15.09.2016

Großbritannien/Vereinigtes Königreich: England - Wales - Nordirland

a) „GCE Advanced Level”: Änderung der fachspezifischen Anforderungen für technische, mathematische und naturwissenschaftliche sowie medizinische Studiengänge     b) „GCE Advanced Level“: Redaktionelle Änderungen der Grundvoraussetzungen und Aktualisierung der „Zusätzlichen Maßgaben“

 

Die Bewertungsvorschläge Vereinigtes Königreich: England-Wales-Nordirland werden wir folgt ergänzt:

Zu a)

Die fachspezifischen Anforderungen für „GCE Advanced Level“ der Bewertungsvorschläge Vereinigtes Königreich: England-Wales-Nordirland, werden wie folgt geändert:

1) Fachspezifische Anforderungen für einzelne Studienbereiche:

Geistes-, rechts- sozial- und wirtschaftswissenschaftliche sowie künstlerische Studiengänge:

- ein Fach im „GCE-Advanced Level“, das der gewählten Studienrichtung entspricht

- bei Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zusätzlich ein GCE-Advanced Level im Fach Mathematik

Naturwissenschaftliche Studiengänge:

- zwei der folgenden „GCE-Advanced Level“ Fächer: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik

Technische und mathematische Studiengänge:

- „GCE-Advanced Level” Mathematik und

- eins der folgenden „GCE-Advanced Level“ Fächer: Biologie, Chemie, Physik, Informatik

Medizinische Studiengänge:

- drei der folgenden „GCE-Advanced Level“ Fächer: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik

2) Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2017/2018.


Zu b)

Für die Bewertungsvorschläge der „GCE Advanced Level“ des Vereinigten Königreichs: England-Wales-Nordirland werden folgende redaktionelle Änderung und Aktualisierung beschlossen:

1) In den „Grundvoraussetzungen“ wird der Klammerzusatz hinter dem Wort „Sprache“ gestrichen.

2) In den „Zusätzlichen Maßgaben“ wird der Buchstabe d) wie folgt gefasst: „Die 2005/06 eingeführten „GCE Applied A Level“, die die seit 2002 eingeführten sogenannten „Vocational Advanced Level“ im Rahmen des Vocational Certificate of Education (VCE) abgelöst haben, die wiederum die Advanced General National Vocational Qualifications (Advanced GNVQs) abgelöst haben, werden für den Hochschulzugang in der Bundesrepublik Deutschland nicht berücksichtigt.“


(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2016)