15.09.2020

Liechtenstein

Schulabschlüsse mit Hochschulzugang

Die Bewertungsvorschläge Liechtenstein werden wie folgt ergänzt:

1. Das Zeugnis über die liechtensteinische Berufsmatura gemäß Lehrplan vom 01.07.2019 in dem technischen Schwerpunktbereich („Technik, Architektur, Life Sciences“) eröffnet den direkten fachgebundenen Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu Fachhochschulen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Nachweis des erfolgreichen Besuchs des technischen Schwerpunktbereiches („Technik, Architektur, Life Sciences“) für den Erwerb der Berufsmaturität

- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussprüfungen des technischen Schwerpunktbereiches („Technik, Architektur, Life Sciences“) der Berufsmaturität.

2. Die Bewertung der Berufsmaturität gemäß Lehrplan vom 01.07.2019 in den weiteren vier Schwerpunktbereichen Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft), Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Dienstleistungen), Gestaltung und Kunst sowie Gesundheit und Soziales bleibt unverändert: 

- Die Berufsmaturität eröffnet den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für alle Schwerpunktkurse zu Fachhochschulen.

- Die Berufsmaturität eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu Fachhochschulen. 

3. Die Bewertung der Zeugnisse über die Berufsmaturität, die vor 2020 erworben wurden, bleibt unverändert.

4. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2020/2021.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.06.2020)