15.09.2017

Griechenland

- Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen zur Fachbindung - Ergänzung zur Berechnung der Gesamtnote der Panhellenischen Prüfungen und Festsetzung einer Mindestnote - Wegfall des Hochschulzugangs durch Immatrikulationsnachweis einer griechischen Universität (AEI) und eines griechischen Technologischen Ausbildungsinstituts (TEI)

Die Bewertungsvorschläge Griechenland werden wie folgt redaktionell geändert und ergänzt:

(1)        Der Abschluss „Apolytirio“ eines griechischen „Lykio“ (erworben ab 2016) eröffnet in Verbindung mit der „Vevaiossi Symmetochis stis Panelladikes Eksetasis Etous ...“ (Teilnahmebescheinigung an den Panhelladischen Prüfungen des Jahres …) den Hochschulzugang zu allen Hochschulen.

Mit der „Vevaiossi Symmetochis“ (Teilnahmebescheinigung) müssen vier Prüfungsfächer nachgewiesen werden:

-      Orientierungsgruppe Geisteswissenschaftliche Studien

      Ein allgemeinbildendes Fach (Neugriechische Sprache), zwei Fächer der Orientierungsgruppe (Altgriechisch und Geschichte) und ein Wahlfach (Latein oder Biologie oder Mathematik)

- Orientierungsgruppe Naturwissenschaftliche Studien

Ein allgemeinbildendes Fach (Neugriechische Sprache), zwei Fächer der Orientierungsgruppe (Physik und Chemie) und ein Wahlfach (Mathematik oder Biologie oder Geschichte)

- Orientierungsgruppe Wirtschafts- und Informatikstudien

Ein allgemeinbildendes Fach (Neugriechische Sprache), zwei Fächer der Orientierungsgruppe (Mathematik und Softwareentwicklung) und ein Wahlfach (Grundsätze der Wirtschaftstheorie oder Biologie oder Geschichte)

(2)    In der „Vevaiossi Symmetochis“ (Teilnahmebescheinigung) wird das Wissenschaftliche Feld aufgeführt, für dessen Studienfächer die Studienberechtigung erworben wurde.

(3)    Die Zuordnung der einzelner Studiengänge zu den fünf Wissenschaftlichen Feldern wird ergänzt (s. Anlage 1).

(4)    Die in der „Vevaiossi Symmetochis“ (Teilnahmebescheinigung) aufgeführte „Synolo Morion“ (Gesamtpunktzahl) wird der Berechnung der deutschen Gesamtnote zugrunde gelegt, wobei eine Mindestpunktzahl von 10.000 in einem System von 0 bis 20.000 Punkten erforderlich ist.

(5)    Wird ein fünftes Prüfungsfach abgelegt, erweitert sich die Fachbindung um ein Wissenschaftliches Feld. In diesem Fall werden in der „Vevaiossi Symmetochis“ (Teilnahmebescheinigung) zwei Wissenschaftliche Felder mit zwei unterschiedlichen Gesamtpunktzahlen aufgeführt.

(6)    Die Bewertungsvorschläge, die den Hochschulzugang durch Immatrikulationsnachweis einer griechischen Universität (AEI) und eines griechischen Technologischen Ausbildungsinstituts (TEI) eröffnen, werden gestrichen.

(7)    Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2018.


(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.2017)