15.03.2016

Weißrussland

Bewertung für das „Attestat ob obščem srednem obrazovanii“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung), erworben ab 2015

Der Hochschulzugang für Studienbewerber mit einem 2015 oder später erworbenen „Attestat ob obščem srednem obrazovanii“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung) wird wie folgt ergänzt:


1. Das „Attestat ob obščem srednem obrazovanii“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung), erworben ab 2015 nach elf Schuljahren, eröffnet den Zugang zum Studienkolleg/Feststellungsprüfung für alle Schwerpunktkurse.


2. Das „Attestat ob obščem srednem obrazovanii“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung), erworben ab 2015 nach elf Schuljahren, eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr oder einem entsprechend verlängerten Teilzeitstudium an einer anerkannten Hochschule den direkten fachgebundenen Hochschulzugang.


3. Die Bewertung eines vor 2015 erworbenen „Attestat ob obščem srednem obrazovanii“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung), erworben nach zehn Schuljahren, bleibt unverändert.


4. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2016/2017.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.12.2015)