Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Kroatien
Hinweise
Aus schreib- und suchtechnischen Gründen wurde in der Regel auf die Angabe von diakritischen Zeichen verzichtet.
Es steht daher z.B.
- c für kroatisch "c" (etwa wie deutsch "z" gesprochen) oder für kroatisch "c" (etwa wie deutsch "tsch" an der Zungenspitze gesprochen) oder für kroatisch "c" (etwa wie deutsch "tsch" gesprochen)
- z für kroatisch "z" (etwa wie ein deutsches stimmhaftes "s" gesprochen) oder für kroatisch "?" (etwa wie deutsches stimmhaftes "sch" gesprochen).
Schulwesen
Die Republik Kroatien hat sich am 26.6.1991 für unabhängig erklärt und wurde am 23.12.1991 von Deutschland mit Wirkung vom 15.1.1992 anerkannt.
Durch eine Nachfolgeregelung gilt für die Republik Kroatien, die früher eine Teilrepublik der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien war, seit dem 27.01.1993 die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11.12.1953.
Das kroatische Schulsystem umfasst
- die achtjährige Grundschule (osnovna skola) und
- die darauf aufbauende Mittlere Bildung (srednje obrazovanje) mit vierjährigem Unterricht an Gymnasien und drei- bis vierjährigem Unterricht an Berufsschulen und Fachschulen
Notensystem der Sekundarschulen
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
5 |
odlican |
ausgezeichnet |
Maximalnote |
4
3 |
vrlo dobar
dobar |
sehr gut
gut |
|
2 |
dovoljan |
genügend |
Unterste Bestehensnote |
1 |
nedovoljan |
ungenügend |
|
Anmerkung:
Für Betragen und z.T. für künstlerische Fächer und Sport gibt es andere Notenbezeichnungen ohne Zahlenentsprechung.
Hochschulwesen
Traditionelles kroatisches Hochschulsystem
Im traditionellen kroatischen Hochschulsystem wurde unterschieden zwischen
a) „sveučilišni studij“ (Universitätsstudiengänge) mit einer Regelstudiendauer von mindestens 4 bis maximal 6 Jahren und
b) „stručni studij“ (Fachstudiengänge) mit 2 bis maximal 4 Jahren Regelstudiendauer.
Die Universitätsstudiengänge waren dem Hochschultyp „sveučilište“ (Universitäten) vorbehalten, die Fachstudiengänge konnte an allen Hochschultypen angeboten werden: „sveučilište“ (Universität), „veleučiliste“ (Fachhochschule), „visoka škola“ (Hochschule)
Umsetzung des Bologna-Prozesses
Das kroatische Wissenschafts- und Hochschulgesetz („zakon o znanstvenoj djelatnosti i visokom obrazovanju“) vom 23. Juli 2003, das zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde, regelt u.a. in Artikel 70ff. die dreistufige Studienstruktur nach dem Bologna-Prozess wie folgt
1. Stufe:
a) „preddiplomski sveučilišni studij“ (universitäres Vordiplomstudium) mit einer Dauer von 3 bis 4 Jahren und 180 bis 240 ECTS-Punkten
(wissenschaftsorientiert)
b) „preddiplomski stručni studij“ (fachliches Vordiplomstudium) mit einer Dauer von 3 Jahren (in Ausnahmefällen auch 4 Jahren) und 180 ECTS-Punkten (240 ECTS-Punkten)
(praxisorientiert)
2. Stufe
a) „diplomski sveučilišni studij“ (universitäres Diplomstudium) mit einer Dauer von 1 bis 2 Jahren und 60 bis 120 ECTS-Punkten
(wissenschaftsorientiert)
Zusammen mit einem Abschluss der 1. Stufe muss es insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkte umfassen und mindestens 5 Jahre dauern.
b) „specijalistički diplomski stručni studij“ (fachliches Spezialistendiplomstudium) mit einer Dauer von 1 bis 2 Jahren
(praxisorientiert)
Zusammen mit einem Abschluss der 1. Stufe umfasste es zunächst üblicherweise 240 ECTS-Punkte und dauert 4 Jahre, zwischenzeitlich muss es zusammen mit einem Abschluss der 1. Stufe ebenfalls insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkte umfassen und mindestens 5 Jahre dauern.
c) „integrirani preddiplomski i diplomski sveučilišni studiji“ (integriertes universitäres Vordiplom- und Diplomstudium) mit einer Dauer von 5 oder 6 Jahren und 300 oder 360 ECTS-Punkten
(wissenschaftsorientiert)
3. Stufe
a) „poslijediplomski sveučilišni studij“ (universitäres Nachdiplomstudium) mit einer Dauer von 3 Jahren
(wissenschaftsorientiert).
Nach Abschluss wird der kroatische Doktorgrad verliehen.
b) Spezialistennachdiplomstudium („poslijediplomski specijalistički studij“) mit einer Dauer von 1 bis 2 Jahren und 60 bis 120 ECTS-Punkten
Nach Abschluss wird der kroatische Spezialistengrad verliehen.
Die Stufen 1a), 2a) und 3a) sowie 3b) bauen aufeinander auf, ebenso die Stufen 1b) und 2b).
Der Übergang von Stufe 1b) in Stufe 2a) ist üblicherweise mit Auflagen versehen (Ausgleichsmaßnahmen im Umfang eines Studienjahres oder Differenzierungsprüfungen).
Der Übergang von Stufe 2b) in die Stufen 3a) und 3b) ist nicht vorgesehen.
Akkreditierung im Hochschulbereich
In Kroatien gibt es
- die Erstakkreditierung („inicijalna akreditacija“),
- die staatliche Genehmigung („dopusnica“),
- die Re-Akkreditierung („reakreditacija“).
Die staatlichen Genehmigungen erteilt oder entzieht das zuständige kroatische Bildungsministerium, für die Erst- und Re-Akkreditierungsverfahren ist die staatliche Akkreditierungsagentur „Agencija za znanost i visoko obrazovanje - AZVO“ (Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung) zuständig.
Die Einzelheiten sind im kroatischen Wissenschafts- und Hochschulgesetz („zakon o znanstvenoj djelatnosti i visokom obrazovanju“) vom 23. Juli 2003, das zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde, und dem Gesetz über die Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung („zakon o osiguravanju kvalitete u znanosti i visokom obrazovanju“) vom 06.04.2009 geregelt.
Die institutionelle Erstakkreditierung („inicijalna akreditacija“) ist obligatorisch für die Gründung einer Hochschuleinrichtung und stellt einen erforderlichen Teilschritt für die institutionelle staatliche Genehmigung („dopusnica za obavljanje djelatnosti“) dar, die nur bei positiver Erstakkreditierungsempfehlung erteilt wird.
Die studiengangsbezogene Erstakkreditierung („inicijalna akreditacija“) ist obligatorisch für die Einrichtung neuer Studiengänge und stellt einen erforderlichen Teilschritt für die studiengangsbezogene staatliche Genehmigung („dopusnica za izvođenje studijskih programa“) dar, die nur bei positiver Erstakkreditierungsempfehlung erteilt wird.
Die Re-Akkreditierung, die alle 5 Jahre erfolgt, ist nur vorgeschrieben für Hochschulen, die von der Republik Kroatien gegründet wurden sowie für solche, die ganz oder teilweise von der Republik Kroatien finanziert werden. Wenn sie nur teilweise von der Republik Kroatien finanziert werden, ist die Re-Akkreditierung auch nur für diese Teile vorgeschrieben.
Eine negative Re-Akkreditierungsentscheidung kann – wenn die festgestellten Mängel nicht behoben werden – zum Entzug der staatlichen Genehmigung führen.
Die aktuellen genehmigten Studiengänge und aktuellen genehmigten Hochschulen sind auf der Internetseite mozvag.srce.hr/preglednik/pregled/hr/pocetna/index.html in kroatischer Sprache verzeichnet. Informationen zu früheren Studiengängen, die heute nicht mehr angeboten werden, oder zu früheren Hochschulen, die heute nicht mehr existieren, sind nicht enthalten.
Notensystem der Hochschulen
In der Regel wird an den Hochschulen folgendes Notensystem verwendet:
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN |
5 |
Maximalnote |
4
3 |
|
2 |
Unterste Bestehensnote |
1 |
|
Im Zweifelsfall wird Rückfrage bei der Zentralstelle empfohlen.
Lehrerausbildung
Das Lehramt in Kroatien
Die Ausbildung für ein allgemeinbildendes Lehramt in Kroatien besteht aus einem abgeschlossenen Kurz- oder Hochschulstudium des traditionellen kroatischen Bildungssystems bzw. einem Fach- oder Universitätsstudium des kroatischen Hochschulsystems nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses sowie einer darauf folgenden 1-jährigen berufspraktischen Vorbereitungsphase mit abschließender Fachprüfung.
1. Lehramt in den Klassen 1 bis 4
Für die Unterrichtung aller Fächer in den Klassen 1 bis 4 der kroatischen 8-jährigen Grundschule ist erforderlich:
- ein 2-jähriges berufsorientiertes Kurzstudium der Stufe VI/1 des traditionellen kroatischen Bildungssystems, z.B. an einer Pädagogischen Akademie, im Fach „razredna nastava“ (Klassenunterricht) aufbauend auf einer 12-jährigen Schulvorbildung
Abschlussbezeichnung „nastavnik razredne nastave“ (Klassenlehrer)
oder
- ein Hochschulstudium des traditionellen kroatischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren im Fach „razredna nastava“ (Klassenunterricht) entweder als Fortsetzung eines 2-jährigen Kurzstudiums mit unmittelbarer Immatrikulation in das 3. Studienjahr oder als durchgängiges mindestens 4-jähriges Hochschulstudium
Abschlussbezeichnung „diplomirani učitelj razredne nastave“ (diplomierter Lehrer für den Klassenunterricht)
oder
- ein Hochschulstudium des traditionellen kroatischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren im Fach „razredna nastava s spojačanim programom iz nastavnog predmeta ...“ (Klassenunterricht mit Vertiefungsprogramm im Unterrichtfach ...) entweder als Fortsetzung eines 2-jährigen Kurzstudiums mit unmittelbarer Immatrikulation in das 3. Studienjahr, oder als durchgängiges mindestens 4-jähriges Hochschulstudium
Abschlussbezeichnung „diplomirani učitelj razredne nastave s pojačanim programom iz nastavnog predmeta ...“ (diplomierter Lehrer für den Klassenunterricht mit Vertiefungsprogramm im Unterrichtsfach ...)
oder
- ein Fachstudium der 1. Bologna-Ebene („preddiplomski stručni studij“, 4 Jahre) im Fach „učiteljski studij“ (Lehramtsstudium)
Abschlussbezeichnung „stručni prvostupnik (baccalaureus) primarnog obrazovanja / stručna prvostupnica (baccalaurea) primarnog obrazovanja“ (Facherststufler (Bakkalaureus) des Primarunterrichts / Facherststuflerin (Bakkalaurea) des Primarunterrichts)
Dieses Studium wird heute nicht mehr angeboten.
oder
- ein Fachstudium der 2. Bologna-Ebene („specijalistički diplomski stručni studij“, 1 Jahr) im Fach „učiteljski studij“ (Lehramtsstudium), aufbauend auf einem vorausgehenden 4-jährigen Fachstudium der 1. Bologna-Ebene derselben Fachrichtung
Abschlussbezeichnung „stručni specijalist primarnog obrazovanja / stručna specijalistica primarnog obrazovanja“ (fachlicher Spezialist des Primarunterrichts / fachliche Spezialistin des Primarunterrichts)
Dieses Studium wird heute nicht mehr angeboten.
oder
- ein integriertes Hochschulstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene („integrirani preddiplomski i diplomski studij“, 5 Jahre) im Fach „učiteljski studij“ (Lehramtsstudium)
Abschlussbezeichnung „magistar primarnog obrazovanja / magistra primarnog obrazovanja“ (Magister des Primarunterrichts / Magistra des Primarunterrichts)
mit einer 1-jährigen berufspraktischen Vorbereitungsphase in den entsprechenden Klassen und der Fachprüfung für die entsprechende Lehramtsqualifikation als „učitelj razredne nastave“ oder „nastavnik razredne nastave“ oder „profesor razredne nastave“ (alle auf Deutsch: Lehrer für den Klassenunterricht).
2. Lehramt in den Klassen 5 bis 8
Für die Unterrichtung des jeweiligen Unterrichtsfaches in den Klassen 5 bis 8 der kroatischen 8-jährigen Grundschule ist erforderlich:
- ein 2-jähriges berufsorientiertes Kurzstudium der Stufe VI/1 des traditionellen kroatischen Bildungssystems, z.B. an einer Pädagogischen Akademie, in 2 Unterrichtsfächern (z.B. Chemie und Physik oder Englisch und Französisch) aufbauend auf 12-jähriger Schulvorbildung
Abschlussbezeichnung „nastavnik ...“ (Lehrer für + 2 Unterrichtsfächer)
oder
- ein Hochschulstudium des traditionellen kroatischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren als Lehramtsstudium für 1 oder 2 allgemeinbildende Unterrichtsfächer entweder als Fortsetzung eines 2-jährigen Kurzstudiums mit unmittelbarer Immatrikulation in das 3. Studienjahr (bei gleicher Fachrichtung oder gleichen Fachrichtungen), oder als durchgängiges mindestens 4-jähriges Studium
Abschlussbezeichung „profesor ...“ (Lehrer für + Unterrichtsfach),
oder
- ein Hochschulstudium des traditionellen kroatischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren im Fach „razredna nastava s spojačanim programom iz nastavnog predmeta ...“ (Klassenunterricht mit Vertiefungsprogramm im Unterrichtfach ...) entweder als Fortsetzung eines 2-jährigen Kurzstudiums mit unmittelbarer Immatrikulation in das 3. Studienjahr, oder als durchgängiges mindestens 4-jähriges Hochschulstudium
Abschlussbezeichnung „diplomirani učitelj razredne nastave s pojačanim programom iz nastavnog predmeta ...“ (diplomierter Lehrer für den Klassenunterricht mit Vertiefungsprogramm im Unterrichtsfach ...)
In den Klassen 5 bis 8 wird dann das vertiefte Fach unterrichtet
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene („preddiplomski i diplomski sveučilišni studij“, insgesamt 5 Jahre) für 1 oder 2 allgemeinbildende Unterrichtsfächer
Der Abschluss des Universitätsstudiums der 1. Bologna-Ebene ist überwiegend fachwissenschaftlich ausgerichtet, der Abschluss des Universitätsstudiums der 2. Bologna-Ebene ist überwiegend bildungswissenschaftlich ausgerichtet. Abschlussbezeichnung „magistar edukacije ... / magistra edukacije“ (Magister für das Lehramt + Unterrichtsfach / Magistra für das Lehramt + Unterrichtsfach)
mit einer 1-jährigen berufspraktischen Vorbereitungsphase in den entsprechenden Klassen und der Fachprüfung für die entsprechende Lehramtsqualifikation als „učitelj ...“ oder „nastavnik ...“ oder „profesor ..“ (alle auf Deutsch: Lehrer für + Unterrichtsfach).
3. Lehramt in den Klassen 9 bis 12 an allgemeinbildenden Mittelschulen
Für die Unterrichtung des jeweiligen Unterrichtsfaches in den Klassen 9 bis 12 der kroatischen 4-jährigen allgemeinbildenden Mittelschulen ist erforderlich:
- ein Hochschulstudium des traditionellen kroatischen Hochschulsystems von mindestens 4 Jahren als Lehramtsstudium für 1 oder 2 allgemeinbildende Unterrichtsfächer entweder als Fortsetzung eines 2-jährigen Kurzstudiums mit unmittelbarer Immatrikulation in das 3. Studienjahr (bei gleicher Fachrichtung oder gleichen Fachrichtungen), oder als durchgängiges mindestens 4-jähriges Studium
Abschlussbezeichung „profesor ...“ (Lehrer für + Unterrichtsfach),
oder
- ein Universitätsstudium der 1. und 2. Bologna-Ebene („preddiplomski i diplomski sveučilišni studij“, insgesamt 5 Jahre) für 1 oder 2 allgemeinbildende Unterrichtsfächer
Der Abschluss des Universitätsstudiums der 1. Bologna-Ebene ist überwiegend fachwissenschaftlich ausgerichtet, der Abschluss des Universitätsstudiums der 2. Bologna-Ebene ist überwiegend bildungswissenschaftlich ausgerichtet. Abschlussbezeichnung „magistar edukacije ... / magistra edukacije“ (Magister für das Lehramt + Unterrichtsfach / Magistra für das Lehramt + Unterrichtsfach)
mit einer 1-jährigen berufspraktischen Vorbereitungsphase in den entsprechenden Klassen und der Fachprüfung für die entsprechende Lehramtsqualifikation als „profesor ..“ (Lehrer für + Unterrichtsfach).
4. Lehramt in den Klassen 9 bis 11 bzw. 9 bis 12 an berufsbildenden Mittelschulen
Für die Unterrichtung eines allgemeinbildenden Unterrichtsfaches werden dieselben Qualifikationen benötigt, wie für das Lehramt in den Klassen 9 bis 12 der allgemeinbildenden Mittelschulen.
Für die Unterrichtung eines theoretischen berufsbildenden Unterrichtsfaches qualfizieren folgende Hochschulabschlüsse:
- Abschluss eines mindestens 4-jährigen Hochschulstudiums des traditionellen kroatischen Hochschulsystems in einem Studienfach, das dem Berufsprofil, in dem Unterricht erteilt werden soll, entspricht
Bei einer Beschäftigung als Lehrkraft in der berufspraktischen Vorbereitungsphase muss innerhalb eines Jahres eine ergänzende bildungswissenschaftliche Ausbildung („dopunsko pedagoško obrazovanje“) absolviert werden.
- Abschluss eines Fach- oder Universitätsstudiums der 1. oder 2. Bologna-Ebene in einem Studienfach, das dem Berufsprofil, in dem Unterricht erteilt werden soll, entspricht.
Dazu muss eine (in der Regel zusätzliche) bildungswissenschaftliche Ausbildung im Umfang von mindestens 55 ECTS-Punkten vorliegen mit Fächern im Bereich Pädagogik, Psychologie, Methodik und Fachdidaktik.
mit einer 1-jährigen berufspraktischen Vorbereitungsphase in den entsprechenden Klassen und der Fachprüfung für die entsprechende Lehramtsqualifikation als „nastavnik ..“ (Lehrer für + Unterrichtsfach).
Für die Unterrichtung eines praktischen berufsbildenden Unterrichtsfaches ist über die Anforderungen für die Unterrichtung eines theoretischen berufsbildenden Unterrichtsfaches hinaus noch eine einschlägige berufliche Erstausbildung erforderlich, die in der Regel bereits vor dem Studienabschluss erworben wurde.
5. Mitarbeiter im Unterricht
Eine unmittelbare Entsprechung zum deutschen sonderpädagogischen Lehramt gibt es in Kroatien nicht. Personen mit entsprechenden Studienabschlüssen in den Fächern Sonderpädagogik oder pädagogische Rehabilitationswissenschaft können nach Ableistung der 1-jährigen berufspraktischen Vorbereitungsphase an einer Schule und der Fachprüfung die Qualifikation „suradnik u nastavi“ (Mitarbeiter im Unterricht) erreichen.
Berufspraktische Vorbereitungsphase und abschließende Fachprüfung
Die 1-jährige berufspraktische Vorbereitungsphase („pripravnički staž“ oder „vježbenički staž“) unter der Obhut einer Mentorin oder eines Mentors an einer Schule ist gesetzlich vorgeschrieben.
Am Ende der Vorbereitungsphase findet die Fachprüfung („stručni ispit“) vor einer Kommission des Bildungsministeriums bzw. seit 2006 vor einer Kommission der im Juli 2006 gegründeten Agentur für Erziehung und Bildung („Agencija za odgoj i obrazovanje – AZOO“) statt. Sie besteht für die Lehrämter unter den Ziffern 1 bis 4 aus:
- einer schriftlichen Arbeit (maximal 3 Stunden),
- einer schriftlichen Ausarbeitung einer Unterrichtsstunde,
- der Durchführung dieser Unterrichtsstunde und
- einer mündlichen Prüfung (maximal 40 Minuten)
Die Prüfung wird nicht benotet, sie kann entweder bestanden („položio“) oder nicht bestanden („nije položio“) werden.
Die berufspraktische Vorbereitungsphase wird im Rahmen der ersten Einstellung an einer Schule in Form eines befristeten Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit unter Obhut einer Mentorin oder eines Mentors absolviert. Die abgelegte Fachprüfung begründet in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an dieser Schule und die selbständige Ausübung der Unterrichtstätigkeit.
Die Vorbereitungsphase wird nur einmal durchlaufen, die Fachprüfung nur einmal abgelegt. Bei einem Wechsel des Lehramtes (durch zusätzliche Qualifizierung oder durch Wechsel der Schule) ist keine weitere berufspraktische Vorbereitungsphase / Fachprüfung erforderlich.
Abschließender Qualifikationsnachweis, mit dem die selbständige Tätigkeit für das Lehramt in Kroatien eröffnet ist
Erst mit der Bescheinigung über die bestandene Fachprüfung („uvjerenje o položenom stručnom ispitu“), die auch die entsprechende Berufsbezeichnung „Lehrer“, kroatisch „učitelj“, „nastavnik“ „profesor“, in Verbindung mit dem Unterrichtsfach enthält, liegt ein Endprodukt für das kroatische Lehramt vor.
Es gibt gesetzliche Übergangsregelungen für Personen, die vor dem 12.03.1994 bereits in einem Beschäftigungsverhältnis an einer kroatischen Schule waren. Diese müssen keine Fachprüfung ablegen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Zakon o odogoju i obrazovanju u osnovnoj i srednjoj školi (Gesetz über die Bildung und Erziehung in der Grund- und Mittelschule) von 2008 in der jeweilis geltenden Fassung
- Pravilnik o polaganju stručnog ispita učitelja i stručnih suradnika u osnovnom školstvu i nastavnika u srednjem školstvu“ (Verordnung über das Ablegen der Fachprüfung für Lehrer und fachliche Mitarbeiter im Bereich der Grundschule und für Lehrer im Bereich der Mittelschule) von 2003
Stand: 11/2018
Meisterausbildung
Die derzeitige kroatische Meisterausbildung hat erst eine relativ kurze bzw. eine unterbrochene Tradition.
Meisterschulen wurden im damaligen Jugoslawien 1949 eingeführt. Die Meisterschulen nahmen nur qualifizierte Arbeiter bzw. Handwerksgesellen auf, die mindestens drei Jahre berufstätig waren. Der Schulbesuch dauerte gewöhnlich zwei Jahre, in Sonderfällen auch drei Jahre (Quelle: Uwe Bach, Bildungspolitik in Jugoslawien von 1945 bis 1974, Berlin 1977, S. 36). Ab 1958 wurde das jugoslawische Bildungswesen dahingehend geändert, dass an die Stelle der Meisterschulen die Schulen für die hochqualifizierten Arbeiter traten. Nach Bach (S. 61) wurde der Wert der Zeugnisse der qualifizierten und hochqualifizierten Arbeiter jedoch in Frage gestellt durch das Fehlen guter Lehrpläne und Lehrbücher, dem großen Unterschied zwischen den Lehrprogrammen, ihrer Praxisferne u.ä.
Die qualifizierten Arbeiter entsprachen der Stufe III, die hochqualifizierten Arbeiter der Stufe V. Die Zentralstelle hat in der Vergangenheit die Zuordnung der Stufe V zur deutschen Meisterebene nicht vorgenommen, da es sich bei der Stufe V primär um eine Ausbildung mit dem Ziel der Übernahme von Organisations-, Kontroll- und Leitungsaufgaben oder Aufgaben der Arbeitsvorbereitung handelt. Die selbständige Tätigkeit im eigenen Laden/Betrieb war zu dieser Zeit nach unserer Kenntnis bereits mit einer Facharbeiterqualifikation (Stufe III oder gegebenenfalls Äquivalent aus der Erwachsenenbildung) möglich.
Mit dem kroatischen Handwerksgesetz von 1993 i.d.F. von 2003, das am 1. Juli 1994 in Kraft trat, erhielt die heutige Gesellen- und Meisterausbildung in Kroatien einen rechtlichen Rahmen. Das heutige kroatische Gesellen-Meister-System wurde 1996 eingeführt. Die selbständige Tätigkeit im eigenen Laden/Betrieb ist in manchen Handwerken bzw. Gewerben an den Besitz einer Meisterqualifikation gebunden. (Entsprechende Liste ist in Vorbereitung).
Zugang zur Meisterausbildung bzw. zur Meisterprüfung haben Inhaber eines Gesellendiploms, die damit das Bestehen der Gesellenprüfung (pomocnicki ispit) nachweisen. Für einen Übergangszeitraum sind auch die Schulabschlusszeugnisse der Absolventen der Fachmittelschulen (srednje strucne skole), bis zum 31.12.1996 bzw. der Schüler, die sich bis 1997/98 an mittleren Berufschulen (strukovne srednje skole) für ein entsprechendes Ausbildungsprofil eingeschrieben haben, als Gesellenprüfungszeugnisse anzusehen.
Die Zulassung zur Meisterprüfung ist abhängig von der vorausgehenden Qualifikation.
Voraussetzung ist bei
- Inhabern eines Diploms über die Gesellenprüfung eine einschlägige mindestens dreijährige Berufstätigkeit,
- Absolventen einer entsprechenden Mittelschulausbildung (Fachmittelschule oder mittlere Berufsschule) eine einschlägige mindestens zweijährige Berufstätigkeit und der Abschluss der Meisterschule mit einjähriger Dauer,
- Absolventen einer nichtentsprechenden Mittelschulausbildung (Fachmittelschule oder mittlere Berufsschule) eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufstätigkeit.
Die Meisterprüfung selbst besteht aus vier Teilen:
1. dem berufsspraktischen
2. dem berufstheoretischen
3. dem allgemeintheoretischen (mit Fragen zu Wirtschaft und Rechtsvorschriften)
4. dem berufspädagogischen (für die Ausbildung von Lehrlingen
Zuständige Stellen in Kroatien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||
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Agencija za odgoj i obrazovanje | Zagreb | Fachprüfungen im Bildungsbereich. Es gibt mehrere Filialen in anderen Städten | |||||||||||
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Hrvatska komora medicinskih sestara | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur selbständigen Ausübung der Krankenpflege | |||||||||||
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Hrvatska komora fizioterapeuta | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit (Gültigkeit 6 Jahre), | |||||||||||
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Rektorski zbor Republike Hrvatske | - | Liste der Hochschulgrade sowie ihrer Abkürzungen | |||||||||||
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Hrvatska komora inženjera građevinarstva | Zagreb | Genehmigung reglementierter Beruf "ovlasteni inzenjer gradevinarstva" (berechtigter Bauingenieur) | |||||||||||
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Hrvatska liječnicka Komora | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska komora edukacijskih rehabilitatora | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska komora arhitekata | Zagreb | Ausgabe von Stempel ("pečat") und "Berufsausweis" ("iskaznica") für die selbständige Tätigkeit in der Architektur / im Bauwesen. | |||||||||||
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Hrvatska komora dentalne medicine | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Ministarstvo znanosti i obrazovanja | Zagreb | Äquivalenzen im Schul-, Fachschul- und Hochschulbereich | |||||||||||
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Nacionalno vijeće za znanost, visoko obrazovanje i tehnološki razvoj | Zagreb | Akkreditierung | |||||||||||
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Agencija za znanost i visoko obrazovanje - Nacionalni ENIC/NARIC ured | Zagreb | ||||||||||||
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Hrvatska komora zdravstvenih radnika - Strukovni razred za djelatnost radne terapije | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska komora zdravstvenih radnika - Strukovni razred za medicinsko-laboratorijsku djelatnost | - | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska komora socijalnih radnika | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit (Dauer von 6 Jahren) | |||||||||||
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Nacionalni centar za vanjsko vrednovanje obrazovanja | Zagreb | Führt die staatlichen Maturaprüfungen durch | |||||||||||
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Hrvatska obrtnička komora | Zagreb | Prüfung und Registrierung von Gehilfen (pomocnici) und Meistern (majstori) | |||||||||||
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Ministarstvo rada, mirovinskoga sustava, obitelji i socijalne politike | Zagreb | Zuständig für die Fachprüfung ("stručni ispit") für Berufe im Sozialwesen, z.B. "socijalni radnik" (Sozialarbeiter), "socijalni pedagog" (Sozialpädagoge), "logoped" (Logopäde), "odgajatelj" (Erzieher). | |||||||||||
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Ministarstvo zdravstva Republike Hrvatske | Zagreb | Rechtliche Regelungen im Gesundheitswesen, Fachprüfungen für Gesundheitsberufe | |||||||||||
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Hrvatska komora zdravstvenih radnika - Strukovni razred za djelatnost sanitarnog inženjerstva | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska ljekarnička komora | Zagreb | Erteilung der Erlaubnis ("odobrenje") zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska komora primalja | Zagreb | ||||||||||||
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Hrvatska komora zdravstvenih radnika - Strukovni razred za zdravstvenu radiološko tehnološku djelatnost | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Hrvatska komora medicinskih biokemičara | Zagreb | Erteilung der Lizenz zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit | |||||||||||
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Ministarstvo rada i mirovinskoga sustava | Zagreb | Fachprüfung für die reglementierten Berufe
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Hrvatska komora socijalnih pedagoga | Zagreb | Erteilung einer Erlaubnis zur selbständigen Berufausübung | |||||||||||
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