Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Marokko
Schulwesen
Das marokkanische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zwölf Schuljahre. Es gliedert sich in
- den sechsjährigen Primarschulunterricht ("Enseignement primaire") mit Abschluss "Certificat d’ études primaires" und
- den sechsjährigen Sekundarschulunterricht ("Enseignement secondaire") unterteilt in
- den dreijährigen "Cycle collégiale" mit Abschluss "Brevet d’enseignement collégial" und
- den dreijährigen "Cycle qualifiant" (unterteilt in ein gemeinsames zehntes Schuljahr "Tronc commun" und zwei Jahre "Cycle du baccalauréat")
Im "Cycle du Baccalauréat", d.h. in den Klassenstufen elf und zwölf, wird zwischen einem allgemeinbildenden Zweig ("Filière générale") und einem berufsorientierten-technischen Zweig ("Filière technologique professionnelle") unterschieden. Des Weiteren gibt es den Zweig "Enseignement secondaire originelle", d.h. einen traditionellen bzw. ursprünglichen Zweig, der sich auf islamische Fächer bezieht. Er macht allerdings nur 2% der Absolventen eines Jahres aus.
Der allgemeinbildende Zweig ("Filière générale") sowie der berufsorientierte technische Zweig ("Filière technologique professionnelle") sehen Fachrichtungen ("Séries") vor, die wiederum in Schwerpunkte ("Options") unterteilt sind.
Nach Abschluss des "Collège" ist das zehnte Schuljahr seit der Bildungsreform 2002 als Orientierungsjahr, genannt "Tronc commun", vorgesehen. Die Schüler entscheiden sich für einen von vier Bereichen ("Lettres et sciences humaines", "Sciences", "Technologie", "Enseignement originel"). In der Klassenstufe elf ("1ère année") entscheidet sich der Schüler für eine Fachrichtung und in der Klassenstufe 12 ("2ème année") schließlich für einen Schwerpunkt.
In der Abschlussurkunde und der Fächer- und Notenübersicht ist teilweise die Fachrichtung und der Schwerpunkt, teilweise auch nur der Schwerpunkt des 12. Schuljahres ("2ème année") angegeben.
Notensystem der Sekundarschulen
Notenskala: 0 - 20 | Maximalnote: 20 | Unterste Bestehensnote: 10 |
NOTENDURCHSCHNITT | MENTION (verbale Bewertung) |
16 - 20 14 - < 16 12 - < 14 10 - < 12 | très bien bien assez bien passable |
8 - < 10 6 - < 8 3 - < 6 0 - < 3 | médiocre faible très faible nul |
Das Notensystem der Sekundarschulen ist mit dem der Hochschulen identisch.
Bemerkungen:
Die Bacheliers erhalten auf Antrag Notenübersichten über die Baccalauréat-Prüfung ("Relevé des notes obtenues à l'examen du Baccalauréat"), die von der zuständigen Akademie des marokkanischen Erziehungsministeriums ausgestellt sind.
Wichtiger Hinweis:
Das marokkanische Baccalauréat kann auch bei Nichterreichen der Note 10 erworben werden, wenn die Note zwischen 9 und 10 liegt und besondere Umstände oder Leistungen in den einzelnen Fächern zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen bleibt die Rubrik "mention" ohne Angaben.
Seit 2007 sind die Abschlussprüfungen zum Erwerb des "Baccalauréat" zweigeteilt. Am Ende der Klassenstufe 11 findet eine zentrale regionale Prüfung ("Examen régional") in den Nebenfächern der Fachrichtung statt. Am Ende der Klassenstufe 12 werden die Hauptfächer der Fachrichtung in Form einer zentralen nationalen Prüfung ("Examen national") geprüft. Die Gesamtnote des "Baccalauréat" setzt sich entsprechend zu 25% aus der regionalen Prüfung und zu 50% aus der nationalen Prüfung zusammen. Die restlichen 25% kommen aus der laufenden Bewertung ("contrôle continu") während des zwölften Schuljahres.
Die Gesamtnote ("moyenne générale") ist in der Urkunde als Verbalnote, in der Fächer- und Notenübersicht als Zahlenwert ausgewiesen.
Hochschulwesen
Hochschulreform 2003/04
(Die folgende Zusammenfassung basiert auf den vom marokkanischen Hochschulministerium unter der Adresse
www.dfc.gov.ma/Reforme/licence/FiliereNT/Architecture.htm
veröffentlichten Dokumenten)
1. Generelle Prinzipien der Hochschulreform
Bis zum Jahr 2003 waren alle Studiengänge an den marokkanischen Universitäten bis zum 1. Studienabschluss (Licence / Idjaza) mindestens 4-jährig. Darauf aufbauend konnte mit Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und einem weiteren mindestens einjährigen Studium das Diplôme d'Etudes Approfondies (D.E.A.) erworben werden, das Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion war.
Im Jahr 2003 und den Folgejahren wurde in Marokko ein Hochschulreformgesetz (Système LMD = Licence - Master - Doktora) verabschiedet. Wie bei der Einführung des Bachelor- Master-Systems in Deutschland werden Studiengänge des alten Systems nur Schritt für Schritt durch die neuen Studienabschlüsse ersetzt, bzw. zum Teil auch beibehalten.
2. "Architecture Pedagogique Globale"
Durch die Hochschulreform 2003 / 2004 wird das bisherige System im Anschluss an den Bolognaprozess modifiziert. Die zweite Phase des grundständigen Studiums wird generell von 2 Jahren auf 1 Jahr reduziert. Außerdem werden berufsqualifzierende Abschlüsse eingerichtet. Eine vergleichbare Differenzierung wird auch im postgradualen Studienabschnitt eingeführt, der aber wie bisher zweijährig bleibt. Beibehalten wird auch die Bezeichnung der grundständigen Studienabschlüsse als "Licence / Idjaza", nicht wie in Deutschland "Bachelor". Das bisherige "Diplôme" des Postgraduiertenstudiums wird allerdings der britischen Terminologie folgend nun "Master" genannt.
Der bisherige 4-jährige Hochschulabschluss "Maîtrise" wird beibehalten, er kann als 3-jährige Licence + 1. Jahr des Masterstudienganges angerechnet werden, bzw. können im neuen System die Absolventen des 1.Jahres des Masterstudiums die Verleihung des akademischen Grades "Maîtrise" beantragen. Mit der "Licence professionnelle" (LP) und dem "Master Spécialisé" (MS) wird eine Qualifizierung erworben, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist. Auch im bisherigen Hochschulsystem konnte man neben dem Diplôme d'Etudes Approfondies (D.E.A.) auch den berufsorientierten Abschluss Diplome d? Etudes Superieures Specialisées erwerben. Nach einer weiteren Qualifizierung ist mit diesem Abschluss eine Fortsetzung der akademischen Laufbahn möglich.
Die 1. Konferenz zur Hochschulreform regelte zunächst das pädagogische Grundgerüst für die grundständigen Studiengänge (Cahier des Normes Pédagogiques Nationales CNPN), die 2. Konferenz 2004 legte entsprechende Strukturpläne für das postgraduale Studium fest. Die Umstrukturierung der Promotionsphase ist noch nicht abgeschlossen. In der inhaltlichen Ausgestaltung sind die Hochschulen autonom. Die Akkreditierung erfolgt zunächst universitätsintern, anschließend durch das Hochschulministerium. Zur Qualitätskontrolle des Studiums werden in den Universitäten Modulbeauftragte benannt.
3. "Licence d'Etudes Fondamentales"
Die inhaltliche Gliederung des grundständigen Studiums ist wie folgt vorgesehen:
1. Semester: Orientierungsphase
2. Semester: Determinierungsphase
3. und 4. Semester: Vermittlung von Grundlagen / Inhalte und Arbeitsmethoden
5. und 6. Semester: Fachstudium / Grundlagen und Vertiefung
Das 5. und 6. Semester umfasst 3 Gruppen von Modulen:
a) Modules majeurs (70 - 80% des 3. Jahres)
Hauptfach / Schwerpunktstudium | 60 - 63 % des 3. Jahres |
Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Vortrag, Referat, Projekt, Praktikum mit Bericht etc.) |
10 - 15 % des 3. Jahres |
b) Modules outils
Arbeitsmethoden, Sprachen, neue Technologien | 10 - 15 % des 3. Jahres |
c) Modules complémentaires
Ergänzungs- und Wahlfächer | 10 - 15 % des 3. Jahres |
Das Studienjahr hat 2 Semester mit je 16 Wochen. Ein Semester ist aus mindestens 4 Modulen zusammengesetzt, wobei ein Modul mindestens 75 Stunden umfasst, denn ein Semester muss mindestens 360 Stunden umfassen.
Ein Modul gilt als bestanden (validé), wenn die Mindestnote 10 von 20 erfüllt ist und keine Teilnote unterhalb des für dieses Modul bestimmten Limits fällt. Dieses Limit kann von der Hochschule für jeden Studiengang gesondert festgelegt werden. Wiederholungsprüfungen für einzelne Teile des Moduls (contrôle de rattrapage) sind möglich. Das Semester gilt als bestanden, wenn die Durchschnittsnote für alle Module mindestens 10 von 20 ist und wenn keines der Module unterhalb von 5 bewertet ist. Für die Anerkennung eines Studienabschnittes (Filière) darf die Note 7 nicht unterschritten werden.
Die Noten werden im Zeugnis als Wortnoten ausgewiesen:
Très bien | 16 - 20,0 |
Bien | 14 - 15,9 |
Assez bien | 12 - 13,9 |
Passable | 10 - 11,9 |
4. "Cycle Master"
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang ist die Licence d'Etudes Fondamentales, d.h. also nicht die berufsorientierte Licence Professionnelle, im gleichen Fach oder in einem benachbarten Fach mit Zusatzprüfung.
Noten in den Schwerpunktmodulen des grundständigen Studienganges und besondere berufliche Qualifikationen können ebenfalls als Zulassungsbedingung formuliert werden.
Für jeden Studienabschnitt des Masterstudienganges ist eine Studienplatzbeschränkung von 15 - 30 Studierenden vorgesehen.
Die inhaltliche Gliederung des Masterstudiums ist wie folgt vorgesehen:
1. und 2. Semester: Grundlagen
3. und 4. Semester: berufliche Orientierung für den Master Spécialisé (MS) oder fachliche Vertiefung für den Master (M)
a) Modules majeurs (70 - 80%)
Hauptfach / Schwerpunktstudium | 50 - 55 % |
Stage d'initation à la recherche für Master (M) | 20 - 25 % |
Stage en milieu professionnel für Master spécialisé (MS) | 20 - 25 % |
Über das Praktikum muss eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden, die vor einer wissenschaftlichen Jury zu verteidigen ist.
b) Modules outils et méthodologie
Arbeitsmethoden, Sprachen, neue Technologien | 15 - 20 % |
c) Modules complémentaires
Ergänzungs- und Wahlfächer | 5 - 10 % |
Das Studienjahr hat 2 Semester mit je 16 Wochen. Ein Semester ist aus mindestens 4 Modulen zusammengesetzt, wobei ein Modul mindestens 75 Stunden umfasst, denn ein Semester muss mindestens 360 Stunden umfassen. Für den gesamten Masterstudiengang sind 16 Module und mindestens 1440 Stunden vorgeschrieben.
Ein Modul gilt als bestanden (validé), wenn die Mindestnote 10 von 20 erfüllt ist und keine Teilnote unterhalb des für dieses Modul bestimmten Limits fällt. Dieses Limit kann von der Hochschule für jeden Studiengang gesondert festgelegt werden. Wiederholungsprüfungen für einzelne Teile des Moduls (contrôle de rattrapage) sind möglich, wenn die Note nicht unterhalb von 7 liegt. Für die Anerkennung eines Studienabschnittes (Filière) müssen alle Module bestanden sein.
Die Noten werden im Zeugnis als Wortnoten ausgewiesen:
Très bien | 16 - 20,0 |
Bien | 14 - 15,9 |
Assez bien | 12 - 13,9 |
Passable | 10 - 11,9 |
5. Schema der Hochschulreform
Eine schematische Übersicht über die Hochschulreform finden Sie unter
Notensystem der Hochschulen
Notenskala: 0 - 20 |
Maximalnote: 20 |
Unterste Bestehensnote: 10 |
NOTENDURCHSCHNITT |
MENTION (verbale Bewertung) |
16 - 20 14 - < 16 12 - < 14 10 - < 12 |
très bien
bien assez bien passable |
8 - < 10 6 - < 8 3 - < 6 0 - < 3 |
médiocre
faible très faible nul |
Das Notensystem der Hochschulen ist mit dem der Sekundarschulen identisch.
Zuständige Stellen in Marokko
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||
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Hochschulministerium | - | Hochschule, Forschung | |||||||||
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Ministère de l?Emploi et des affaires sociales | Rabat | Arbeitsvermittlung | |||||||||
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Ministère de l'éducation nationale et de la formation professionnelle | Rabat | ||||||||||
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