28.07.2017

Kosovo

Aktualisierung der Bewertung durch -Wegfall der Hochschulaufnahmeprüfung - Bewertung von Sekundarschulzeugnissen, erworben im Rahmen der Erwachsenenbildung - Hinweis zur Gesamtnotenberechnung


(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.2017)

Die Bewertungsvorschläge Kosovo werden wie folgt geändert:

(1)    Ein Sekundarschulabschlusszeugnis einer kosovarischen allgemein­bildenden Mittelschule / Gymnasium, erworben und abgeschlossen mit der 2006 eingeführten Staatsmatura („Matura shteterore“), eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer zu allen Hochschulen.

(2)    Ein Sekundarschulabschlusszeugnis einer kosovarischen Fachmittel­schule, erworben und abgeschlossen mit der 2006 eingeführten Staatsmatura („Matura shteterore“), eröffnet den direkten fachorientierten Zugang für die Fachrichtung des Sekundar­schulabschlusses und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

(3)    Ein Sekundarschulabschlusszeugnis einer kosovarischen Fachmittel­schule, erworben und abgeschlossen mit der 2006 eingeführten Staatsmatura („Matura shteterore“), eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Studiensemesters in einem akkreditierten Studiengang den direkten fachorientierten Zugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

(4)    Ein Sekundarschulabschlusszeugnis einer kosovarischen Fachmittel­schule, erworben und abgeschlossen mit der 2006 eingeführten Staatsmatura („Matura shteterore“), eröffnet die Zulassung zu allen Schwerpunktkursen des Studienkollegs und zur Feststellungsprüfung zur Änderung der bisherigen Fachorientierung.

(5)    Ein Sekundarschulabschlusszeugnis einer kosovarischen allgemein­bildenden Mittelschule / Gymnasium oder einer kosovarischen Fachmittelschule, erworben im Rahmen der Erwachsenenbildung und abgeschlossen mit der 2006 eingeführten Staatsmatura („Matura shteterore“), unterliegt einer Einzelfallprüfung.

(6)    Die Bewertungsvorschläge für Sekundarschulabschlusszeugnisse bis 2005 bleiben unverändert.

(7)    Die Gesamtnote für Abschlüsse von Sekundarschulen wird folgendermaßen berechnet

a)      wenn auf dem Sekundarschulzeugnis eine Note mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen ist:

Durch die Umrechnung der Gesamtpunktzahl der Staatsmatura und der Durchschnittsnote des Sekundarschulzeugnisses in einen deutschen Notenwert mittels der modifizierten bayrischen Formel. Aus beiden errechneten deutschen Noten wird der arithmetische Mittelwert gebildet.

b)      wenn auf dem Sekundarschulzeugnis eine auf den vollen Notenwert gerundete Durchschnittsnote ausgewiesen ist:

In diesem Fall wird zusätzlich zunächst durch arithmetische Mittelwertbildung aller Noten der drei oder vier Schuljahre der Sekundarschule die Durchschnittsnote mit zwei Nachkommastellen berechnet. Weiter wird wie unter 7a verfahren.

(8)    Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2018.

 

Der Beschluss wird zum 15.09.2017 in der Datenbank umgesetzt.