08.04.2022

Ukraine

Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen: Anwendung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der Ukraine-Krise auf Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.04.2022

 

1. Die Amtschefskonferenz nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Ukraine-Krise in diesem Jahr in der Ukraine keine regulären staatlichen Prüfungen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung stattfinden und dass Geflüchtete aus der Ukraine ihr Schuljahr oder Studienjahr nicht regulär abschließen können.

2. Die Amtschefskonferenz spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass hierdurch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht benachteiligt werden, die gemäß den Bewertungsvorschlägen Ukraine berechtigt sind, die Feststellungsprüfung am Studienkolleg abzulegen bzw. ein Hochschulstudium in Deutschland aufzunehmen.

3. a) Die Amtschefskonferenz beschließt, dass die in Zeiten der Ukraine-Krise erworbenen Bildungsnachweise für den Hochschulzugang gemäß den „Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen“ bewertet werden, auch wenn nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können.

b) Bei einem Studium an einer privaten ukrainischen Hochschule wird auf die Nachweise der Akkreditierung zum Bewerbungstermin Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 verzichtet.

4. Diese Regelungen gelten für Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz. In Einzelfällen kann diese Regelung auch auf schutzbedürftige Personen mit anderen Aufenthaltstiteln übertragen werden, sofern sie aufgrund der Ukraine-Krise fluchtbedingt in Bezug auf den Hochschulzugang in Deutschland benachteiligt würden.

5. Diese Regelungen gelten für Bildungsnachweise/Abschlüsse, die in Zeiten der Ukraine-Krise im Jahr 2022 erworben werden/würden. 

Der Beschluss ist auf der Homepage der ZAB unter "Veröffentlichungen und Beschlüsse/Hochschulzugang/Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei Flüchtlingen" eingestellt.