Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Slowakei
Studienabschlüsse und Hochschulgrade
Maßgeblich für die Bewertungen und Äquivalenzen slowakischer Hochschulabschlüsse ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Republik über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich vom 12.12.2003, Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Teil II, vom 14.04.2004.
Studienabschlüsse und Hochschulgrade sind in der Slowakischen Republik im jeweils geltenden Hochschulgesetz geregelt, zuletzt durch Gesetz Nr. 131 vom 21. Februar 2002.
Danach können Hochschulstudien auf den folgenden drei Ebenen mit den jeweils zugeordneten Abschlüssen durchgeführt werden:
-
Ebene:
Studiengänge auf Bachelorniveau mit einer Studiendauer von mindestens drei, höchstens vier Jahren. Für den Studienabschluss ist eine schriftliche Arbeit anzufertigen. Das Studium wird mit Erwerb des Bakkalaureus (bakalár, Abkürzung: Bc.) abgeschlossen. - Ebene:
Magister-, Ingenieur- und Hochschuldoktorgrade werden auf dem Niveau der 2. Ebene mit einer insgesamt mindestens fünfjährigen Gesamtstudiendauer angeboten. Sofern ein Bakkalaureus vorhergegangen war, beträgt die darauf aufbauende Studiendauer ? in Abhängigkeit von der Dauer des ersten Studienabschlusses ? mindestens ein bis zwei Jahre. Für den Studienabschluss ist eine Abschlussarbeit vorzulegen.
Auf der 2. Ausbildungsebene werden die folgenden Titel verliehen:Ingenieurtitel (inzinier, Abkürzung: Ing.) im Bereich Technik, Landwirtschaft und Wirtschaftswissenschaften
Ingenieur-Architekt (inzinier architekt, Abkürzung: Ing.arch.) auf dem Gebiet Architektur und Stadtplanung
Magister (magister, Abkürzung: Mgr.) im Bereich der Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften usw.
Magister der Kunst (magister umenia, Abkürzung Mgr.art.) in künstlerischen Fächern.Die Titel Doktor der Medizin und Doktor der Tiermedizin (doktor medicíny, Abkürzung: MUDr. bzw. doktor veterinárskej medicíny, Abkürzung: MVDr.) werden nach Abschluss eines sechsjährigen Hochschulstudiums medizinischer Fachrichtung ohne gesonderte Promotionsleistung zuerkannt.
Absolventen von Magisterstudiengängen können nach Ablegen einer rigorosen Prüfung, deren Bestandteil auch die Verteidigung einer schriftlichen Arbeit auf dem jeweiligen Fachgebiet ist, die folgenden Grade erwerben:
a) Doktor der Naturwissenschaften (doktor prírodných vied, Abkürzung: RNDr.)
b) Doktor der Pharmazie (doktor farmácie, Abkürzung: PharmDr.)
c) Doktor der Philosophie (doktor filozofie, Abkürzung: PhDr.) im Bereich der Sozialwissenschaften und Kunstgeschichte sowie Geisteswissenschaften
d) Doktor der Rechte (doktor práva, Abkürzung: JUDr.) und
e) Doktor der Pädagogik (doktor pedagogiky, Abkürzung: PaedDr.) im Bereich Lehrerbildung und Leibeserziehung
f) Doktor der Theologie (doktor teológie, Abkürzung: ThDr.) im Fach Theologie außer im Bereich der römisch-katholischen Theologie.
- Ebene
Das eigentliche Postgraduiertenstudium wird im Bereich der Doktorandenstudien mit dem Abschluss als "philosophiae doctor" (Abkürzung: PhD.) durchgeführt. Zugelassen werden Absolventen eines Studiums der 2. Ebene mit dem Abschluss als Ingenieur, Magister etc. Bei dem Doktorandenstudium handelt es sich um eine mindestens dreijährige, regulär vierjährige Fortbildung in der Form eines Vollzeitstudiums; bei Teilzeitstudien und an den Fakultäten für Medizin beträgt die Fortbildungsdauer regulär fünf Jahre. Das Doktorandenstudium wird durch ein Staatsexamen und durch die Verteidigung der Dissertation abgeschlossen. Der Titel PhD. wird hinter dem Namen geführt.
Absolventen künstlerischer Doktorandenprogramme erwerben den Grad Doktor der Kunst (doktor umenia resp. doctor artis, Abk.: ArtD.).
Schulwesen
Das slowakische Schulsystem umfasst derzeit im Allgemeinen 13 Schuljahre bis zum Erwerb eines Reifezeugnisses (vysvedcenie o maturitnej skuske). Der Schulbereich gliedert sich in:
- den neunjährigen Grundschulunterricht, unterteilt in eine 1. Stufe (Klassen 1-4) und eine 2. Stufe (Klassen 5-9)
- und den in der Regel vierjährigen Sekundarschulunterricht, der an allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien) oder an gleichzeitig allgemein- und berufsbildenden Sekundarschulen (Fachmittelschulen, Fachlehranstalten, Konservatorien u.a.) vermittelt wird.
Es gibt 4-, 5- und 8-jährige Gymnasien. Der Übergang von der Grundschule zum
- 4-jährigen Gymnasium erfolgt nach der 9. Klasse;
- 5-jährigen (z.B. bilingualen) Gymnasium erfolgt nach der 8., z.T. auch nach der 9. Klasse;
- 8-jährigen Gymnasium erfolgt nur nach der 5. Klasse.
Die Schulpflicht in der Slowakei beträgt 10 Jahre.
Notensystem der Sekundarschulen
Einzelprüfungen
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
1 |
výborný |
ausgezeichnet |
Maximalnote |
2 |
chvalitebný |
lobenswert |
|
3 |
dobrý |
gut | |
4 |
dostatocný |
hinreichend |
Unterste Bestehensnote |
5 |
nedostatocný |
unzureichend |
|
Gesamtbewertung
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
1 |
prospel(a) s vyznamenaním |
mit Auszeichnung bestanden |
Maximalnote |
2 |
prospel(a) vel'mi dobre |
sehr gut bestanden |
|
3 |
prospel(a) |
bestanden |
Unterste Bestehensnote |
|
nedostatocný |
unzureichend |
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Hochschulwesen
Notensystem der Hochschulen
neu
Diese Notenskala wurde ab 2002 sukzessive an den slowakischen Hochschulen eingeführt.
Notenskala | Bemerkungen | ||
A | výborne | 1 | Maximalnote |
B | vel'mi dobre | 1,5 |
|
C | dobre | 2 |
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D | uspokojivo | 2,5 |
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E | dostatocne | 3 | Unterste Bestehensnote |
FX | nedostatocne | 4 | Nicht bestanden |
alt
Notenskala | Bemerkungen | ||
1 | výborne | ausgezeichnet | Maximalnote |
2 | vel'mi dobre | sehr gut |
|
3 | dobre | gut | Unterste Bestehensnote |
4 | nevyhovel | unzureichend |
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Zuständige Stellen in Slowakei
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||
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ENIC/ NARIC | Bratislava | Nationale Auskunftsstelle für die Anwendung der EU-Richtlinien | |||||||||||||
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