15.09.2022

Japan

a) Neubewertung des Sekundarschulabschlusszeugnisses „Certificate of Graduation (High School)“ (kōtō gakkō sotsugyō shōmeisho) in Verbindung mit der staatlichen Hochschulaufnahmeprüfung für den Hochschulzugang in Deutschland   b) Aufnahme der Abschlüsse von „Colleges of Technology“ (kōtō senmon gakkō) für den Hochschulzugang in Deutschland

Die Bewertungsvorschläge für Japan werden wie folgt geändert:
 
Zu a)  
 
1. Das Sekundarschulabschlusszeugnis „kōtō gakkō sotsugyō shōmeisho“ (Abschlusszeugnis der oberen Mittelschule) eröffnet in Verbindung mit der staatlichen Hochschulaufnahmeprüfung den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die in der Hochschulaufnahmeprüfung nachgewiesenen Fächer und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
 
- In der Hochschulaufnahmeprüfung werden fünf Fächer mit einem Gesamtwert von mindestens 420 Punkten belegt.
- Nachweis von zwei für den Studienwunsch relevanten Fächern in der Hochschulaufnahmeprüfung mit je einem Mindestwert von 62 % auf gehobener Niveaustufe.
 
2. Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2023/24.
 
Zu b)
 
1. Der Abschluss „jungakushi“ (Associate) eines „College of Technology“ (kōtō senmon gakkō) eröffnet den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung / Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs zu allen Hochschulen.
 
2. Der Abschluss „jungakushi“ (Associate) eines „College of Technology“ (kōtō senmon gakkō) eröffnet in Verbindung mit einem Studienjahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.
 
3. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2023.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.06.2022)