15.03.2023

Lettland

a) Bewertung des Zeugnisses („Diploms“) über eine vierjährige, auf der Basisschulbildung aufbauende und den Erwerb der „allgemeinen mittleren Bildung“ einschließende berufliche Ausbildung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland   b) Ergänzung der Bewertung des Zeugnisses „Diploms par profesionālo vidējo izglītību“ (Diplom über die berufliche mittlere Bildung), erworben auf der Grundlage der Basisschulbildung

Die Bewertungsvorschläge Lettland werden wie folgt ergänzt:

1. Das Zeugnis („Diploms“) über eine vierjährige, auf der neunjährigen Basisschulbildung aufbauende und den Erwerb der „allgemeinen mittleren Bildung“ einschließende berufliche Ausbildung eröffnet den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den dem absolvierten beruflichen Profil entsprechenden Schwerpunktkurs.

2. Das Zeugnis („Diploms“) über eine vierjährige, auf der neunjährigen Basisschulbildung aufbauende und den Erwerb der „allgemeinen mittleren Bildung“ einschließende berufliche Ausbildung eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer.

Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder in einem akkreditierten Studiengang einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule in Lettland erbracht worden sein.

3. Das Zeugnis („Diploms“) über eine vierjährige, auf der bis einschließlich 1994 achtjährigen Basisschulbildung aufbauende und den Erwerb der „allgemeinen mittleren Bildung“ einschließende berufliche Ausbildung eröffnet weder den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/ Studienkolleg noch den direkten Hochschulzugang.

4. Das Zeugnis „Diploms par profesionālo vidējo izglītību“ (Diplom über die berufliche mittlere Bildung), erworben auf der Grundlage der neunjährigen Basisschulbildung, eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer.

Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder in einem akkreditierten Studiengang einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule in Lettland erbracht worden sein.

5. Das Zeugnis „Diploms par profesionālo vidējo izglītību“ (Diplom über die berufliche mittlere Bildung), erworben auf der Grundlage der bis einschließlich 1994 achtjährigen Basisschulbildung, eröffnet weder den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg noch den direkten Hochschulzugang.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.11.2022)