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18.02.2016
Regelungen zum Zugang von Studienbewerberinnen und –bewerbern aus Staaten mit Akademischer Prüfstelle (APS) zu deutschen Hochschulen(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 05.03.2015)
Konkretisierung des Beschlusses
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.12.2015
Der Konkretisierung der „Regelungen zum Zugang von Studienbewerberinnen und –bewerbern aus Staaten mit Akademischer Prüfstelle (APS) zu deutschen Hochschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 10.12.2015) wird zugestimmt.
Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2016/17.
Der Beschluss ist einsehbar unter Dokumente/Hochschulzugang/Akademische Prüfstelle.