Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Slowenien
Hinweise
Die Datenbank enthält z.T. Eintragungen in englischer Sprache, die der Darstellung Phare Multi-Country Project on Recognition, Higher Education in Slovenia and Recommendations for Recognition of Degrees from Slovenia in EU- and EFTA-Countries, Contract No. ETF/97/VET/0042 -October 1998 - entnommen sind.
Schulwesen
Das slowenische Schulsystem umfasst:
- die 5-jährige nichtobligatorische Vorschulbildung („predšolska vzgoja“) mit den Altersgruppen 1-3 und 3-6.
- die 9-jährige Grundschule („osnovna šola“).
Durch Senkung des Einschulungsalters von 7 auf 6 Jahre begann seit dem Schuljahr 1999/2000 die Verlängerung der Grundschule von 8 auf 9 Klassen. Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist die 9-jährige Grundschule obligatorisch. Sie gliedert sich in 3 Zyklen:
1. Klassen 1 bis 3 mit Unterricht in allen Fächern bei einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer. (In der 1. Klasse wird der Unterricht zur Hälfte von einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer in allen Fächern und zur Hälfte noch von einer Vorschullehrerin oder einem Vorschullehrer erteilt.)
2. Klassen 4 bis 6 mit Unterricht in allen Fächern bei einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer, wobei bereits Fachlehrerinnen und Fachlehrer für 1 oder 2 Schulfächer einzelne Fächer unterrichten, so dass üblicherweise ab der 6. Klasse kein Unterricht bei einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer mehr erfolgt.
3. Klassen 7 bis 9 mit Unterricht bei Fachlehrerinnen und Fachlehrern für 1 oder 2 Schulfächer.
- die 2- bis 5-jährige mittlere Bildung („srednješolsko izobraževanje“), die sich teilt in:
1. allgemeine Bildung („splošno izobraževanje“)
an 4-jährigen allgemeinbildenden Gymnasien oder Fachgymnasien
2. berufliche und fachliche Bildung (poklicno in strokovno izobraževanje“)
in Form von
a) 2-jährigen unteren Berufsbildungsprogrammen („programi nižjega poklicnega izobraževanja“)
b) 3-jährigen mittleren Berufsbildungsprogrammen („programi srednjega poklicnega izobraževanja“)
c) der 4-jährigen mittleren fachlichen Berufsausbildung („srednje strokovno izobraževanje“)
d) der 2-jährigen fachlich-technischen Berufsbildung („srednjega poklicnega izobraževanja“), die aufbauend auf den 3-jährigen mittleren Berufsbildungsprogrammen („programi srednjega poklicnega izobraževanja“) unter b) eine Gesamtdauer von 5 Jahren hat.
(Bis 2002 war der 5-jährige Unterricht an der Handelsakademie („trgovska akademija“) Bestandteil der mittleren Bildung.)
Notensystem der Sekundarschulen
Notenskala |
Bemerkungen | ||
5 |
odlicno |
ausgezeichnet |
Maximalnote |
4 3 |
prav dobro dobro |
sehr gut gut |
|
2 |
zadostno |
genügend |
Unterste Bestehensnote |
1 |
nezadostno |
ungenügend |
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Neben diesen allgemeinen Schulnoten kann es bei der Maturaprüfung in einzelnen Fächern noch Zusatzpunkte geben.
Bei der Prüfung zur allgemeinen Matura (splosna matura) kann es in den Fächern Mathematik, Fremdsprache und Muttersprache jeweils bis zu 3 Zusatzpunkte geben.
Es kann ein Mindestpunktzahl von 10, eine Maximalpunktzahl von 34 erreicht werden.
Bei der Prüfung zur Fachmatura (poklicna matura) kann es seit dem Jahr 2004 im Fach Muttersprache jeweils bis zu 3 Zusatzpunkte geben.
Es konnte in den Jahren 2002 und 2003 eine Mindestpunktzahl von 8, eine Maximalpunktzahl von 20 erreicht werden.
Seit dem Jahr 2004 kann eine Mindestpunktzahl von 8, eine Maximalpunktzahl von 23 erreicht werden.
Hochschulwesen
Traditionelles slowenisches Hochschulsystem
Im traditionellen slowenischen Hochschulsystem wurde unterschieden zwischen
· „univerzitetni studijski programi“ (Universitätsstudiengänge) mit einer Regelstudiendauer von mindestens 4 bis maximal 6 Jahren, die zum Abschluss „univerzitetni diplomirani ...“ (universitätsdiplomierter + Fachbezeichnung) führen, und
· „visokošolski strokovni studijski programi“ (Fachstudiengänge) mit 3 bis 4 Jahren Regelstudiendauer, die zum Abschluss „diplomirani ...“ (diplomierter + Fachbezeichnung) führen
Umsetzung des Bologna-Prozesses
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses erfolgte in Slowenien durch das Hochschulgesetz vom 3. November 2004 („zakon o visokem šolstvu“), das zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde.
1. Stufe:
„visokošolski strokovni studijski programi“ (Fachstudiengänge), die zum Abschluss „diplomirani ... (VS)“ (diplomierter + Fachbezeichnung (Fachstudiengang)), führen und
„univerzitetni studijski programi“ (Universitätsstudiengänge), die zum Abschluss „diplomirani ... (UN)“ (diplomierter + Fachbezeichnung (Universitätsstudiengang)), bei Lehramtsstudiengängen „profesor ... (UN)“ )“ (Lehrer + Fachbezeichnung (Universitätsstudiengang)), führen
beide Studiengangstypen mit einer Dauer von 3 bis 4 Jahren und 180 bis 240 ECTS-Punkten
(Die beiden Studiengangstypen des traditionellen Hochschulsystems und der 1. Bologna-Stufe tragen zwar dieselben Bezeichnungen, sind jedoch durch die Abschlussbezeichnung eindeutig identifizierbar.)
2. Stufe
„magistrski studijski programi“ (Magisterstudiengänge) mit einer Dauer von 1 bis 2 Jahren und 60 bis 120 ECTS-Punkten und
„enoviti magistrski studijski progami“ (einstufige Magisterstudiengänge) mit einer Dauer von 5 Jahren und 300 ECTS-Punkten
3. Stufe
„doktorski studijski programi“ (Doktorstudiengänge) mit einer Dauer von 3 Jahren und 180 ECTS-Punkten
Ein Studium der 1. und der 2. Bologna-Stufe muss insgesamt mindestens 5 Jahre dauern und 300 ECTS-Punkte umfassen.
Die Einführung der Bologna-Struktur erfolgte schrittweise bis 2009/2010. Als letzter Einschreibungstermin in die traditionellen Studienprogramme war das akademische Jahr 2008/2009 vorgesehen.
Akkreditierung im Hochschulbereich
In Slowenien gibt es einerseits die Akkreditierung und andererseits die Evaluation. Beide werden durch die staatliche slowenische Akkreditierungsagentur NAKVIS („Nacionalna agencija Republike Slovenije za kakovost v visokem šolstvu“ – Nationale Agentur der Republik Slowenien für Qualität im Hochschulbereich) durchgeführt. Die Akkreditierung ist gleichbedeutend mit der staatlichen Genehmigung, die Evaluation dient der Qualitätssicherung bzw. ist ein Teilschritt im Rahmen des staatlichen Genehmigungsverfahrens.
Die Akkreditierung und Evaluation ist für staatliche und private Bildungseinrichtungen des slowenischen Hochschulbereichs gesetzlich vorgeschrieben („Zakon o visokem šolstvu“ – Hochschulgesetz)
Die Akkreditierung ist sowohl institutionell als auch studiengangsbezogen.
Die institutionelle Akkreditierung ist unterteilt in
- die Erstakkreditierung mit einer Gültigkeit von 5 Jahren und
- die Re-Akkreditierung mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.
Liegen Mängel vor, wird nur eine Re-Akkreditierung von maximal 3 Jahren erteilt (mit einer Frist zur Behebung der Mängel) oder es erfolgt keine Re-Akkreditierung.
Ein institutionelles Akkreditierungsverfahren ist auch vorgeschrieben, wenn
- sich Bildungseinrichtungen des slowenischen Hochschulbereichs zusammenschließen
- sich aus einer Bildungseinrichtung des slowenischen Hochschulbereichs Teile ausgliedern
- eine Bildungseinrichtungen des slowenischen Hochschulbereichs den Hochschultyp verändert; in Form eigenständiger Bildungseinrichtungen gibt es die Hochschultypen: „univerza“ (Universität), „fakulteta (Fakultät), „umetniška akademija“ (Kunstakademie) und „visoka strokovna šola“ (Fachhochschule)
- eine Bildungseinrichtung des slowenischen Hochschulbereichs ihren Sitz verlagert
Die studiengangsbezogene Akkreditierung gilt heute unbefristet. Sie kann jedoch entzogen werden aufgrund der Ergebnisse einer außerordentlichen Evaluation, die vom Bildungsministerium, Studierenden, Hochschullehrkräften etc. beantragt werden kann.
Sowohl die studiengangsbezogene Akkreditierung als auch die institutionelle Akkreditierung und Re-Akkreditierung kann versagt bzw. entzogen werden, wenn die gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards nicht erfüllt werden.
Die institutionelle und die studiengangsbezogene Akkreditierung müssen nach dem slowenischen Hochschulgesetz in einem elektronischen Register (eVŠ) eingetragen und veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung erfolgt
- auf der Seite des slowenischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Sport, <www.mizs.gov.si/si/delovna_podrocja/direktorat_za_visoko_solstvo/sektor_za_visoko_solstvo/evs_evidenca_visokosolskih_zavodov_in_studijski_programov/
- auf der Seite der staatlichen Akkreditierungsagentur www.nakvis.si/sl-SI/Content/Details/46
Die Angaben sind in einer Exceltabelle aufgeführt und enthalten auch Angaben über frühere Akkreditierungsentscheidungen. Die Angaben sind nur in slowenischer Sprache zugänglich (auch auf der englischsprachige Version der Internetseite der staatlichen Akkreditierungsagentur).
Notensystem der Hochschulen
In der Regel wird an den Hochschulen das folgende Notensystem verwendet:
Notenskala: 5 - 10 |
Maximalnote: 10 |
Unterste Bestehensnote: 6 |
Lehrerausbildung
Das Lehramt in Slowenien
Durch Senkung des Einschulungsalters von 7 auf 6 Jahre begann seit dem Schuljahr 1999/2000 die Verlängerung der Grundschule von 8 auf 9 Klassen. Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist die 9-jährige Grundschule obligatorisch. Sie gliedert sich in 3 Zyklen:
- Klassen 1 bis 3 mit Unterricht in allen Fächern bei einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer. (In der 1. Klasse wird der Unterricht zur Hälfte von einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer in allen Fächern und zur Hälfte noch von einer Vorschullehrerin oder einem Vorschullehrer erteilt.)
- Klassen 4 bis 6 mit Unterricht in allen Fächern bei einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer, wobei bereits Fachlehrerinnen und Fachlehrer für 1 oder 2 Schulfächer einzelne Fächer unterrichten, so dass üblicherweise ab der 6. Klasse kein Unterricht bei einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer mehr erfolgt.
- Klassen 7 bis 9 mit Unterricht bei Fachlehrerinnen und Fachlehrern für 1 oder 2 Schulfächer.
Die auf die 8- bzw. 9-jährige Grundschule aufbauende Fachmittel- und Mittelschulbildung blieb in ihrer Dauer unverändert.
1. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
Für die Unterrichtung aller Fächer als Klassenlehrerinnen und Klassenleher ist erforderlich:
- ein Hochschulstudium des traditionellen slowenischen Hochschulsystems von 5 Jahren im Fach „razredni pouk“ (Klassenunterricht)
Abschlussbezeichnung „profesor razrednega pouka“ (Lehrer für den Klassenunterricht)
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene von insgesamt 5 Jahren(4+1) im Fach „razredni pouk“ (Klassenunterricht) bzw. „poučevanje na razredni stopnji“ (Unterricht in der Klassenstufe)
Abschlussbezeichnung der 2. Bologna-Ebene „magister profesor razrednega pouka / magistrica profesorica razrednega pouka“ (Magister Lehrer für den Klassenunterricht / Magistra Lehrerin für den Klassenunterricht) bzw. „magister profesor poučevanja / magistrica profesorica poučevanja“ (Magister Lehrer für den Unterricht / Magistra Lehrerin für den Unterricht)
mit einer Fachprüfung für das Lehramt.
2. Fachlehrerinnen und Fachlehrer für 1 oder 2 allgemeinbildende Schulfächer in der 9-jährigen Grundschule
Für die Unterrichtung des jeweiligen Schulfaches in der slowenischen 9-jährigen Grundschule ist erforderlich:
- ein Hochschulstudium des traditionellen slowenischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren als Lehramtsstudium für 1 oder 2 allgemeinbildende Schulfächer
Abschlussbezeichung „profesor ...“ (Lehrer für + Schulfach)
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene von insgesamt 5 Jahren (4 + 1) im Fach „razredni pouk“ (Klassenunterricht) bzw. „poučevanje na razredni stopnji“ (Unterricht in der Klassenstufe) mit einem Ergänzungsstudium in einem Schulfach
In den oberen Klassen der Grundschule (4 – 9) wird dieses Schulfach unterrichtet.
Abschlussbezeichnung der 2. Bologna-Ebene „magister profesor razrednega pouka ... / magistrica profesorica razrednega pouka ...“ (Magister Lehrer für den Klassenunterricht / Magistra Lehrerin für den Klassenunterricht + Schulfach) bzw. „magister profesor poučevanja ... / magistrica profesorica poučevanja ...“ (Magister Lehrer für den Unterricht + Schulfach / Magistra Lehrerin für den Unterricht + Schulfach) oder separates Zeugnis über das Ergänzungsstudium
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene von insgesamt 5 Jahren (4 + 1 oder 3 + 2) für 1 oder 2 allgemeinbildende Schulfächer
Abschlussbezeichnung „magistar profesor ... / magistra profesorica“ (Magister Lehrer + Schulfach / Magistra Lehrerin + Schulfach)
mit einer Fachprüfung für das Lehramt.
3. Lehramt in den Klassen 10 bis 13 an Gymnasien
Für die Unterrichtung des jeweiligen Schulfaches in den Klassen 10 bis 13 der slowenischen 4-jährigen Gymnasien ist erforderlich:
- ein Hochschulstudium des traditionellen slowenischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren als Lehramtsstudium für 1 oder 2 allgemeinbildende Schulfächer
Abschlussbezeichung „profesor ...“ (Lehrer für + Schulfach),
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene insgesamt 5 Jahren (4 + 1 oder 3 + 2) für 1 oder 2 allgemeinbildende Schulfächer
Abschlussbezeichnung „magistar profesor ... / magistra profesorica“ (Magister Lehrer + Schulfach / Magistra Lehrerin + Schulfach)
mit einer Fachprüfung für das Lehramt.
4. Lehramt in den Klassen 10 bis 11 oder 10 bis 12 oder 10 bis 13 an berufsbildenden Mittelschulen
Für die Unterrichtung eines allgemeinbildenden Schulfaches werden dieselben Qualifikationen benötigt, wie für das Lehramt an Gymnasien.
Für die Unterrichtung eines theoretischen und praktischen berufsbildenden Schulfaches gibt es keine speziellen Lehramtsausbildungen.
Für die Unterrichtung eines theoretischen berufsbildenden Schulfaches ist in der Regel erforderlich:
- ein Hochschulstudium des traditionellen slowenischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren in einem Studienfach, das dem Berufsprofil, in dem Unterricht erteilt werden soll, entspricht
Abschlussbezeichung üblicherweise:
bis 1998 „diplomirani ...“ (diplomierter + Studienfach),
ab 1998 „univerzitetni diplomirani …“ (universitätsdiplomierter + Studienfach)
oder
- ein Fach- oder Universitätsstudium der 1. Bologna-Ebene von mindestens 3 Jahren in einem Studienfach, das dem Berufsprofil, in dem Unterricht erteilt werden soll, entspricht
Abschlussbezeichung üblicherweise:
„diplomirani ... (VS)“ (diplomierter + Studienfach (Fachstudiengang)),
„diplomirani … (UN)“ (diplomierter + Studienfach (Universitätsstudiengang))
mit dem Nachweis eines bildungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums sowie mit einer Fachprüfung für das Lehramt.
Für die Unterrichtung eines praktischen berufsbildenden Schulfaches werden Personen als Lehrerinnen und Lehrer in diesen Fächern angestellt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossene berufliche Erstausbildung nach mindestens 4 Fachmittelschuljahren
- Nachweis einer bildungswissenschaftlichen ergänzenden Ausbildung oder Nachweis der Meisterprüfung („mojstrski izpit“)
- Nachweis von mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufstätigkeit
- Fachprüfung für das Lehramt oder Nachweis der Meisterprüfung („mojstrski izpit“)
5. Lehramt für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Seit 2000 findet in Slowenien überwiegend integrativer Unterricht an Regelschulen im Team mit regulären Lehrkäften und Lehrkräften für Kinder mit besonderen Bedürfnissen statt.
Für dieses Lehramt ist erforderlich:
- ein Hochschulstudium des traditionellen slowenischen Hochschulsystems von 5 Jahren im Fach „defektologija“ (Sonderpädagogik)
Abschlussbezeichnung „profesor defektologije“ (Lehrer für Sonderpädagogik)
oder
- ein Hochschulstudium des traditionellen slowenischen Hochschulsystems von 5 Jahren im Fach „socialna pedagogika“ (Sozialpädagogik)
Abschlussbezeichnung „univerzitetni diplomirani socialni pedagog“ (universitätsdiplomierter Sozialpädagoge)
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene von insgesamt 5 Jahren (4 + 1) in den Fachrichtungen „inkluzivna pedagogika“ (Inklusive Pädagogik), „socialna pedagogika“ (Sozialpädagogik), „specialna in rehabilitacijska pedagogika“ (Sonder- und Rehabilitationspädagogik), „logopedija in surdopedagogika“ (Logopädadie und Hörgeschädigtenpädagogik), „tiflopedagogika in pedagogika specifičnih učnih težav“ (Sehbehindertenpädagogik und Pädagogik spezifischer Lernschwierigkeiten)
Abschlussbezeichnung der 2. Bologna-Ebene „magister profesor … / magistrica profesorica …“ (Magister Lehrer für + Fachrichtung / Magistra Lehrerin für + Fachrichtung)
mit einer Fachprüfung für das Lehramt.
Berufspraktische Vorbereitungsphase bzw. berufliche Tätigkeit unter der Obhut einer Mentorin oder eines Mentors und abschließende Fachprüfung
Die Fachprüfung („strokovni izpit“) ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Fachprüfung geht eine berufspraktische Vorbereitungsphase („pripravništvo“) bzw. berufliche Tätigkeit („vzgojno-izobraževalno delo“) an einer Schule unter der Obhut einer Mentorin oder eines Mentors voraus.
Die berufspraktische Vorbereitungsphase (mit einer Dauer von maximal 10 Monaten) oder die berufliche Tätigkeit kann nach dem Studium oder bereits während des Studiums stattfinden.
Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachprüfung ist, dass die Mentorin oder der Mentor sowie die Direktorin oder der Direktor der Schule
- entweder eine schriftliche Arbeit bewerten oder
- 5 Lehrproben bewerten und die Fähigkeit zur selbständigen Unterrichtstätigkeit bescheinigen.
Für Personen mit berufspraktischer Vorbereitungsphase erfolgt die Anmeldung zur Fachprüfung
- frühestens nach 4 Monaten
bei Personen mit einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung nach mindestens 4 Fachmittelschuljahren
- frühestens nach 6 Monaten
bei Personen mit Hochschulabschluss.
Für Personen mit beruflicher Tätigkeit erfolgt die Anmeldung zur Fachprüfung
- frühestens nach 560 Stunden
bei Personen mit einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung nach mindestens 4 Fachmittelschuljahren - frühestens nach 840 Stunden
bei Personen mit Hochschulabschluss.
Die Fachprüfung wird mündlich abgelegt und besteht aus 3 Teilen:
- Verfassung der Republik Slowenien, Regelungen der EU im Bereich Menschen-, Kinder- und Freiheitsrechte
- Vorschriften des slowenischen Bildungssystems
- slowenische Literatursprache
bzw. bei Bildungseinrichtungen mit italienischer Unterrichssprache die italienische Literatursprache
bzw. bei zweisprachigen Bildungseinrichtungen slowenische und ungarische Literatursprache.
Weder die Fachprüfung noch die zur Anmeldung erforderlichen Bestandteile (5 Lehrproben oder eine schriftliche Aufgabe) werden benotet, sie können entweder bestanden („opravil/a“) oder nicht bestanden („ni opravil/a“) sein.
Abschließender Qualifikationsnachweis, mit dem die selbständige Tätigkeit für das Lehramt in Slowenien eröffnet ist
Erst mit der Bescheinigung über die bestandene Fachprüfung („potrdilo o opravljenem strokovnem izpitu“) für Fachpersonal im Bereich Erziehung und Bildung („za strokovne delavce na področju vzgoje in izobraževanje“) liegt ein Endprodukt für das slowenische Lehramt vor. Ein konkretes Lehramt ist dabei nicht angegeben.
Gesetzliche Grundlagen:
- Zakon o osnovnoj šoli (Gesetz über die Grundschule) von 2006 in der jeweilis geltenden Fassung
- Zakon o organizaciji in financiranju vzgoje in izobraževanja (Gesetz über die Organisation und Finanzierung der Erziehung und Bildung) von 2008 in der jeweilis geltenden Fassung
- Pravilnik o strokovnem izpitu strokovnih delavcev na področju vzgoje in izobraževanja (Verordnung über die Fachprüfung des Fachpersonals im Bereich Erziehung und Bildung) von 2006 in der jeweils geltenden Fassung
Stand 11/2018
Zuständige Stellen in Slowenien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||
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Slowenische Sozialkammer | Ljubljana | Fachprüfung im Bereich des Sozialen Schutzes | |||||||||||||||
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Ministerium für Verkehr | Ljubljana | ||||||||||||||||
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Slowenische Kammer für Architektur und Raumplanung | Ljubljana | Lizenz für Architekten, Landschaftsarchitekten, Raumplaner | |||||||||||||||
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Ministerium für Umwelt und Raumplanung | Ljubljana | andere Konformitätsbescheinigungen (Architekt) | |||||||||||||||
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Ministrstvo za izobraževanje, znanost in šport | Ljubljana | ||||||||||||||||
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Kommission für die Qualitätsbewertung der Universitäten | Maribor | Akkreditierung | |||||||||||||||
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Ministerium für Kultur | Ljubljana | ||||||||||||||||
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Tierärztekammer | Ljubljana | Bescheinigung Berufstätigkeit (Tierarzt) | |||||||||||||||
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Ministerium für Finanzen | Ljubljana | ||||||||||||||||
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Veterinarska uprava Republike Slovenije | Ljubljana | Bescheinigung Staatsexamen, Bescheinigung Berufstätigkeit (Tierarzt) | |||||||||||||||
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Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung | Ljubljana | Konformitätsbescheinigungen (Tierarzt) | |||||||||||||||
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Ministerium für Wirtschaft | Ljubljana | ||||||||||||||||
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Ministerium für Justiz | Ljubljana | ||||||||||||||||
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Ministrstvo za zdravje | Ljubljana | Konformitätsbescheinigungen Abgeschlossenheit der Ausbildung (Arzt, Zahnarzt, Apotheker) | |||||||||||||||
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Ärztekammer von Slowenien | Ljubljana | Abgeschlossenheit der Ausbildung (Arzt, Zahnarzt) | |||||||||||||||
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Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung | Ljubljana | nicht slowenische Antragsteller | |||||||||||||||
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ENIC/NARIC | Ljubljana | Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise | |||||||||||||||
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Slowenische Ingenieurkammer | Ljubljana | Bestätigung Staatsexamen, Abgeschlossenheit der Ausbildung (Architekt), Bevollmächtigung (Bau) | |||||||||||||||
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Obrtno-podjetniška zbornica Slovenije | Ljubljana |
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