14.03.2023

Ukraine

Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen: Anwendung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz im Ukraine-Krieg auf Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.02.2023

1. Die Amtschefskonferenz nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in der Ukraine das Schul- und Studienjahr 2022/2023 nur mit Erschwernissen absolvieren können.

2. Die Amtschefskonferenz spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass hierdurch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht benachteiligt werden, die gemäß den Bewertungsvorschlägen Ukraine berechtigt sind, die Feststellungsprüfung am Studienkolleg abzulegen bzw. ein Hochschulstudium in
Deutschland aufzunehmen.

3. Die Amtschefskonferenz beschließt, dass
a) die in Zeiten des Krieges in der Ukraine erworbenen Bildungsnachweise für den Hochschulzugang gemäß den „Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen“ bewertet werden, auch wenn nicht alle zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung regulär erforderlichen schulischen bzw. hochschulischen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können.

b) bei einem Studium an einer privaten ukrainischen Hochschule auf die Nachweise der Akkreditierung zum Bewerbungstermin Sommersemester 2023, Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024 verzichtet wird.

Diese Regelungen gelten für Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz. In Einzelfällen kann diese Regelung auch auf schutzbedürftige Personen mit anderen Aufenthaltstiteln übertragen werden, sofern sie aufgrund des Kriegs in der Ukraine fluchtbedingt in Bezug auf den Hochschulzugang in Deutschland benachteiligt würden.

Diese Regelungen gelten auch für Studieninteressierte mit ukrainischen Bildungsnachweisen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Aufenthaltstitel in Deutschland haben.

4. Diese Regelungen gelten für Bildungsnachweise, die in Zeiten des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 erworben wurden bzw. im Jahr 2023 erworben werden.

5. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss zum „Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen; Anwendung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der Ukraine-Krise auf Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.04.2022).