16.03.2020

Mongolei

Änderung der Bewertung des Abschlusses „bakalavr“ (Bachelor) für den Hochschulzugang

Die Bewertungsvorschläge Mongolei werden wie folgt geändert:

1) Ein an einer staatlichen Hochschule erworbener „bakalavr“ (Bachelor) eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer zu allen Hochschulen.

2) Ein an einer privaten Hochschule ab 2016 erworbener „bakalavr“ (Bachelor) eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer zu allen Hochschulen, sofern die Hochschule (institutionelle Akkreditierung) und der Studiengang (Programmakkreditierung) akkreditiert sind.

3) Die Bewertung eines an den privaten Hochschulen „Juristische Hochschule ‚Shikhikhutug‘“, Universität „Otgontenger“ oder Universität „Orkhon“ bis einschließlich 2015 erworbener „bakalavr“ (Bachelor) erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

4) Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2020/21.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.11.2019)