15.09.2022

Irak

a) Bewertung des „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Applied Arts Section“ für den Hochschulzugang   b) Bewertung des „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Computer & Information Technology Section“ für den Hochschulzugang   c) Bewertung des „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Nursing Section“ für den Hochschulzugang

Die Bewertungsvorschläge Irak werden wie folgt ergänzt:
 
1. Das „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Applied Arts Section“ eröffnet den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für die Schwerpunktkurse, denen die Fachrichtungen Kunst-, Sozial- und Gesellschaftswissenschaften (außer Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) zugeordnet sind, zu allen Hochschulen.
 
2. Das „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Applied Arts Section“ in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr an einer anerkannten Hochschule eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.
 
3. Das „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Computer & Information Technology Section“ eröffnet den fachorientierten Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den Schwerpunktkurs, dem die Fachrichtung Technik zugeordnet ist, zu allen Hochschulen.
 
4. Das „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Computer & Information Technology Section“ in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr an einer anerkannten Hochschule eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.
 
5. Das „Secondary School Certificate (Baccalaureate) / Nursing Section“ in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr an einer anerkannten Hochschule eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die Fachrichtung Pflege zu allen Hochschulen.
 
6. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2022/2023.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.06.2022)