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International Baccalaureate Diploma
Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalauréat Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i. d. F. vom 07.03.2019) - Änderung
Die „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International‘ (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i. d. F. vom 07.03.2019) wird in folgenden Punkten geändert:
1. Modifizierung der Ziffer 1a) dritter Spiegelstrich:
„Mathematik (Mathematics: Analysis and Approaches oder Mathematics: Applications and Interpretation)”
2. Ergänzung der zu o. g. Spiegelstrich gehörigen Fußnote 3 um den nachstehenden Ausnahme-Passus, einschließlich Anlagen:
„Absolventinnen und Absolventen, die mit dem Prüfungstermin 2021 „Mathematics: Analysis and Approaches SL“ oder „Mathematics: Applications and Interpretations SL“ nachweisen, kann nur ein fachgebundener Hochschulzugang für Fachhochschulen und Universitäten für Studienfächer, die nicht dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich zuzuordnen sind, eröffnet werden.
Ausnahme: Absolventinnen und Absolventen der in den Anlagen 1 und 2 aufgelisteten Schulen erfüllen im Fach Mathematik die einschlägigen Anforderungen, sodass diesen ein allgemeiner Hochschulzugang zu eröffnen ist mit vereinbarungsgemäßem Erwerb des IB-Diplomas.“
3. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2021/2022.
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.11.2020)