15.03.2023

Bulgarien

a) Bewertung des Zeugnisses „Udostoverenie za zavaršen vtori gimnazialen etap na sredno obrazovanie“ (Zeugnis über die abgeschlossene zweite gymnasiale Stufe der Mittleren Bildung)   b) Festsetzung der Gesamtnote ab dem Schuljahr 2021/22

Die Bewertungsvorschläge Bulgarien werden wie folgt ergänzt:

1. Das nach der abgeschlossenen 12. Klasse erworbene Zeugnis „Udostoverenie za zavaršen vtori gimnazialen etap na sredno obrazovanie“ (Zeugnis über die abgeschlossene zweite gymnasiale Stufe der Mittleren Bildung) eröffnet keinen Hochschulzugang.

2. Die Gesamtnote aus den auf dem „Diploma za sredno obrazovanie“ ab dem Schuljahr 2021/22 angegebenen Notenwerten ist wie folgt zu errechnen:

I. Aus den Einzelnoten der mindestens 2, höchstens 4 staatlichen Reifeprüfungen wird das arithmetische Mittel gebildet.

II. Aus der so ermittelten Gesamtnote für die Reifeprüfungen und der auf dem „Diploma za sredno obrazovanie“ (Diplom über die mittlere Bildung) ausgewiesenen Durchschnittsnote aus den einzelnen Schulfächern wird das arithmetische Mittel gebildet.

Der unter II ermittelte Wert wird mithilfe der modifizierten bayerischen Formel in einen deutschen Notenwert umgerechnet.

3. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2022/23.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.11.2022)