Häufig gestellte Fragen

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Hochschulzugang
Können Personen, die den Sekundarschulabschluss in der Ukraine in den Jahren 2022, 2023 und 2024 nicht regulär erwerben konnten/können, sich an deutschen Hochschulen bewerben?

Die Informationen zum Hochschulzugang in Deutschland mit ukrainischen Zeugnissen finden Sie unter Informationen zum Bildungswesen in der Ukraine im Kapitel "Hochschulzugang in Deutschland".

Ermöglicht ein Sekundarschulabschlusszeugnis ohne staatliche Abschlussprüfungen den Hochschulzugang gemäß den Bewertungsvorschlägen Ukraine?

Aufgrund des russischen Angriffskrieges wurden in der Ukraine in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die staatlichen Abschlussprüfungen abgesagt. Auch kann ein regulärer Schul- bzw. Hochschulbesuch trotz der vorbereitenden Maßnahmen seitens des ukraini­schen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft nicht durchgängig gewährleistet werden.

Gemäß KMK-Beschluss „Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen“ vom 14.03.2024 sollen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende hierdurch nicht benachteiligt werden. Folglich sind die von ihnen erworbenen Bildungsnachweise gemäß den Bewertungsvorschlägen Ukraine zu bewerten, auch wenn nicht alle regulär erforderlichen schulischen oder hochschulischen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden.

Diese Regelungen gelten für Bildungsnachweise, die in Zeiten des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erworben wurden/werden.

Wie ist mit Bewerberinnen und Bewerbern zu verfahren, die zwar die formalen Zugangsvoraussetzungen zum Studium erfüllen, aber nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen?

Regelungen für den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen für den Hochschulzugang haben die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz in einem gemeinsamen Beschluss festgelegt, der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind in anabin unter Deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang zu finden.

Wie ist hinsichtlich des Hochschulzugangs mit Bewerberinnen und Bewerbern zu verfahren, die kriegsbedingt kein ganzes Studienjahr absolvieren konnten?

Gemäß KMK-Beschluss „Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen“ vom 14.03.2024 sollen Studienbewerberinnen und -bewerber aus der Ukraine, die kriegsbedingt das Studienjahr 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 nicht regulär abschließen konnten, hierdurch nicht benachteiligt werden. Folglich sind die von ihnen erworbenen Bildungsnachweise, die gemäß den Bewertungsvorschlägen Ukraine berechtigen, die Feststellungsprüfung am Studienkolleg abzulegen bzw. ein Hochschulstudium in Deutschland aufzunehmen, entsprechend zu bewerten, auch wenn kriegsbedingt nicht alle regulär erforderlichen hochschulischen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden.

Auf welche Personengruppen ist der KMK-Beschluss "Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen" vom 09.02.2023 anwendbar?

Gemäß KMK-Beschluss „Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen“ vom 14.03.2024 gelten die im Beschluss enthaltenen Regelungen für Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz, für schutzbedürftige Personen mit anderen Aufenthaltstiteln, sofern sie fluchtbedingt in Bezug auf den Hochschulzugang in Deutschland benachteiligt würden und für Studieninteressierte mit ukrainischen Bildungsnachweisen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Aufenthaltstitel in Deutschland haben.

Diese Regelungen gelten für Bildungsnachweise, die in Zeiten des Krieges in der Ukraine in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erworben wurden/werden.

Verifizierung ukrainischer Bildungsnachweise mit Hilfe der Datenbank EDEBO
Weitere Informationen zu EDEBO

Näheres zu EDEBO finden Sie unter Verifizierung von ukrainischen Bildungsnachweisen.

Sonstiges
Können statt der Originaldokumente auch alternative Nachweisformen, z.B. digitale Kopien oder einfache Kopien akzeptiert werden?

Ja. Diese Nachweise enthalten in der Regel alle erforderlichen Angaben, die eine Überprüfung mithilfe der Datenbank EDEBO ermöglichen.

Können statt der Originaldokumente auch alternative Nachweise, z.B. Studierendenausweise, Schreiben der besuchten ukrainischen Hochschule akzeptiert werden?

In diesen Fällen kann die Hochschulzugangsqualifikation durch eine Plausibilitätsprüfung nachgewiesen werden, s. KMK-Beschluss vom 03.12.2015 "Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können