Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Niederlande
Schulwesen
Das niederländische Schulwesen gliedert sich in den Basisonderwijs (Primarschulunterricht) und den Voortgezet Onderwijs (Sekundarschulunterricht). Neben staatlichen Schulen gibt es eine Vielzahl an privaten Einrichtungen, darunter konfessionelle und solche, die sich an bestimmten pädagogischen Methoden (z.B. Montessori-Pädagogik) orientieren.
Primarschule (Basisonderwijs)
Seit im Jahr 1986 die vorschulische Betreuung in ein Vorschuljahr überführt wurde, werden die meisten Kinder bereits im Alter von vier Jahren eingeschult. Schulpflicht besteht ab dem 5. Lebensjahr. Die Primarschule umfasst somit acht Jahre, von denen sieben verpflichtend sind.
Am Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Schüler/innen einen Bericht, der ihre Leistungen und Ergebnisse dokumentiert. Im achten Jahr wählen sie einen Zweig der Sekundarschule auf der Grundlage der Schulempfehlung, den eigenen Interessen und des Ergebnisses eines zentral durchgeführten Tests (Citotoets), den alle Schüler/innen im letzten Schuljahr in den niederländischen Primarschulen ablegen.
Sekundarschule (Voortgezet Onderwijs)
Die Teilnahme am Sekundarschulunterricht beginnt in der Regel im Alter von zwölf Jahren und ist bis zum 16. Lebensjahr verpflichtend. Die Sekundarschule gliedert sich in einen allgemeinbildenden, einen berufsvorbereitenden und berufsbildenden Bereich.
Allgemeinbildende Sekundarschulen (HAVO und VWO)
An den allgemeinbildenden Schulen werden zwei Bildungswege angeboten:
· HAVO (Hoger Algemeen Voortgezet Onderwijs)
· VWO (Voorbereidend Wetenschappelijk Onderwijs)
Das Diploma HAVO setzt einen fünfjährigen Sekundarschulbesuch voraus und eröffnet den Zugang zu den niederländischen Fachhochschulen (Hogescholen). Das Diploma VWO, das nach sechs Jahren Sekundarschulbesuch verliehen wird, qualifiziert für ein Studium an den Universitäten.
In den letzten beiden Jahren des HAVO bzw. in den letzten drei Jahren des VWO wählen die Schüler/innen einen von vier fachlichen Schwerpunkten (profielen), nämlich:
· Natur und Technik (Natuur en Techniek)
· Wissenschaft und Gesundheit (Natuur en Gezondheid)
· Wirtschaft und Gesellschaft (Economie en Maatschappij)
· Kultur und Gesellschaft (Cultuur en Maatschappij)
Der Zugang zu einer Reihe von Studienfächern ist nur mit einem entsprechenden Profil im Abschlusszeugnis der Sekundarschule möglich (zum Beispiel Medizin nur mit dem Profil Natuur en Gezondheid).
Berufsbildende Schulen (Middelbaar Beroepsonderwijs - MBO)
Der Unterricht im MBO bereitet auf eine berufliche Tätigkeit vor. Auch hier wird ein Ausbildungsweg gewählt, entweder mit einem stärkeren Akzent auf die betriebliche Ausbildung (Beroepsbegeleidende Leerweg – BBL) oder auf die schulische Ausbildung (Beroepsopleidende Leerweg – BOL). Die Ausbildungsdauer beträgt zwischen einem und vier Jahren. Sie findet an regionalen (ROC) oder landwirtschaftlichen Ausbildungszentren (AOC) sowie an Fachschulen statt. Es werden vier Niveaustufen unterschieden:
· Niveau 1: Assistentenausbildungen (Assistentopleiding) mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten
· Niveau 2: berufliche Grundausbildung (Basisberoepsopleiding) mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren
· Niveau 3: berufliche Fachausbildung (Vakopleiding) mit einer Dauer von zwei bis vier Jahren.
· Niveau 4: Ausbildung zu einer mittleren Führungskraft (Middenkaderopleiding) mit einer Dauer von drei bis vier Jahren.
Der Abschluss einer MBO-Ausbildung der Niveaustufe 4 eröffnet den Zugang zum Studium an den Fachhochschulen (Hogescholen).
Berufsvorbereitende Sekundarschulen (VMBO)
In Abhängigkeit ihrer individuellen Fähigkeiten können die Schüler/innen im Anschluss an den Basisonderwijs auch eine berufsvorbereitende Sekundarschule, den Voorbereidend Middelbaar Beroepsonderwijs (VMBO) besuchen. Diese Schulform umfasst vier Jahre und bereitet auf eine Berufsausbildung im Rahmen des Middelbaar Beroepsonderwijs (MBO) vor. In den beiden letzten Jahren des VMBO entscheiden sich die Schüler/innen für einen der folgenden Bereiche: Technik, Gesundheitswesen, Wirtschaft oder Landwirtschaft. Innerhalb dieser Bereiche wird wiederum ein Ausbildungsweg (Leerweg) gewählt, der je nach Ausrichtung entweder stärker berufsbildend oder stärker auf den Erwerb theoretischen Wissens ausgerichtet ist. Nur Absolventen des Theoretischen Leerweg (VMBO-T) können ihre Schullaufbahn im allgemeinbildenden Zweig des HAVO fortsetzen.
Die anderen Bildungsgänge bereiten auf die berufliche Ausbildung im Rahmen des MBO vor. Am Ende des VMBO wird eine landesweit einheitliche Abschlussprüfung durchgeführt und bei Bestehen das VMBO Diploma verliehen.
Notensystem der Sekundarschulen
Notenskala | Bemerkungen | ||
10 | uitmuntend | (ausgezeichnet) | |
9 8 7 | zeer goed goed ruim voldoende | (sehr gut) (gut) (voll befriedigend) | |
6 | voldoende | (ausreichend) | Unterste Bestehensnote |
5 | bijna voldoende | (fast ausreichend) | |
4 3 2 1 | onvoldoende gering bzw. zeer onvoldoende slecht zeer slecht | (mangelhaft) (ungenügend) (schlecht) (sehr schlecht) |
Die Bestnote 10 wird fast nie, die Note 9 nur sehr selten vergeben.
Europäische Schule in Bergen:
Das Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung enthält nur eine Durchschnittsnote. Die bei der Reifeprüfung erzielten Leistungen in den einzelnen Fächern gehen aus der "Anlage zum Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung" hervor. Die Leistungen werden auf 10 (Höchstleistungen) angegeben, wobei die Note 6/10 die unterste Durchschnittsnote für die Gesamtzahl der Fächer darstellt.
Hochschulwesen
Fachhochschulstudiengänge (Hoger Beroepsonderwijs) bis 2002
Die Dauer des grundständigen Studiums betrug an den Hogescholen in allen Studiengängen regulär vier Jahre. Auch hier war das Studium bereits vor Einführung der Bologna-Reform modularisiert. Als Abschlusszeugnis wurde bis 2002 die Getuigschrift Hoger Beroepsonderwijs (oder Getuigschift – HBO) verliehen. Absolventen ingenieurwissenschaftlicher, technischer oder landwirtschaftlicher Studiengänge erhielten den Titel des ingenieur (ing.), Absolventen anderer Fachrichtungen den Titel des baccalaureus (bc.). Mit Einführung der Bologna-Struktur wurde die Getuigschrift Hoger Beroepsonderwijs dem Bachelorgrad zugeordnet. Folglich sind Absolventen einer HBO-Ausbildung vor 2002 heute ebenfalls berechtigt, den Bachelorgrad (B.) zu führen.
Hochschulzugang
Für den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen: Der Zugang zum Universitätsstudium (Wetenschappelijk Onderwijs) erfordert das Diploma VWO, welches einen insgesamt zwölfjährigen Schulbesuch voraussetzt. Auch mit dem Abschluss des ersten Studienjahres an einer Fachhochschule (Hogeschool) ist ein Wechsel an eine Universität in der gleichen Fachrichtung möglich, wobei die Universität ggf. noch ergänzende Studienleistungen als Auflage verlangen kann.
Der Zugang zu einem Studium an den niederländischen Fachhochschulen (Hogescholen bzw. Hoger Beroepsonderwijs) ist mit dem Diploma VWO, dem Diploma HAVO nach insgesamt elf Schuljahren oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Niveaustufe 4 (Diploma MBO-4) möglich. Absolventen einer einschlägigen Berufsausbildung werden oft bereits in das zweite Bachelorstudienjahr zugelassen.
In einigen Studiengängen an Universitäten und Hogescholen wird für den Zugang außerdem ein bestimmtes Profil im Rahmen des VWO oder HAVO verlangt. Ein Studium der Medizin (Geneeskunde) an den niederländischen Universitäten kann nur beginnen, wer in den letzten beiden Jahren des VWO das Profil Natuur en Gezondheid (NG) gewählt hat, denn die Universitäten setzen für diesen Studiengang bereits fortgeschrittene Kenntnisse in den Naturwissenschaften voraus. Wer nicht das passende Profil belegt hat, muss diese Kenntnisse in einer gesonderten Prüfung nachweisen. In den Studiengängen Kunst und Musik können die Hochschulen eigene Zugangskriterien festlegen.
Notensystem der Hochschulen
Notenskala | Bemerkungen | ||
10 (9,5-10) | uitmuntend | (ausgezeichnet) |
|
9 (8,5-9,4) 8 (7,5-8,4) 7 (6,5-7,4) | zeer goed goed ruim voldoende | (sehr gut) (gut) (voll befriedigend) | |
6 (5,5-6,4) | voldoende | (ausreichend) | Unterste Bestehensnote |
5 | bijna voldoende | (fast ausreichend) |
|
4 3 2 1 | onvoldoende gering bzw. zeer onvoldoende slecht zeer slecht | (mangelhaft) (ungenügend) (schlecht) (sehr schlecht) |
Die Bestnote 10 wird fast nie, die Note 9 nur selten vergeben.
Qualitätssicherung und Akkreditierungswesen
Infolge der Bologna-Reform wurde auch im niederländischen Hochschulwesen ein System der Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen geschaffen. Im Jahr 2002 trat ein Akkreditierungsgesetz (Wet op de Accreditatie) in Kraft. Noch im selben Jahr wurde als zuständiges Organ die Niederländische Akkreditierungsorganisation (NAO) eingerichtet. Im Jahr 2005 wurde eine gemeinsame Akkreditierungsorganisation für die Niederlande und Flandern, den niederländisch-sprachigen Teil Belgiens, gegründet. Die Niederländisch-Flämische Akkreditierungsorganisation (NVAO) ist Mitglied der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) und ist seit 2008 im Europäischen Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQUAR) gelistet.
Aufgabe der NVAO ist die Akkreditierung von neu eingerichteten Studiengängen und die Re-Akkreditierung bestehender Studiengänge nach einem Zeitraum von sechs Jahren. Akkreditierte Studienprogramme können auf der NVAO-Website (www.nvao.com) eingesehen werden.
Wurde ein Studiengang akkreditiert, wird er außerdem in das Centraal Register Opleidingen Hoger Onderwijs (CROHO) aufgenommen, das dem niederländischen Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft untersteht. Nur in akkreditierten Studiengängen kann ein staatlich anerkannter Hochschulabschluss erworben werden.
Seit 2011 können sich auch Hochschuleinrichtungen durch die NVAO akkreditieren lassen. Die institutionelle Akkreditierung ersetzt nicht die Akkreditierung der Studienprogramme, aber das Verfahren ist in diesen Fällen weniger aufwändig.
Hochschuleinrichtungen sind nicht verpflichtet, sich akkreditieren zu lassen. Doch werden nur akkreditierte Einrichtungen staatlich finanziert, und nur Studierende in akkreditierten Studiengängen können eine staatliche Studienförderung erhalten.
Umsetzung der Bologna-Reform ab 2002
Ab dem Studienjahr 2002/2003 wurde das niederländische Hochschulsystem auf ein dreistufiges Graduierungssystem mit Bachelor, Master und Promotion umgestellt. Dies betrifft die Universitäten und die Hogescholen gleichermaßen. Zugleich wurden die früheren studiepunten in ECTS-Punkte umgewandelt. Ein ECTS-Punkt an niederländischen Hochschulen steht für eine Workload von 28 Stunden.
Universitäre Bachelorgrade erfordern eine Stundenlast von 180 ECTS, was einer Studiendauer von drei Jahren entspricht. Als Abschluss wird – je nach Fachrichtung – der Grad des Bachelor of Arts (BA) oder des Bachelor of Science (BSc) verliehen.
Ein Bachelorstudium an den Hogescholen beinhaltet dagegen stets 240 ECTS. Die reguläre Studiendauer liegt bei vier Jahren. Im dritten Studienjahr ist meist ein längeres Praktikum zu absolvieren. Als Abschluss wird ein Bachelorgrad mit Angabe der Fachrichtung verliehen, wie zum Beispiel: Bachelor of Engineering (B. Eng.), Bachelor of Nursing (B. Nursing), Bachelor of Education (B. Ed.), Bachelor of Social Work (B. Social Work). Inzwischen dürfen auch Hogescholen den Grad des Bachelor of Arts oder Bachelor of Science verleihen. Der Bachelorgrad einer Hogeschool eröffnet – wie der universitäre Bachelorgrad - den Zugang zu Studiengängen der zweiten Bologna-Stufe. Für den Zugang zu einem universitären Masterstudiengang sind jedoch in der Regel Brückenkurse zu absolvieren.
Seit 2007 ist es an den Hogescholen außerdem möglich, in einer Reihe von Fachrichtungen ein zweijähriges Kurzzeitstudium mit 120 ECTS zu absolvieren. Das Studium schließt mit dem Associate Degree (AD) ab. Der Abschluss stellt zum einen eine Qualifikation für den Arbeitsmarkt dar, ermöglicht aber auch ein weiteres Studium in dem entsprechenden Bachelorprogramm. Der Bachelorabschluss kann sodann nach zwei weiteren Studienjahren erworben werden.
Masterstudiengänge an Universitäten und Hogescholen dauern in der Regel ein bis zwei Jahre (60 bis 120 ECTS). Universitäre Masterstudiengänge in den Geistes- und Sozialwissenschaften erfordern in der Regel nur ein Jahr (bzw. 60 ECTS). Daneben gibt es jedoch auch forschungsorientierte Masterprogramme, für die 120 ECTS zu veranschlagen sind. Studiengänge in Mathematik, den Natur- und den Ingenieurwissenschaften sowie in Agrarwissenschaft haben hingegen immer einen Umfang von 120 ECTS bzw. eine Dauer von zwei Studienjahren. Die Studiendauer bis zum Erwerb des Mastergrades kann an den Universitäten somit – je nach Fachrichtung - vier oder fünf Jahre betragen. Als Abschlüsse eines universitären Masterstudiums werden die Grade Master of Arts (MA) oder Master of Science (MSc) verliehen. Masterstudiengänge an den Hogescholen schließen mit dem Titel des Master + Angabe der Fachrichtung (z. Bsp. Master of Social Work) ab. In Verbindung mit dem Bachelorstudium ergibt sich an den Hogescholen eine Studiendauer von fünf bis sechs Jahren bis zum Master.
Universitäre Studiengänge (Wetenschappelijk Onderwijs) bis 2002
Bis 2002 hatten die Studiengänge in den meisten Fächern eine Dauer von vier Jahren, im Studiengang Mathematik, den Ingenieurwissenschaften und den meisten Naturwissenschaften hingegen waren es fünf Jahre. In den Gesundheitswissenschaften betrug die Studiendauer fünf (Zahnmedizin) oder sechs Jahre (Medizin, Tiermedizin und Pharmazie). Abgeschlossen wurden die Studiengänge seinerzeit mit dem doctoraal examen. Je nach Fachrichtung wurde außerdem ein beruflicher Titel verliehen (ingenieur für Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge oder meester für Absolventen der Rechtswissenschaften). Absolventen aller anderen Fachrichtungen erhielten den Titel des doctorandus (drs.). Seit Einführung der Bologna-Struktur können Absolventen eines doctoraal examen wahlweise auch den Mastertitel (M.) führen.
Das bestandene doctoraal examen eröffnet den Zugang zur Promotion (promotie). Für die Promotion war und ist eine Dauer von mindestens vier Jahren zu veranschlagen. Im Rahmen der Promotion muss eine Dissertation angefertigt und öffentlich verteidigt werden. Als Abschluss wird der Titel des doctor (dr.) – in der Regel ohne Fachbezeichnung - verliehen.
Schon vor Einführung der Bologna-Struktur an den niederländischen Hochschulen waren die Studiengänge modularisiert. Jedem Modul war eine bestimmte Anzahl von Studienpunkten (studiepunten) zugeordnet. Jeder studiepunt stand dabei für einen Umfang von 40 Stunden in Form von Lehrveranstaltungen und Selbststudium. Ein Studienjahr entsprach 42 studiepunten. Im Rahmen eines doctoraal examen waren somit mindestens 168 studiepunten zu erwerben.
Universitäten und Fachhochschulen
Das Hochschulwesen in den Niederlanden gliedert sich in Universitäten (Universiteiten) und Fachhochschulen (Hogescholen). Rechtsgrundlage für das Hochschulwesen ist das 'Gesetz über den Hochschulunterricht und die wissenschaftliche Forschung' (Wet op het Hoger Onderwijs en Wetenschappelijk Onderzoek), das zum 08.10.1992 in Kraft getreten ist.
Die Universitäten bieten forschungsorientierte Studiengänge (Wetenschappelijk Onderwijs – WO) in einer großen Anzahl von Fachrichtungen an: Sprache und Kultur, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Medizin und Gesundheitswissenschaften sowie Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieur- und Agrarwissenschaften. Die niederländischen Universitäten haben eine zum Teil Jahrhunderte alte Tradition. So wurde die Rijksuniversiteit Leiden bereits im Jahr 1575 gegründet. Universitäten haben das alleinige Promotionsrecht.
Die Hogescholen, welche erst ab 1986 entstanden sind, bieten dagegen vorwiegend berufsorientierte Studiengänge (Hoger Beroepsonderwijs – HBO) in den folgenden Fachrichtungen an: Landwirtschaft, Ingenieurwesen und Technik, Wirtschaftswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegeberufe, bildende und darstellende Kunst sowie Pädagogik und Sozialpädagogik. Auch die Lehrerbildung erfolgt zum Teil an den Hogescholen.
Daneben existiert die Open Universiteit als Gesamthochschule in Form einer Fernuniversität.
Das Studium an den niederländischen Hochschulen ist in akademische Jahre eingeteilt, die wiederum in vier Quartale untergliedert werden. Das akademische Jahr beginnt an den Universitäten jeweils zum 1. September, an den Fachhochschulen zum 1. August. Im ersten Studienjahr, der Propedeuse, wird neben den einführenden Vorlesungen und Seminaren auch eine intensive Studienberatung angeboten. Nach dem ersten Studienjahr findet eine Zwischenprüfung, das Propedeutisch Examen statt. Wer das Propedeutisch Examen an einer Hogeschool bestanden hat, kann seinen Studiengang auch an einer Universität fortsetzen.
Nahezu alle Studiengänge können außer in der Vollzeitform auch in Teilzeitform absolviert werden. Die jüngste Entwicklung ist die duale Form, in der Lehrveranstaltungsblöcke mit Praxisblöcken abwechseln. Hierdurch wird eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis erreicht. Bisher werden die meisten dualen Studiengänge an den Hogescholen angeboten.
Die Bologna-Reform wurde an den niederländischen Hochschulen ab dem Jahr 2002 umgesetzt.
Lehrerbildung
Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt die Ausbildung von Lehrern an Grundschulen sowie der Unterstufe der Sekundarschulen in der Regel an Fachhochschulen (Hogescholen).
Grundschullehrer (Leraar Basisonderwijs)
Die niederländische Qualifikation als Grundschullehrer setzt ein vierjähriges Studium an einer Hogeschool voraus, das mit dem Grad des Bachelor of Education abschließt. Das Studium bereitet auf alle an der Grundschule zu unterrichtenden Fächer vor. Die praktische Ausbildung in der Schule spielt dabei eine große Rolle.
Sekundarschullehrer (Leraar Voortgezet Onderwijs)
Um als Lehrer an allgemein- oder berufsbildenden Sekundarschulen zu arbeiten, ist eine Lehrbefähigung (Onderwijsbevoegdheid) für das zu unterrichtende Fach und die jeweilige Schulart und –stufe (Graadsbevoegdheid) erforderlich.
Für den Unterricht in der Unterstufe des HAVO, VWO oder im VMBO ist eine Tweedegraadsonderwijsbevoegdheid erforderlich, für den Unterricht in der Oberstufe des HAVO oder VWO bedarf es einer Eerstegraadsonderwijsbevoegdheid.
Eine Tweedegraadsonderwijsbevoegdheid kann über ein Lehramtsstudium an einer Hogeschool erworben werden. Daneben gibt es für Bachelorabsolventen einer Hogeschool oder Universität, die ein an Schulen unterrichtetes Fach studiert haben, die Möglichkeit, sich zum Lehrer weiter zu qualifizieren.
Eine Eerstegraadsonderwijsbevoegdheid erfordert einen Masterabschluss in einem Lehramtsstudium an einer Hogeschool (hbo-master). Daneben gibt es die Möglichkeit, diese Qualifikation durch ein Aufbaustudium an einer Universität zu erwerben, wenn man zuvor ein fachwissenschaftliches Studium mit Unterrichtsbezug an einer Universität absolviert hat.
Sekundarschullehrer werden in den Niederlanden in der Regel in nur einem Fach ausgebildet.
Zuständige Stellen in Niederlande
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||||
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Nederlandse Luchtvaartautoriteit | Hoofddorp | Anerkennung von ausländischen Qualifikationen für den Beruf des Fluglotsen | |||||||||||||||||
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Koninklijke Nederlandse Beroepsorganisatie van Accountants | Amsterdam | Anerkennung von EU-Qualifikationen für den Zugang zum Beruf des vereidigten Buchprüfers / Wirtschaftsprüfers | |||||||||||||||||
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COLO | Zoetermeer | EU-Richtlinie 92/51/EWG | |||||||||||||||||
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Nederlands-Vlaamse Accreditatieorganisatie (NVAO) | - | Akkreditierung von Studiengängen in den Niederlanden und der Flämischen Gemeinschaft Belgiens | |||||||||||||||||
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Koninklijke Vereniging van Gerechtsdeurwaarders | Utrecht | Anerkennung von Qualifikationen als Gerichtsvollzieher im Auftrag des Justizministeriums | |||||||||||||||||
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Centraal Informatiepunt Beroepen in de Gezondheidszorg | Den Haag | Registrierung von Personen, die in den Gesundheitsberufen tätig sind. | |||||||||||||||||
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HOVO-Nederland (hoger onderwijs voor ouderen) | Leiden | Informationen zum Seniorenstudium in den Niederlanden | |||||||||||||||||
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Ministerie van Justitie | Den Haag | Anerkennung von EU-/EWR-Qualifikationen für die Rechtsberufe | |||||||||||||||||
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Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport | Den Haag | Berufliche Anerkennung von Qualifikationen für Berufe im Gesundheitswesen | |||||||||||||||||
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Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap | Zoetermeer / Den Haag | gesetzliche Regelungen im Bildungwesen. | |||||||||||||||||
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CINOP - Centrum voor Innovatie van Opleidingen | 's-Hertogenbosch | Strukturelle Untersuchungen zu Innovation in Bildung und Ausbildung | |||||||||||||||||
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Beroepsonderwijs & Bedrifsleven (SBB) | Zoetermeer | Bewertung ausländischer Berufsbildungsabschlüsse (Abschlüsse unterhalb der Hochschulebene) | |||||||||||||||||
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De Koninklijke Vereniging van Gerechtsdeurwaarders | Den Haag | Anerkennung von EU- Qualifikationen für die Tätigkeit als Gerichtsvollzieher | |||||||||||||||||
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Bureau voor de Industriele Eigendom | Rijswijk | Anerkennung von EU-Qualifikationen als Patentanwalt (octrooigemachtigde) | |||||||||||||||||
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Ministerie van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit | Den Haag | Anerkennung von EU-Qualifikationen im Veterinärbereich | |||||||||||||||||
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Centre for International Recognition and Certification (CIRC) - Nuffic | Den Haag | akademische Anerkennung von Hochschuldiplomen und Hochschulzugangsqualifikationen | |||||||||||||||||
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Ministerie van Volkshuisvestiging, Ruimtelijke Ordening en Milieu | Den Haag | Anerkennung ausländischer Qualifikationen als Katasterbeamter | |||||||||||||||||
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Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) | Groningen | Anerkennung von Lehramtsqualifikatiionen, Hochschulgraden | |||||||||||||||||
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Orde van Medisch Specialisten | Utrecht | Informationen über Fachärzte | |||||||||||||||||
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Innovam Groep | Nieuwegein | Anerkennung von EU-Qualifikationen als Fahrlehrer | |||||||||||||||||
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Raad voor de Rechtspraak | Den Haag | Anerkennung von EU-Qualifikationen für den Zugang zu Berufen bei Gericht | |||||||||||||||||
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Koninklijke Notariele Beroepsorganisatie (KNB) | Den Haag | Anerkennung ausländischer Qualifikationen als Notar (im Auftrag des Justizministeriums) | |||||||||||||||||
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Ministerie van Justitie | Den Haag | Anerkennung von EU-Qualifikationen in den Rechtsberufen und für beveiligingsmedewerker | |||||||||||||||||
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Nederlandse Orde van Advocaten | Den Haag | Anerkennung von EU-/EWR-Qualifikationen für die Berufe des Rechtsanwalts | |||||||||||||||||
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Ministerie van Verkeer en Waterstaat | Den Haag | Anerkennung ausländischer Qualifikationen in den Schifffahrtsberufen | |||||||||||||||||
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Stichting Bureau Architectenregister | Den Haag | Anerkennung als Architekt, Innenarchitekt, Stadtplaner sowie Gartenarchitekt | |||||||||||||||||
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Ministerie van Verkeer en Waterstaat | Den Haag | Anerkennung von qualifikationen als Fahrlehrer (rij-instructeur) | |||||||||||||||||
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Ministerie van Economische Zaken | Den Haag | Anerkennung von EU-/EWR-Qualifikationen als accountant- administratieconsulent, registeraccountant | |||||||||||||||||
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Rijksarchiefdienst | Den Haag | Anerkennung von EU-Qualifikationen für den Beruf des Archivars | |||||||||||||||||
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Nederlands bureau voor brandweerexamens | Capelle aan de IJssel | Anerkennung von ausländischen Qualifikationen für Feuerwehr- und Brandschutzberufe | |||||||||||||||||
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Kadaster | Apeldoorn | Anerkennung ausländischer Qualifikationen als Grundbuchbeamter | |||||||||||||||||
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Nederlandse Orde van Accountants Administratieconsulenten | Den Haag | Anerkennung von EU-Qualifikationen als Wirtschaftsprüfer-Managementberater | |||||||||||||||||
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RDW Centrum voor Voertuigtechniek en Informatie | Zoetermeer | Anerkennung ausländischer Qualifikationen als Kraftfahrzeugprüfmeister | |||||||||||||||||
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RIBIZ | Den Haag | Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. | |||||||||||||||||
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Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid | Den Haag | Anerkennung für Berufe in der Arbeitssicherheit, Arbeitsvermittlung sowie gefährlicher Tätigkeiten | |||||||||||||||||
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Vereniging van Samenwerkende Nederlandse Universiteiten (VSNU) | Den Haag | Informationen über die niederländischen Universitäten | |||||||||||||||||
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HBO-Raad Vereniging van hogescholen | Den Haag | Informationen über das Studium an den niederländischen 'hogescholen'. | |||||||||||||||||
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LSOP, Politie onderwijs- en kenniscentrum | Apeldoorn | Anerkennung von EU- Qualifikationen für den Zugang zu Berufen bei der niederländischen Polizei | |||||||||||||||||
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Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties | Den Haag | Anerkennung von EU-/EWR-Qualifikationen für Berufe bei der Polizei und der Feurwehr | |||||||||||||||||
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IRAS - Informatie Centrum Richtlijn Algemeen Stelsel | Den Haag | Informationen zur beruflichen Anerkennung nach Richtlinie 89/48/EWG | |||||||||||||||||
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Commissie Eindtermen Accountantsopleiding | Den Haag | Buchprüfer / Wirtschaftsprüfer (Certificate of professional competence for persons with an accounting qualification from inside the EU) | |||||||||||||||||
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