wie folgt ergänzt:

1. Das Zeugnis „Dyplom molodšoho bakalavra“ (Diplom des Juniorbachelors) eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

2. Das Zeugnis „Dyplom fachovoho molodšoho bakalavra“ (Diplom des Junior-Fachbachelors) eröffnet den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs zu allen Hochschulen bei Nachweis von einem erfolgreichen Studienjahr an einer anerkannten Hochschule.

3. Das Zeugnis „Dyplom fachovoho molodšoho bakalavra“ (Diplom des Junior-Fachbachelors) eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen bei Nachweis von zwei erfolgreichen Studienjahren an einer anerkannten Hochschule.

4. Der Bewertungsvorschlag UKR-BV07 für das Zeugnis „Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji seredn’oji osvity“, erworben ab 2012 nach elf Schuljahren, wird durch folgenden Hinweis ergänzt:

Dieser Bewertungsvorschlag gilt nicht für das an einem Fachkolleg oder an einem Kolleg erworbene Zeugnis „Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji seredn’oji osvity“.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.11.2022)