Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Mexiko
Schulwesen
Das mexikanische Schulsystem umfasst bis zum Sekundarschulabschluss, der die Hochschulzugangsqualifikation vermittelt, zwölf Schuljahre.
Es gliedert sich in
- eine einjährige Vorschule (Educación Preescolar - seit 2004 verpflichtend)
- die sechsjährige Primarschule (Educación Primaria)
- die sechsjährige Sekundarschule (Educación Media), unterteilt in eine dreijährige Unterstufe (Educación Media Básica) und eine dreijährige Oberstufe (Educación Media Superior oder Preparatoria)
Vorschule, Primarschule und Sekundarschule bilden zusammen die Educación Básica.
Die Schulpflicht erstreckt sich seit 1992 bis zum 9. Schuljahr.
Eingangsvoraussetzung für den Zugang zur Sekundarschule ist der Abschluss der Educación Primaria und in der Regel eine Aufnahmeprüfung. Die Unterstufe der Sekundarschule umfasst wiederum zwei Typen :
- allgemeinbildende Sekundarschulen (Educación Secundaria),
- berufsbildende Sekundarschulen (Escuela Secundaria Técnica).
Anmerkung: Der Terminus secundaria bezieht sich stets auf die Unterstufe der Sekundarschule (Jahrgangsstufen 7 ? 9).
Die Oberstufe der Sekundarschule (Educación Media Superior oder Preparatoria) lässt sich wiederum in drei Typen unterteilen:
- die allgemeinbildende "Preparatoria" mit dem Abschluss des "Bachillerato General", "Bachillerato Unico" oder "Bachillerato Propedeutico". Auch im Rahmen dieser allgemeinenbildenden Oberstufe erfolgt in der Regel in Klasse 12 eine Spezialisierung, z.B. auf Geisteswissenschaften (Humanidades Clásicas), Naturwissenschaften (Químico-Biológicas, Físico-Matemáticas) u.a.
- Berufsbildende Sekundarschule (Educación Profesional Técnica), die zum beruflichen Abschluss des Técnico Profesional führt.
- Eine Mischform, in der sowohl allgemeinbildende Inhalte als auch ein beruflicher Abschluss vermittelt werden. Als Abschluss wird das "Bachillerato Tecnológico" oder "Bivalente" verliehen.
Sowohl das Bachillerato General als auch das Bachillerato Tecnológico oder Bivalente ermöglichen in Mexiko den Hochschulzugang. Die Educación Media Superior ist zumeist nicht an Sekundarschulen, sondern an Hochschulinstituten angesiedelt.
Notensystem der Sekundarschulen
Notenskala: 0 - 10 |
Maximalnote: 10 |
Unterste Bestehensnote: 6 |
10 - 6 |
Aprobado |
5 - 0 |
Desaprobado |
Bemerkung:
Oft werden innerhalb der angeführten Skala von 0 - 10 auch Dezimalbrüche verwendet, um graduelle Unterschiede hervorzuheben (z.B. 9,25; 5,50).
Dieses Notensystem wird z.B. am Instituto Tecnologico y de Estudios Superiores de Monterrey (ITESM) verwendet:
Notenskala: 1 - 100 |
Maximalnote: 100 |
Unterste Bestehensnote: 70 |
Weiteres Notensystem
MB |
Muy bien |
B |
Bien |
S |
Suficiente |
NA |
No acreditado (nicht bestanden) |
Für die Berechnung der Durchschnittsnote gilt folgende Umsetzung:
MB |
10 |
B |
8 |
S |
6 |
Falls auch nur in einem Fach ein NA vorliegt, wird keine Durchschnittsnote berechnet.
Hochschulzugang
Allgemeine Voraussetzung für den Zugang zu einem Hochschulstudium ist das "Bachillerato" (General oder Bivalente).
Darüber hinaus können die Zugangskriterien an den einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich sein. Die staatlichen Hochschulen fordern in der Regel eine Durchschnittsnote von 7 im "Bachillerato"-Zeugnis, private Hochschulen bisweilen sogar eine Durchschnittsnote von 8 (von maximal 10 erreichbaren Punkten).
Eine zentralisierte Aufnahmeprüfung existiert nicht. Allerdings müssen die Studienbewerber in der Regel eine hochschulinterne Aufnahmeprüfung ablegen. Manche Hochschulen gewähren den Absolventen ihrer eigenen "Preparatorias" den direkten Zugang, während Absolventen anderen Einrichtungen eine solche Prüfung ablegen müssen. Manche Hochschulen verlangen auch ein mit der zu studierenden Fachrichtung verwandtes "Bachillerato" (etwa ein "Bachillerato en el Area Biológico-Químico" für den Zugang zum Medizinstudium). Eine strikte Fachbindung in Bezug auf den Hochschulzugang gibt es dagegen, selbst bei den "Bachilleratos Técnológicos", nicht.
Bildungsverwaltung
Bis in die frühen 90er Jahre unterstanden Primarschulen, die Unterstufe der Sekundarschulen und die Lehrerbildung unmittelbar dem mexikanischen Bildungsministerium (Secretaría de Educación Pública - SEP) oder Ministerien des Bundesstaates. Durch eine Änderung der Verfassung und des nationalen Bildungsgesetzes (Ley Federal de Educación) im Jahr 1992 wurde die Verwaltung dieser Schulen den einzelnen Bundesstaaten unterstellt. Nur im sogenannten Distrito Federal rund um die Hauptstadt Mexiko-City unterstehen diese Schulen wie auch die Lehrerbildung nach wie vor der zentralen Verwaltung durch das SEP.
Das Hochschulwesen und auch die Oberstufe der Educación Media unterstehen in der Regel nicht dem Bildungsministerium. Staatliche Autonome Universitäten, an denen über 50 Prozent der Studierenden eingeschrieben sind, sind frei in der Gestaltung ihrer Lehrpläne, der Verwaltung des Haushalts und der Einstellung von Lehrpersonal. Oft fungieren sie außerdem als Supervisor für private Hochschuleinrichtungen. Staatliche Technische Hochschulen (Institutos Tecnológicos) und die Lehrerbildungsstätten (Escuelas Normales Superiores) unterstehen wiederum dem SEP, anderen Bundesbehörden oder den Bildungsministerien der Bundesstaaten. Privathochschulen, die mehr als die Hälfte aller Hochschuleinrichtungen ausmachen, werden in der Regel durch zentralstaatliche oder bundesstaatliche Behörden oder aber durch eine staatliche autonome Hochschule überwacht. Daneben gibt es einige wenige "freie" Privathochschulen, die ? ebenfalls mit staatlicher Genehmigung ? autonom über Lehrprogramme und Personal entscheiden können. Auch ihre Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Rund 40 Prozent der Studierenden in Mexiko studieren an privaten Hochschulen.
Hochschulwesen
Mexiko verfügt über eine große Anzahl von öffentlichen und privaten Hochschuleinrichtungen. Bereits im Jahr 2002 existierten über 1.500 anerkannte Hochschulen, davon mehr als die Hälfte in privater Trägerschaft. Diese große Anzahl von Einrichtungen setzt sich zusammen aus :
- Universitäten (Universidades)
- Technischen Universitäten (Universidades Tecnológicas)
- Technischen Instituten (Institutos Tecnológicos)
- Polytechnischen Instituten (Institutos Politécnicos)
- Einrichtungen für die Lehrerbildung (Escuelas Normales Superiores)
Private Einrichtungen benötigen eine Anerkennung durch das mexikanische Bildungsministerium (Secretaría de Educación Pública), das Bildungsministerium des jeweiligen Bundesstaates oder eine staatliche Hochschule als Supervisor. Neben akademischen Studiengängen ist auch der letzte Zyklus der Sekundarschulbildung an den sogenannten Escuelas Preparatorias zum Teil in die Hochschulen integriert. Das akademische Jahr ist in Semester unterteilt. Die Vorlesungszeit dauert in der Regel von August bis Juni. Das Studienpensum wird in einem Kreditpunktesystem gemessen (welches allerdings nicht dem ECTS-Punktesystem der europäischen Hochschulen entspricht).
An den mexikanischen Hochschulen können folgende Abschlusstypen erworben werden:
- Tecnico Superior Universitario
Dieser Abschlusstyp kann nach einem ca. zweijährigens Kurzstudium erworben werden.
- Licenciado
<DIR>
Dieser Abschlusstyp kann nach einem vier- oder fünfjährigen Studium erworben werden
</DIR>
- Título Profesional
<DIR>
Dieser Abschlusstyp ist gleichrangig mit dem "Licenciado". Er wird als Regelabschluss in einer Vielzahl von Studiengängen nach vier oder fünf Jahren verliehen, wie etwa in Rechtswissenschaften (Abogado), Architektur (Arquitecto), in medizinischen Fächern (Médico Cirujano, Médico Veterinario, Cirujano Dentista, Enfermero u.a.) oder in den Ingenieurwissenschaften (Ingeniero).
</DIR>
- Maestría/Maestro
<DIR>
Dabei handelt es sich um ein- bis zweijährige Postgraduiertenstudiengänge, aufbauend auf dem Abschluss des "Licenciado" oder einem "Título Profesional". Maestría-Studiengänge dienen der wissenschaftlichen Fortbildung und beinhalten in der Regel die Anfertigung einer Abschlussarbeit. Sie qualifizieren u.a. für eine Lehrtätigkeit an Hochschulen.
</DIR>
- Doctorado/Doctor
<DIR>
Abschluss eines Promotionsstudienganges. Der Grad des "Doctor" ist der ranghöchste Grad, der an mexikanischen Hochschulen erworben werden kann. Er setzt in der Regel ein dreijähriges Studium voraus, aufbauend auf dem Grad des "Licenciado", einem "Título Profesional" oder der "Maestría". Im Rahmen des Doktorandenprogramms sind regelmäßig weitere Lehrveranstaltungen zu absolvieren, dabei ist die Anrechnung von Kreditpunkten aus dem Maestría-Programm möglich. Nach Vorlage und Verteidigung der Doktorarbeit wird der Grad des "Doctor" verliehen.
</DIR>
- Título de Especialista
<DIR>
Es handelt sich um den Abschluss eines Zusatz- oder Ergänzungsstudiums, aufbauend auf dem Grad des "Licenciado" oder einem "Título Profesional". Im Gegensatz zu den Maestría-Programmen sind die Estudios de Especialización meist kürzer (ein bis zwei Semester) und vermitteln vorwiegend berufspraktische Kenntnisse. Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit ist in der Regel nicht erforderlich. Bei Ärzten stellt der "Título de Especialista" den Abschluss einer Facharztausbildung dar. In diesem Fall kann die Especialización bis zu vier Jahren dauern.
</DIR>
Genehmigungsverfahren für Studienangebote privater Hochschulen: Erteilung einer RVOE-Nummer
Im Gegensatz zu staatlichen Hochschulen benötigen private Hochschulen in Mexiko, um staatlich anerkannte Studienprogramme anzubieten, vorab eine Genehmigung der zuständigen staatlichen Bildungsbehörden, die ihnen hierfür eine RVOE-Nummer zuteilen (Reconocimiento de Validez Oficial de Estudios (dt.: Anerkennung der offiziellen Gültigkeit von Studien)). Studienprogramme privater Bildungsanbieter mit RVOE-Nummer sind in Mexiko hinsichtlich der akademischen und beruflichen Berechtigungen den Studienprogrammen an staatlichen Hochschuleinrichtungen rechtlich gleichgestellt.
Diesem Genehmigungsverfahren unterliegen Studiengänge aller in Mexiko gesetzlich festgelegten Abschlusstypen (técnico superior universitario, profesional asociado, licenciatura, especialidad, maestría oder doctorado) unabhängig davon, ob sie in Präsenz-, Fern- oder hybriden Formen angeboten werden. Wenn das RVOE-Genehmigungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen worden ist, gilt es gemäß Artículo 75 der Ley General de Educación Superior (20.04.2021) als Ordnungswidrigkeit, Studien anzubieten, die zu den o.g. regulären mexikanischen Hochschulabschlüssen führen.
Im Jahr 2018 besaßen 21.981 Studiengänge, die von 1.918 privaten Einrichtungen angeboten wurden, eine RVOE-Nummer[1].
Die RVOE-Nummer dient in Mexiko als Indikator für die staatliche Anerkennung eines Hochschulprogramms einer privaten Bildungseinrichtung. Sie wird in der Regel vom mexikanischen Bildungsministerium (Secretaria de Educación Pública (SEP)) ausgestellt, das überprüft, ob die geplanten Studienprogramme grundlegende Anforderungen in Bezug auf das akademische Personal, die Campus-Einrichtungen und den Lehrplan erfüllen. Das Qualitätssicherungsverfahren hat eher formalen Charakter und bezieht sich allein auf den jeweiligen Studiengang, nicht auf die private Hochschule als Ganzes.
Das Genehmigungsverfahren der SEP besteht aus einer Überprüfung der von der privaten Einrichtung eingereichten Lehrpläne, -materialien und webbasierten Ressourcen sowie bei Einrichtungen, an denen noch keine Studiengänge über eine RVOE-Nummer verfügen, aus einer Begehung vor Ort, um die Eignung und Sicherheit der Einrichtungen zu bewerten. Kontrollen vor Ort, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen und um gegebenenfalls den Entzug einer RVOE-Nummer einzuleiten, finden nur bei Beschwerden von Studierenden, aufgrund von Pressenachrichten oder auf Empfehlungen staatlicher Behörden statt.
Die RVOE-Nummer gilt nur für einen bestimmten Studiengang an einem bestimmten Hochschulstandort, d.h. es kann unter Umständen sein, dass eine Hochschule mehrere Studiengänge oder auch den „gleichen“ Studiengang an verschiedenen Standorten anbietet, von denen nicht alle eine RVOE-Nummer erhalten haben. RVOE-Nummern sind damit studiengangs- und ortsgebunden.
Private Hochschulen dürfen ihre eigenen Urkunden und Fächer- und Notenübersichten für die von ihnen angebotenen staatlich anerkannten Studienprogramme ausstellen und sind gesetzlich verpflichtet, dabei die jeweils gültige RVOE-Nummer, das Datum, an dem diese erteilt wurde, und die ausstellende Behörde anzugeben. Der Status von Studienprogrammen privater Hochschuleinrichtungen kann anhand der erteilten RVOE-Nummer über die eigens dafür eingerichtete Online-Datenbank des mexikanischen Bildungsministeriums eigenständig überprüft werden: www.sirvoes.sep.gob.mx
Informations- und Kennzeichnungspflicht nicht anerkannter Studienangebote in Mexiko
Das mexikanische Bildungs- und Hochschulgesetz untersagt es privaten Bildungsanbietern zwar nicht ausdrücklich, Bildungsangebote, die das RVOE-Genehmigungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, anzubieten; stattdessen sind private Bildungsanbieter gemäß Artículo 42 des Acuerdo número 17/11/17 (13.11.2017) verpflichtet, beim Angebot von Studien ohne RVOE-Nummer in allen ihren Veröffentlichungen explizit darauf hinzuweisen, dass es sich um Bildungsangebote ohne nationale Gültigkeit handelt, um eine Irreführung der Studierenden zu vermeiden. Hierfür sind folgender Wortlaut sowie die Großschreibung zu verwenden: „ESTUDIOS SIN RECONOCIMIENTO DE VALIDEZ OFICIAL“ (dt.: Studien ohne offizielle Gültigkeit).
Studien ohne RVOE-Nummer können weder auf anerkannte Studienangebote in Mexiko angerechnet werden noch berechtigen sie nach Abschluss zur Aufnahme eines anerkannten postgradualen Studiums an derselben oder einer anderen mexikanischen Hochschule. In beruflicher Hinsicht ermöglichen sie nicht die Ausstellung eines insbesondere für die Ausübung reglementierter Berufe in Mexiko erforderlichen mexikanischen Berufsausweises (cédula profesional). Mit Abschluss dieser Studien werden somit keine in Mexiko gültigen akademischen und beruflichen Berechtigungen erworben.
Auch darf der private Bildungsanbieter nach den Vorgaben in Artículo 39 des o.a. Acuerdo número 17/11/17 die für einen Studiengang erworbene RVOE-Nummer nicht dafür nutzen, um damit andere Studienangebote zu bewerben oder anzubieten.
Stand: 09.06.2023
[1] vgl. OECD (2019), The Future of Mexican Higher Education: Promoting Quality and Equity, Reviews of National Policies for Education, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9789264309371-en
Notensystem der Hochschulen
An den Hochschulen werden unterschiedliche Notensysteme verwendet.
An einigen Institutionen gilt folgendes System:
Notenskala |
Bemerkungen | |
10 |
excelente |
Maximalnote |
9 |
muy bien |
|
8 |
bien |
|
7 6 |
suficiente |
|
5 |
reprobado |
Nicht bestanden |
Weitere Notensysteme:
MB |
Muy bien |
10 |
B |
Bien |
8 |
S |
Suficiente |
6 |
NA |
No acreditado (nicht bestanden) |
|
Instituto Tecnologico y de Estudios Superiores de Monterrey (ITESM)
Notenskala: 1 - 100 |
Maximalnote: 100 |
Unterste Bestehensnote: 70 |
Universidad de Guadelajara
90 - 100 |
excelente |
|
80 - 89 |
muy bien |
|
70 - 79 |
bien |
|
60 - 69 |
regular |
|
< 60 |
mal |
Nicht bestanden |
Auch die unterste Bestehensnote kann je nach Hochschule unterschiedlich sein (i.d. Regel liegt sie aber nicht unter 6). Es sollte daher bei der Notenberechnung immer die Legende auf dem Zeugnis beachtet werden.
Zuständige Stellen in Mexiko
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||
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Subsecretaria de Educacion e Investigacion Tecnologica | - | ||||||||||||
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Direccion General de Profesiones | - | Anerkennung von Bildungsnachweisen | |||||||||||
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Secretaria de Educacion Publica | Mexico | ||||||||||||
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Asociacion Nacional de Universidades e Institutos de Ensenanza Superior (ANUIES) | - | ||||||||||||
| |||||||||||||
Subsecretaria de Educacion Superior e Investigacion Cientifica, Secretaria de Educacion Tecnica | - | ||||||||||||
|