15.09.2019

Mongolei

Bewertung des Sekundarschulabschlusszeugnisses „büren dund bolovsrolyn ünemlech“ (Zeugnis über die vollständige mittlere Bildung“), erworben nach zwölf Schuljahren

Die Bewertungsvorschläge Mongolei werden wie folgt ergänzt:
 
1) Das „büren dund bolovsrolyn ünemlech“ („Zeugnis über die vollständige mittlere Bildung“), erworben ab 2015 nach zwölf Schuljahren, eröffnet in Verbindung mit dem Zeugnis über die Allgemeine Aufnahmeprüfung den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung und das Studienkolleg für alle Schwerpunktkurse zu allen Hochschulen. 

Das Zeugnis über die Allgemeine Aufnahmeprüfung muss Prüfungen in mindestens fünf Fächern aufweisen. Jede Einzelprüfung der Allgemeinen Aufnahmeprüfung muss mit mindestens 560 Punkten bestanden worden sein. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kann die erforderliche Mindestpunktzahl ggf. anpassen, entsprechend den Gegebenheiten in der Mongolei.     

2) Das „büren dund bolovsrolyn ünemlech“ („Zeugnis über die vollständige mittlere Bildung“), erworben ab 2015 nach zwölf Schuljahren, eröffnet bei Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr an einer anerkannten Hochschule den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer. 

3) Die Bewertung eines vor 2015 erworbenen „büren dund bolovsrolyn ünemlech“ („Zeugnis über die vollständige mittlere Bildung“), erworben nach zehn bzw. elf Schuljahren, bleibt unverändert. 

4) Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2020.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.06.2019)