15.03.2023

Georgien

Zeitliche Einschränkung der Bewertungsvorschläge, die die Bewertung von an institutionell akkreditierten privaten Hochschulen von 2005 bis 2011 absolvierten Studienzeiten und erworbenen Studienabschlüssen im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland betreffen

(1) Die Bewertungsvorschläge für die Zeugnisse
 
- „Attestat über die mittlere Bildung“ (GEO-BV01 b)),
- Diplom einer mittleren berufstechnischen Lehranstalt (GEO-BV03 b)),
- Diplom einer Fachmittelschule (GEO-BV04 b)) und
- Abschlussdiplom einer institutionell akkreditierten privaten Hochschuleinrichtung (GEO-BV Sonderregelung)
 
werden mit dem Hinweis versehen, dass die an einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule nachzuweisenden Studienzeiten (-abschlüsse) in der Zeit von 2005 bis 2011 absolviert (erworben) worden sein müssen.
 
Die zu den genannten Bewertungsvorschlägen gehörende, 28 Einrichtungen umfassende „Liste der institutionell akkreditierten Privathochschulen“ erhält den Zusatz „anwendbar auf Studienzeiten (-abschlüsse), die in der Zeit von 2005 bis 2011 absolviert (erworben) wurden“.
 
(2) Die Formulierung „Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen Hochschule oder an einer der in der folgenden Liste genannten privaten Hochschulen in Georgien erbracht worden sein.“ in den Bewertungsvorschläge für die Zeugnisse
 
- „Attestat über die mittlere Bildung“ (GEO-BV01 und GEO-BV05),
- Diplom einer mittleren berufstechnischen Lehranstalt (GEO-BV03),
- Diplom einer Fachmittelschule (GEO-BV04) und
- „sruli zogadi ganatlebis atestati“ (Attestat über die vollständige Allgemeinbildung) (GEO-BV07)
 
wird ersetzt durch die folgende Formulierung:
 
 „Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen

- an einer staatlichen Hochschule oder
- in einem akkreditierten Studiengang einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule oder
- in der Zeit von 2005 bis 2011 an einer der in der folgenden Liste genannten privaten Hochschulen in Georgien erbracht worden sein.“
 
Die zu den Bewertungsvorschlägen GEO-BV01, GEO-BV03, GEO-BV04, GEO-BV05 und GEO-BV07 gehörende, sieben Einrichtungen umfassende „Liste der anerkannten Privathochschulen“
erhält den Zusatz „anwendbar auf Studienzeiten (-abschlüsse), die in der Zeit von 2005 bis 2011 absolviert (erworben) wurden“.

(Beschluss des Beirates der ZAB vom 25.10.2022)