21.12.2020

Chile

Bewertung der vorübergehenden Hochschulaufnahmeprüfung („Pruebas de Admisión Transitorias“) in Verbindung mit dem Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Sekundarschule für den Hochschulzugang in Deutschland

Die Bewertungsvorschläge Chile werden wie folgt ergänzt:

(1) Das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Sekundarschule („Licencia de Educación Media Humanístico-Científica“ bzw. „Licencia de Enseñanza Media Científico-Humanista“) in Verbindung mit einer mit einem Gesamtpunktwert von mindestens 600 Punkten absolvierten vorübergehenden Hochschulaufnahmeprüfung („Pruebas de Admisión Transitorias“) ab 2020 eröffnet den direkten allgemeinen Hochschulzugang.

(2) Das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Sekundarschule („Licencia de Educación Media Humanístico-Científica“ bzw. „Licencia de Enseñanza Media Científico-Humanista“) in Verbindung mit einer mit einem Gesamtpunktwert von unter 600 Punkten absolvierten vorübergehenden Hochschulaufnahmeprüfung („Pruebas de Admisión Transitorias“) ab 2020 eröffnet den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für alle Schwerpunktkurse zu allen Hochschulen.

(3) Das Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Sekundarschule („Licencia de Educacion Media Técnico-Profesional“) in Verbindung mit einer mit einem Gesamtpunktwert von mindestens 600 Punkten absolvierten vorübergehenden Hochschulaufnahmeprüfung („Pruebas de Admisión Transitorias“) ab 2020 eröffnet den direkten allgemeinen Hochschulzugang.

(4) Das Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Sekundarschule („Licencia de Educacion Media Técnico-Profesional“) in Verbindung mit einer mit einem Gesamtpunktwert von unter 600 Punkten absolvierten vorübergehenden Hochschulaufnahmeprüfung („Pruebas de Admisión Transitorias“) ab 2020 eröffnet den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung/Studienkolleg für alle Schwerpunktkurse zu allen Hochschulen.

(5) Die Bewertung des Abschlusszeugnisses einer allgemeinbildenden Sekundarschule („Licencia de Educación Media Humanístico-Científica“ bzw. „Licencia de Enseñanza Media Científico-Humanista“) oder berufsbildenden Sekundarschule(„Licencia de Educacion Media Técnico-Profesional“) ohne den weiteren Nachweis einer Hochschulaufnahmeprüfung bleibt unverändert.

(6) Die Gesamtnotenberechnung erfolgt weiterhin auf der Grundlage der Noten der vier Sekundarschuljahre.

(7) Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2021. Hierbei handelt es sich um eine Interimslösung bis die für 2022 avisierte neue reguläre Hochschulaufnahmeprüfung in Chile implementiert ist.

(Beschluss des Beirates für die ZAB vom 03.11.2020)