15.03.2022

Korea (Republik)

a) Bewertung des Abschlusszeugnisses einer allgemeinbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung für den Hochschulzugang in Deutschland b) Bewertung des Abschlusszeugnisses einer berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung für den Hochschulzugang in Deutschland c) Bewertung des Abschlusszeugnisses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung und dem Abschlusszeugnis eines mindestens zweijährigen „Associate Degree“ für den Hochschulzugang in Deutschland

 

Die Bewertungsvorschläge Korea (Republik) werden wie folgt geändert:

 
Zu a)
 
1. Das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die in der Hochschulaufnahmeprüfung nachgewiesenen Fächer und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen,
sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
 
- In der Hochschulaufnahmeprüfung muss in Mathematik und einer Sprache sowie einem allgemeinbildenden Fach aus dem Wahlbereich Gesellschaftswissenschaften oder Naturwissenschaften jeweils ein Wert von mindestens 5 erzielt worden sein.
 
- In der Hochschulaufnahmeprüfung muss ein Gesamtdurchschnittswert in allen Prüffächern von mindestens 4,4 erzielt worden sein.
 
2. Das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung und dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und
benachbarte Fächer zu allen Hochschulen, sofern die unter 1. genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.
 
- Das nachzuweisende Studienjahr muss im Rahmen eines regulär mindestens vierjährigen Hochschulstudiums auf Bachelor-Ebene (Haksa) an einer anerkannten Universität erbracht worden sein.
 
Zu b)
 
1. Das Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung und dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr eröffnet den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung / Studienkolleg zu allen Hochschulen für den der bisherigen Studienrichtung zugeordneten Studienkurs.
 
- Das nachzuweisende Studienjahr muss im Rahmen eines regulär mindestens vierjährigen Hochschulstudiums auf Bachelor-Ebene (Haksa) an einer anerkannten Universität erbracht worden sein.
 
2. Das Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung und dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens zwei Jahren eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und
benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.
 
- Die nachzuweisenden Studienjahre müssen im Rahmen eines regulär mindestens vierjährigen Hochschulstudiums auf Bachelor-Ebene (Haksa) an einer anerkannten Universität erbracht worden.
 
Zu c)
 
Das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung und dem Abschlusszeugnis eines mindestens zweijährigen „Associate Degree“ (Jeonmun Haksa) von einem anerkannten „Junior College“ (Jeonmun Daehak) eröffnet den
direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.
 
Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2022/2023.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.11.2021)