15.09.2017

Ungarn

Modifizierung der allgemeinen und fachspezifischen Mindestvoraussetzungen für den Hochschulzugang mit dem Reifezeugnis „Érettségi Bizonyítvány“

Die Bewertungsvorschläge Ungarn werden wie folgt geändert:

(1) Das Reifezeugnis „Érettségi Bizonyítvány“ ungarischer Gymnasien und Fachmittelschulen eröffnet den direkten, fachorientierten Hochschul-zugang zu den Studiengängen Human- und Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin, wenn mindestens zwei der Prüfungsfächer auf höherem Niveau („emelt szint“) absolviert wurden und diese die fachspezifischen Anforderungen des gewünschten Studienganges erfüllen.

Die fachspezifischen Mindestanforderungen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind Biologie und Physik bzw. Biologie und Chemie auf höherem Niveau.

Die fachspezifischen Mindestanforderungen für Tiermedizin sind Biologie und Chemie auf höherem Niveau.

(2) Das Reifezeugnis „Érettségi Bizonyítvány“ ungarischer Gymnasien und Fachmittelschulen ermöglicht den direkten, fachorientierten Hochschulzugang, wenn mindestens eins der fünf Prüfungsfächer (Ungarisch, Mathematik, Geschichte, Fremdsprache, 1. Wahlfach) auf höherem Niveau („emelt szint“) absolviert wurde und dieses die fachspezifischen Anforderungen des gewünschten Studienganges erfüllt.

Die fachspezifischen Mindestanforderungen sind:

  • Für Technik, Naturwissenschaften:
    ein Fach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen und/oder technischen Bereich auf höherem Niveau
  • Für Wirtschaftswissenschaften:
    Mathematik auf höherem Niveau
  • Für Geistes-, Rechts-, Sozial- und Gesellschaftswissenschaften und sonstigen Studienrichtungen:
    eine Sprache auf höherem Niveau

(3) Vorgezogene oder nachträglich erworbene Reifeprüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern können berücksichtigt werden.

(4) Die Bewertungsvorschläge zur Änderung der Fachbindung (HUN-BV16) und zum Hochschulzugang bei Nichterfüllen der Mindestanforderungen (HUN-BV19) entfallen.

(5) Diese Regelungen gelten

  • für die Beschlussziffern 1 bis 3 ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2018 und
  • für die Beschlussziffer 4 ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2019.


(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.2017)