17.09.2012

Niederlande

Schulabschlüsse mit Hochschulzugang

Der Hochschulzugang für Studienbewerberinnen und -bewerber mit niederländischen Bachelorabschlüssen wird wie folgt geändert:

a) Inhabern von Bachelorabschlüssen einer niederländischen "Universiteit" wird der direkte Hochschulzugang für alle Fächer eröffnet. Bei Studiengängen, die an niederländischen Hochschulen ein besonderes Profil im Sekundarschulabschluss erfordern, ist zusätzlich das für den gewünschten Studiengang erforderliche Profil entweder durch den Sekundarschulabschluss oder durch ein fachverwandtes Studium nachzuweisen.

Weitere Bedingung: Abschluss eines in der Regel dreijährigen Studiums mit Nachweis von 180 ECTS-Punkten, das an einer anerkannten Hochschule ordnungsgemäß absolviert wurde.

b) Inhabern von Bachelorabschlüssen einer niederländischen "Hogeschool" wird der direkte Hochschulzugang für alle Fächer eröffnet. Bei Studiengängen, die an niederländischen Hochschulen ein besonderes Profil im Sekundarschulabschluss erfordern, ist zusätzlich das für den gewünschten Studiengang erforderliche Profil entweder durch den Sekundarschulabschluss oder durch ein fachverwandtes Studium nachzuweisen. Diese Regelung gilt auch für den älteren Studienabschluss der "Hogeschool" - die "Getuigschrift HBO".

Weitere Bedingung: Abschluss eines in der Regel vierjährigen Studiums mit Nachweis von 240 ECTS-Punkten, das an einer anerkannten Hochschule ordnungsgemäß absolviert wurde.

Die Hochschulen und Zeugnisanerkennungsstellen können von der Erteilung einer auf den Hochschulabschluss gründenden Hochschulzugangsberechtigung absehen, wenn im konkreten Fall ein hinreichender wissenschaftlicher Charakter der Ausbildung fraglich oder erkennbar nicht vorhanden ist.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 31.05.2012)