15.03.2021

Iran

Bewertung des „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawasseteh-ye dowom, shakheh-ye nazari, reshteh-ye adabiyat wa olume ensani“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im theoretischen Zweig Literatur und Humanwissenschaften), erworben nach zwölf Schuljahren ab Juni 2019, für den Hochschulzugang - Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motaw setehye dowom, shakheh-ye nazari, reshteh-ye olum wa maarefe eslami“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im theoretischen Zweig Religion, wörtlich: „Islamische Bildung und Wissenschaften“), erworben nach zwölf Schuljahren ab Juni 2019, für den Hochschulzugang - Bewertung des „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawasseteh-ye dowom, shakheh-ye fanni herfei, reshteh-ye …“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im berufsbildenden Zweig, wörtlich: Technisch-Beruflich, in der Fachrichtung …), erworben nach zwölf Schuljahren ab Juni 2019, für den Hochschulzugang - „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawa- seteh-ye dowom, shakheh-ye kar danesh, reshteh-ye …“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im berufsbildenden Zweig, wörtlich: Arbeit und Wissen, in der Fachrichtung…), erworben nach zwölf Schuljahren ab Juni 2019, für den Hochschulzugang

Die Bewertungsvorschläge Iran werden wie folgt geändert:

1) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye nazari, reshteh-ye adabiyat wa olume ensani“ (Abschlusszeugnis der
zweiten Sekundarstufe im theoretischen Zweig in der Fachrichtung Literatur und
Humanwissenschaften), erworben nach zwölf Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet
den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für die
Schwerpunktkurse, denen die Fachrichtungen Geisteswissenschaft,
Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft (außer Wirtschaftswissenschaft)
zugeordnet sind, zu allen Hochschulen.
 
2) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye nazari, reshteh-ye adabiyat wa olume ensani“ (Abschlusszeugnis der
zweiten Sekundarstufe im theoretischen Zweig in der Fachrichtung Literatur und
Humanwissenschaften), erworben nach zwölf Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet
bei zusätzlichem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von
mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die
bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.
 
3) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye nazari, reshteh-ye olum wa maarefe eslami“ (Abschlusszeugnis der
zweiten Sekundarstufe im theoretischen Zweig in der Fachrichtung Religion,
wörtlich: „Islamische Bildung und Wissenschaften“), erworben nach zwölf
Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet den Hochschulzugang über
Feststellungsprüfung/Studienkolleg für die Schwerpunktkurse, denen die
Fachrichtungen Geisteswissenschaft, Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft
(außer Wirtschaftswissenschaft) zugeordnet sind, zu allen Hochschulen.
 
4) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye nazari, reshteh-ye olum wa maarefe eslami“ (Abschlusszeugnis der
zweiten Sekundarstufe im theoretischen Zweig in der Fachrichtung Religion,
wörtlich: „Islamische Bildung und Wissenschaften“), erworben nach zwölf
Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet bei zusätzlichem Nachweis eines erfolgreichen
Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten
Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen
Hochschulen.
 
5) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye fanni herfei“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im
berufsbildenden Zweig, wörtlich: „Technisch-Beruflich“), erworben nach zwölf
Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet den Hochschulzugang über
Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung
entsprechenden Schwerpunktkurs zu allen Hochschulen.
 
6) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye fanni herfei“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im
berufsbildenden Zweig, wörtlich: „Technisch-Beruflich“), erworben nach zwölf
Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet bei zusätzlichem Nachweis eines erfolgreichen
Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten
Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen
Hochschulen.
 
7) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye kar danesh“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im
berufsbildenden Zweig, wörtlich: „Arbeit und Wissen“), erworben nach zwölf
Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet den Hochschulzugang über
Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung
entsprechenden Schwerpunktkurs zu allen Hochschulen.
 
8) Das „Gowahinameh-ye payane tahsilate doreh-ye motawassetehye dowom,
shakheh-ye kar danesh“ (Abschlusszeugnis der zweiten Sekundarstufe im
berufsbildenden Zweig, wörtlich: „Arbeit und Wissen“), erworben nach zwölf
Schuljahren ab Juni 2019, eröffnet bei zusätzlichem Nachweis eines erfolgreichen
Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten
Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen
Hochschulen.
 
9) Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester
2021/2022.
 
10) Die Bewertung des Abschlusszeugnisses einer Sekundarschule, erworben nach elf
Schuljahren bis einschließlich 2018 gemäß den Bewertungsvorschlägen IRN-BV01,
IRN-BV-04 und IRN-BV-05, bleibt unverändert.

(
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.11.2020)