17.03.2014

Moldau

Schulabschlüsse mit Hochschulzugang

Der Bewertungsvorschlag für das moldauische Reifezeugnis „Diplomă de
Bacalaureat“ ab 2002 wird wie folgt differenziert:
(1) Das Reifezeugnis „Diplomă de bacalaureat“, das ab 2002 an einem allgemeinbildenden
Lyzeum („Liceu“) erworben wurde, eröffnet den direkten
Hochschulzugang für alle Fächer.
(2) Das Reifezeugnis „Diplomă de bacalaureat“, das ab 2002 an einem berufsbildenden
Kolleg („Colegiu“) erworben wurde, eröffnet den direkten fachgebundenen
Hochschulzugang für das der beruflichen Bildung entsprechende
Fach und benachbarte Fächer.
(3) Das Reifezeugnis „Diplomă de bacalaureat“, das ab 2002 an einem berufsbildenden
Kolleg („Colegiu“) erworben wurde, in Verbindung mit einem erfolgreichen
Hochschulstudium von mindestens einem Semester eröffnet den direkten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer.
(4) Bei Nachweis des Reifezeugnisses „Diplomă de bacalaureat“, das ab 2002
an einem berufsbildenden Kolleg („Colegiu“) erworben wurde, ist die Zulassung
zu allen Schwerpunktkursen des Studienkollegs und zur Feststellungsprüfung
zur Änderung der Fachorientierung möglich.
(5) Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester
2014/2015.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.12.2013)