Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Rumänien
Hochschulwesen
Mit Gesetz Nr.288/2004 wurde in Rumänien der Bologna-Prozess umgesetzt. Demnach gibt es drei Zyklen:
1. Zyklus: die Lizenzuniversitätsstudien (studii universitare de licenta) von 3-4-jähriger Dauer und 180 bis 240 ECTS
2. Zyklus: die Masteruniversitätsstudien (studii universitare de masterat) von 1-2-jähriger Dauer und 60 bis 120 ECTS
3. Zyklus: die Doktoruniversitätsstudien (studii universitare de doctorat) von 3-jähriger Dauer (kann in Einzelfällen um 1-2 Jahre verlängert werden). ECTS sind nicht vorgesehen.
Insgesamt ist für den 1. und 2 Zyklus eine Gesamtzahl von 300 ECTS vorgesehen.
Bei nach EU-Richtlinie reglementierten Berufsausbildungen, z.B. Medizin, Architektur, fällt der 1. und 2. Zyklus zusammen und es werden sechsjährige Studien durchgeführt. Hier wurde zunächst ein Lizentiatendiplom ausgestellt, welches aber auf Masterebene (2. Zyklus) anzusiedeln ist. Seit ca. 2018 wird ein Lizentiaten- und Masterdiplom oder Architektendiplom ausgestellt.
Mit Anordnung Nr. 3235/2005 wurde die Umsetzung der im o.a. Gesetz vorgesehenen drei Studienzyklen mit dem Studienjahr 2005/2006 an allen privaten und staatlichen Hochschuleinrichtungen verbindlich.
Das traditionelle Studiensystem vor der Bologna-Reform sah nach dem damaligen Bildungsgesetz Rumäniens („Legea învățământului nr. 84/1995“ – Bildungsgesetz Nr. 84/1995) 2-3-jährige Kurzstudiengänge („Studii de scurtă durată“) und 4-6-jährige Langstudiengänge („Studii de lungă durată“) vor.
Die Kurzstudiengänge wurden an Universitätskollegs, also Kollegs, die Universitäten angeschlossen waren, durchgeführt. Nach ihrem Abschluss wurde ein Abschlussdiplom („diplomă de absolvire“) mit einer Berufsbezeichnung ausgestellt. Die Kurzstudiengänge waren für eine direkte berufliche Tätigkeit im Anschluss konzipiert und enthielten daher auch Elemente einer praktischen Berufsausbildung.
Nach dem Abschluss des Langstudiums konnten ein postuniversitäres Vertiefungsstudium und ein Promotionsstudium erfolgen.
Institutionstypen
Für Rumänien sind derzeit die folgenden Institutionstypen festgelegt:
- Kirchliche Hochschule
- Militärhochschule
- Staatliche Hochschule
- Akkreditierte Privathochschule
- Vorläufig autorisierte Privathochschule
Alle Einrichtungen sind zumindest in grundlegender Weise anerkannt.
Vorläufig autorisierte Privathochschulen
Rumänische Bildungseinrichtungen in privater Trägerschaft und deren Ausbildungsgänge werden zunächst provisorisch autorisiert. Anschließend wird die Einrichtung mit ihrem Studienangebot dem Akkreditierungsprozess unterzogen. Erst nach erfolgter Akkreditierung wird eine private Bildungseinrichtung Teil des rumänischen Hochschulsystems, darf sich als Universität bezeichnen und Hochschulabschlüsse verleihen.
Notensystem der Hochschulen
Notenskala: 1-10
Maximalnote: 10
Unterste Bestehensnote während des Studiums: 5
Unterster Bestehenswert für die Durchschnittsnote in der Lizentiaten- und Masterprüfung: 6
Schulwesen
Das rumänische Schulsystem umfasst bis zum Erwerb des Reifezeugnisses, das die Hochschulzugangsqualifikation vermittelt, zwölf bzw. dreizehn Schuljahre. An Schulen, deren Lehrplan neben der Allgemeinbildung auch berufliche Kenntnisse beinhaltet, kann die Schulzeit dreizehn Jahre dauern.
Das Schulsystem gliedert sich in
- das Vorbereitungsjahr (clasa pregătitoare, Klasse 0) und den vierjährigen Primarschulunterricht (învăţământ primar, Klassenstufen 1-4)
- den vierjährigen Gymnasialschulunterricht (învăţământ gimnazial, Klassenstufen 4-8)
- den vierjährigen bzw. fünfjährigen Lyzealunterricht (învăţământ liceal, Klassenstufen 9-12/13) – allgemeinbildend oder mit integrierter Berufsausbildung. Er umfasst unteren Zyklus (ciclu inferior, Klassen 9 und 10) und den oberen Zyklus (ciclu superior, Klassen 11 und 12). Es gibt auch fünfjährige berufsbildende Lyzeen, bei denen der obere Zyklus die Klassen 11-13 umfasst.
- oder die mindestens dreijährige berufliche Bildung (învăţământ profesional)
Nach dem Abschluss der rumänischen Lyzealbildung kann eine postlyzeale berufliche Ausbildung (învăţământul postliceal) durchlaufen werden.
Die beruflichen Ausbildungen schließen mit einer Zertifizierungsprüfung ab und den Absolventen wird zusätzlich zum Schulzeugnis ein „Certificat de calificare profesională“ (Zeugnis über eine Berufsqualifikation) mit der Angabe der erreichten Ebene (3, 4 oder 5) ausgestellt.
Rumänische Sonderschulen können alle Klassenstufen umfassen.
Notensystem der Sekundarschulen
Notenskala: 1-10
Maximalnote: 10
Unterste Bestehensnote während der Schulzeit: 5
Unterster Bestehenswert für die Durchschnittsnote der Reifeprüfung:
seit ca. 1993: 6
vor 1993: 5
Lehrerausbildung
Die rumänische Lehramtsausbildung für alle Schultypen ist zweiphasig. Sie besteht aus einer schulischen bzw. hochschulischen Qualifikation und einer berufsvorbereitenden Praxisphase mit abschließender Prüfung („Definitivat“).
1. Phase: schulische oder hochschulische Qualifikation nach Lehramtstyp
- für die Vor- und Grundschulbildung
- schulische vier- oder fünfjährige Ausbildung zum Vorschullehrer („Educator“) bzw. Primarschullehrer („Învățător”) oder kombinierte Ausbildung mit der Spezialisierung „Învățător-Educatoare“ (Lehrer-Erzieherin) oder für die Tätigkeit in Krippen „educator-puericultor“ (Erzieher-Kinderpfleger) oder
- bis ca. 2010: regulär dreijähriges Kurzstudium mit der Abschlussbezeichnung „Institutor“ (Lehrer) an einem pädagogischen Universitätskolleg oder
- seit ca. 2005: regulär dreijähriges Studium der ersten Bologna-Ebene im Fach „Știinte ale educației“ (Erziehungswissenschaften) mit Spezialisierung auf „Pedagogia învățământului primar si preșcolar“ (Grund- und Vorschulpädagogik)
- für den Gymnasialzyklus (ciclu gimnazial, Klassen 5-8) und die Berufsschulen als „profesor în învăţământul gimnazial“ (Lehrer für den Gymnasialunterricht) und „profesor în învăţământul profesional“ (Lehrer für die Berufsbildung)
- bis ca. 2010: Abschlussdiplom („diplomă de absolvire“) in einem dreijährigen, sogenannten Kurzstudiengang („studii de scurtă durată“) an einem Universitätskolleg mit i.d.R. zwei Unterrichtsfächern (bei Studiengängen, die keinen Lehramtsbezug hatten, musste zusätzlich ein „Modul psihopedagogic“ (psychopädagogisches Modul) absolviert werden) oder
- ab ca. 2012: Abschluss eines Hochschulstudiums der ersten Bologna-Ebene „diplomă de licență“ (Lizentiatendiplom) in Kombination mit dem „Certificat de absolvire: Departamentul pentru Pregătirea Personalului Didactic, Nivelul I“ (Abschlusszeugnis der Lehrerausbildung: Abteilung zur Vorbereitung des Lehrpersonals, Stufe I)
- darüber hinaus: alle Qualifikationen, die für den Unterricht an Lyzeen und postlyzealen Schulen erforderlich sind (s.u.)
- für den Lyzealzyklus und postlyzeale Ausbildungen als „profesor în învăţământul liceal“ (Lehrer für den Lyzealunterricht) und „profesor în învăţământul postliceal“ (Lehrer für die postlyzeale Bildung). Diese Ausbildungen berechtigen prinzipiell zur Unterrichtung aller Klassen.
- bis ca. 2010: Zwei-Fach-Lehrer in einem i.d.R. vierjährigen, sogenannten Langstudiengang (studii de lungă durată) an Hochschulen. Erfolgreiche Absolventen erhalten das Lizentiatendiplom (diploma de licenţă) (bei Studiengängen, die keinen Lehramtsbezug hatten, musste zusätzlich ein „Modul psihopedagogic“ (psychopädagogisches Modul) absolviert werden).
- ab 2011: Abschluss eines Hochschulstudiums der ersten Bologna-Ebene „diploma de licenţă“ (Lizentiatendiplom) und Abschluss eines lehramtsspezifischen Studiengangs der zweiten Bologna-Ebene, dem sog. „Master didactic“ (didaktischer Master) oder
- ab 2012: Abschluss eines Hochschulstudiums der ersten und der zweiten Bologna-Ebene „diploma de licenţă“ (Lizentiatendiplom) und „diploma de master“ (Masterdiplom) in Kombination mit dem „Certificat de absolvire: Departamentul pentru Pregătirea Personalului Didactic“ (Abschlusszeugnis der Lehrerausbildung: Abteilung zur Vorbereitung des Lehrpersonals) der ersten Stufe („Nivelul I“) und der zweiten Studfe („Nivelul II“)
Sonderschullehrer der jeweiligen Schulstufe werden analog ausgebildet.
Lehramtsausbildung für den Unterricht in einer Minderheitensprache
Als Besonderheit muss noch auf die Lehramtsausbildung an Schulen mit Unterricht in der Sprache einer nationalen Minderheit (für Rumänien Deutsch, Ungarisch, Ukrainisch etc.) hingewiesen werden. Da es in allen Ebenen (Vor- und Grundschule sowie Lyzeum) Schulen mit Unterricht in der Minderheitensprache gab und gibt, gab und gibt es auch die entsprechende Lehramtsausbildung z.B. für die Unterrichtung in Deutsch als Muttersprache. An deutschsprachigen Lyzeen (ist in anabin als eingeständiger Institutionstyp aufgeführt) kann Deutsch als Muttersprache sicher unterstellt werden, bei hochschulischen Lehramtsausbildungen ist separat nachzuweisen, dass der deutsche muttersprachliche Zweig besucht wurde.
2. Phase (praktische Ausbildung):
Alle beschriebenen schulischen bzw. hochschulischen Lehramtsausbildungen ermöglichen den Zugang zur Praxisphase mit abschließender Prüfung („Definitivat“).
Die Dauer der Praxisphase ist abhängig vom zugrundeliegenden Gesetz und beträgt
- ein Jahr nach dem Bildungsgesetz Rumäniens („Legea educației naționale“) vom 05.01.2011
- zwei Jahre nach dem Gesetz Nr. 128 über den Status des Lehrpersonals („Legea nr. 128 privind statutul personalului didactic“) vom 12.07.1997
- drei Jahre nach dem Gesetz Nr. 6 über den Status des Lehrpersonals in der SRR („Lege nr. 6 privind Statutul personalului didactic din Republica Socialistă România“) vom 14.03.1969
Der Zugang zum Definitivat war zeitlich begrenzt und musste innerhalb von drei bzw. später fünf Jahren nach Beendigung der schulischen bzw. hochschulischen Ausbildung stattfinden. Seit 2017 darf die Definitivierungsprüfung beliebig oft abgelegt werden, jedoch muss die einjährige Praxisphase zusätzlich wiederholt und ab der vierten Teilnahme eine Gebühr entrichtet werden.
Während der Vorbereitungszeit werden Lehrgänge besucht, Lehrproben und eine Speziallehrprobe abgehalten. Für jede Unterrichtsstunde wird ein Entwurf mit Angaben über Lernstoff, Lernziel, anzuwendende methodische und pädagogische Mittel vorgelegt. Diese Prüfung entspricht in ihrer Funktion im rumänischen Bildungssystem einer Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für die entsprechende Schulstufe in Deutschland. Im Rahmen der Definitivierungsprüfung wird sowohl Fachwissen als auch Psychologie und Pädagogik im Hinblick auf die zu unterrichtende Schulstufe geprüft.
Nach dem Bestehen der Definitivierungsprüfung wird die volle Lehrbefähigung erworben und es erfolgt die endgültige Einstellung in den Schuldienst. Erst dann liegt ein Endprodukt im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36/EG vor.
Für "Altausbildungen" gibt es Bestandsschutz, wenn die jeweiligen InhaberInnen im Bildungsbereich als volle (titular) Lehrkraft eingestellt sind.
Qualifikationsstufen:
Nach Bestehen der das Definitivat abschließenden Prüfung gibt es noch zwei weitere zu erreichende Lehrergrade, den 2. und den 1. Lehrergrad.
Der zweite Lehrergrad wird nach erfolgreich bestandener Prüfung, bestehend aus einer Speziallehrprobe und einer Prüfung über Themen des Fachgebiets und der Unterrichtsmethodik, verliehen. Die Prüfung muss beantragt werden und es müssen (nach dem Definitivat und dessen erfolgreichem Abschluss) vier Jahre Unterrichtspraxis nachgewiesen werden. Der erste Lehrergrad kann in der Regel nach einer weiteren vierjährigen Unterrichtspraxis ebenfalls durch Bestehen der Prüfung erworben werden. Beide Lehrergrade bestätigen eine jeweils höhere Qualifikation im Lehramt, wobei der erste Lehrergrad der höchste ist.
(Stand: Mai 2023)
Zuständige Stellen in Rumänien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||
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Zentrale Kommission für die Zuerkennung von Zeugnissen als Übersetzer | Bukarest | Übersetzer / Dolmetscher | |||||||||||||
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Centrul Național de Recunoaștere și Echivalare a Diplomelor / Nationales Zentrum für die Anerkennung und Nostrifizierung von Diplomen (ENIC/NARIC) | Bukarest | Anerkennung ausländischer Diplome Auskunftsstelle ENIC/NARIC | |||||||||||||
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Asociatia Stiinitifica a Inginerilor si Technicienilor | - | ||||||||||||||
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Agenția Română de Asigurare a Calității în Învățământul Superior / Rumänische Agentur für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung | Bukarest | Akkreditierung von Studiengängen | |||||||||||||
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Ordinul Asistenţilor Medicali Generalişti, Moaşelor şi Asistenţilor Medicali din România / Vereinigung der Krankenpfleger, Hebammen und Medizinischen Assistenten Rumäniens | București/Bukarest | alle Heilhilfsberufe, die unter das rumänische Gesetz Nr. 307 vom 28. Juni 2004 fallen. | |||||||||||||
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Nationale Vereinigung der Zahntechniker | Bukarest | ||||||||||||||
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UNESCO-CEPES | - | ||||||||||||||
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Vereinigung der Biochemiker, Biologen und Chemiker im Gesundheitswesen Rumäniens | Bukarest | ||||||||||||||
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Colegiul Medicilor din România / Körperschaft der Ärzte Rumäniens | Bukarest | aktuelle Berufsbescheinigung | |||||||||||||
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Nationales Baudenkmalsamt | Bukarest | ||||||||||||||
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Ministerului Justiției / Justizministerium | Bukarest | ||||||||||||||
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Nationale Union der Insolvenzverwalter | Bukarest | ||||||||||||||
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Nationale sanitär-veterinärmedizinische Behörde für die Lebensmittelsicherheit | Bukarest | ||||||||||||||
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Rumänisches Autoregister | Bukarest | ||||||||||||||
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Rumänische Straßenbehörde | Bukarest | ||||||||||||||
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Ordinul Arhitecților din România / Vereinigung der Architekten Rumäniens | Bukarest | Berufszugang Architekten | |||||||||||||
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Ministerul Muncii și Solidarității Sociale / Ministerium für Arbeit, Familien und Sozialer Solidarität | Bukarest | ||||||||||||||
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Colegiul Medicilor Stomatologi din România / Körperschaft der Zahnärzte Rumäniens | București/Bukarest | aktuelle Berufsbescheinigung | |||||||||||||
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Ministerul Sănătății / Gesundheitsministerium | Bukarest | Berufsbezeichnung und begleitende Dokumente | |||||||||||||
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Colegiul Farmaciștilor din România / Körperschaft der Apotheker Rumäniens | București/Bukarest | aktuelle Berufsbescheinigung | |||||||||||||
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Colegiul Medicilor Veterinari din România / Körperschaft der Tierärzte Rumäniens | Bukarest | ||||||||||||||
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Colegiul Psihologilor din România/ Körperschaft der Psychologen Rumäniens | Bukarest | relementierten Beruf der Psychologin und des Psychologen | |||||||||||||
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Nationale Kammer der Berater zu Industrieeigentum | Bukarest | ||||||||||||||
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Nationale Behörde für Tourismus | - | ||||||||||||||
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Zentrum für die Entwicklung der technischen und beruflichen Bildung | Bukarest | ||||||||||||||
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Colegiul Naţional al Asistenţilor Sociali din România / Körperschaft der Sozialarbeiter von Rumänien | Bukarest | Sozialarbeiter | |||||||||||||
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Nationaler Verband der Rechtsanwälte in Rumänien | Bukarest | ||||||||||||||
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Kammer der Finanzprüfer in Rumänien | Bukarest | ||||||||||||||
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Nationale Vereinigung der Bergretter in Rumänien | Brasov | ||||||||||||||
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Staatliches Amt für Erfindungen und Markenzeichen | Bukarest | ||||||||||||||
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Ministerium für Verwaltung und Inneres - Generalinspektorat der rumänischen Polizei | Bukarest | ||||||||||||||
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Körperschaft der autorisierten Experten in Buchhaltungsberufen | Bukarest | ||||||||||||||
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Ministerului Educației / Bildungsministerium | București/Bukarest | Lehrer | |||||||||||||
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Ministerul Transporturilor și Infrastructurii / Ministerium für Transport und Infrastruktur | Bukarest | ||||||||||||||
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Rumänische Marinebehörde | Konstanza | ||||||||||||||
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Rumänische Zivilluftfahrtbehörde | Bukarest | ||||||||||||||
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Colegiul Fizioterapeuţilor din România / Körperschaft der Physiotherapeuten Rumäniens | - | aktuelle Berufsbescheinigung | |||||||||||||
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