15.03.2023

Kasachstan

Bewertung des Zeugnisses „Technikalyk žene kesiptik bilim turaly diplom“ / „Diplom o techničeskom i professional’nom obrazovanii“ (Diplom über die technische und berufliche Bildung), erworben auf der Grundlage der Basisschulbildung

Die Bewertungsvorschläge Kasachstan werden wie folgt ergänzt:

1. Das Zeugnis „Technikalyk žene kesiptik bilim turaly diplom“ / „Diplom o techničeskom i professional’nom obrazovanii“ (Diplom über die technische und berufliche Bildung), erworben auf der Grundlage der Basisschulbildung, eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung / Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs.

Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder in einem akkreditierten Studiengang einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule in Kasachstan erbracht worden sein.

2. Das Zeugnis „Technikalyk žene kesiptik bilim turaly diplom“ / „Diplom o techničeskom i professional’nom obrazovanii“ (Diplom über die technische und berufliche Bildung), erworben auf der Grundlage der Basisschulbildung, ermöglicht in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens zwei Jahren den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer.

Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder in einem akkreditierten Studiengang einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule in Kasachstan erbracht worden sein.

3. Die Beschlussziffern (1) und (2) gelten auch für das Zeugnis „Technikalyk žene kesiptik bilim turaly üzdyk diplom“ / „Diplom o techničeskom i professional’nom obrazovanii s otličiem“ (Diplom über die technische und berufliche Bildung mit Auszeichnung).

4. Die Beschlussziffern (1) und (2) gelten nicht für Zeugnisse, die im Rahmen einer verkürzten Ausbildung auf der Grundlage der Basisschulbildung ohne Unterricht in allgemeinbildenden Fächern erworben wurden.

5. Die Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2023.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.11.2022)