Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Serbien
Hochschulwesen
Gemäß des neuen Hochschulgesetzes von 2005, Artikel 32 gibt es in Serbien die folgenden Typen von Hochschuleinrichtungen:
- Universität („univerzitet“),
- Fakultät („fakultet“) bzw. Kunstakademie („umetnicka akademija“) als Bestandteil von Universitäten,
- Akademie für Fachstudien („akademija strukovnih studija“),
- Hochschule („visoka skola“),
- Hochschule für Fachstudien („visoka skola strukovnih studija“).
Laut Artikel 119 können die bisherigen Höheren Schulen („vise skole“) ab dem Schuljahr 2006/2007 keine neuen Studierenden für das erste Jahr annehmen.
Die Höheren Schulen müssen sich innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Hochschulgesetzes um eine Arbeitserlaubnis bemühen. Wenn diese erteilt wird, arbeiten sie als Hochschuleinrichtungen nach dem neuen Gesetz als Akademie für Fachstudien („akademija za strukovne studije“) oder Hochschule für Fachstudien („visoka skola strukovnih studija“) weiter. Wird die Erlaubnis verweigert, muss die Höhere Schule nach zwei Jahren, d.h. nach dem letzten Absolventenjahrgang schließen.
Das Gesetz regelt auch in Artikel 25 die dreistufige Studienstruktur nach dem Bologna-Prozess:
1. Stufe
a) grundständige akademischen Studien („osnovne akademske studije“) mit einer regulären Studienzeit von drei oder vier Jahren und 180 oder 240 ECTS-Punkten (wissenschaftsorientiert)
b) grundständige Fachstudien („osnovne strukovne studije“) mit einer Dauer von drei Jahren und 180 ECTS-Punkten (praxisorientiert)
2. Stufe
a) akademische Diplom- / Masterstudien („diplomske akademske studije - master“) mit einer regulären Studienzeit von einem oder zwei Jahren und 60 oder 120 ECTS-Punkten (wissenschaftsorientiert). Zusammen mit einem Abschluss der 1. Stufe müssen sie insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkte umfassen und mindestens 5 Jahre dauern.
b) akademische Spezialistenstudien („specijalisticke akademske studije“) mit einer regulären Studienzeit von mindestens einem Jahr und mindestens 60 ECTS-Punkten
c) Spezialistenfachstudien („specijalisticke strukovne studije“) mit einer regulären Studienzeit von mindestens einem Jahr und mindestens 60 ECTS-Punkten (praxisorientiert). Zusammen mit einem Abschluss der 1. Stufe umfasst es üblicherweise 240 ECTS-Punkte und dauert 4 Jahre.
3. Stufe
akademische Doktorstudien („doktorske akademske studije“) mit einer regulären Studienzeit von drei Jahren und mindestens 180 ECTS-Punkten
Die Stufen 1a), 2a) und 3 bauen aufeinander auf, ebenso die Stufen 1b) und 2b).
Der Übergang von der Stufe 1b) in die Stufe 2a) ist nicht vorgesehen. Der Übergang von den Stufen 2b) und 2c) in die Stufe 3 ist nicht vorgesehen.
Notensystem der Hochschulen
In der Regel wird an den Hochschulen das folgende Notensystem verwendet:
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | |||
10 |
Izuzetan |
Ausgezeichnet |
91 - 100 |
Maximalnote |
9 |
Odlican |
Vorzüglich |
81 - 90 |
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8 |
Vrlo Dobar |
Sehr gut |
71 - 80 |
|
7 |
Dobar |
Gut |
61 - 70 |
|
6 |
Dovoljan |
Genügend |
51 - 60 |
Unterste Bestehensnote |
5 |
Nedovoljan |
Ungenügend |
0 - 50 |
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Schulwesen
Das Schulsystem umfasst in Serbien:
- die achtjährige Grundschule (osnovna skola),
- die darauf aufbauende Mittlere Bildung (srednje obrazovanje) mit vierjährigem Unterricht an Gymnasien und drei- bis vierjährigem Unterricht an Berufsschulen und Fachschulen
Notensystem der Sekundarschulen
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | |||
5 |
[serbisch] [albanisch] [ungarisch] |
odlican shelqyeshem kitüno |
ausgezeichnet |
Maximalnote |
4 |
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vrlo dobar shume mire jeles |
sehr gut |
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3 |
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dobar mire jó |
gut |
|
2 |
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dovoljan mjaftushem elégséges |
genügend |
Unterste Bestehensnote |
1 |
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nedovoljan pamjaftushem elégtelen |
ungenügend |
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Ausbildung für die Vorschulerziehung
Die Ausbildung für die Vorschulerziehung in Serbien gliedert sich in die folgenden 2 Teile
1. Schulische / Hochschulische Ausbildung:
1.a) Ausbildung / Studium im traditionellen (Hoch)Schulsystem:
- Ausbildung an einer Pädagogischen Akademie oder Höheren Schule (2 Jahre), aufbauend auf 12-jähriger Schulvorbildung, z.T. als Fortsetzung einer pädagogischen Fachmittelschule, z.T. ohne einschlägige Schulvorbildung
Abschlussbezeichnung „vaspitač“ (Erzieher) oder „vaspitač predškolskih ustanova“ (Erzieher an Vorschuleinrichtungen)
- Hochschulstudium von 4 Jahren in der Fachrichtung „vaspitanje“ (Erziehung)
Abschlussbezeichnung „diplomirani vaspitač“ (diplomierter Erzieher), kann auch nur vaspitač“ (Erzieher) lauten.
1.b) Hochschulstudium nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses (2005)
- Hochschulstudium der 1. Bologna-Ebene („osnovne akademske studije“, 3 Jahre) im Fach „vaspitanje“ (Erziehung)
Abschlussbezeichnung „vaspitač“ (Erzieher)
- Hochschulstudium der 1. Bologna-Ebene („osnovne akademske studije“, 4 Jahre) im Fach „vaspitanje“ (Erziehung)
Abschlussbezeichnung „diplomirani vaspitač“ (Erzieher)
- Hochschulstudium der 2. Bologna-Ebene („diplomske akademske studije - master“, 1 oder 2 Jahre) im Fach „vaspitanje“ (Erziehung). Die Dauer richtet sich nach dem grundständigen Studium, insgesamt müssen mindestens 5 Jahre bzw. 300 ECTS-Punkte vorliegen
Abschlussbezeichnung „master vaspitač“ (Master Erzieher)
- Fachstudium der 1. Bologna-Ebene („osnovne strukovne studije“, 3 Jahre) im Fach „vaspitanje“ (Erziehung)
Abschlussbezeichnung „strukovni vaspitač“ (fachlicher Erzieher)
- Fachstudium der 1. Bologna-Ebene („specijalističke strukovne studije“, 1 Jahr) im Fach „vaspitanje“ (Erziehung), baut auf einem 3-jährigen Fachstudium auf
Abschlussbezeichnung „specijalista vaspitač“ (Spezialist Erzieher)
- Fachstudium der 2. Bologna-Ebene („master strukovne studije“, 1 Jahr) im Fach „vaspitanje“ (Erziehung), baut auf dem Spezialistenfachstudium auf. Insgesamt müssen mindestens 5 Jahre bzw. 300 ECTS-Punkte vorliegen
Abschlussbezeichnung „strukovni master vaspitač“ (fachlicher Master Erzieher)
2. Berufspraktische Phase und abschließende Lizenzprüfung
Berufspraktische Vorbereitungsphase („staž“) von mindestens 1 und maximal 2 Jahren.
Am Ende der Vorbereitungsphase findet eine Prüfung vor einer Kommission statt, die aus einem bereits vom Prüfling erarbeiteten schriftlichen Teil besteht (die Aufgabe wird 3 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben), einem praktischen Teil und einem mündlichen Teil von 90 Minuten besteht. Für die angehende Erzieherin und den angehenden Erzieher besteht der praktische Teil aus einer mit den Kindern durchzuführenden Aktivität und der schriftliche Teil aus der vorherigen Erstellung des Planes dieser Aktivität. Im mündlichen Fachgespräch wird u.a. auf den angemessenen Umgang mit ausgewählten Situationen in der Vorschule / im Kindergarten eingegangen.
Die Prüfung wird nicht benotet, sie kann entweder bestanden („položio“) oder nicht bestanden („nije položio“) werden.
Abschließender Qualifikationsnachweis, mit dem die selbständige Tätigkeit in der Vorschule / im Kindergarten eröffnet ist
„Dozvola za rad nastavnika, vaspitača i stručnog saradnika (Licenca)“ (Arbeitserlaubnis für Lehrer, Erzieher und fachliche Mitarbeiter (Lizenz)). Die Lizenz enthält auch die Angabe, welche Tätigkeit im Bildungsbereich „nastavnik“ (Lehrer), „vaspitač“ (Erzieher), „stručni saradnik“ (fachlicher Mitarbeiter) eröffnet ist. Erst mit der Lizenz als „vaspitač“ (Erzieher) liegt ein Endprodukt für das serbische Vorschullehramt / die Tätigkeit in serbischen Kindergärten für die Altersgruppe 3-6 Jahre vor.
Die Tätigkeiten als „stručni saradnik“ (fachlicher Mitarbeiter) im Bereich des Kindergartens sind z.B. Psychologin, Pädagogin oder Kinderpflegerin.
Eine Lizenz wird derzeit noch nicht ausgegeben, da zunächst noch das Register für Lehramtslizenzen aufgebaut wird. Dies dauert schon einige Jahre an. Anstelle der Lizenz erhält die Bildungseinrichtung, an der die angehende Lehrkraft die berufspraktische Vorbereitungsphase („staž“) absolviert hat und die die angehende Lehrkraft zur Lizenzprüfung angemeldet hat, ein Schreiben des serbischen Bildungsministeriums oder des Provinzsekretariat für Bildung der Autonomen Provinz Vojvodina mit der Information, dass die Lizenzprüfung bestanden wurde.
Gesetzliche Grundlagen für die berufspraktische Phase, die Lizenzprüfung und die Lehramtslizenz:
- Zakon o osnovama sistema obrazovanja i vaspitanja (Gesetz über die Grundlagen des Erziehungs- und Bildungssystems), veröffentlicht im serbischen Gesetzblatt Nr. 55/2013
- Pravilnik o dozvoli za rad nastavnika, vaspitača i stručnih saradnika (Verordnung über die Arbeitserlaubnis für Lehrer, Erzieher und fachliche Mitarbeiter), letzte Veröffentlichung im serbischen Gesetzblatt Nr. 48/2016
Das Gesetz sieht zahlreiche Übergangsregelungen auch für Personen aus anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens vor. Es empfiehlt sich bei Personen, die eine Fachprüfung („stručni ispit“) nachweisen, eine formlose Bestätigung des serbischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und technische Entwicklung (Ministarstvo prosvete, nauke i tehnološkog razvoja) vorlegen zu lassen, der zu entnehmen ist, ob die Fachprüfung nach den Übergangs- und Schlussvorschriften des Gesetzes über die Grundlagen des Erziehungs- und Bildungssystems als Arbeitserlaubnis / Lizenz gilt und damit ebenfalls als Nachweis für ein „Endprodukt“ geeignet ist.
Stand 07/20
Zuständige Stellen in Serbien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||
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Stomatološka komora Srbije | Beograd | Zahnärzte | |||||||||
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Agencija za kvalifikacije | Beograd |
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Komora biohemičara Srbije | Beograd | Biochemiker | |||||||||
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Nacionalno telo za akreditaciju i proveru kvaliteta u visokom obrazovanju | Beograd | Akkreditierung von Studiengängen | |||||||||
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Ministarstvo zdravlja Republike Srbije | Beograd | Gesundheitsberufe, Fachprüfung | |||||||||
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Farmaceutska komora Srbije | Beograd | Apotheker | |||||||||
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Komora medicinskih sestara i zdravstvenih tehničara Srbije | Beograd | Gesundheitsfachberufe | |||||||||
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Ministarstvo prosvete, nauke i tehnološkog razvoja | Beograd | frühere Fachprüfung ("stručni ispit"), heutige Lizenzprüfung ("ispit za licencu") für die reglementierten Berufe im Bildungwesen | |||||||||
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Lekarska komora Srbije | Beograd | Ärzte | |||||||||
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Komora socijalne zaštite | Beograd | nimmt Lizenzprüfungen ab und stellt Lizenzen mit einer Gültigkeit von 6 Jahren für die selbständige Berufsausübung im Bereich des Sozialen Schutzes aus. | |||||||||
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Veterinarska komora Srbije | Beograd | Lizenz für Tierärztinnen und Tierärzte | |||||||||
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Ministarstvo građevinarstva, saobraćaja i infrastrukture | Beograd | Lizenzen für selbständige Tätigkeiten im Bauwesen, z.B. für Personen mit Hochschulabschlüssen im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik etc. | |||||||||
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Republika Srbija – Autonomna pokrajina Vojvodina – Pokrajinski sekretarijat za obrazovanje, propise, upravu i nacionalne manjine – nacionalne zajednice | Novi Sad | frühere Fachprüfung ("stručni ispit"), heutige Lizenzprüfung ("ispit za licencu") für die reglementierten Berufe im Bildungwesen auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Vojvodina | |||||||||
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