15.09.2019

China

Neuer Bewertungsvorschlag für das Abschlusszeugnis der oberen Mittelschule (gaozhong biye zhengshu) in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (putong gaozhong xueye shuiping kaoshi) und dem nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (putong gaodeng xuexiao zhaosheng quanguo tongyi kaoshi) - Modifizierung des Bewertungsvorschlages CHN-BV12 für das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule mit DSD-I - Modifizierung des Bewertungsvorschlages CHN-BV11 für das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule mit DSD-II - Notenberechnung

Die Bewertungsvorschläge für die VR China werden wie folgt ergänzt:
 
1) Das Abschlusszeugnis der oberen Mittelschule (gaozhong biye zhengshu), erworben nach regulär zwölf Schuljahren, in Verbindung mit der nationalen
Sekundarschulabschlussprüfung (putong gaozhong xueye shuiping kaoshi) - im Folgenden huikao - und dem nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (putong
gaodeng xuexiao zhaosheng quanguo tongyi kaoshi) - im Folgenden gaokao - erworben ab Frühjahr 2019 eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

Allgemeine Voraussetzungen: 

a. Im Ergebnis der gaokao wird eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachgewiesen. 
b. In der gaokao werden zwei Sprachen und ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach nachgewiesen. 

Fachspezifische Mindestvoraussetzungen: 

a. Für den direkten Hochschulzugang zu Studiengängen in Mathematik, Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaftswissenschaften müssen in der gaokao mindestens zwei der Fächer Mathematik, Physik, Chemie bzw. Biologie oder als Fächerkomplex „Composite“ (zonghe) in naturwissenschaftlicher Ausrichtung (ligonglei) der Prüfung nachgewiesen sein. 
b. Für den direkten Hochschulzugang zu Studiengängen in Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und künstlerischen Studiengängen müssen in der gaokao mindestens zwei der Fächer Mathematik,
Fremdsprache, Geschichte bzw. Erdkunde oder als Fächerkomplex „Composite“ (zonghe) in geisteswissenschaftlicher Ausrichtung (wenshilei) der Prüfung nachgewiesen sein. 
c. Für den direkten Hochschulzugang zu Studiengängen in Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnmedizin muss in der gaokao eine Gesamtpunktzahl von mindestens 80% der Gesamt-Maximalpunktzahl erzielt werden und mindestens zwei der Fächer Mathematik, Physik, Chemie bzw. Biologie oder als Fächerkomplex „Composite“ (zonghe) in naturwissenschaftlicher Ausrichtung (ligonglei) der Prüfung nachgewiesen sein. 
d. Für den direkten Hochschulzugang zu Studiengängen in Rechtswissenschaften muss in der gaokao eine Gesamtpunktzahl von mindestens 80% der Gesamt-Maximalpunktzahl erzielt werden und mindestens zwei der Fächer Fremdsprache, Geschichte bzw. Erdkunde oder als Fächerkomplex „Composite“ (zonghe) in geisteswissenschaftlicher Ausrichtung (wenshilei) der Prüfung nachgewiesen sein. 

2) Das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule, erworben nach regulär zwölf Schuljahren, mit DSD-I und einer Zusatzbestätigung des DSD-Koordinators als Identitätsnachweis in Verbindung mit einer ab Frühjahr 2019 erworbenen gaokao eröffnet den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung / das Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse), sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist: 

Im Ergebnis der gaokao wird eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachgewiesen. 

3) Das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule, erworben nach regulär zwölf Schuljahren, mit DSD-II und einer Zusatzbestätigung des DSD-Koordinators als Identitätsnachweis in Verbindung mit einer ab Frühjahr 2019 erworbenen gaokao eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer, sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist:

Im Ergebnis der gaokao wird eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachgewiesen. 

4) Notenberechnung

a. Für die Berechnung der deutschen Gesamtnote sind die Ergebnisse der huikao und der gaokao einzubeziehen. 
b. Die Note „C“ der huikao ist als unterste Bestehensnote anzusehen. 
c. 60% der Gesamt-Maximalpunktzahl der gaokao sind als Mindestpunktzahl anzusehen. 
d. Die Gesamt-Maximalpunktzahl der gaokao richtet sich nach dem Prüfungsjahr und der Region, d.h. der Provinz, dem autonomen Gebiet bzw. der regierungsunmittelbaren Stadt. Im Rahmen des obligatorischen APS-Verfahrens für Bewerberinnen und Bewerber mit Qualifikationen aus der VR China werden die jeweiligen Jahrespunktzahlen von der APS Peking ermittelt. 

5) Diese Regelungen gelten für ab Frühjahr 2019 erworbene Abschlusszeugnisse der oberen Mittelschule und Fremdsprachenmittelschule ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2019/20. 

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.06.2019)