19.04.2016

Schweiz

Bewertung der Berufsmaturität gemäß Rahmenplan vom 18.12.2012 als Hochschulzugangsvoraussetzung

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.02.2016

1. Das Zeugnis über die eidgenössische Berufsmaturität gemäß Rahmenlehrplan (RLP-BM) vom 18.12.2012 eröffnet den direkten
fachgebundenen Zugang zum Studium an Fachhochschulen, sofern der erfolgreiche Besuch des technischen Schwerpunktes und das Bestehen der Abschlussprüfung einer der technischen Ausrichtungen
- „Technik“,
- „Architektur“ oder
- „Life Sciences“
nachgewiesen und ein Nachweis über die fachorientierte Studienberechtigung an einer Fachhochschule in der Schweiz vorgelegt wird.

2. Das Zeugnis über die eidgenössische Berufsmaturität gemäß Rahmenlehrplan (RLP-BM) vom 18.12.2012 in den Ausrichtungen
- „Natur, Landschaft und Lebensmittel“,
- „Wirtschaft und Dienstleistungen“,
- „Gestaltung und Kunst“ sowie
- „Gesundheit und Soziales“
eröffnet den Hochschulzugang über das Studienkolleg und die Feststellungsprüfung für den der bisherigen Ausbildungsrichtung
entsprechenden Schwerpunktkurs nur zu Fachhochschulen.

3. Das Zeugnis über die eidgenössische Berufsmaturität gemäß Rahmenlehrplan (RLP-BM) vom 18.12.2012 in den Ausrichtungen
- „Natur, Landschaft und Lebensmittel“,
- „Wirtschaft und Dienstleistungen“,
- „Gestaltung und Kunst“ sowie
- „Gesundheit und Soziales“
eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten
fachgebundenen Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer nur zu Fachhochschulen. Das nachzuweisende
Studienjahr muss an einer anerkannten schweizerischen Fachhochschule erbracht worden sein.

Die Bewertung der Zeugnisse über die Berufsmaturität, die gemäß älteren Rahmenlehrplänen erworben wurden, bleibt unverändert.


Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2016/17.