15.09.2014

Zypern

Aktualisierung des Hochschulzugangs duch die Einführung der Panzyprischen Prüfungen

 

(1)    Die Bewertungsvorschläge Zypern werden ab 2006 wie folgt geändert:

1.     Das „Apolytirio“ (Abschlusszeugnis) eines „Eniaio Lykio“ (Gesamtlyzeum) und einer „Techniki Scholi“ (Technische Schule) eröffnet in Verbindung mit dem „Pistopiitiko Prosvasis“ (Zugangsbescheinigung) mit drei Fächern den direkten, gemäß Ziffer 3 fachorientierten Hochschulzugang an Fachhochschulen.

2.     Das „Apolytirio“ (Abschlusszeugnis) eines „Eniaio Lykio“ (Gesamtlyzeum) und einer „Techniki Scholi“ (Technische Schule) eröffnet in Verbindung mit dem „Pistopiitiko Prosvasis“ (Zugangsbescheinigung) mit vier Fächern den direkten, gemäß Ziffer 3 fachorientierten Hochschulzugang an Universitäten.

3.     Die Fachorientierung wird durch die Auswahl und Anzahl der absolvierten Prüfungs-fächer in den Panzyprischen Prüfungen festgelegt. Hierzu ist ein Auszug aus dem elektronischen Informationssystem des zyprischen Bildungsministeriums „Diadrastiko Logismiko Boithima“ (Interaktives Supportsystem) vorzulegen. Diesem Auszug ist ebenfalls zu entnehmen, ob der Hochschulzugang zu „Dimosies Scholes Anoteris Ekpedefsis“ (Staatliche Hochschulen Höherer Bildung) bzw. zu griechischen T.E.I., welche den Hochschulzugang zu deutschen Fachhochschulen ermöglichen, oder ob der Hochschulzugang zu „Panepistimia“ (Universitäten), welche den Hochschulzugang zu deutschen Universitäten ermöglichen, eröffnet werden kann.

4.     Die „Pistopiitiko Prosvasis“ (Zugangsbescheinigung) ist in Deutschland zeitlich unbegrenzt gültig.

5.     Die in der „Pistopiitiko Prosvasis“ (Zugangsbescheinigung) aufgeführte „Genikos Vathmos Katataksis“ (Allgemeine Einstufungsnote) wird der Berechnung der deutschen Gesamtnote zugrunde gelegt, wobei ein Durchschnitt von 10,0 als Mindestnote erforderlich ist.

Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2015. 

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.2014)