15.09.2021

Usbekistan

a) Bewertung des Zeugnisses „Kasb-Hunar kolleji diplomi“ / „Diploma of Professional College“ (Diplom des Berufskollegs) - b) Bewertung des Sekundarschulabschlusszeugnisses „Umumiy o’rta ta’lim to’g’risida attestat“ / „Attestat ob obščem srednem obrazovanii“ / „Certificate of General Secondary Education“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung) - c) Bewertung des Zeugnisses über eine berufliche Grundausbildung („Boshlang’ich professional ta’lim“)

Die Bewertungsvorschläge Usbekistan werden wie folgt ergänzt:

1) Das Zeugnis „Kasb-Hunar kolleji diplomi“ (Diplom des Berufskollegs) eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr an einer anerkannten Hochschule den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs zu allen Hochschulen.

2) Das Zeugnis „Kasb-Hunar kolleji diplomi“ (Diplom des Berufskollegs) ermöglicht in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens zwei Jahren an einer anerkannten Hochschule den direkten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

3)   Das Sekundarschulabschlusszeugnis „Umumiy o’rta ta’lim to’g’risida attestat“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung) eröffnet den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für alle Schwerpunktkurse zu allen Hochschulen.

4) Das Sekundarschulabschlusszeugnis „Umumiy o’rta ta’lim to’g’risida attestat“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung) ermöglicht in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr an einer anerkannten Hochschule den direkten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

5) Die Beschlussziffern (3) und (4) gelten auch für das Sekundarschulabschluss-zeugnis „Umumiy o’rta ta’lim to’g’risida a’lo darajali attestat“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung mit Auszeichnung).

6) Der Bewertungsvorschlag für das Zeugnis „Umumiy o'rta ta'lim to'g'risida shahodatnoma“ (Zeugnis über die allgemeine mittlere Bildung) - UZB-BV08 - wird dahingehend ergänzt, dass für dieses nach neun Schuljahren zu erwerbende Zeugnis ein entsprechender Hinweis über die Verwechslungs-gefahr mit dem nach elf Schuljahren zu erwerbenden Zeugnis „Umumiy o’rta ta’lim to’g’risida attestat“ (Attestat über die allgemeine mittlere Bildung) in die Datenbank anabin aufgenommen wird.

7) Die Bewertung des Zeugnisses über eine berufliche Grundausbildung („Boshlang’ich professional ta’lim“) für den Hochschulzugang erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

8) Die Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2022.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.06.2021)