26.08.2015

Türkei

a) Ergänzende Bewertung für das „Lise Diplomasi“ (Diplom des Gymnasiums) einer 12-jährigen allgemeinbildenden Sekundarschule in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung für den Hochschulzugang in Deutschland       b) Ergänzende Bewertung für das „Meslek Lisesi Diplomasie“ (Zeugnis des Beruflichen Gymnasiums) einer 11- oder 12-jährigen berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung für den Hochschulzugang in Deutschland

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.06.2015)

Die Bewertungsvorschläge Türkei werden wie folgt ergänzt:

Zu a):

1. Das „Lise Diplomasi“ (Diplom des Gymnasiums) einer 12-jährigen allgemeinbildenden Sekundarschule in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung durch Vorlage der Code-Karte eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang an Fachhoch-schulen, sofern

-   eine Punktzahl von mehr als 180.000 Punkten in der YGS-Prüfung erreicht     ist,

-   eine Studienplatzzuweisung zu einer einer türkischen Universität
    angegliederten „Yüksekokul“ (Hochschule) in einem 4-jährigen
    Lisansstudiengang nachgewiesen ist.

 

2. Diese Regelung gilt für die Zulassung ab dem Zulassungstermin für das     Sommersemester 2016.

 

Zu b):

 

      1. Das „Meslek Lisesi Diplomasi“ (Zeugnis des Beruflichen Gymnasiums) einer     11- oder 12-jährigen berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit dem     Nachweis der bestandenen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung durch     Vorlage der Code-Karte eröffnet den fachorientierten Zugang zur     Feststellungsprüfung/Studienkolleg, sofern

 

-   eine Punktzahl von mehr als 180.000 Punkten in der YGS-Prüfung erreicht
ist,

-   eine Studienplatzzuweisung zu einer einer türkischen Universität
    angegliederten „Yüksekokul“ (Hochschule) in einem 4-jährigen
    Lisansstudiengang nachgewiesen ist.

 

2. Das „Meslek Lisesi Diplomasi“ (Zeugnis des Beruflichen Gymnasiums) einer
    11- oder 12-jährigen berufsbildenden Sekundarschule in Verbindung mit dem     Nachweis der bestandenen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung durch     Vorlage der Code-Karte eröffnet den direkten fachorientierten     Hochschulzugang an Fachhochschulen, sofern

 

-   eine Punktzahl von mehr als 180.000 Punkten in der YGS-Prüfung erreicht
          ist,

          -   eine Studienplatzzuweisung zu einer einer türkischen Universität
    angegliederten „Yüksekokul“ (Hochschule) in einem 4-jährigen
    Lisansstudiengang nachgewiesen ist,

          -   ein erfolgreiches Studienjahr nachgewiesen ist.

 

3. Diese Regelung gilt für die Zulassung ab dem Zulassungstermin für das     Sommersemester 2016.

 

Der Beschluss wird zum 15.09.2015 in der Datenbank umgesetzt.