15.03.2023

Kasachstan

Zeitliche Einschränkung der Bewertungsvorschläge, die die Bewertung von an institutionell akkreditierten privaten Hochschulen bis 2009 absolvierten Studienzeiten und erworbenen Studienabschlüssen im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland betreffen

(1) Die Bewertungsvorschläge für die Zeugnisse

- „(Zalpy) orta bilim turaly attestat“/„Attestat o srednem obščem obrazovanii“ (Attestat über die mittlere Allgemeinbildung) (erworben bis einschließlich 2014) (KAZ-BV01 b)),
- Diplom einer mittleren berufstechnischen Lehranstalt (KAZ-BV03 b)),
- Diplom einer Fachmittelschule (KAZ-BV04 b)) und
- Abschlussdiplom einer institutionell akkreditierten privaten Hochschuleinrichtung (KAZ-BV Sonderregelung)

werden mit dem Hinweis versehen, dass die an einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule nachzuweisenden Studienzeiten (-abschlüsse) in der Zeit bis 2009 absolviert (erworben) worden sein müssen.

(2) Die Formulierung „Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder in einem akkreditierten Studiengang an einer privaten Hochschule in Kasachstan erbracht worden sein.“ in den Bewertungsvorschläge für die Zeugnisse

- „(Zalpy) orta bilim turaly attestat“/„Attestat o srednem obščem obrazovanii“ (Attestat über die mittlere Allgemeinbildung) (erworben bis einschließlich 2014) (KAZ-BV01 und KAZ-BV05),
- „(Zalpy) orta bilim turaly attestat“/„Attestat o srednem obščem obrazovanii“ (Attestat über die mittlere Allgemeinbildung) („mit Auszeichnung“ bzw. mit Gold- oder Silbermedaille) (erworben bis
einschließlich 2014) (KAZ-BV02),
- Diplom einer mittleren berufstechnischen Lehranstalt (KAZ-BV03),
- Diplom einer Fachmittelschule (KAZ-BV04) und
- „Zalpy orta bilim turaly attestat“/„Attestat o srednem obščem obrazovanii“ (Attestat über die mittlere Allgemeinbildung) (erworben ab 2015) (KAZ-BV07)

wird ersetzt durch die folgende Formulierung:

„Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder ab 2010 in einem akkreditierten Studiengang einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule in Kasachstan erbracht worden sein.“

(Beschluss des Beirates der ZAB vom 25.10.2022)